• Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Wieso muss jemand, der hier offenbar gern die personifizierte Statistik darstellt, immer wieder auch zu Polemik und Strohmännern greifen? Gibt es dafür eine Statistik oder ist dieses Verhalten anderweitig zu erklären?

  • Wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, den Leuten das Autofahren dann zu verbieten, wenn sie eindeutig und unübersehbar demonstrieren, dass sie einfach drauf scheissen, jemanden übern Haufen zu fahren, wären die Straßen leerer.

    Und wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, das ungebrauchte Mobiliar bei den täglichen 1,5 Milliarden Kilometer nicht mitzutransportieren, wäre der gesamte Verkehrssektor aus dem Schneider.

    Danach kann man sich ja der Thematik der tattrigen alten Säcke zuwenden. :)

    Inbrunst ist teilbar.

  • Warum nicht? Das Unfallrisiko spricht jedenfalls nicht dagegen. Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Fahrradfahrer*innen, die es ablehnen auf der Fahrbahn zu fahren, sprechen gerne davon, dass sie nicht für die Verlangsamung des Autoverkehrs instrumentalisiert werden wollen. Was ich bisher noch nicht kannte: "Lass die Alten Auto fahren, denn sie fahren langsam und das trägt dazu bei, dass auch die "Jungen Wilden" ihr Tempo drosseln."

  • Toter Pforzheimer Fahrradaktivist: Autofahrer zieht Einspruch zurück
    Der Autofahrer im Natenom-Fall hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung nun doch akzeptiert. Was bedeutet das genau?
    bnn.de
    Zitat

    Das Pforzheimer Amtsgericht hat schließlich am 4. Oktober auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Autofahrer Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der 78-Jährige legte über seinen Anwalt dagegen Einspruch ein.

    Bis 17. Dezember hatte der 78-Jährige Zeit, seinen Einspruch zurückzuziehen. Das hat er nun getan, teilte Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts, auf Nachfrage mit. Hätte er das nicht getan, wäre es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gekommen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

  • Und noch ein Zitat:

    Zitat

    Bei der Fahrt am 11. Februar fuhr ein Autofahrer in den Pulk der Radler. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung dauern noch an.

    Zehn Monate ... fast wie in Amiland, wenn es um Trump geht.