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Dieses Thema
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Natenom †

  • Mueck
  • 31. Januar 2024 um 10:11
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  • Schwachzocker
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    • 19. November 2024 um 07:38
    • #321
    Zitat von TheK

    ... und mal muss man (am besten noch vor dem Ortsschild) auf die Fahrbahn, obwohl es nicht einen Konfliktpunkt gibt.

    Warum sollte man auch nicht auf die Fahrbahn müssen? Und was hat das mit Konfliktpunkten zu tun?

  • cubernaut
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    • 21. November 2024 um 22:07
    • #322
    Zitat von Silence

    https://www.dw.com/de/china-amok-…dung/a-70766092

    Daür muss man sich mit dem Fahrrad schon mächtig ins Zeug legen.

    Es sei denn, man RAST MIT EINEM PEDELC in eine Menschenmenge!!21!21drlf1!!

  • cubernaut
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    • 21. November 2024 um 22:16
    • #323
    Zitat von Th(oma)s

    Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Wieso muss jemand, der hier offenbar gern die personifizierte Statistik darstellt, immer wieder auch zu Polemik und Strohmännern greifen? Gibt es dafür eine Statistik oder ist dieses Verhalten anderweitig zu erklären?

  • cubernaut
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    • 21. November 2024 um 22:18
    • #324
    Zitat von Pepschmier

    Wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, den Leuten das Autofahren dann zu verbieten, wenn sie eindeutig und unübersehbar demonstrieren, dass sie einfach drauf scheissen, jemanden übern Haufen zu fahren, wären die Straßen leerer.

    Und wenn mit der gleichen Inbrunst dafür argumentiert werden würde, das ungebrauchte Mobiliar bei den täglichen 1,5 Milliarden Kilometer nicht mitzutransportieren, wäre der gesamte Verkehrssektor aus dem Schneider.

    Danach kann man sich ja der Thematik der tattrigen alten Säcke zuwenden. :)

    Inbrunst ist teilbar.

  • Ullie
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    • 21. November 2024 um 22:57
    • #325
    Zitat von Th(oma)s

    Warum nicht? Das Unfallrisiko spricht jedenfalls nicht dagegen. Mag sein, dass die Majorität der Fitten es missbilligt, dass sie bloß wegen dem Greis nicht so schnell können, wie sie eigentlich gerne wollen würden. Aber sollte das ausgerechnet für Freunde der Verkehrswende ernsthaft ein Argument sein, dem Alten das Auto wegzunehmen?

    Fahrradfahrer*innen, die es ablehnen auf der Fahrbahn zu fahren, sprechen gerne davon, dass sie nicht für die Verlangsamung des Autoverkehrs instrumentalisiert werden wollen. Was ich bisher noch nicht kannte: "Lass die Alten Auto fahren, denn sie fahren langsam und das trägt dazu bei, dass auch die "Jungen Wilden" ihr Tempo drosseln."

  • Mueck
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    • 17. Dezember 2024 um 19:24
    • #326
    Toter Pforzheimer Fahrradaktivist: Autofahrer zieht Einspruch zurück
    Der Autofahrer im Natenom-Fall hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung nun doch akzeptiert. Was bedeutet das genau?
    bnn.de
    Zitat

    Das Pforzheimer Amtsgericht hat schließlich am 4. Oktober auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den Autofahrer Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Der 78-Jährige legte über seinen Anwalt dagegen Einspruch ein.

    Bis 17. Dezember hatte der 78-Jährige Zeit, seinen Einspruch zurückzuziehen. Das hat er nun getan, teilte Oliver Weik, Direktor des Amtsgerichts, auf Nachfrage mit. Hätte er das nicht getan, wäre es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung gekommen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig.

  • Fahrbahnradler
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    • 18. Dezember 2024 um 00:00
    • #327

    Und noch ein Zitat:

    Zitat

    Bei der Fahrt am 11. Februar fuhr ein Autofahrer in den Pulk der Radler. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung dauern noch an.

    Zehn Monate ... fast wie in Amiland, wenn es um Trump geht.

  • Autogenix
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    • 18. Dezember 2024 um 10:53
    • #328
    Tod des Fahrradaktivisten Natenom: Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
    Der Autofahrer, der den Fahrradaktivisten Natenom überfahren hatte, hat seinen Strafbefehl nun doch akzeptiert. Der ADFC kritisiert fehlende Aufarbeitung.
    taz.de
  • Mueck
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    • 18. Dezember 2024 um 15:41
    • #329
    Zitat

    „Damit wird nicht mehr geklärt, wie es genau zum Unfall kam und wie der Autofahrer einen beleuchteten Radfahrer mindestens 10 Sekunden ‚übersehen‘ konnte“

    Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?

