Woche 35 vom 26. August bis 1. September 2024

  • Drei Kinder in einer Woche auf dem Schulweg verletzt: Polizeipräsident nach Unfällen besorgt
    Eine Woche nach Schulstart in Dortmund ist das eine bittere Bilanz: Drei Autounfälle mit Jugendlichen auf dem Weg zur Schule. Das sagt die Polizei.
    www.ruhrnachrichten.de


    20.000 Online-Anzeigen in Frankfurt übers Parksünder-Portal
    Weniger Personalaufwand, zusätzliche Bußgeldeinnahmen: Das Online-Meldeportal für Verkehrsdelikte hat sich aus Sicht des Ordnungsamts Frankfurt bewährt. Mehr…
    www.hessenschau.de
  • Ich habe mir einmal die Option online einen Hinweis auf Parkverstöße zu geben auf der Internetseite der Stadt Frankfurt angesehen.

    Dieses Bildschirmfoto zeigt, dass in Frankfurt nur eine eingeschränkte Auswahl möglicher Parkverstöße angekreuzt werden kann:

    In Hannover gibt es die Option Sonstige:

    Im Großen und Ganzen ist die Möglichkeit Online auf Parkverstöße hinzuweisen in Frankfurt ähnlich wie in Hannover aufgebaut.

    Was mir noch beim Vergleich der beiden Seiten auffällt: Es wird jeweils das Stichwort "Anzeige einer Ordnungswidrigkeit" benutzt. In den Erläuterungstexten wird dagegen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit diesem Online-Formular keine Anzeige machen kann, sondern nur einen Hinweis geben kann auf einen Parkverstoß. Ob daraus eine Anzeige gemacht wird, das muss von den städtischen Mitarbeiter*innen entschieden werden, und darauf hat der*die Hinweis-Geber*in keinen Einfluss.

    Die*der Hinweis-Geber*in erfährt auch nicht, ob es zu einer Anzeige kommt oder nicht.

    In dem Hessenschau-Beitrag heißt es außerdem:

    "In den vergangenen zwei Jahren wurden durch die Privatanzeigen 1,75 Millionen Euro für den Haushalt eingenommen." An anderer Stelle ist von 100 Privatanzeigen pro Tag die Rede. Das würde bedeuten: 1.750.000 / 365x2x100 entspricht: 1.750.000 / 73.000 = 24 Euro pro Anzeige.

    Das kommt mir zu viel vor, zumindest kann da meines Erachtens nicht der "Reingewinn" nach Abzug der Kosten für Personal, Porto usw. gemeint sein. Denn auch wenn die Bürger Hinweise geben und Computertechnologie den weiteren Verfahrensablauf vereinfacht, die Anzeigen müssen schließlich immer noch von städtischen Mitarbeiter*innen geschrieben werden.

    Trotzdem bleibt durch die "Privatanzeigen" ein vermutlich bisschen was hängen in der Stadtkasse. Was spricht eigentlich dagegen, die Hinweis-Geber*innen als Personen zu behandeln, die ehrenamtlich tätig sind und ihnen dafür hin und wieder, wie anderen ehrenamtlich tätigen Personen auch, eine kleine Anerkennung zuerkennen, zum Beispiel freien Eintritt in den Zoo oder das Palmenhaus?8)

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (1. September 2024 um 16:41) aus folgendem Grund: Verbesserungen

  • für Frankfurt wird doch extra gesagt, dass Anzeigen von "Drittanbietern" wie wegli eben nicht bearbeitet werden, weil manuelle Übernahme der Daten erforderlich.

    Umkehrschluss: die von Bürger*innen in das Portal eingegebenen Daten wandern direkt in die OWi-Software, werden dann vermutlich nur "Sichtkontrolliert": Stimmt Foto mit Vorwurf überein, Kennzeichen sichtbar usw.

    dann klickt Mitarbeiter*in auf "Anhörungsbogen generieren" und fertig ist die Laube.

    Die Durchschnittseinnahmen von 24,- halte ich für plausibel.

