Tödlicher Unfall in München

  • In München ist heute Morgen ein fürchterlicher Unfall passiert. In Süddeutscher Zeitung, Abendzeitung und Münchner Merkur ist das in den Onlineausgaben sehr prominent platziert und wird ständig aktualisiert. Wegen der toten Radfahrerin? Nein - Es wurde eine wichtige Verkehrsader für ein paar Stunden gesperrt.

    Süddeutsche

    Abendzeitung

    Münchner Merkur

    So wie es sich darstellt, ist wohl ein LKW um 4:40 aus der Fußgängerzone am Stachus auf die Fahrbahn der Sonnenstraße gefahren und überfuhr die Radfahrerin auf dem Radweg.

    Die Presseberichte sind bestes Material für das Victim Blaming Bullshit Bingo. Dunkelheit! Falsche Fahrtrichtung! Übersehen! Verbotswidrig!

    "Dabei kollidierte die Frau zunächst mit der rechten Fahrzeugfront des Lastwagens, stürzte daraufhin und wurde vom Fahrzeug überrollt."

  • Gibt es da im Umkreis von 2-3 km irgendwo angeordnete linksseitige Benutzungspflichten? Dann sollte man die sofort aufheben - Klage und/oder Pressekampagne. Denn offenbar ist es einem aus der FuZo herauskommenden Lkw-Fahrer nicht vermittelbar, dass auf dem Radweg auch jemand von rechts kommen könnte!

    Das gilt natürlich auch für temporäre Baustellenbeschilderungen.

  • Ich verstehe nicht, warum die Umstände des Unfalls nicht benannt werden sollten. In Jena würde ich mir viel häufiger wünschen, dass das individuelle Fehlverhalten beider Seiten explizit genannt wird.

    Geisterradeln an einer Straße mit vier Fahrstreifen in einer Richtung ist halt eine richtig dumme Idee; in der Situation dann noch vor einem ausfahrenden LKW durchziehen zu wollen und auf Vorfahrt zu hoffen, eine noch viel dümmere. Zu nachtschlafender Zeit und bei (innerstädtischer) "Dunkelheit" wird's nicht besser.

    Am Wort "Übersehen" kann man sich vielleicht noch hochziehen, weil der LKW-Fahrer dafür tatsächlich nach rechts hätte schauen müssen. Wobei man auch das nicht ausschließen kann und sich das "Übersehen" auf die Einschränkung bezieht, dass der Blick in die Nahbereichsspiegel ging, um nach etwaigen Fußgängern rechts vom LKW zu schauen.

  • Ich verstehe nicht, warum die Umstände des Unfalls nicht benannt werden sollten.

    Selbstverständlich sollen die Umstände genannt werden, und dass die Frau in der falschen Richtung unterwegs war gehört dazu. Es ist nur so dass die Formulierungen den LKW Fahrer entlasten (...übersah...), während die Handlungen, die zum fatalen Ausgang führten, der Frau angelastet werden: Sie fuhr verbotswidrig, kollidierte, sie stürze, wurde überrollt.

    Der Inhalt von §10 StVO wird nicht mal angedeutet:

    Wer aus [...] aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), [...] auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

    in der Situation dann noch vor einem ausfahrenden LKW durchziehen zu wollen und auf Vorfahrt zu hoffen

    Okay, der LKW Fahrer "übersieht", die Radfahrerin "will durchziehen". Das ist auch ein Standpunkt.

  • Ich frage mich, wie der CDU-Politiker Vaatz seine persönliche Empörung über die Äußerungen einer Kabarettistin in "geistige Übereinstimmung" damit bringt, dass die Zahl der Verunglückten im Straßenverkehr in D seit Jahrzehnten relativ konstant bei 1000 pro Tag liegt, und

    - "seine Partei" das offenbar total in Ordnung findet

    - auch offenbar nichts, aber wirklich gar nichts, dabei findet, wenn das alles so bleibt?

    Was genau ist denn würdevoll daran, beim Überqueren einer Straße überfahren zu werden, nur damit leere Beifahrsitze innerorts nicht langsamer fahren müssen? Ich kann daran nichts Würdevolles erkennen.

    Zitat

    Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten...

    https://www.berliner-zeitung.de/news/cdu-polit…hrung-li.207700

  • Die Presseberichte sind bestes Material für das Victim Blaming Bullshit Bingo. Dunkelheit! Falsche Fahrtrichtung! Übersehen! Verbotswidrig!