  • mgka
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    • 19. Dezember 2024 um 08:13
    • #330
    Zitat von Mueck

    Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?

    Wie wäre es denn mal mit der Presse? Die hat nämlich durchaus ein Auskunftsrechts. Aber offenbar begnügt man sich dort ja seit längerem mit dem 1:1 Kopieren von Agenturmeldungen (die Rechtschreib- und Zeichenfehler darin nimmt man dann auch gleich noch mit).

  • Mueck
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    • 19. Dezember 2024 um 11:43
    • #331
    Zitat von mgka

    Wie wäre es denn mal mit der Presse?

    Die berichtet über den Fall außergewöhnlich oft, von daher beschwere ich mich nicht über die BNN. Während man sonst über Unfälle hinterher fast nie was hört, gab es hier alle Nase lang Wasserstandsmeldungen und Nachfragen. Von daher gehe ich davon aus, dass die alle rechtlich möglichen Infoquellen ausgeschöpft haben. Ich vermute stark, dass man an die komplette Akte nicht so ohne weiteres rankommt, es sei denn, man ist selbst als Angehöriger betroffen.

  • Th(oma)s
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    • 19. Dezember 2024 um 15:19
    • #332
    Zitat von Mueck

    Ich vermute stark, dass man an die komplette Akte nicht so ohne weiteres rankommt, es sei denn, man ist selbst als Angehöriger betroffen.

    Was genau sollte man mit der Information eigentlich anstellen?

    Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die Fakten falsch erhoben haben. Das im Nachhinein anhand der Akte zu beurteilen ist logischerweise vollkommen unmöglich, weil es für Außenstehende ja gar keine Möglichkeit gibt, die Fakten unabhängig erneut zu sammeln.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittler und externe Gutachter könnten die falschen Schlüsse aus den korrekt erhobenen Daten abgeleitet haben. Ich habe aber noch nie mitbekommen, dass in einem ordentlichen Gerichtsprozess die Qualität der Expertise der beigezogenen Sachverständigen angezweifelt worden wären. Auch dieser Aspekt fällt somit als Motiv für eine Akteneinsicht aus.

    Für die Unterstellung, der Autofahrer habe vorsätzlich gehandelt, scheint es auch keine Indizien zu geben. Aufgrund der bereits aus vorherigen Presseberichten bekannten Umstände (Dunkelheit, Blendung durch den Gegenverkehr und Reflexionen auf der regennassen Fahrbahn, vollständige Überdeckung der Fahrzeugquerschnitte) und dem was über die Ermittlungsergebnisse schon in den Zeitungen stand, ist sicher davon auszugehen, dass es sich nicht um ein brutales Vorbeiquetschen im Gegenverkehr bzw. um ein bewusstes Abdrängen (als Selbstjustiz/Racheakt zur Bestrafung des lokal berüchtigten renitenten Störenfrieds) gehandelt haben kann. Auch zur Klärung dieses Vorwurfes wird eine Akteneinsicht nichts Erhellendes Beitragen können.

    Somit bleibt nur noch das Rätsel, warum der Autofahrer sehenden Auges dem Natenom ungebremst in die Hacken gefahren ist. Auch die Antwort auf diese Frage wird sich wohl durch Akteneinsicht nicht finden lassen. Der Autofahrer scheint darüber bisher keine erhellende Aussage gemacht zu haben ("Ich habe am Handy gespielt, sorry!"). Es ist übrigens auch unplausibel, dass sowas in der Art durch einen Prozess doch noch herauskäme. Der Autofahrer scheint aber auch nicht den Versuch unternommen zu haben, zu seiner Entlastung Natenom seinerseits eine direkte Mitschuld ("Schlenker!") anzuhängen.

    Soweit der Autofahrer zuvor noch dem Strafbefehl widersprochen hatte, wollte er offenbar auf eine mildere Strafe hinaus, weil er gehofft hatte, dass Natenom eine Mithaftung angehängt werden würde, weil dieser den nicht-benutzungspflichtigen Radweg im Wald neben der Straße nicht genutzt hatte. Wenn es im Prozess tatsächlich so gekommen wäre, dann wäre das natürlich der Supergau, sowohl für die Angehörigen im Speziellen als auch für den Fahrbahnradverkehr in Deutschland im Allgemeinen gewesen. Insofern also nur gut, dass dieses -wenn auch kleine- Risiko jetzt nach Akzeptieren des Strafbefehls erstmal wieder zurück im Sack ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (19. Dezember 2024 um 18:04)

  • Gerhart
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    • 20. Dezember 2024 um 20:47
    • #333

    Wahrscheinlichkeitsrechnung, Gesetz der großen Zahlen.