    Verfahrenseinstellung gegen Kostentragungsbescheid: 28,50 EUR

    abzüglich Porto: 25,-

    Dann haste noch so pipifax-OWis insbesondere im bewirtschafteten Parkraum, wo natürlich am häufigsten kontrolliert wird:

    • Parkzeitüberschreitung = 20,-
    • Anwohnerparkbereich = 10,-
    • PArken im Verkehrsber. Bereich = 10,-
  • für Frankfurt wird doch extra gesagt, dass Anzeigen von "Drittanbietern" wie wegli eben nicht bearbeitet werden, weil manuelle Übernahme der Daten erforderlich.

    Umkehrschluss: die von Bürger*innen in das Portal eingegebenen Daten wandern direkt in die OWi-Software, werden dann vermutlich nur "Sichtkontrolliert": Stimmt Foto mit Vorwurf überein, Kennzeichen sichtbar usw.

    dann klickt Mitarbeiter*in auf "Anhörungsbogen generieren" und fertig ist die Laube.

    Von einer sachlichen Ermessensausübung vor Erlassen eines Bußgeldbescheides hast Du noch nie etwas gehört, oder?

    In Deiner Gedankenwelt kann jeder Bürger Bußgeldbescheide erlassen wie es ihm gerade gefällt. Und Beamte bei den Bußgeldbehörden brauchen wir eigentlich nicht mehr. Man braucht nur eine Software, die alles überträgt und eine "Sichtkontrolle".

    Warum machen wir das bei der Anordnung von Radwegebenutzungspflichten eigentlich nicht auch so? Wenn jemand meint, da und dort müsse es eine Radwegebenutzungspflicht geben, dann gibt es eine "Sichtkontrolle" (ist dort überhaupt ein Radweg usw.), und dann wird es halt gemacht. Wer will sich schon einem Bürgerwillen widersetzen?!

  • Du unterstellst mal wieder (und ich gehe davon aus dass das absichtlich passiert) Dinge die niemand gefordert hat.

    Einen Anhörungsbogen zu verschicken ist nicht das Gleiche wie einen Bußgeldbescheid zu erlassen.

    Aber das ist dir sicher klar und du möchtest nur mal wieder provozieren.

  • Jeder Bürger kann Ordnungswidrigkeiten anzeigen. Behördenmitarbeiter checken ob das Foto/die Fotos mit der angezeigten Ordnungswidrigkeit übereinstimmen. Wenn nicht, wird Anzeige abgelehnt/eingestellt/ignoriert. Falss ja wird das OWi-Verfahren ins Gang gesetzt.

    So wie anderen Städten (z.B. Hamburg) auch. Ausreden wie "hoher manueller Aufwand" kann man sich sparen, weil die Bürger den größten Teil der Arbeit freiwillig machen und die Daten dann schon digital vorliegen.

    Man könnte sogar noch maschinell überprüfen ob das genannte Kennzeichen überhaupt auf dem Foto ist oder ob es aktuell überhaupt zugelassen ist. Ob das Kennzeichen als gestohlen gemeldet wurde, ob die Zahlung von Kfz-Steuer und oder anderer OWis überfällig ist.....

  • Jeder Bürger kann Ordnungswidrigkeiten anzeigen.

    Richtig!


    Behördenmitarbeiter checken ob das Foto/die Fotos mit der angezeigten Ordnungswidrigkeit übereinstimmen. Wenn nicht, wird Anzeige abgelehnt/eingestellt/ignoriert. Falss ja wird das OWi-Verfahren ins Gang gesetzt.

    Sicherlich nicht!

    Erforderlich ist eine sachliche Ermessensausübung, die gerade dann nicht mehr stattfinden würde, wenn jede Anzeige unreflektiert in einem Owi-Verfahren münden würde.

    Owi-Verfahren bedeuten möglicherweise Einsprüche, in der Folge Ermittlungsarbeit und Gerichtsverfahren. Angesichts begrenzter Ressourcen muss der Sachbearbeiter prüfen und überlegen, ob

    - der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht

    - es im Einzelfall sachliche Gründe für einen Verzicht auf eine Ahndung gibt

    - die interne Schwerpunktsetzung beachtet wird

    - die Beweisführung ausreicht


    Nein, der Bürger macht das nicht. Das wäre ja noch schöner. Weder gibt es ein Recht auf die Verfolgung von Owi noch hat der Anzeigenerstatter da irgendetwas mitzureden.

