Woche 38 vom 19. bis zum 25. September 2022

  • Ist zwar eigentlich vom Freitag, den 16.09., bin aber erst gestern in der Zeitung vom Samstag drüber gestolpert. Da momentan noch im KW34-August-Strang fleißig diskutiert wird, habe ich mir erlaubt, das in die aktuelle Woche zu übernehmen.

    So richtig empfindlich bin ich eigentlich nicht beim Framing in der Zeitung, aber abgesehen vom sehr traurigen Ausgang, sind hier wohl wenig Framing-Fettnäpfen ausgelassen.

    Wobei, es fehlt die Erwähnung, dass der LKW-Fahrer unversehrt ist und natürlich die Schadenshöhe am LKW.

    Erstaunlich, das zwar der Radler umgefallen ist und nicht das Rad, aber der LKW über ersteren drüber gerollt.

    Und die beiden Ereignisse wohl nur durch Zufall gleichzeitig passiert sind.

    Das müsste die Kreuzung sein in mapillary

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (21. September 2022 um 10:55)

  • und in Nürnberg am Mittwoch früh:

    Lkw erfasst Radfahrer in Nürnberg: 38-Jähriger stirbt noch an Unfallstelle
    Nürnberg - An der Kreuzung von Höfener Straße und Leyher Straße in Nürnberg kam es am Mittwochmorgen zu einem tödlichen Unfall. Beteiligt waren ein Lkw sowie…
    www.nordbayern.de

    Vor Ort sieht das so aus:

    Mapillary Nachts

    Mapillary Tags

    Das Ende des Schutzstreifens ist schon "uff"

    :/

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (21. September 2022 um 13:40)

  • Hab gar kein Tags, sondern beide Links sind gleich und Nachts, aber denke das ist die Fahrspur daneben.

    Radler fährt ja wenig lebensbejahend eng an den parkenden Autos, Das nutzt der Bus natürlich gnadenlos.

    Wenn da ein Fußgänger zwischen den Autos vortritt oder eine Tür aufgeht, interessiert es den Busfahrer ja nicht.

  • In diesem Fall würde ich sagen, dass die Infrastruktur mit ursächlich für den tödlichen Unfall ist.

    Es geht schon damit los, dass der Schutzstreifen mit [Zeichen 237] beschildert ist. Und mal wieder an der engsten Stelle endet. Den Deckel drauf macht die gleichzeitige Verschwenkung der Fahrbahn nach rechts. Wäre ich dort unterwegs, würde ich wahrscheinlich ab der Bushaltestelle versuchen, kampfradlermäßig in eine Lücke des Kfz-Verkehrs zu kommen. Ob und wie gut das dort gelingt, kann ich aus der Ferne natürlich nicht genau sagen.

    Oh, weh! Selbst meine Tochter sagt inzwischen schon: "Ich versuche mich, so gut es geht an die Regeln zu halten. Wenn ich dadurch aber in Gefahr geraten würde, dann fahre ich auf Sicherheit."

  • Das Ende des Schutzstreifens ist schon "uff"

    Genau das.

    Und irreführend, da die in den Bordstein mündende Linie einen Vorrang des Kfz-Verkehrs suggeriert, den es formal nicht gibt. Denn formal sind Radfahrer an der Engstelle gleichberechtigt.

    Mal wieder ein fieser Tiefschlag der Verwaltung.

  • Der Schutzstreifen hat Breitstrich

    Es gibt in der StVO meines Wissens nach keinen Unterschied zwischen schmalen und breiten Strichen.

    Nur einen Unterschied zwischen gestrichelt (Zeichen 340) und durchgezogen (Zeichen 295).

    Ich bin ja bei Dir, dass die Verwaltung wohl einen Radfahrstreifen herstellen wollte. Tatsächlich beschildert hat sie aber ein 5 m kurzes Stückchen Radfahrstreifen (wenn man auf Mapillary ein Stück zurück geht), das dann im Bereich der Bushaltestelle zu einem Schutzstreifen wird und bis zur Unfallstelle ein solcher bleibt.

  • Es ist ein Radfahrstreifen, also Radweg. Die Strichelung ist unterbrochen, um für die Bushaltestelle, die Ausfahrt und die Parkbuchten das Queren zu erlauben. Der Transporter steht auf dem Gehweg und parkt falsch.