    Landstraße ist deutlich gefährlicher als anderswo. Er ist die Strecke häufig gefahren. Irgendwann geht's mal schief.

    Es bringt wenig, sich genau diesen einen Fall anzuschauen, man muss das stattdessen allgemein betrachten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Th(oma)s
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    • 20. Dezember 2024 um 21:14
    • #334
    Zitat von Gerhart

    Es bringt wenig, sich genau diesen einen Fall anzuschauen, man muss das stattdessen allgemein betrachten.

    Genau das mache ich doch seit mittlerweile rund 12 Jahren. Täglich. Und genau deshalb weiß ich, dass der Fall Natenom eben nicht die Ausnahme von der Regel war, sondern die mustergültig erfüllte Regel.

    Ich habe mehr als einmal mit Natenom auf Twitter darüber debattiert, dass seine Fahrspurmitte-Strategie sinnlos ist, weil es eben nicht darum geht, diejenigen, die ihn eh verfehlen noch ein Stück weiter nach links zu drängen, und dabei das Risiko drastisch zu erhöhen, von einem Blindflieger abgeräumt zu werden. Von einem Blindflieger, der ihn auch dann nicht sähe, wenn 4 m Seitenabstand vorgeschrieben und eingehalten werden würden, der ihn aber verfehlen würde, wenn er auf der rechten Seitenlinie klebt. Wollte er nicht einsehen. Kein Victim Blaming, sondern einfach nur mein persönliches Rezepz für mich selbst (jedenfalls außerorts, wo es diese Blackout-Fälle nur gibt), das ich aus der jahrelangen Beobachtung ableite.

  • TheK
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    • 21. Dezember 2024 um 04:47
    • #335

    Das ist aber auch ein wenig, was ich mit den unterschiedlichen Geschwindigkeiten meinte: Innerorts fährst du weiter links, um Autofahrer davon abzuhalten, eine unangenehme Situation zu erzeugen. Außerorts fährt man so weit wie möglich rechts, weil "jeder Blindflieger, über den ich mich ärgern kann ist ein Blindflieger, den ich überlebt habe".

  • Pepschmier
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    • 21. Dezember 2024 um 13:33
    • #336
    Zitat von Gerhart

    Wahrscheinlichkeitsrechnung, Gesetz der großen Zahlen...Er ist die Strecke häufig gefahren. Irgendwann geht's mal schief.

    Ist das so? Gibt es im Straßenverkehr einen Erwartungswert von "Schadensereignissen", der unabhängig von der Zahl der Versuche ist?

    Ich würde mir wünschen, dass die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit mit zunehmender Zahl von Radfahrern sinkt. Dann würde das Gesetz der großen Zahl zum Glück nicht gelten. Andernfalls wäre die "Wahrheit", dass es eine kosmische Konstante gibt, an der man gar nichts ändern kann. Oje.

  • Gerhart
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    • 21. Dezember 2024 um 13:54
    • #337
    Zitat von Pepschmier

    Ist das so? Gibt es im Straßenverkehr einen Erwartungswert von "Schadensereignissen", der unabhängig von der Zahl der Versuche ist?

    Was? Nein! Je mehr Versuche, desto höher die Eintrittswahrscheinlichkeit und damit auch die gesamtzahl an Ereignissen.

    Zitat von Pepschmier

    Ich würde mir wünschen, dass die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit mit zunehmender Zahl von Radfahrern sinkt.

    Safety in numbers? Klar, das senkt die Wahrscheinlichkeit je Versuch. Aber: Im Fall von Natenom, wie viele andere Radfahrer fahren dieselbe Strecke? Ich mutmaße, dass es sehr wenige sind.

    Zitat von Pepschmier

    Andernfalls wäre die "Wahrheit", dass es eine kosmische Konstante gibt, an der man gar nichts ändern kann.

    Man kann menschliches Versagen (das ich hier annehme) durch Technik ausgleichen und hoffen, dass die Technik insgesamt besser wird als der Mensch -> autonomes Fahren.