  • Wo ist denn die

    sachliche Ermessensausübung

    wenn die Bearbeitung von Drittanzeigen pauschal abgelehnt wird wie in Frankfurt?

    für Frankfurt wird doch extra gesagt, dass Anzeigen von "Drittanbietern" wie wegli eben nicht bearbeitet werden, weil manuelle Übernahme der Daten erforderlich.

    Ich habe auch nicht gefordert, dass

    jede Anzeige unreflektiert in einem Owi-Verfahren münden

    soll. Allerdings finde ich schon, dass fehlerfrei dokumentiert und angezeigt OWis auch verfolgt werden sollten. Was passiert wenn das über jahrzehnte nicht gemacht wird, sehen wir doch den Massen von OWis die jeden Tag begangen werden und daran wie darüber bereichtet wird wenn es ausnahmsweise doch ab und zu mal bestraft wird.

    Genauso wenig forderte ich

    ein Recht auf die Verfolgung von Owi

    oder, dass

    der Anzeigenerstatter da irgendetwas mitzureden

    hätte.

    Das sind alles Strohmänner die du hier aufbaust und somit astreiner Populismus.

  • dass du dir überhaupt die Mühe machst, auf das Getrolle so umfänglich zu antworten...

    Du weißt, was du sagen willst
    wir wissen, was du sagen willst
    und der eine weiß es wohl auch, wills aber in den falschen Hals bekommen, um irgendwas provokant-arrogantes hierlassen zu können. :sleeping:

  • Wahl-HHer

    Wenn die Bearbeitung von Anzeigen pauschal abgelehnt wird, dann ist die sachliche Ermessensausübung nicht vorhanden. Das bedeutet aber nicht, dass man sich darauf berufen kann und fordern kann, dass die Ermessensausübung jetzt immer flachfallen soll.

    Und ja, wenn Du forderst, dass fehlerfrei dokumentierte und angezeigte Owi immer auch verfolgt werden sollen, dann forderst Du damit, dass der Staat unreflektiert alles ahndet, was der Bürger zur Anzeige bringt. Die Rechtsprechung hat da aber nun einmal ein anderes Empfinden. Nach dem Gesetz soll eben nicht alles geahndet werden, sondern es soll nach pflichtgemäßen Ermessen geahndet werden. Und das ist nun einmal den staatlichen Stellen vorbehalten.


    Was passiert wenn das über jahrzehnte nicht gemacht wird, sehen wir doch den Massen von OWis die jeden Tag begangen werden und daran wie darüber bereichtet wird wenn es ausnahmsweise doch ab und zu mal bestraft wird.

    Ja und? Der vollumfängliche Überwachungsstaat, in dem jeder falsche Schritt nach links oder rechts gesehen und geahndet wird, ist eben nicht vorhanden und auch nicht gewollt. Und diejenigen, die einen solchen Staat fordern, wollen ihn am aller wenigsten.


    Wenn Du kein Recht auf die Verfolgung von Owis forderst, und auch nicht forderst, dass der Anzeigenerstatter bei der Verfolgung von Owis mitzureden hat, was forderst Du denn überhaupt? Worüber möchtest Du diskutieren?


    dass du dir überhaupt die Mühe machst, auf das Getrolle so umfänglich zu antworten...

    Du weißt, was du sagen willst
    wir wissen, was du sagen willst
    und der eine weiß es wohl auch, wills aber in den falschen Hals bekommen, um irgendwas provokant-arrogantes hierlassen zu können. :sleeping:

    Hier gibt es bisher lediglich einen, der völlig befreit von jeglichem Sachverstand herumtrollt. Und das bist Du.

  • Wahl-HHer

    Wenn die Bearbeitung von Anzeigen pauschal abgelehnt wird, dann ist die sachliche Ermessensausübung nicht vorhanden. Das bedeutet aber nicht, dass man sich darauf berufen kann und fordern kann, dass die Ermessensausübung jetzt immer flachfallen soll.

    https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice…html?myMedium=1 Das ist der Link zur Internetseite der Stadt Hannover, auf der über das Online-Formular informiert wird, mit der Bürger auf Parkverstöße hinweisen können. Da steht:

    "Allgemeine Informationen
    Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens."

