Woche 20 vom 15. bis 21. Mai 2023

  • Die WiWo zum Thema Parkplätze und Japan (Nachweispflicht Stellplatz)

    Wie Japan das totale Parkverbot auf öffentlichen Straßen durchsetzt

    LTO zum Straßenverkehrsrecht bei der Planung

    unfallträchtiger linksseitiger 2-Richtungs-Geh-Radweg mit Benutzungspflicht

    Sechs Unfälle in kurzer Zeit: Das ist der gefährlichste Radweg Südostthüringens
    Verletzte Fahrradfahrer pflastern den Randstreifen der B 88 in Bad Blankenburg – die Polizei hat das Problem erkannt.
    www.otz.de

    Unfall im Längsverkehr

    Pkw streift Fahrradfahrer in Franken: 36-Jähriger nach Überholmanöver schwer verletzt
    Kahl a. Main - Bei einem Überholmanöver im Landkreis Aschaffenburg kam es am frühen Sonntagmorgen zu einem Unfall, bei dem ein Fahrradfahrer schwer verletzt…
    www.nordbayern.de
  • Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.

    Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.

    Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...

  • Zitat

    Der deutsche Angeklagte gibt zwar den Zusammenstoß mit dem Kind zu, behauptet aber: „Ich bin völlig unschuldig.“

    Doch, da gibt es was zu diskutieren.

  • Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.

    Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...

    Das Kind ist 8 Jahre alt und darf auf dem Gehweg in jedwede Richtung fahren.

  • Aus dem Artikel geht nicht klar hervor, was vorgefallen ist. Da steht nur, der Zeuge und der Fahrer machen unterschiedliche Aussagen und die Aussage der Mutter ist nicht nachvollziehbar.

    Das Kind wurde wohl von hinten angefahren, überrollt und mitgeschleift. Das sollte sich doch nachvollziehen lassen. Nach eigener Aussage des Fahrers, ist das Mädchen in ihn reingefahren, wurde nicht mitgeschleift und er hat weiter Gas gegeben.

    Laut Artikel hat er noch eine Verkehrsinsel und die Gegenfahrbahn überfahren und ist erst durch eine Mauer zum Stehen gekommen.

    Da drängen sich schon Zweifel an der generellen Fahrtüchtigkeit auf.

  • Aber halt auch nur auf dem Gehweg. Beim Queren von Fahrbahnen ist abzusteigen. Also auch an jeder Kreuzung.

    Macht natürlich kein Mensch, steht aber so in der StVO.

    Sorry, aber wenn jeder blinde 77-Jährige über Kinder rumpeln kann, weil die nicht die StVO auswendig kennen ins kleinste Detail, dann stimmt da was nicht.

  • der Hinweis auf das Absteigen ist ja nicht gleichbedeutend mit "der Autofahrer darf einfach draufhalten und sie überfahren".

    Dass einem einzigen Autofahrer so ein Fehler unterlaufen ist, ist ja auch nicht gleichbedeutend mit "alle Autofahrer halten einfach drauf und überfahren Kinder". Noch nicht einmal der Schluss "dieser Autofahrer hält grundsätzlich einfach drauf und überfährt Kinder" ist unzulässig.

  • Aus dem Artikel geht nicht klar hervor, was vorgefallen ist. Da steht nur, der Zeuge und der Fahrer machen unterschiedliche Aussagen und die Aussage der Mutter ist nicht nachvollziehbar.

    Seltsam, dass die Rolle der Mutter bei dem Ereignis so unhinterfragt bleibt. Die StVO sieht wohl nicht ohne Grund vor, dass Erwachsene Kinder auf dem Gehweg begleiten dürfen. Dann kann man allerdings erwarten, dass sie dann bei Bedarf auch eingreifen (können).

  • Mir gefällt die Richtung nicht, in die Du argumentiert. Im Artikel ist kein Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten der Mutter enthalten.

    Und wir wissen beide nicht, ob sie das mit ihrem Kind geübt hat und es einfach einmal nicht geklappt hat.

    Ohne weitere Anhaltspunkte sollte man es dabei belassen.

    Das freie Erfinden von möglichen Fehlern führt zu absolut gar nichts.

  • Und am 10. Geburtstag erklären wir den Kindern, dass ab sofort alles anders herum ist, dass alles, was sie vorher gelernt haben, gefährlich ist und sie jetzt immer genau das Gegenteil von dem tun sollen, was sie vorher tun mussten: Nicht mehr auf Gehwegen fahren, sondern selbstbewusst und regelkonform auf der Fahrbahn, und dass sie jetzt Vorfahrt haben, wo sie vorher absteigen und schieben mussten.

    Übt man das auch durch laute Rufe ein?

  • Vorher auf dem Weg zum Kindergarten haben wir Ihnen natürlich lang und breit erklärt, dass sie nicht, auf keinen Fall, auf die Fahrbahn dürfen, um dann alle 200m doch das Kind auf die Straße zu holen, weil leider ein Auto auf dem Gehweg steht.

    Und wir haben Ihnen erklärt nur über den Zebrastreifen zu gehen, weil sie da Vorgang haben, aber leider nur theoretisch, und deswegen bitte zu warten haben, bis die Autos auch wirklich stehen geblieben sind, oder sie sich 3x vergewissert haben, das rechts und links etwa 2km freie Sicht ohne Autos ist.

  • Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.

    Dieser schlimme Unfall ist ja leider kein Einzelfall. Unabhängig von dem konkreten Urteilsspruch, der in diesem Fall getroffen wurde, sollte dieser Unfall und die vielen anderen Autounfälle die jede Minute passieren, vor allem anderen Anlass sein, ein vernichtendes endgültiges Todesurteil gegen den Autoverkehr an sich auszusprechen!