    Der Überholabstand wäre trotzdem einzuhalten, stützt sich aber nicht auf § 5 StVO, sondern § 1.

  • Das sind ja gerade mal 150 Meter von dem Unfall Anfang des Jahres am Münchner Stachus entfernt.

  • Der Überholabstand wäre trotzdem einzuhalten, stützt sich aber nicht auf § 5 StVO, sondern § 1.

    Es wird, soweit ich das verfolgt habe, unterschiedlich gesehen. Eine Meinung dazu: Radfahrstreifen ist wie Hochboard, eigenständiger Fahrstreifen und damit Abstand nicht einzuhalten.

    Im Gegensatz zu Schmutzstreifen, gleiche Fahrbahn -> Abstand einzuhalten.

    Zumindest bei uns wurde und wird bis auf wenige Ausnahmen mit Breitstrich und Schmalstrich zwischen den beiden Unterschieden.

    Erst die zwei neue und ungewöhnlich breiten Schmutzstreifen haben Breitstrich, inzwischen hat die Stadt aber einige hundert Meter an schmalen Schmutzstreifen (also 1,25m) erneuert oder auch neu gemalt, alle wieder mit Schmalstrich.

  • Die Strichelung ist unterbrochen, um für die Bushaltestelle, die Ausfahrt und die Parkbuchten das Queren zu erlauben.

    Zum Einparken und für die Benutzung von Ausfahrten, darf auch der breite Strich überfahren werden:

    b) Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind oder sich Grundstückszufahrten befinden und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.

    Also für diese beiden ist keine gestrichelte Linie nötig.

    Und eine Bushaltestelle auf einem Radfahrstreifen ist genauso bekloppt wie eine auf einem Radweg. Es würde mich sehr überraschen, wenn das zulässig wäre.

    Zumindest bei uns wurde und wird bis auf wenige Ausnahmen mit Breitstrich und Schmalstrich zwischen den beiden Unterschieden.

    Was die Verwaltung macht und was sie machen sollte, sind ja oft zwei verschiedene Dinge.

    Die StVO gibt es jedenfalls nicht her, Radfahrstreifen mit Zeichen 340 zu markieren.

    Bei mir in der Nachbarschaft hatte ich auch mal gefragt, was denn dieser Radfahrstreifen mit gestrichelter Linie sein soll.

    Antwort:

    Da hat der Bezirk wohl Mist gemacht. Deshalb haben wir den Bezirken die Zuständigkeit entzogen und machen das jetzt selbst.

    Ein paar Wochen später war das Schild weg.

    Das ist auch heute noch ein Schutzstreifen mit Zeichen 340 in breiter Ausführung. Inzwischen sogar in Farbe.

  • Es ist ein Radfahrstreifen, also Radweg. Die Strichelung ist unterbrochen, um für die Bushaltestelle, die Ausfahrt und die Parkbuchten das Queren zu erlauben.

    Und demnach ist es dort, wo die Linie unterbrochen ist, kein Radfahrstreifen mehr. Denn Radfahrstreifen werden durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie, i.d.R. als Breitstrich) in Kombination mit VZ 237 gekennzeichnet.

    Dort, wo die Linie unterbrochen ist, wird es zum Schutzstreifen, der bei Bedarf von Kfz befahren werden darf. Ein solcher Bedarf besteht zum Beispiel, wenn ein Bus eine Haltestelle anfährt.

  • Es wird, soweit ich das verfolgt habe, unterschiedlich gesehen. Eine Meinung dazu: Radfahrstreifen ist wie Hochboard, eigenständiger Fahrstreifen und damit Abstand nicht einzuhalten.

    Im Gegensatz zu Schmutzstreifen, gleiche Fahrbahn -> Abstand einzuhalten.

    Das wäre der alte StVO-Stand vor Einführung der 1,5/2,0.

    In der Begründung(!) der Novelle steht eig, klar, dass auch die Radfahrstreifen mitgemeint sind.

    Und wenn man die Begr. ernst nimmt, müsste es auch für Bordsteinwege gelten.

    Mal schauen, was die Rechtsprechung draus macht ...