    Der Text ist ganz offensichtlich widersprüchlich formuliert. Von mir rot markiert sind die Passagen, die den Eindruck erwecken, die*der Bürger*in könne eine Anzeige machen. Grün habe ich die Passagen markiert, die eindeutig aussagen, dass die*der Bürger*in lediglich einen Hinweis an die "Verfolgungsbehörde" geben kann, und dass ganz alleine die Verfolgungsbehörde entscheidet, ob sie dem Hinweis nachgeht.

    Warum ist der Text so widersprüchlich formuliert? Und was für ein Ziel verfolgt die "Verfolgungsbehörde" eigentlich? Mein Eindruck ist: Es werden Parkverstöße nach dem Schema verfolgt, dass für sehr viele Radfahrstreifen, Halteverbotsabschnitte und Ecken an Kreuzungen ganz bewusst nur eine sehr laxe Verfolgung von Parkverstößen stattfindet. Und bei Fahrbahnabschnitten mit eingeschränktem Halteverbot findet so gut wie gar keine Verfolgung von Parkverstößen statt. Halbseitiges Gehwegparken wird, so ist mein Eindruck, gar nicht verfolgt.

    Bei einer Nachfrage, warum sich trotz mehrfachen Hinweis auf Parkverstößen an einer ganz bestimmten Stelle, an der die freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und für die Wagen der Müllabfuhr gefährdet wird, nichts an der misslichen Situation geändert habe, sagte man mir, viele Autofahrer seien eben extrem renitent und lassen sich nicht von Knöllchen beeindrucken. Und für Abschleppen seien die Parkverstöße nicht hinreichend gravierend. Konkretere Informationen wurden nicht erteilt, mit Hinweis darauf, dass der Verkehrsaußendienst dazu nicht verpflichtet sei, darüber genauer zu informieren, zum Beispiel wie viele Ordnungswidrigkeiten für Falschparken an einer bestimmten Stelle erteilt werden.

    Mein Eindruck: Der zitierte Text soll von jedem so gelesen werden können, wie es ihm seine Fantasie eingibt. Es soll an mögliche Hinweisgeber*innen das Signal ausgesendet werden: Du kannst hier was bewirken, indem du Falschparker*innen, die die Stadtgesellschaft terrorisieren, zur Anzeige bringst. Es soll aber auch Autofahrer*innen das Signal ausgesendet werden: Wir haben viel Verständnis dafür, dass du falsch parkst, es gibt ja auch viel zu wenige Parkplätze.

  • Ullie Du missverstehst wieder einmal die Bedeutung einer Anzeige. Diese ist schlicht die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung der mitteilenden Person eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht. Auf die Mitteilung hin wird die Behörde tätig und prüft, leitet den Vorgang evtl. an die zuständige Stelle weiter, leitet Maßnahmen oder ein Verfahre ein oder auch nicht. Das gilt im Übrigen auch wenn die anzeigende Person bei der Polizei oder dem Ordnungsamt arbeitet und das somit beruflich macht. Der Mensch ist dann schlicht Zeuge in dem laufenden Verfahren.

  • Ullie Du missverstehst wieder einmal die Bedeutung einer Anzeige. Diese ist schlicht die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung der mitteilenden Person eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht. Auf die Mitteilung hin wird die Behörde tätig und prüft, leitet den Vorgang evtl. an die zuständige Stelle weiter, leitet Maßnahmen oder ein Verfahre ein oder auch nicht. Das gilt im Übrigen auch wenn die anzeigende Person bei der Polizei oder dem Ordnungsamt arbeitet und das somit beruflich macht. Der Mensch ist dann schlicht Zeuge in dem laufenden Verfahren.

