Woche 34 vom 22. bis zum 28. August 2022

  • Laut der BASt-Studie: "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen", die die Knotenpunkte auß er Acht lässt, beträgt der Anteil von Unfallen des Typs 500 bei Fahrbahnführung 46 % (bei Radwegführung 19 %).

    Ist das überhaupt noch aktuell? In der angegebenen Quellenangabe auf dem verlinkten Dokument steht, die Studie sei von 1994. Trotzdem können die Ergebnisse natürlich immer noch aktuell sein. Aber das sind immerhin fast 30 Jahre her.

  • Ist das überhaupt noch aktuell?

    Mir sind keine neueren Zahlen bekannt. Mich würde es auch wundern, wenn die sich entscheidend verändert hätten. Die älteste mir bekannte Studie zur Sicherheit von Radwegen stammt aus den 30er, aus London. Schon die kam zu dem Ergebnis, das Radwege und Abbieger keine gute Kombination sind.

  • Ich bin neugierig, ob die Rotmarkierungen der Fahrradfurten in Hannover eine Besserung bewirken wird. Es wird immer noch daran gearbeitet, die Fahrradfurten an Einmündungen rot zu markieren. Zum Beispiel hier in Kleefeld vor ein paar Tagen (Aug. 22):

    Hier ein Bilderfolge der HAZ von 2019:

    So werden die Fahrradüberwege in Hannover rot
    Die Stadt Hannover lässt die Fahrradfurten rot markieren.
    www.haz.de
  • Meine Erfahrung, ha keine Auswirkungen, bzw. maximal 2-3 Wochen.

    Erstens ist rot relativ schlecht zu sehen. Zweitens ist es inzwischen überall, selbst im simplen Längsverkehr zu finden, ist also jeder dran gewöhnt.

    Drittens konnte ich keine Änderung feststellen am Halte/Parkverhalten von Autolenkern, ob die Fläche rot markiert war der nicht.

    Insofern belastet es imho nur unnötig die Umwelt und wegen übermäßigen Gebrauch sinnlos.

  • Die Piktogramme werden ca. alle 10 Meter wiederholt, aber der Kontrast ist schon lausig.

    Keine Ahnung, ob die Fußgänger die Existenz dieses Radwegs tatsächlich nicht wahrnehmen oder ob es einfach Gleichgültigkeit ist. Eben war nicht viel los und der Weg generell frei, aber er wurde schon alle paar Meter von irgendwem gequert, mal mit mehr mal mit weniger Aufmerksamkeit.

    War gerade mal unter der Woche nachmittags da und wusste nicht, ob ich besser beide Hände an den Bremsen oder eine Hand an der Bremse und eine permanent an der Klingel haben soll.

    Der Radweg wird tatsächlich komplett von Fußgängern ignoriert.

  • Die Piktogramme werden ca. alle 10 Meter wiederholt, aber der Kontrast ist schon lausig.

    Keine Ahnung, ob die Fußgänger die Existenz dieses Radwegs tatsächlich nicht wahrnehmen oder ob es einfach Gleichgültigkeit ist. Eben war nicht viel los und der Weg generell frei, aber er wurde schon alle paar Meter von irgendwem gequert, mal mit mehr mal mit weniger Aufmerksamkeit.

    In Hannover werden seit rund zwei Jahren blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahnen von Straßen aufgebracht, die oft nur einen Gehweg mit Fahrradverkehr-Freigabe oder einen Angebotsradweg haben. So soll der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelockt werden:

  • In Hannover werden seit rund zwei Jahren blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahnen von Straßen aufgebracht, die oft nur einen Gehweg mit Fahrradverkehr-Freigabe oder einen Angebotsradweg haben. So soll der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelockt werden:

    Da dieser Trick auch in Jena angewendet werden soll, kommt die spannende Frage: Ist in Hannover dadurch eine Veränderung des Fahrverhaltens eingetreten?

    Nicht von der Hand zu weisen ist auch die Befürchtung, dass mittel- und langfristig das Fehlen solcher Symbole als Fahrbahnbenutzungsverbot interpretiert wird.

