• Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Wieso muss jemand, der hier offenbar gern die personifizierte Statistik darstellt, immer wieder auch zu Polemik und Strohmännern greifen? Gibt es dafür eine Statistik oder ist dieses Verhalten anderweitig zu erklären?

  • Wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, den Leuten das Autofahren dann zu verbieten, wenn sie eindeutig und unübersehbar demonstrieren, dass sie einfach drauf scheissen, jemanden übern Haufen zu fahren, wären die Straßen leerer.

    Und wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, das ungebrauchte Mobiliar bei den täglichen 1,5 Milliarden Kilometer nicht mitzutransportieren, wäre der gesamte Verkehrssektor aus dem Schneider.

    Danach kann man sich ja der Thematik der tattrigen alten Säcke zuwenden. :)

    Inbrunst ist teilbar.

  • Warum nicht? Das Unfallrisiko spricht jedenfalls nicht dagegen. Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Fahrradfahrer*innen, die es ablehnen auf der Fahrbahn zu fahren, sprechen gerne davon, dass sie nicht für die Verlangsamung des Autoverkehrs instrumentalisiert werden wollen. Was ich bisher noch nicht kannte: "Lass die Alten Auto fahren, denn sie fahren langsam und das trägt dazu bei, dass auch die "Jungen Wilden" ihr Tempo drosseln."

  • Toter Pforzheimer Fahrradaktivist: Autofahrer zieht Einspruch zurück
    Der Autofahrer im Natenom-Fall hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung nun doch akzeptiert. Was bedeutet das genau?
    bnn.de
    Zitat

    Das Pforzheimer Amtsgericht hat schließlich am 4. Oktober auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Autofahrer Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der 78-Jährige legte über seinen Anwalt dagegen Einspruch ein.

    Bis 17. Dezember hatte der 78-Jährige Zeit, seinen Einspruch zurückzuziehen. Das hat er nun getan, teilte Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts, auf Nachfrage mit. Hätte er das nicht getan, wäre es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gekommen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

  • Und noch ein Zitat:

    Zitat

    Bei der Fahrt am 11. Februar fuhr ein Autofahrer in den Pulk der Radler. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung dauern noch an.

    Zehn Monate ... fast wie in Amiland, wenn es um Trump geht.

  • Zitat

    „Damit wird nicht mehr geklärt, wie es genau zum Unfall kam und wie der Autofahrer einen beleuchteten Radfahrer mindestens 10 Sekunden ‚übersehen‘ konnte“

    Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?

  • Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?

    Wie wäre es denn mal mit der Presse? Die hat nämlich durchaus ein Auskunftsrechts. Aber offenbar begnügt man sich dort ja seit längerem mit dem 1:1 Kopieren von Agenturmeldungen (die Rechtschreib- und Zeichenfehler darin nimmt man dann auch gleich noch mit).

  • Wie wäre es denn mal mit der Presse?

    Die berichtet über den Fall außergewöhnlich oft, von daher beschwere ich mich nicht über die BNN. Während man sonst über Unfälle hinterher fast nie was hört, gab es hier alle Nase lang Wasserstandsmeldungen und Nachfragen. Von daher gehe ich davon aus, dass die alle rechtlich möglichen Infoquellen ausgeschöpft haben. Ich vermute stark, dass man an die komplette Akte nicht so ohne weiteres rankommt, es sei denn, man ist selbst als Angehöriger betroffen.

  • Ich vermute stark, dass man an die komplette Akte nicht so ohne weiteres rankommt, es sei denn, man ist selbst als Angehöriger betroffen.

    Was genau sollte man mit der Information eigentlich anstellen?

    Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die Fakten falsch erhoben haben. Das im Nachhinein anhand der Akte zu beurteilen ist logischerweise vollkommen unmöglich, weil es für Außenstehende ja gar keine Möglichkeit gibt, die Fakten unabhängig erneut zu sammeln.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die falschen Schlüsse aus den korrekt erhobenen Daten abgeleitet haben. Ich habe aber noch nie mitbekommen, dass in einem ordentlichen Gerichtsprozess die Qualität der Expertise der beigezogenen Sachverständigen angezweifelt worden wären. Auch dieser Aspekt fällt somit als Motiv für eine Akteneinsicht aus.

    Für die Unterstellung, der Autofahrer habe vorsätzlich gehandelt, scheint es auch keine Indizien zu geben. Aufgrund der bereits aus vorherigen Presseberichten bekannten Umstände (Dunkelheit, Blendung durch den Gegenverkehr und Reflexionen auf der regennassen Fahrbahn, vollständige Überdeckung der Fahrzeugquerschnitte) und dem was über die Ermittlungsergebnisse schon in den Zeitungen stand, ist sicher davon auszugehen, dass es sich nicht um ein brutales Vorbeiquetschen im Gegenverkehr bzw. um ein bewusstes Abdrängen (als Selbstjustiz/Racheakt zur Bestrafung des lokal berüchtigten renitenten Störenfrieds) gehandelt haben kann. Auch zur Klärung dieses Vorwurfes wird eine Akteneinsicht nichts Erhellendes Beitragen können.

    Somit bleibt nur noch das Rätsel, warum der Autofahrer sehenden Auges dem Natenom ungebremst in die Hacken gefahren ist. Auch die Antwort auf diese Frage wird sich wohl durch Akteneinsicht nicht finden lassen. Der Autofahrer scheint darüber bisher keine erhellende Aussage gemacht zu haben ("Ich habe am Handy gespielt, sorry!"). Es ist übrigens auch unplausibel, dass sowas in der Art durch einen Prozess doch noch herauskäme. Der Autofahrer scheint aber auch nicht den Versuch unternommen zu haben, zu seiner Entlastung Natenom seinerseits eine direkte Mitschuld ("Schlenker!") anzuhängen.

    Soweit der Autofahrer zuvor noch dem Strafbefehl widersprochen hatte, wollte er offenbar auf eine mildere Strafe hinaus, weil er gehofft hatte, dass Natenom eine Mithaftung angehängt werden würde, weil dieser den nicht-benutzungspflichtigen Radweg im Wald neben der Straße nicht genutzt hatte. Wenn es im Prozess tatsächlich so gekommen wäre, dann wäre das natürlich der Supergau für den Fahrbahnradverkehr in Deutschland gewesen. Insofern also nur gut, dass dieses -wenn auch kleine- Risiko jetzt nach Akzeptieren des Strafbefehls erstmal wieder zurück im Sack ist.