Beiträge von krapotke

    Noch eindeutiger ist es, wenn man auf der Fahrbahn fährt. Da stellt sich weder die Frage, welche Ampel zu beachten ist, noch wo man anhalten muss, sondern das ist eindeutig klar und zusätzlich noch mit einer Haltelinie verdeutlicht. Die Fußgängerfurt liegt dahinter.

    Nicht unbedingt. Wenn bei rotem Lichtzeichen die Haltelinie auf der Fahrbann überfahren wird, ist das grundsätzlich erstmal nur ein "Haltelinienverstoß". Der Rotlichtverstoß beginnt erst dort, wo der durch die LZA geschützte Verkehrsraum beginnt.


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    Nach dem genauen Wortlaut des §37 eigentlich schon. Wobei in §37 nicht konkret benannt ist, wo eine Kreuzung beginnt. Da steht nur, dass man bei rot davor halten muss.

    Wenn man anderer Meinung ist, dann bedeutet es im Umkehrschluss, dass man bei rot rechts abbiegen darf, weil man dann die Kreuzung, für die die Kombiampel gilt, gar nicht quert. Warum sollte man dann davor anhalten?

    Oder wenn man sagt, dass Rechtsabbieger das allgemeine Lichtsignal beachten und vor der Fußgängerfurt anhalten müssen, müsste man erklären, warum Radfahrer, die geradeaus fahren wollen, das nicht müssen. Entweder müssen alle vor der Fußgängerfurt anhalten oder niemand.

    Das sehe ich genauso. Damit steht wieder die Frage nach dem Schutzbereich der LZA im Raum.

    Mehr steht in §37 StVO nicht drin, was eine Besonderheit für den Radverkehr darstellt (außer der seit neun Jahren nicht mehr gültigen Übergangsregel für Fußgängerampeln):

    Es gibt in meinem Beispiel eine Radverkehrsführung und ein besonderes Lichtzeichen für den Radverkehr, also gilt der zweite Satz. In §37 steht nirgends, ob ein Kombisignal Fuß/Rad hinter der Furt nur für geradeaus fahrende Radfahrer gilt.

    Interessant wird es, wo man anhalten muss, wenn das Kombisignal rot zeigt.

    Die einzige Kreuzung, die ein Radfahrer passiert, der dort nach rechts auf den "Radweg" abbiegen will, ist die Kreuzung mit dem Fußverkehr vorne am Mast des allgemeinen Lichtsignals. Also muss man da wohl bei rot anhalten (bei rot des vorhandenen Kombisignals, das auf der Radverkehrsführung gilt). Das ist aber für geradeaus fahrende Radfahrer nicht anders. Für die gibt es auf der Furt noch eine weitere Kreuzung mit dem Fahrverkehr, die für rechts abbiegende Radfahrer entfällt.

    Wenn ich dich recht verstehe, würden Radfahrende, die in Fahrtrichtung geradeaus bis unmittelbar an die Fahrbahn heranfahren, einen Rotlichtverstoß begehen?

    Lässt sich aus meiner Sicht recht einfach zusammenfassen:

    1. Viele Verkehrsteilnehmer begehen zumindest gelegentlich vorsätzlich Verkehrsverstöße
    2. Diese Verkehrsverstöße stellen aus der jeweiligen Sicht ein kontrolliertes Risiko dar
    3. Wann ein Risiko als kontrollierbar eingestuft wird, hängt maßgeblich vom Verkehrsmittel ab
    4. Was für Nutzer*innen des einen Verkehrsmittels als kontrollierbar gilt, ruft bei anderen Empörung hervor


    Der Rotlichtmissachtende Radfahrer ist ebenso wenig ein Fehler im System, wie der zu schnelle Kraftfahrer. Es sind zwei Seiten der selben Medaille.

    Krapotke läuft zu Fuß regelmäßig über rote Ampeln, biegt auf Radwegen bei rot rechts ab und fährt mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen. Mit dem Auto ist er zu unsicher, um sich Regelverstöße zuzutrauen.

    Und klar ist auch: Ordnungsamt, damit keine Verstöße im nicht-ruhenden Verkehr. Also Kampfradler werden die nicht anhalten. Dafür Angler kontrollieren und prüfen, ob die gefühlt 10.000 Ausnahmegenehmigungen zum Befahren/Beparken bestimmter Flächen auch sichtbar ausliegen :sleeping:

    In Kiel z.B. hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)die Befugnisse zur Kontrolle des Rad- Fuß- und e-Scooterverkehrs, inkl. Personalienfeststellung und Durchsuchung.