  • In Hannover werden seit rund zwei Jahren blaue Fahrradsymbole auf die Fahrbahnen von Straßen aufgebracht, die oft nur einen Gehweg mit Fahrradverkehr-Freigabe oder einen Angebotsradweg haben. So soll der Fahrradverkehr auf die Fahrbahn gelockt werden:

    Da fühle ich mich als Radfahrer nun aber wieder massiv diskriminiert, dass mein Fahrzeug explizit auf den Asphalt gepinselt wird, andere Fahrzeugarten aber nicht.

  • Da fühle ich mich als Radfahrer nun aber wieder massiv diskriminiert, dass mein Fahrzeug explizit auf den Asphalt gepinselt wird, andere Fahrzeugarten aber nicht.

    Es ist bereits fast 25 Jahre her, dass die Radwegebenutzungspflicht zumindest teilweise aufgehoben wurde. Davor war ein so ausgeschilderter Fußweg [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] benutzungspflichtig für den Fahrradverkehr.

    Seit 24 Jahren ist das nicht mehr der Fall.

    Aber wie auch viele andere Forenbeiträge zeigen: Die Autolobby und besonders auch die Polizei mit ihren absurden Ratschlägen für Radfahrer tun immer noch so, als sei es vernünftig und für Fahrradfahrer zumutbar, so zu tun, als gäbe es diese Benutzungspflicht noch.

    Auf jeden Fall gibt es diesen "Fahrradweg" genau genommen, den Bürgersteig mit Radverkehrsfreigabe noch:

    Das ist die Stelle, an der ich das blaue Fahrradsymbol links neben dem Streugut-Kasten fotografiert habe.

    Ich sehe das undogmatisch: Wer gerne mit seinem Fahrrad den Fußweg mit Radverkehrsfreigabe an der Stelle benutzen will, der soll das ganz legal tun können.

    Die ständigen "Fehlinformationen" von Organisationen der Autofahrerschaft und der Polizei aber machen es notwendig, immer wieder daran zu erinnern, dass Fahrradverkehr auch auf der Fahrbahn stattfindet. Deren Desinformationskampagnen suggerieren, dass Radverkehr grundsätzlich besser auf einen irgendwie gearteten Radweg stattzufinden habe. Auch dann, wenn es wie hier nur ein Fußweg ist, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Deshalb halte ich die Fahrradpiktogramme, die die Verkehrsverwaltung auf der Fahrbahn hat anbringen lassen, für eine gute Idee. Allerdings hätten die gerne weiß sein dürfen, damit sie besser sichtbar sind.

    Jedwede Dogmatik in der Frage lehne ich ab: Egal ob es in die eine Richtung geht, Fahrradverkehr dürfe nur auf abgetrennten Wegen abseits vom sonstigen Fahrzeugverkehr stattfinden. Noch wenn es in die andere Richtung geht: Außerhalb der Fahrbahnen, die vom Fahrzeugverkehr benutzt werden dürfen, darf es keine gesonderte Verkehrswege für Fahrradfahrer*innen oder gemeinsam vom Fußverkehr und Radverkehr genutzte Verkehrsflächen geben.

    Die googlestreetview-Aufnahme von derselben Stelle von 2008 zeigt, dass damals schon der Fußweg so ausgeschildert war wie heute: https://www.google.com/maps/@52.34041…!7i13312!8i6656

    Auf diesem mapillary-Bild von 2021 von derselben Stelle, allerdings aus der anderen Richtung aufgenommen, sind ebenfalls die Fahrradpiktogramme zu erkennen:

    Mapillary cookie policy use

  • Jedwede Dogmatik in der Frage lehne ich ab: Egal ob es in die eine Richtung geht, Fahrradverkehr dürfe nur auf abgetrennten Wegen abseits vom sonstigen Fahrzeugverkehr stattfinden. Noch wenn es in die andere Richtung geht: Außerhalb der Fahrbahnen, die vom Fahrzeugverkehr benutzt werden dürfen, darf es keine gesonderte Verkehrswege für Fahrradfahrer*innen oder gemeinsam vom Fußverkehr und Radverkehr genutzte Verkehrsflächen geben.

