Woche 16 vom 18. bis zum 24. April 2022

  • Wer verstößt öfter gegen Regeln, Autofahrende oder Radfahrende?
    Autofahrende missachten sehr viel häufiger die Regeln als Radfahrende.
    dasfahrradblog.blogspot.com
    Harald Lesch: Klimaschutz? Meine Generation hat's vergeigt
    Meine Generation hat es vergeigt. Das mit dem Klimaschutz. Eine "Klima-Angst" macht sich breit. Wie wir aus dem Katastrophen-Dilemma rauskommen.
    www.zdf.de
  • Yetis Link hat mich nicht nur zu dem eigentlichen Artikel geführt, sondern auch noch zu einem weiteren zum Thema Mobilität, für den auf der verlinkten Seite geworben wurde:

    "Subventionen für den Klimaschutz: Prämie für kein Auto"

    darin heißt es:

    "Klimaschädliche Subventionen

    Insgesamt fördern die Behörden klimaschädliches Mobilitätsverhalten mit knapp 30 Milliarden Euro, bilanziert das Umweltbundesamt. Nur wenn man sein Auto abschafft, dann gibt es kein Geld. Warum gibt es keine Förderung für das Naheliegende, wo es doch der effektivste Beitrag zu Klimaschutz und Verkehrswende wäre, den man leisten kann. Funktionieren würde es so: Wer sein privates Auto abschafft und mindestens für ein Jahr autofrei bleibt, bekommt 2.000 Euro."

    Subventionen für den Klimaschutz: Prämie für kein Auto
    Für ein Umdenken weg vom Auto braucht es einen Anreiz. Denkbar ist eine Abschaffprämie. Vorläufig wird belohnt, wer am Auto festhält.
    taz.de

    Was mich am meisten an Vorschlägen stört, die in diese Richtung gehen, ist die Tatsache, dass die Vorschläge stets davon ausgehen, dass der Autobesitz der Normalzustand sei. Immerhin wird es in dem taz-Artikel angesprochen, dass es eigentlich nicht sein kann, dass man ausgerechnet diejenigen, die bisher besonders umweltgefährdend mobil sind, jetzt auch noch belohnen will, während diejenigen, die noch nie ein Auto hatten, leer ausgehen:

    "Nun lässt sich fragen, ob es angemessen ist, den Autobesitzern noch mehr Geld hinterherzuwerfen. Wer hingegen nie ein Auto besessen hat oder bereits vor fünf Jahren auf Carsharing umgestiegen ist, bekommt nichts. Stimmt, das ist ungerecht, aber bei der Einrichtung von Anreizen nicht zu vermeiden."

    Vielleicht wäre es so zu lösen, dass sich gleichzeitig mit der Einführung einer Abschaffungs-Prämie, eine deutlich höhere Prämie für das Beibehalten des Autos fällig wird, die aber nicht ausgezahlt wird, sondern, die einzuzahlen ist. Dann wäre auch genug Geld da, alle zu belohnen, die eh schon immer kein Auto hatten.

  • Hui, hui, das steckt wieder viel Potenzial für aufregende Diskussionen drin.

    Ein Auszug: "Will man Radfahrende, die sich an die Regeln halten, muss man ihnen Radwege und Kreuzungslösungen geben, die es ihnen auch möglich machen, sich an die Regeln zu halten."

    Finde ich einleuchtend, denn es kann nicht sein, dass man Radfahrerenden einfach nur anbietet, in der Autoverkehrsinfrastruktur "mitzuschwimmen".

    Wer als Radfahrer*in das nicht will, die/der hat dafür seine Gründe und die beschränken sich nicht auf ein "Mentalitäts"-Problem. Aber selbst dann wäre es noch keine Lösung, einfach nur keine Fahrradverkehrsinfrastruktur anzubieten.

  • man wertet Kameradaten von einigen großen(!) Kreuzungen aus und leitet daraus eine Regeltreue von Verkehrsgruppen ab.

    Dazu stellt man fest, dass, wenn ein Radweg vorhanden ist, weniger Radfahrer ordnungswidrig auf dem Gehweg unterwegs sind.

    Und im Blogbeitrag hat man welche Schlussfolgerung dazu? wird mir nicht ganz klar. "Radfahrer fahren gar nicht immer bei rot wie so oft behauptet"?

    Mit der Untersuchung da im Rücken? puh.

    Wenn ich mich in Hamburg zwischen 7 und 17 Uhr an die Kreuzung vor dem Dammtor stelle, werde ich sehr wenige Rotlichtradler sehen. Warum wohl? ...

