Woche 40 vom 03. bis zum 09. Oktober 2022

  • Um genau zu sein: StVO §9 (5): Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

  • Wildparken am Flughafen Hamburg? Politiker wittert „Schweinerei"
    Entlang der Niendorfer Straße im Süden von Norderstedt stehen Dutzende Autos auf einem Grünstreifen. So reagieren die Stadtverwaltung und die Polizei.
    www.abendblatt.de

    Ahnungslos, tatenlos, wirkungslos - die große Tombola des Verwaltungsversagens...

    aber jetzt dann mit Feldsteinwumms. Oder Eichenspaltpfahl-bazooka.

    Ich bin mal wieder angeödet von "der Gesellschaft".

    Vllt doch Haus in Schweden im Wald und Selbstversorger werden X/

  • Warum fragt hier niemand, ob der LKW-Fahrer beim Rückwärtsfahren einen Einweiser hatte?

    Weil uns Spitzenprädatoren, die ihre Moralphilosophie ohnehin nur als Maske tragen, das nicht interessiert? Wen das Schicksal des Mädchens und seiner Familie ernsthaft berührt, der fährt längst nicht mehr Auto. Meine Meinung.

  • Ahnungslos, tatenlos, wirkungslos - die große Tombola des Verwaltungsversagens...

    Was gibt es da groß intern zu prüfen? Dass das keine Parkplätze sind, ist doch offensichtlich.

    Im 5km-Umkreis vom Düsseldorfer Flughafen wurden vor der Pandemie zeitweise auch komplette Wohngebiete dichtgestellt, vermutlich durch einen gewerblichen Parkplatzbetreiber. Das hat man relativ schnell in den Griff bekommen. Jetzt kürzlich wurde eine riesige Parkfläche dichtgemacht, weil die jahrelang ohne Genehmigung betrieben wurde und auch nicht genehmigungsfähig ist. Bin gespannt, ob es jetzt wieder losgeht.

  • Was gibt es da groß intern zu prüfen? Dass das keine Parkplätze sind, ist doch offensichtlich.

    Wenn man sich jahrelang nur mit 08/15-Pippifax wie "Überschreitung der zulässigen Parkdauer" befasst hat, dann sind "Parken in Grünanlage" ganz, ganz neue Sachverhalte.

    Und klar hat jeder beschuldigte/angehörte Halter das Recht auf einen korrekten Anhörungsbogen mit zutreffenden Tatvorwürfen,.

    So ganz ins Blaue hinein wird man nun in der zuständigen Behörde prüfen:

    - wem gehört die Fläche

    - wie ist sie gewidmet / als was geplant

    - welche Vorschrift (Grünanlagensatzung?) kommt zur Anwendung

    Und weil man Angst hat, dass direkt bei 50x Umsetzen mind. 30 Halter wild mit der Rechtschutzpolice in der Hand wedeln, lässt man sich - obwohl eigene Zuständigkeit - noch von der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung "beraten". Zweite Meinung und so...

    Und eh das alles von unten nach oben tröpfelt, und dann wieder von oben nach unten zurücksickert:

    da ist der Urlaub vorbei und die Kampfparker weg.

    huch!

    Und weil man zukünftig nich wieder aufm falschen Fuß erwischt werden will, prüft man lieber Maßnahmen, die Falschparken unmöglich machen. Weil: dann muss man nicht mehr tätig werden...

    hm.

    Hat jemand einen Überblick zu den ganzen RSV? rechnet sich das für die noch, oder haben die zunehmend mehr ausschlussklauseln drin?

  • tödlicher Unfall, LKW überfährt 11jährigen Radfahrer

    Schenefeld bei Hamburg: Elfjähriger Radfahrer wird von Lastwagen überfahren und stirbt
    Der Junge wollte die Straße überqueren, dabei übersah ihn der Fahrer eines Lkw: Am Mittwochabend ist ein Elfjähriger im schleswig-holsteinischen Schenefeld…
    www.spiegel.de

    und der Link zum Presseportal

    Ist übrigens nicht Schenefeld bei Hamburg, sondern Schenefeld bei Itzehoe

    Interessant, dass man jetzt direkt mal reingeschrieben hat, dass der Junge bei rot gefahren sei.