    Da steckt aber - zumindest für mich - noch mehr dahinter als reine Dogmatik. MIV in der heutigen Form muss raus aus Städten und Dörfern, so oder so, und zwar schnellstens. Wer Sonderwege als ausreichend für den Fahrradverkehr bezeichnet, torpediert dieses Ziel massiv, fördert implizit die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Platzaufteilung und spricht dem Status Quo das Wort.

    Massive Einschränkungen für den MIV innerorts und dafür Platz ohne Ende für Fahrräder auf der Fahrbahn, wie soll es denn anders gehen?

  • Noch wenn es in die andere Richtung geht: Außerhalb der Fahrbahnen, die vom Fahrzeugverkehr benutzt werden dürfen, darf es keine gesonderte Verkehrswege für Fahrradfahrer*innen oder gemeinsam vom Fußverkehr und Radverkehr genutzte Verkehrsflächen geben.

    Wenn man diese Ideologie konsequent weiterdenkt : Es darf auch keine ausschließlich dem KFZ-Verkehr gewidmete Verkehrsflächen geben. Z.B. Autobahnen. :evil:

  • MIV in der heutigen Form muss raus aus Städten und Dörfern, so oder so, und zwar schnellstens. [...]

    Massive Einschränkungen für den MIV innerorts und dafür Platz ohne Ende für Fahrräder [...]

    ... und Fußgänger in der ganzen Straße!

    .. solange man nicht die Bedürfnisse spezieller MIV-Nutzer vergisst, allen vorweg (dauerhaft oder temporär) Mobilitätseingeschränkte, Warenverkehr (privat oder gewerblich) und Handerker und Anwohner. (Und ÖV.)

    Davon mag zwar vieles auf ÖV, Liefersevice und (Lasten)räder o.ä. verlagerbar sein, aber eben nicht alles.

    Bei einem aktuellen Verkehrsversuch fast vor meiner (City-)Haustür wurden die Bedürfnisse der Mobilitätseingeschränkten (insbes. auch die Kundschaft einer größeren Orthopädenpraxis) bissele stiefmütterlich behandelt, aber inzwischen wohl nachgebessert.

    Die Mobilitätsbedürfnisse von Mobilitätseingeschränkten können spezieller, von Laien oft nicht immer nachvollziehbar sein, aber da die schon genug Nachteile haben, will ich denen keine Mobilitätsart einschränken wollen.

    Es darf auch keine ausschließlich dem KFZ-Verkehr gewidmete Verkehrsflächen geben. Z.B. Autobahnen. :evil:

    Deren Freigabe ist langsam mehr als überfällig, schließlich hat man in den letzten 90 Jahre fast alle mit superbreiten und meist höhenmäßig sehr bequem trassierten Radfahrstreifen nachgerüstet!!1

    An der A8 schließt man gerade eine Radfahrstreifenlücke bei Pforzheim, dann feh_lt er in dieser Ecke nur noch an de A65 bei Kandel.

  • Das ist die Stelle, an der ich das blaue Fahrradsymbol links neben dem Streugut-Kasten fotografiert habe.

    An dieser Stelle erscheint es mir sinnvoll, da sowohl die Furtmarkierung Richtung Gehweg als auch das Überholverbot in der Unterführung Mobbing-Vorfälle auf der Fahrbahn begünstigen.

    In Jena fallen mir gerade vier Stellen ein, wo das legale und sicherheitsbewusste Radfahren auf der Fahrbahn auffällig stark infrage gestellt wird. In einem Fall wurde im Mängelmelder bereits nach [Zeichen 254] verlangt. Immerhin hat die StVB dem widersprochen, doch einen ganz wichtigen Grund hat sie lieber für sich behalten. Wenn sie nun dort Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn malen würden, das wäre ein Statement. Wesentlich stärker als ein: "Naja, wir dürfen es nicht verbieten."

  • Die Mobilitätsbedürfnisse von Mobilitätseingeschränkten können spezieller, von Laien oft nicht immer nachvollziehbar sein, aber da die schon genug Nachteile haben, will ich denen keine Mobilitätsart einschränken wollen.

