Beiträge von krapotke

    https://www1.wdr.de/nachrichte…ehrsuebung-hagen-100.html


    Der Polizist bedankte sich für die Prise Darbietung der Realität und entließ den Fahrer wieder ins Team Eigenverantwortung :S

    Vmtl. eine Verwechslung von Führerschein und Fahrerlaubnis.


    Trotzdem:


    Zitat

    Außerdem sei er nicht richtig angeschnallt und ohne Führerschein unterwegs gewesen.

    und


    Zitat

    Jetzt droht ihm der Entzug des Führerscheins.

    passt nicht so recht zusammen.

    Sind in diesen Statistiken eigentlich auch Firmenfahrzeuge und Car-Sharing-Autos enthalten?

    Das würde die Statistik ja sehr verfälschen.

    Gute Frage. Der Artikel beruft sich auf:


    Zitat


    Zum Stichtag 1.1.2023 waren laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hierzulande 48,8 Millionen Pkw zugelassen

    Zumindest steht dort nicht, dass nach privat, gewerblich, Carsharing oder Vermietung gefiltert wurde.

    Zitat

    Darüber hinaus verlaufe auf dem Gehweg ein offizieller Schulweg. Auch aus diesem Grund sei es richtig gewesen, diesen nicht nur mit vorgeschriebenen Mindestmaßen angelegt zu haben, sondern mit 3,50 Meter deutlich breiter, so der Stadtsprecher.


    Möglicherweise fahren dort sogar regelmäßig Kinder erlaubterweise auf dem Gehweg.

    Also wieder einmal "Parkplätze", die es überhaupt nie waren?

    Im Prinzip ja. Das Schrägparken war zwar mMn im Prinzip legal, allerdings die Fahrzeuge zu groß um ohne Verengung der Gehwege abgestellt zu werden. Nun wird auf Längsparken umgestellt. Mir ging es eher um den Wortwitz bei dem "Illegales endgültig verboten wird"

    Das ist falsch. Die StVO sieht Parkflächenmarkierung und Schild als gleichwertige Alternativen vor,

    Du hast recht, danke für die Korrektur. Nun habe ich es auch gefunden: Anlage 2, lfdNr. 74 StVO


    Zitat


    Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.

    Ich kann auf deinen Bildern keine Beschilderung erkennen. Ich persönlich halte die markierten Parkflächen allein für nichtig. Diese würden mMn nur in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 Wirkung entfalten.

    Zitat


    1. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken. Dann darf auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen geparkt werden.

    Im Übrigen gehe ich davon aus, dass das Wohnmobil auf deinem ersten Bild sowohl von den Maßen als auch von der Masse her nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfte.

    Anstatt Poller könnte auch entsprechend beschildert werden. Vermutlich sind aber modale Filter effektiver als Verkehrsschilder, die leichter zu ignorieren sind. Vorschlag für eine neue Schlagzeile:


    RENITENTE AUTOFAHRER ZWINGEN STADT ZUM ABPOLLERN - RETTUNGSDIENST UNTER DRUCK

    Beendet die automobilen Anarchie

    Von links kommt eigentlich Radling, von einer Handvoll so genannter Fahrbahnradler mal abgesehen. Entlang der Schießgrabenstraße gibt es nur in Fahrtrichtung Süden einen untermäßigen, aber benutzungspflichtigen Buckel-Radweg, in Fahrtrichtung Norden soll man mit dem Rad unten am Lösegraben entlangfahren. Wer hier von links kommend ins Wasserviertel abbiegen wollte, ist sinnvollerweise schon an der vorigen Kreuzung links abgebogen. Dass hier jemand sein Fahrrad die Rampe vom Lösegraben zur Fahrbahn hochstemmt, um anschließend indirektes Linksabbiegen zu praktizieren, halte ich für unwahrscheinlich.

    Für welche Radlinge ist dann diese Radfahrerampel gedacht, wenn nicht fürs indirekte linksabbiegen von der Schießgrabenstraße (in Fahrtrichtung Norden) in die westliche Lünertorstraße?


    Aus welcher Richtung kommend?

    Ich meinte Radfahrende, die die Lünatorstraße in westliche Richtung geradeaus über die Scholze-Kreuzung möchten. Radfahrenderweise verboten, aber wenn man sich beim Queren der Scholze-Kreuzung zur Fußgänger*in macht erlaubt, oder?

    Welche Radwege bitte? Ich musste schon etwas suchen, aber nun glaube ich, in der Rezession wird Bezug auf die gelben, temporären Fahrbahnmarkierung abgezielt. Komische Baustelle, versteh ich auch nicht.

    Malte Hinter der Kreuzung steht eine Ampel für den Radverkehr, die hier rot zeigt. Ist diese für Radverkehr, der auf dem Bild von links kommt und indirekt links abbiegen möchte?


    Radfahrende können ja im Übrigen die Kreuzung abgestiegen als Fußgänger queren und danach radfahrend die Fahrt in der Lünertorstraße fortsetzten, oder?

    Ist sowas wirklich zulässig? Die Einmündung der endenden Fahrradstraße scheint ja weder ein Lichtzeichen noch ein entsprechendes Verkehrszeichen zu haben, welche mit den Regelungen auf der Hauptstraße korrespondiert.

    Irgendjemand hat den ja mal "Professor Unsinn" genannt. Dem würde ich zustimmen.

    Wobei er ja schon in gewisser Weise recht hat. Einfach jeden Verbrenner im Privatbesitz gegen ein Elektrofahrzeug auszutauschen bringt nach meiner Ansicht keinen Gewinn für den Klimaschutz. Die Produktion von Elektroautos verbraucht Energie und Ressourcen. Da Stromer in der Anschaffung teurer sind als vergleichbare Verbrenner, hängt so eine Mobilitätswende zusätzlich weniger begüterte Bevölkerungsschichten ab.

    Die logische Folgerung aus diesen Feststellungen wir Herrn Sinn allerdings wenig gefallen: Es braucht eine massive Reduktion des MIV und Güterverkehrs durch Verlagerung des Mobilitätsbedarfs auf ÖPNV, Fahrrad und Schiene. Gleichzeitig wird auch über die Sinnhaftigkeit von Fahrtwegen gesprochen werden müssen. Der am klimafreundlichsten zurückgelegte Kilometer ist der, der gar nicht zurückgelegt wird.

    Radfahrer nach Zusammenstoß lebensgefährlich verletzt (kn-online.de)


    Zitat


    Der Radfahrer sei am Freitagabend auf dem Radweg der Budapester Straße in Richtung Neuer Pferdemarkt unterwegs gewesen, teilte die Polizei am Montag mit. In Höhe des dortigen Schwimmbades habe ein 28 Jahre alter Autofahrer nach rechts auf einen Parkplatz abbiegen wollen. Dabei sei es aus bisher noch ungeklärter Ursache zum Zusammenstoß mit dem Radfahrer gekommen.

    Der behelmte Radfahrer stürzte mit dem Kopf gegen einen Pfosten und musste reanimiert werden.

    Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.