    Oder man schafft adäquate Infrastruktur: Außerorts braucht es in der Regel dedizierte Radinfrastruktur. Und nicht ein 50cm breiter Seitenstreifen neben der Linie oder einseitiger 80cm separater buckeliger überwucherter Radweg.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Th(oma)s
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    • 21. Dezember 2024 um 15:03
    • #338
    Zitat von Gerhart

    Safety in numbers? Klar, das senkt die Wahrscheinlichkeit je Versuch. Aber: Im Fall von Natenom, wie viele andere Radfahrer fahren dieselbe Strecke? Ich mutmaße, dass es sehr wenige sind.

    Da ein auffahrender "Nicht-Überholer" gar nicht weiß, dass die Fahrbahn vor ihm gerade gar nicht leer ist, ist es auch vollkommen egal, ob das Objekt, durch das er da gerade quasi hindurchfährt, Muskelantrieb besitzt. "Es gibt hier wenige/viele Fahrräder" kann da aus logischen Gründen keine Rolle spielen. Ganz folgerichtig finden sich die wenigen tödlichen Auffahrunfälle die es gibt, gerade nicht während der Rush-Hour auf Strecken im verkehrsreichen Umfeld von Städten oder Ballungszentren, sondern typischerweise auf eher auto(!)verkehrsarmen Landstraßen irgendwo in der Pampa.

    Zitat von Gerhart

    Oder man schafft adäquate Infrastruktur: Außerorts braucht es in der Regel dedizierte Radinfrastruktur. Und nicht ein 50cm breiter Seitenstreifen neben der Linie oder einseitiger 80cm separater buckeliger überwucherter Radweg.

    Beides mag es in Einzelfällen geben, aber das Netz sieht im großen und ganzen nicht so aus. Zur Unfallverhütung braucht es aber eh keine besondere Infrastruktur für Fahrräder. Auch außerorts dominieren Alleinunfälle und Vorfahrtfehler mit dem KFZ-Verkehr stark das Geschehen. Beides wird mit Infrastruktur eher mehr als weniger. Abgesehen davon muss man alle Unsitten, wegen denen man meint Radwege zu brauchen, sowieso angehen, weil genau die selben Unsitten auch die Hauptkiller für die KFZ-Führer selber sind.

  • Ullie
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    • 22. Dezember 2024 um 09:34
    • #339
    Zitat von Th(oma)s

    (...) Zur Unfallverhütung braucht es aber eh keine besondere Infrastruktur für Fahrräder. Auch außerorts dominieren Alleinunfälle und Vorfahrtfehler mit dem KFZ-Verkehr stark das Geschehen. Beides wird mit Infrastruktur eher mehr als weniger. Abgesehen davon muss man alle Unsitten, wegen denen man meint Radwege zu brauchen, sowieso angehen, weil genau die selben Unsitten auch die Hauptkiller für die KFZ-Führer selber sind.

    Ist das dein Grund für deine ausgesprochen heftige Antipathie gegen den ADFC? Der ADFC fordert Radwegebau und du und zum Beispiel DMHH und Peter Vierig, die beide deinen Beitrag gelikt haben, fordern Radwege-Rückbau.

    Beide Seiten unter anderem mit der Begründung, auf diese Art und Weise die Unfallgefahren für Fahrradfahrer*innen zu reduzieren. Vielleicht sind Diskussionsforen, anders als die Wirklichkeit, nicht geeignet hier zu Lösungen zu kommen?

    Das klassische Prinzip These, Antithese, Synthese funktioniert vielleicht nicht so gut in Foren?

  • hugo790
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    • 22. Dezember 2024 um 10:17
    • #340
    Zitat von Th(oma)s

    Da ein auffahrender "Nicht-Überholer" gar nicht weiß, dass die Fahrbahn vor ihm gerade gar nicht leer ist, ist es auch vollkommen egal, ob das Objekt, durch das er da gerade quasi hindurchfährt, Muskelantrieb besitzt. "Es gibt hier wenige/viele Fahrräder" kann da aus logischen Gründen keine Rolle spielen.

    Sehe ich anders. Folgendes Szenario:
    Landstraße, erst eine Gerade, dann eine Kurve. Man weiß gar nicht, dass in der Kurve ein Radfahrer ist und bei einem hohen Tempo ist man nicht in der Lage zu bremsen.

    Ich denke schon, dass die Kurvengeschwindigkeit dadurch beeinflußt wird, ob man auf der Geraden Null oder 5 Radfahrer überholt hat.

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