    Wer aufgrund einer Behinderung auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, ist es in der Regel deshalb, weil der ÖPNV zu selten und zu unvollständig barrierefrei ist. Das darf jedoch kein Vorwand sein, die dringend notwendige Verkehrswende zu blockieren.

    Und nicht vergessen werden darf: Sehr viele Menschen mit einer Behinderung sind aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen weit davon entfernt, ein eigenes Auto zu fahren.

    Bezeichne einmal alle Menschen als Menschen mit einer Behinderung, die nicht in der Lage sind den ÖPNV zu nutzen. Das ist ein durchaus interessanter Gedanke! Denn im Umkehrschluss bedeutet das: Weil von unserer Gesellschaft vielen Menschen ein passabler ÖPNV-Anschluss verwehrt wird, werden sie zu Behinderten gemacht.

    Und dann gibt es da noch eine sehr große Gruppe von Menschen, die zwar einen passablen ÖPNV-Anschluss haben, sich aber aus wenig stichhaltigen Gründen nicht in der Lage sehen, den zu benutzen. In dem Zusammenhang sagte mir mal eine CDU-Kommunalpolitikerin am Wahlkampfstand, ich könne von ihr ja wohl nicht erwarten, dass sie sich in eine Straßenbahn setzt, wo sie dann gehäuft mit Menschen zusammentrifft, die nach Knoblauch stinken, weil der Genuss von Knoblauch in deren Esskultur sehr verbreitet sei.

    Es ist auch nicht so, dass die "speziellen" Mobilitätsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen als etwas herhalten könnten, dass eine Verkehrswende weg vom Auto infrage stellt. Wenn das "große Herz" der Verkehrsverwaltung für Menschen mit Behinderungen tatsächlich schlagen würde, warum wird dann bitteschön geduldet, dass immer wieder Behindertenparkplätze von Unberechtigten zugeparkt werden.

    Schlimmer aber noch: Eine barrierefreie ÖPNV-Infrastruktur wird aus Rücksichtnahme auf den allgemeinen Autoverkehr systematisch vernachlässigt.

  • Massive Einschränkungen für den MIV innerorts und dafür Platz ohne Ende für Fahrräder auf der Fahrbahn, wie soll es denn anders gehen?

    Diesen Luxus durfte ich gestern mit meiner Tochter erleben. Eine für zweispurige Fahrzeuge undurchdringliche Baustelle war die Ursache.

    Bereits nach 200 m rief sie: "Guck mal, Papa!", und zeigte mir ihre Fortschritte im freihändigen Fahren. :love:

  • Wer aufgrund einer Behinderung auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist, ist es in der Regel deshalb, weil der ÖPNV zu selten und zu unvollständig barrierefrei ist.

    Nein.

    Schon deswegen nicht, weil auch ein barrierefreier ÖV keinen Von-Haustür-zu-Haustür-Service bieten kann. Plus vieler anderer Gründe.

    Dass die Barrierefreiheit des ÖV verbessert und dass der MIV deutlich reduziert werden muss, ist davon unabhängig.

  • Meine Idee wäre da, die Angebote für den ruhenden KFZ-Verkehr im öffentlichen Raum deutlich einzuschränken und zu verteuern.

    D.h. Anzahl der Parkplätze im Straßenraum reduzieren Alle , wirklich alle Parkplätze im Straßenraum bewirtschaften. Die Preise für diese verbliebenen Straßen-Parkplätze sollten so hoch sein, das die Nutzung von Parkhäusern und Tiefgaragen deutlich attraktiver ist. Für Behinderte und andere Gruppen mit berechtigtem Interesse kann man Ausnahmetarife schaffen. Und in Ladezonen sollten Falschparker sicher sein, das ihr Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit auf ein Abschleppfahrzeug verladen wird.

  • Nein.

    Schon deswegen nicht, weil auch ein barrierefreier ÖV keinen Von-Haustür-zu-Haustür-Service bieten kann. Plus vieler anderer Gründe.

    Dass die Barrierefreiheit des ÖV verbessert und dass der MIV deutlich reduziert werden muss, ist davon unabhängig.

