In der Begründung zu der Allgemeinverfügung wird explizit das Verhalten von Fußgängern angesprochen.
"Der verstärkte Fußgängerverkehr ist jedenfalls zeitweise so dicht, dass auf den Wegen zumindest bei stärkerem Andrang nicht immer der erforderliche Abstand eingehalten werden kann. Selbst bei weniger starkem Andrang muss immer damit gerechnet werden, dass einzelne Personen, obwohl ausreichend Platz vorhanden ist, unnötig dicht an anderen Menschen vorbeigehen oder stehenbleiben, um in Schaufenster zu sehen, wogegen man sich auch mit Umsicht kaum vollständig schützen kann. Das Abstandhalten hängt in solchen Situationen auch von den anderen Menschen ab. Nach der täglichen Erfahrung verhalten sich nicht alle Menschen risikobewusst."
Ich sehe keine Probleme wenn Radfahrende keinen MNS tragen, auch dann nicht, wenn verkehrsbedingt gehalten wird. Dies ist auch sinnvoll, da bei Brillenträgern gerade beim Radfahren durch den MNS die Brillengläser leicht beschlagen und dadurch die Verkehrssicherheit eingeschränkt wird.
Bleiben Radfahrende allerdings vor einem Schaufenster zum Kucken stehen, wäre mMn ein MNS vorgeschrieben.