    Wobei die Klorollenhäkler in meinem Umfeld gefühlt mit der Generation davor ausgestorben sind.


    Meine Mutter ist Ü70, die kann zwar häklen, aber käme im Traum nicht darauf, sowas zu verbrechen :)

    Ich dachte immer, dass diese Dinger staatlich zugeteilt werden?!

    Der Grünpfeil hinter der Kreuzung hat eine andere Funktion als eine Ampel. Er hat nicht die Farbfolge rot-gelb-grün. Er regelt nicht das Einfahren in die Kreuzung, sondern zeigt nur an, wenn diese ohne bevorrechtigten Verkehr geräumt werden kann.

    Das Verkehrsteilnehmer, die bei grünem Pfeilsignal einer Ampel abbiegen, auf "freie Bahn" vertrauen dürfen, ergibt sich tatsächlich so nicht aus der StVO. Es ist aber die logische Folge aus der von dir zitierten Verwaltungsorschrift. Wäre es anders, hätten Pfeilampeln auch keinerlei Vorteil ggü. Vollscheiben.

    Diese Stadtbilddemos sind nicht die ersten ihrer Art, sie ähneln denen, die nach der Correktiv Recherche oder Merzs Tabubruch stattfanden. FFF, Omas gg. Rechts, DGB etc. gehörten zu den Organisatoren.

    Die Pressebilder zeigen eindeutig ein relativ homogenes weißes Bild der Teilnehmenden.

    Solidarität ist wichtig und ein hohes Gut. Es ist jedoch genauso wichtig festzustellen, dass hier zwischen solidarischen Menschen und Betroffenen eine Lücke klafft. Einige Organisatoren sind oben genannt. Das sind NGOs, in denen weißer akademisierter Mittelstand dominiert und die bei Veranstaltungen ihresgleichen anziehen. Menschen, die Zugang zu Bildung und Ressourcen haben. Die Zeit finden, am Wochenende auf Demos zu gehen, weil sie nicht in einem Subsubsub Mindestlohnjob mit Schicht- und Wochenendarbeit stecken. Die wissen, dass ihr Risiko bei solchen Demos von der Polizei kontrolliert zu werden gering ist.

    Das solche Versammlungen oft eine Spiegelung der Zenentierung der Verhältnisse sind, ersten ihrer Art, sie ähneln denen, die nach der Correktiv Recherche oder oder Merzs Tabubruch stattfanden und FFF, Omas gg. Rechts, DGB etc. Die Organisatoren waren.

    Die Pressebilder zeigen eindeutig ein relativ homogenes weißes Bild der Teilnehmenden.

    Solidarität ist wichtig und ein hohes Gut. Es ist jedoch genauso wichtig festzustellen, dass hier zwischen solidarischen Menschen und Betroffenen eine Lücke klafft. Einige Organisatoren sind oben genannt. Das sind NGOs, in denen weißer akademisierter Mittelstand dominiert und die bei Veranstaltungen ihresgleichen anziehen. Menschen, die Zugang zu Bildung und Ressourcen haben. Die Zeit finden, am Wochenende auf Demos zu gehen, weil sie nicht in einem Subsubsub Mindestlohnjob mit Schicht und Wochenendarbeit stecken. Die wissen, dass ihr Risiko bei solchen Demos von der Polizei kontrolliert zu werden gering ist. Dass solche Versammlungen oft eine Spiegelung der Zementierung der Verhältnisse sind, gegen die sie eintreten, ist tragisch. Aber ein Punkt, der thematisiert werden muss.

    Zitat

    krapotke hat weiter oben behauptet, ich würde grundsätzlich nur Schilder akzeptieren, die am rechten Fahrbahnrand stünden, bzw. am rechten Radwegrand, das stimmt so nicht.


    Aber vielleicht haben Sie ja umgekehrt ein Urteil gesucht und gefunden, aus dem hervorgeht, dass ein Rotlichtverstoß des Radverkehrs auch dann vorliegt, wenn die Ampel, wie zum Beispiel hier, links vom Radweg installiert ist:


    Doch, ich finde schon. Aber wir haben erstens ein grundsätzlich abweichendes Textverständnis und zweitens hatte ich während meiner Forenabstinenz deinen Diskussionstil etwas vergessen.

    Daher würde ich es hier gerne dabei belassen.