    "Dabei kollidierte die Frau zunächst mit der rechten Fahrzeugfront des Lastwagens, stürzte daraufhin und wurde vom Fahrzeug überrollt."

    Ich behaupte: Solange es irgendwo in Deutschland die Anordnung für Radfahrer gibt, in der falschen Richtung zu fahren, ist die Aussage, derjenige sei in der falschen Richtung gefahren, kompletter Blödsinn. Denn es kann ja niemand wissen, wo in falscher Richtung gefahren werden muss und wo jemand tatsächlich in falscher Richtung fährt.

    Das ist m.E. eine unwürdige nachträgliche Feststellung zur Belastung des Opfers, denn niemand kann auf Anhieb sagen, ob das Fahrverhalten nicht sogar zwingend vorgeschrieben war. Ziemlich sicher musste auch die Polizei erst mal nachgucken. Möglich wärs ja bei uns, dass das Opfer korrekt gefahren ist? Was also soll das Ganze?

  • Ich behaupte: Solange es irgendwo in Deutschland die Anordnung für Radfahrer gibt, in der falschen Richtung zu fahren, ist die Aussage, derjenige sei in der falschen Richtung gefahren, kompletter Blödsinn. Denn es kann ja niemand wissen, wo in falscher Richtung gefahren werden muss und wo jemand tatsächlich in falscher Richtung fährt.

    Das ist m.E. eine unwürdige nachträgliche Feststellung zur Belastung des Opfers, denn niemand kann auf Anhieb sagen, ob das Fahrverhalten nicht sogar zwingend vorgeschrieben war. Ziemlich sicher musste auch die Polizei erst mal nachgucken. Möglich wärs ja bei uns, dass das Opfer korrekt gefahren ist? Was also soll das Ganze?

    Deswegen schrieb ich ja: checken, ob irgendwo in München-City linkes Radeln angeordnet ist; wenn ja: weg damit. Ein Autofahrer darf sich nie darauf verlassen, dass Radfahrer nur von links kommen dürfen. Er sieht ja nicht, welche Schilder irgendwo weiter rechts an einer Einmündung aufgestellt sind.

  • Ich frage mich, wie der CDU-Politiker Vaatz seine persönliche Empörung über die Äußerungen einer Kabarettistin in "geistige Übereinstimmung" damit bringt, dass die Zahl der Verunglückten im Straßenverkehr in D seit Jahrzehnten relativ konstant bei 1000 pro Tag liegt, und

    - "seine Partei" das offenbar total in Ordnung findet

    - auch offenbar nichts, aber wirklich gar nichts, dabei findet, wenn das alles so bleibt?

    Was genau ist denn würdevoll daran, beim Überqueren einer Straße überfahren zu werden, nur damit leere Beifahrsitze innerorts nicht langsamer fahren müssen? Ich kann daran nichts Würdevolles erkennen.

    Arnold Vaatz. Ach der. Alles klar.

  • Geisterradeln an einer Straße mit vier Fahrstreifen in einer Richtung ist halt eine richtig dumme Idee; in der Situation dann noch vor einem ausfahrenden LKW durchziehen zu wollen und auf Vorfahrt zu hoffen, eine noch viel dümmere. Zu nachtschlafender Zeit und bei (innerstädtischer) "Dunkelheit" wird's nicht besser.

    Die Frage für mich persönlich ist eher: Was, wenn an dieser Stelle Geisterradeln explizit angeordent wäre? Die Chance dafür steht in Bayern (und anderswo) 50:50. :)

    Wäre die Frau dann "entlastet" und der LKW-Fahrer noch mehr "belastet"? Denn an der eigentlichen Situation hätte sich ja nichts geändert? Der LKW-Fahrer hat das nicht wissen können. Es ist deshalb nur eine nachträgliche Feststellung, die an dem eigentlichen Ereignis nicht das geringste ändert.

    Darf man jemanden überfahren, nur weil der sich falsch verhält? Ich hatte es so verstanden, dass du das nicht darfst, niemals. Du darfst dich zwar über Fehlverhalten beschweren, aber du musst das Ereignis zuallererst verhindern. Immer.

    Ist die nachträgliche Feststellung, ein Opfer hätte dies und jenes nicht tun dürfen/sollen, nicht letztendlich eine kollektiv akzeptierte "Stilllegung" des §1 STVO?

  • Was bringt das hypothetische Was-wäre-wenn-Spielchen, wenn wie an der Stelle der Kollision das linksseitige Radfahren ein paar Meter vorher explizit mit [Zeichen 254] verboten ist? Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?