    Wenn man die Ampelanlage da in den letzten Jahren nicht komplett umgebaut hat, halte ich das erstmal für eine Behauptung...

    denn beim Mapillary aus 2016 ist da kein getrennt signalisierter Linksabbieger. Ja, könnte sein, dass der Fußverkehr zur Sparkasse rüber eine Bettelampel hat. Aber der Linksabbieger hat keinen Grünpfeil. Wenn ich die Streuscheibe richtige "deute": Kombisignal in Richtung Sparkasse.

    2018 sieht die Kreuzung noch identisch aus in Bezug auf Pflasterung und gelbe Warnleuchten...

    Ach man X/


    edit: hier noch die mopo. Dort immerhin ein "soll bei rotem Licht"

    Das Foto in der mopo dürfte deutlich südlich der Unfallkreuzung aufgenommen worden sein, nämlich in Höhe Birkengrund

    via Mapillary

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (6. Oktober 2022 um 11:14)

  • In dem Artikel wird in Bezug auf Autofahrende auf den holländischen Griff hingewiesen und für Fahrradfahrende ein Sicherheitsabstand von 1 m empfohlen. Aber ist damit Außenkante Fahrradgriff, bzw. Außenkante Schulter bzw. sonstiger Körper gemeint? Und selbst wenn, ist dann 1 m wirklich genug? Leider habe ich keine Tabelle gefunden, mit Informationen darüber, wie weit Autotüren aufschwingen.

  • Aber ist damit Außenkante Fahrradgriff, bzw. Außenkante Schulter bzw. sonstiger Körper gemeint?

    Viele kennen evtl. bzgl. Rechtsfahrgebot das "krumme" Maß von 75-80 cm nach rechts. Das stammt aus einem BGH-Urteil glaub aus den 50ern, wo "mit dem Reifen 1 m Abstand gehalten" abzgl. halber Lenker berechnet und als ausreichend beurteilt wurde bei einem Unfall mit einem Fußgänger. Seitdem sollte die Messweise "ab Außenkante" klargestellt sein.

  • In dem Artikel wird [...] für Fahrradfahrende ein Sicherheitsabstand von 1 m empfohlen. Aber ist damit Außenkante Fahrradgriff, bzw. Außenkante Schulter bzw. sonstiger Körper gemeint? Und selbst wenn, ist dann 1 m wirklich genug? Leider habe ich keine Tabelle gefunden, mit Informationen darüber, wie weit Autotüren aufschwingen.

    Es muss ja nicht immer der Worst-Worst-Case angenommen werden. Selbst Reifenmitte-Türe (anstatt rechtes Lenkerende-linke Rückspiegelkante...) könnte das gröbste Ungemach verhindern, zumal die Aussteiger ja auch dann, wenn sie die Tür unachtsam öffnen, diese nicht jedesmal zwingend bis zum Anschlag aufreißen.

    Überhaupt mehr als 1m beim Öffnen zu beanspruchen, wird mechanisch bei den allermeisten Fahrzeugen schwierig. Da bräuchte es schon einen Zweitürer der Oberklasse. Alles darunter, insbesondere alles 4-türige, bleibt weit unter 1 m. Bei unserer 4-Türigen B-Klasse zB ragte bei einer eigenen Messung AFAIRC das Lot der äußeren Kante bei maximal geöffneter Tür ca. 75cm weiter nach links als das Lot der linken Rückspiegelkante bei geschlossener Tür.

    Eine systematische Messung hat die Autobild angestellt, wobei sie allerdings -der zielgruppengemäßen Windschutzscheibenperspektive geschuldet- nur messen, wie breit die zur Verfügung stehende Lücke zum Aussteigen ist, wenn die Tür vorsichtig bis zum maximal möglichen Winkel in einer Normparklücke geöffnet wird. Da spielen dann nicht nur Länge und Form der Tür sowie die Breite der Füllung eine Rolle, sondern auch, wie viel Platz der Parklücke bereits die Fahrzeugbreite an sich geschluckt hat.