    Ich stimme dir da voll und ganz zu. Und ich habe auch nicht behauptet, dass es anders sei, als du es beschreibst. Trotzdem stellt sich doch die Frage, warum ist die von mir zitierte Erläuterung der Stadt Hannover so formuliert, dass der Eindruck entsteht, der Hinweisgeber würden jemanden "anzeigen". Warum steht das da nicht einfach so, wie du es formulierst: "Mit diesem Online-Formular können Sie die Verkehrsbehörde auf einen Parkverstoß aufmerksam machen. Es ist schlicht die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung der mitteilenden Person eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Auf die Mitteilung hin wird die Behörde tätig und prüft, leitet den Vorgang evtl. an die zuständige Stelle weiter, leitet Maßnahmen oder ein Verfahren ein oder auch nicht."?

    Mir ist nicht klar, warum in dem Erläuterungdtext auf der hannover.de-Seite gleich mehrfach von einer Anzeige gesprochen wird. Vielleicht versucht die Stadtverwaltung damit die Leute davon abzuhalten, auf einen Sachverhalt hinzuweisen, der als Parkverstoß geanhndet werden kann? So nach dem Motto: Im Grunde genommen wollen wir gar keine Hinweise von Bürger*innen. Und wenn wir ganz dramatisch von Anzeige sprechen, dann schreckt das Menschen ab, von dem Online-Formular Gebrauch zu machen?

  • Ullie Manchmal frage ich mich, ob du deine Gesprächspartner gerne ein bisschen veräppelst?

    Du stimmst zu, dass "Anzeigen" und "Mitteilung machen" Synonyme sind. Wunderst dich dann aber, wenn diese Begriffe auch so Verwendung finden.

    Ich will weder dich noch jemand anderen "veräppeln". Gerade weil es möglich ist, das Wort "anzeigen" in verschiedener Bedeutung zu verwenden, ist es doch wichtig, damit in einem sensiblen Text vorsichtig davon Gebrauch zu machen.

    In dem bereits weiter oben zitierten Text von der Internetseite der Stadt Hannover wird "anzeigen" oder "Anzeige" in mindestens zwei Varianten verwendet und ich plädiere dafür, unmissverständlich so zu formulieren, wie du es auch selbst vorgeschlagen hast, sodass deutlich wird, die Verantwortung für das Erstellen einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Parkverstoßes liegt bei der Verkehrsbehörde.

    Darüber hinaus macht es Sinn, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Verkehrsaußendienst chronisch unterbesetzt ist und die Polizei im Prinzip gar nicht für Parkverstöße (ruhender Verkehr) zuständig ist und nur im Rahmen ihrer begrenzten freien Kapazitäten und nur in besonders drastischen Fällen von Parkverstößen (z.B. zugeparktes Spritzenhaus) tätig wird. Dann würde deutlich werden, dass ohne Hinweise aus der Bevölkerung von vielen Parkverstößen die Verkehrsbehörde überhaupt keine Kenntnis hätte.

    Leider ist aber der Text so formuliert, dass durch die häufige Verwendung des Begriffs "Anzeige" der Eindruck entsteht, als ginge es hier darum, dass der Bürger und nicht die eigentlich zuständige Verkehrsbehörde sich mit dem Mittel "Anzeige" gegen zugeparkte Bürgersteige usw. wehren soll. Und die Verkehrsbehörde selbst tritt so auf, dass der Eindruck entsteht, dass sie es für hinnehmbar hält, wenn Bürgersteige zugeparkt werden, Radfahrstreifen zum Halten missbraucht werden oder Kreuzungen verengt werden, sodass keine Feuerwehrfahrzeuge und Müllfahrzeuge mehr passieren können. Die "Anzeige" aber in dem Sinne einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ist ein Mittel, das dem Bürger gar nicht zur Verfügung steht. Wenn meine Befürchtung vollumfänglich zutreffen sollte, dann "verbrennt" die Verkehrsbehörde sinnbildlich gesprochen die Hinweise und erbetenen Fotos der Bürger und schert sich nicht darum, dass an vielen Stellen falsch geparkt wird. Es wird von der Verkehrsbehörde so getan, als hätte der Bürger ein "scharfes Schwert" in der Hand, mit dem er sich gegen zugeparkte Bürgersteige wehren könnte, aber in Wirklichkeit ist es nicht einmal ein stumpfes Gummimesser.