  • Ich behaupte: Solange es irgendwo in Deutschland die Anordnung für Radfahrer gibt, in der falschen Richtung zu fahren, ist die Aussage, derjenige sei in der falschen Richtung gefahren, kompletter Blödsinn. Denn es kann ja niemand wissen, wo in falscher Richtung gefahren werden muss und wo jemand tatsächlich in falscher Richtung fährt.

    Das ist m.E. eine unwürdige nachträgliche Feststellung zur Belastung des Opfers, denn niemand kann auf Anhieb sagen, ob das Fahrverhalten nicht sogar zwingend vorgeschrieben war. Ziemlich sicher musste auch die Polizei erst mal nachgucken. Möglich wärs ja bei uns, dass das Opfer korrekt gefahren ist? Was also soll das Ganze?

    Es wird nirgends in dem Artikel eine Angabe gemacht, mit welcher Geschwindigkeit die Fahrradfahrerin dort lang gefahren ist. Das heißt es hätte genau so, wie die Fahrradfahrerin tot gefahren wurde, auch ein Spaziergänger oder ein Jogger totgefahren werden können. Was unterscheidet denn eine Radfahrerin, die in Schrittgeschwindigkeit fährt von einem Jogger? Der Jogger ist schneller und noch schlechter zu sehen.

    Aber bei einem Spaziergänger oder einem Jogger hätte in der Berichterstattung nicht stehen können, dass die Verunfallte "verbotenerweise in falscher Richtung auf dem Radweg fuhr". In dem SZ-Artikel heißt es: "Dabei übersah der Fahrer des 7,5-Tonners in der Dunkelheit offenbar die Radlerin, die in Fahrtrichtung vom Stachus zum Sendlinger Tor - also verbotenerweise in falscher Richtung - auf dem Radweg fuhr." https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…rasse-1.5513779

    Gibt es da im Umkreis von 2-3 km irgendwo angeordnete linksseitige Benutzungspflichten? Dann sollte man die sofort aufheben - Klage und/oder Pressekampagne. Denn offenbar ist es einem aus der FuZo herauskommenden Lkw-Fahrer nicht vermittelbar, dass auf dem Radweg auch jemand von rechts kommen könnte!

    Das gilt natürlich auch für temporäre Baustellenbeschilderungen.

    Deine Forderung alle angeordneten linksseitigen Benutzungspflichten aufzuheben, geht möglicherweise in die falsche Richtung, Fahrbahnradler. Ich weiß nicht was für den Fahrradverkehr sich dadurch verbessern soll, wenn man den Fahrradverkehr konsequent bei jeder Planung und überall genau so behandelt wie derzeit den Autoverkehr. In letzter Konsequenz würde das bedeuten, man müsste den Fahrradverkehr auch auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen zulassen.

    Es gibt in zahlreichen Großstädten stark befahrene Hauptverkehrsstraßen mit viel zu wenigen Querungsmöglichkeiten, so dass es naheliegt, Fahrradfahrenden genau wie den Menschen, die zu Fuß gehen, die Möglichkeit zu geben, zur Vermeidung von längeren Umwegen entgegen der für den KFZ-Verkehr vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs zu sein.

    Es ist ja bereits heute den Verkehrsverwaltungen verboten, eine linksseitige Radwege-Benutzungspflicht anzuordnen, wenn auch rechtsseitig eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Zumindest bei kleinen Straßen (max. eine Spur je Richtung, keinen Mittelstreifen usw.) ist das so. Aber bei stärker ausgebauten Straßen, die zudem schlecht zu queren sind, macht es Sinn auf beiden Seiten Radwege zu haben, die in beide Richtungen benutzt werden können.

    Zum Beispiel Hans-Böckler-Allee Hannover:

    stadtauswärts rechtsseitig:

    stadtauswärts linksseitig:

    Link zu googlesatellit:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Oder Lavesallee:

    googlesatellit:

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    Das Foto wurde aufgenommen in der Lavesallee, kurz vor der Einmündung der Archivstraße in die Lavesallee.

    Wenn die Hans-Böckler-Allee und die Lavesallee auf jeweils eine Fahrspur je Richtung zurückgebaut sind und ausreichend Querungsmöglichkeiten bestehen, dann können wir dort auf Fahrradwege möglicherweise ganz verzichten, oder es würden jeweils Einrichtungsradwege oder Radfahrstreifen ausreichen.