    Das hört sich jetzt so an, als sei der MIV in der Lage, eine barrierefreie Haustür-zu-Haustür-Verbindung anzubieten. Tatsächlich gibt es das, je nachdem wo du wohnst und wo du hinwillst. An vielen Stellen geht das aber nicht. Zum Beispiel in autofreien Wohngebieten, wie auf mehreren Ferieninseln seit Jahrzehnten üblich (Langeoog, Spiekeroog usw.), aber auch in dicht besiedelten Stadtteilen, wo es unmöglich ist, einen Parkplatz vor der eigenen Haustür zu finden.

    Außerdem hängt es von der Verfügbarkeit eines Fahrzeuges ab. Häufig gibt es das Fahrzeug nicht (Zum Beispiel, weil sehr teuer und Menschen mit Behinderung oft arm), in vielen Fällen bedarf es darüber hinaus eines Fahrzeuges mit Fahrer (weil die betroffene Person selbst nicht fahren kann).

    Dagegen ist es schon heute so, dass für viele Fälle der ÖPNV eine attraktive barrierefreie Von-Haustür-zu-Haustür Verbindung ermöglicht, wenn nämlich die Wohnung sich in unmittelbarer Nähe einer passabel bedienten Haltestelle befindet. Und wenn die Haltestellen an Start und Ziel barrierefrei ausgebaut sind.

    Die Barrierefreiheit des ÖPNV ist eigentlich bereits seit diesem Jahr garantiert. "Das Personenbeförderungsgesetz nämlich schreibt vor, dass zum 1. Januar 2022 alle Haltestellen in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt seien." Das Problem sind die zahlreichen Ausnahmegenehmigungen. Und die mangelnde Bereitschaft der Kommunen, konsequent umzusetzen, was der Gesetzgeber dazu vorschreibt.

    aus Kommunal. vom 12.2.21

    https://kommunal.de/barrierefreie-…eregelt%20seien.

    Mein Eindruck ist: Die sehr schleppende Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV ist Kalkül, um möglichst lange den MIV in seiner jetzigen Form als angeblich unverzichtbare Mobilitätsalternative für Menschen mit Behinderung nicht nur am Leben zu erhalten, sondern ihn in gewohnter Weise im hohen Umfange für möglichst viele Autofahrer*innen unvermindert zu begünstigen und zu fördern.

    Trotzdem ermöglicht bereits heute schon der ÖPNV vielen Menschen mit einer Behinderung in einem hohen Maß Mobilität!

  • D.h. Anzahl der Parkplätze im Straßenraum reduzieren Alle , wirklich alle Parkplätze im Straßenraum bewirtschaften.

    Guter Vorschlag. Auf dem Dorf haben viele Leute eine Garage oder einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück und stellen ihre Karre aus Bequemlichkeit oder weil sie diese Flächen lieber sinnvoller nutzen, trotzdem am Fahrbahnrand oder gleich auf dem Gehweg vor der Haustür ab. In viele der Garagen, die in den 1970er Jahren gebaut wurden, passen heutige Geltungstriebwagen auch gar nicht mehr rein, Pech gehabt.

    Das muss kosten! Entweder dadurch, dass man vom eigenen Ersparten weitere Stellplätze auf dem eigenen Grundstück bauen muss, endlich den Sperrmüll aus der Garage räumt, oder indem man für die Lagerung seines privaten Stehzeuges im öffentlichen Raum bezahlt. Und wenn es nur 100,- EUR im Jahr sind, kann man damit das Selbstverständnis knacken, dass es ein Grundrecht ist, immer und überall kostenlos seine Karre hinstellen zu dürfen.

    Je knapper der öffentliche Raum ist, desto teurer muss es werden. Die Gebühren müssen sich zudem nach Größe und Masse des Stehzeuges richten, also nach dem Platz, den es der öffentlichen Nutzung entzieht und dem Schaden, den es dabei direkt an der Infrastruktur anrichtet. Die Einnahmen können gleich zu 100% dem Ausbau des ÖPNV zugute kommen.