    So lange es jedoch solche "Monster-Autostraßen" gibt, muss es auch Zweirichtungsfahrradwege geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (25. Januar 2022 um 11:05) aus folgendem Grund: Links korrigiert

  • Sollte man künftig aller 5m Pfeile in der erlaubten Fahrtrichtung auf alle Radwege malen?

    nein. Es würde reichen, wenn sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.

    Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.

    Oder eine Läuferin

    In einer streng logischen und vorurteilsfreien Welt wäre die Benennung von Fehlverhalten bei einem Unfall vielleicht wirklich sinnvoll, evtl sogar wünschenswert. Aber wir leben nicht in einer solchen Welt und: wir kennen alle dem Unfall zu Grunde liegenden Fehlverhalten meist auch gar nicht.

    Vielfach tritt der Einfluss des einen Fehlverhaltens (hier: Geisterradeln) gegenüber dem anderen Fehlverhalten (fahren ohne nötige Sorgfalt) völlig zurück.

    Allein die Fakten einzuordnen und zu bewerten, fällt den "Profis" (Polizei + Feuerwehr vor Ort, Pressestelle) ja schon schwer. Die Gemengelage aus "möglichem Fehlverhalten" und "tatsächlichem Fehlverhalten" führt - so glaube ich - zu einer Schieflage in der Wahrnehmung von Schuldverteilung.

  • Das Opfer hätte auch ein legal auf dem Gehweg radelndes Kind sein können.

    Oder eine Läuferin

    Hätte. War es aber nicht.

    Ich finde es nicht fair, bei Unfällen Szenarien durchzuspielen, wer sonst alles hätte an der Stelle sein können. Denn es sagt nichts darüber aus, ob der Fahrer jemand anderen bemerkt hätte. Menschliche Wahrnehmung ist ja durchaus eine komplizierte Angelegenheit.

    Im vorliegenden Fall hält sich mein Mitleid mit der Radfahrerin doch sehr in Grenzen. Wenn man der Presse glauben darf, war sie als illegale Geisterradlerin unterwegs. Das ist für mich die Kategorie "selbst schuld". Denn sie fuhr an einer Stelle, an der sie nichts zu suchen hat. Das ist ein vorsätzlicher Verstoß. Oder (für mich genauso schlimm): sie hat sich nicht mit den Verkehrsregeln beschäftigt. Dem gegenüber steht eine Fahrlässigkeit des LKW-Fahrers.

    Der vorherige Absatz steht unter dem Vorbehalt, dass der geschilderte Sachverhalt im Artikel korrekt und vollständig ist.

  • Denn sie fuhr an einer Stelle, an der sie nichts zu suchen hat. Das ist ein vorsätzlicher Verstoß.

    Oder sie wusste es einfach nicht besser. Wie sollen es die Leute auch lernen, so lange es sowas wie unten auf dem Bild überall noch gibt und als Erfordernis zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verkauft wird?

    Hier im Beispiel mit Ausfahrt des DHL-Depots und hinter den abgestellten Lieferfahrzeugen nicht einsehbar. Das ist ein vorsätzlicher Verstoß einer Verkehrsbehörde und aktives Wegschauen der Polizei!

  • Es gibt bei "Unfallschuld" kein binäres schwarz/weiß

    Radfahrer auf Gehweg fahrend umgenietet?

    - war Radfahrer als Aufsichtsperson unterwegs und fuhr damit legal auf dem Gehweg?

    - war Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit unterwegs?

    objektives Fehlverhalten kann festgestellt werden. Der tatsächliche Einfluss auf das Unfallgeschehen und damit die Schuldfrage ist eine Bewertung im Einzelfall. Und aus dem Bauch heraus sind die objektiven Verkehrsverstöße der Radfahrer-Fraktion viel häufiger bestimmbar, wohingegen objektive Verkehrsverstöße beim Autofahren weniger deutlich erkennbar sind bei Unfallaufnahme.

    Beispiele:

    - Smartphonenutzung = im Auto meist nicht mehr nachträglich feststellbar. Beim Fahrradfahrer schon eher, weil deutlich sichtbarer

    - Falsche Straßennutzung = im Auto oft nicht mit letzter Sicherheit vor Ort feststellbar, beim Fahrrad viel eindeutiger, weil straßenseitenabhängig

  • Oder sie wusste es einfach nicht besser. Wie sollen es die Leute auch lernen, so lange es sowas wie unten auf dem Bild überall noch gibt und als Erfordernis zur Erhöhung der Verkehrssicherheit verkauft wird?

    Nun mach das mal nicht komplizierter als es ist. Die Regel ist ganz einfach: Der linke Radweg ist tabu. Einzige Ausnahme: Ein Schild ordnet etwas anderes an.

    Das kann jeder verstehen, der ein Fahrrad ohne Aufsicht im Verkehr bewegen möchte.

  • Einzige Ausnahme: Ein Schild ordnet etwas anderes an.

    Was eine absolute Ausnahme sein soll und nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden darf. Die Realität sieht anders aus und daher versteht es niemand, wie gefährlich das Radfahren auf der falschen Straßenseite ist, weil sich die Verkehrsbehörden selbst nicht an die Regeln halten.

    Es gibt übrigens noch viel mehr ganz einfache Verkehrsregeln, die weitgehend unbekannt zu sein scheinen, weil sie nicht oder fast nicht geahndet werden. Parken im Parkverbot zum Beispiel oder max. 30 km/h in einer Tempo 30 Zone zu fahren oder Überfahren von durchgezogenen Linien und Sperrflächen, bei gelb noch Gas geben und über die Kreuzung fahren. Was bei den Leuten hängen bleibt, ist, dass es völlig OK ist. sich so zu verhalten. Ein Bekannter wurde mal von der Polizei angehalten, weil er sich penibel an alle Verkehrsregeln gehalten hat. Das kam den Beamten suspekt vor und sie dachten, er hätte etwas zu verbergen.

    Ich wohne im Epizentrum des Geisterradelns und obwohl es eigentlich ganz einfach ist, dass es (in der Regel) verboten ist, kann ich nachvollziehen, woher das kommt, dass es so viele tun. Die Lösung sehe ich übrigens auch nicht darin, abzuwarten bis alle Geisterradler plattgefahren wurden, sondern Maßnahmen zu ergreifen, die regelkonformes Verhalten fördern und über die Risiken aufzuklären.

  • Ich versuche mal das Fehlverhalten der Radfahrerin mit dem Fehlverhalten des LKW-Führers zu vergleichen (basierend auf den bekannten Fakten):

    * Radfahrerin: Benutzt Radweg in falscher Richtung (§2 StVO)

    * LKW-Fahrer: Gefährdet andere beim Verlassen der Fußgängerzone (§10 StVO)

    Warum beide das tun, wissen wir nicht.

    Daraus kann ich nicht erkennen, weshalb die Radfahrerin eine größere "Schuld" haben soll als der LKW Fahrer.

    Doch die Zeitungsartikel stellen das so dar, und Ihr, MTL und Epaminaidos, behauptet dass das Fehlverhalten der Radfahrerin schwerer wiegt als das des LKW Fahrers. Warum?

    Das ist für mich die Kategorie "selbst schuld".

    Geisterradeln an einer Straße mit vier Fahrstreifen in einer Richtung ist halt eine richtig dumme Idee; in der Situation dann noch vor einem ausfahrenden LKW durchziehen zu wollen und auf Vorfahrt zu hoffen, eine noch viel dümmere. Zu nachtschlafender Zeit und bei (innerstädtischer) "Dunkelheit" wird's nicht besser.

    Am Wort "Übersehen" kann man sich vielleicht noch hochziehen, weil der LKW-Fahrer dafür tatsächlich nach rechts hätte schauen müssen. Wobei man auch das nicht ausschließen kann und sich das "Übersehen" auf die Einschränkung bezieht, dass der Blick in die Nahbereichsspiegel ging, um nach etwaigen Fußgängern rechts vom LKW zu schauen.

  • Was eine absolute Ausnahme sein soll und nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden darf. Die Realität sieht anders aus und daher versteht es niemand, wie gefährlich das Radfahren auf der falschen Straßenseite ist, weil sich die Verkehrsbehörden selbst nicht an die Regeln halten.

    "niemand" ist falsch. Dir und mir ist es jedenfalls sehr klar.

    Es erhöht mein Mitleid nicht, wenn jemand die Gefahr nicht versteht. Verkehrsregeln sind erstmal zum Einhalten da. Man kann natürlich vorsätzlich dagegen verstoßen. Macht vermutlich jeder hier und da mal. Man sollte sich aber der Risiken bewusst sein und sich dabei entsprechend devot verhalten. Wenn man trotzdem in einen Unfall verwickelt wird, gibt es nicht viel Mitleid von mir.