  • Und darin Boris P.:

    Zitat

    "Das wäre so, als dürfte man mit dem Porsche nicht mehr in die 30er-Zone, weil der Motor 300 km/h hergibt", befindet der streitbare Oberbürgermeister.

    Wozu braucht man einen Porsche, wenn man unbedingt in der 30er-Zone fahren will, anstatt die parallel geführte Schnellstraße zu nutzen? Bei einem typischen Straßenquerschnitt: Gehwegplatten - Farbstrich - Radweg - Abstandsgrün - Bordsteinkante - Fahrbahn - Bordsteinkante - Abstandsgrün - Radweg - Farbstrich - Gehwegplatten (mancherorts: graues Betonpflaster - rotes Betonpflaster) sind Kfz, auch zweirädrige, sicher besser auf der Fahrbahn unterwegs. Wo wäre denn der innerstädtische Radweg [Zeichen 241-30] [Zeichen 240], den ein Elektro-Zweirad legal mit 45 km/h befahren darf?

  • Auf den typischen "Radwegen" in der Stadt klappt das nicht, das ist klar. Aber warum sollte man z.B. mit einem S-Pedelec nicht (mit max. 30 km/h) durch eine Fahrradstraße fahren, die nicht für Kraftfahrzeuge freigegeben ist?

    Oder warum sollte man damit nicht auf asphaltierten Wirtschaftswegen fahren dürfen? Hier darf ich mit dem Rennrad 45 km/h fahren, aber mit dem S-Pedelec wegen [Zeichen 260] gar nicht. Mit dem S-Pedelec müsste ich auf der parallel verlaufenden B73 fahren.

    Warum darf man ein S-Pedelec nicht in der Bahn mitnehmen? Es gibt doch wirklich einige unsinnige Einschränkungen.

    In dem Artikel geht es auch vielmehr um Außerorts-Radwege. Mit 45 km/h ist man auf der Bundesstraße ein Alien und das Verständnis der Autofahrer, warum man nicht auf dem "Radweg" fährt, dürfte sich in Grenzen halten. Natürlich kenne ich auch viele Außerorts-Radwege, die absolut ungeeignet sind, um darauf 45 km/h zu fahren, aber ein generelles Verbot, Radwege zu benutzen, halte ich für übertrieben.

    Auf der anderen Seite hängt hier unter jedem [Zeichen 240] außerorts "Mofas frei" (gerne in Kombination mit der Warnung vor Radwegschäden :) ), aber für S-Pedelecs gilt das nicht.

    Den Tübinger Kompromiss finde ich gut. Der betreffende Tunnel stellt eine attraktive Fahrrad-Verbindung dar und der Weg ist sicherlich geeignet, um darauf 30 km/h zu fahren.

  • Rigide S-Pedelec-Regelung: Bloß kein Auto-Ersatz!

    Dazu hat jemand aus meinem Bekanntenkreis, tägl. Arbeitsweg 10 km pro Strecke (Lobeda <-> Stadtroda) mit Marke Eigenbau kräftig Futter geliefert:

    LPI-J: Schneller als die Polizei erlaubt
    Saale-Holzland-Kreis (ots) - Ein 34-Jähriger aus Jena wurde am Mittwochabend einer Kontrolle unterzogen. Hintergrund der Maßnahme war, dass der junge Mann…
    www.presseportal.de

    Ich hatte ihn aus der Polizeimeldung sofort erkannt und seiner Frau mein Beileid ausgesprochen. Der Fall wurde am folgenden Wochenende auch im Radio ausgebreitet (MDR).

  • Mein Mitleid hält sich da in Grenzen, denn ein zugelassenes S-Pedelec mit Versicherungskennzeichen usw. ist doch nochmal etwas als irgendein selbst gebautes E-Moped-Geschoss unbekannter Leistungsklasse, das sicher nicht nur außerorts auf Radwegen bewegt wurde.

  • Dazu hat jemand aus meinem Bekanntenkreis, tägl. Arbeitsweg 10 km pro Strecke (Lobeda <-> Stadtroda) mit Marke Eigenbau kräftig Futter geliefert:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/5149430

    Ich hatte ihn aus der Polizeimeldung sofort erkannt und seiner Frau mein Beileid ausgesprochen. Der Fall wurde am folgenden Wochenende auch im Radio ausgebreitet (MDR).

    Ist das mit dem Mitleid so gemeint, dass du die Frau bemitleidest, weil sie einen Mann hat, der so verrückt ist, dass er mit einem selbst gebastelten Speed-Pedelec ohne Zulassung und Versicherung fährt?

  • Ist das mit dem Mitleid so gemeint, dass du die Frau bemitleidest, weil sie einen Mann hat, der so verrückt ist, dass er mit einem selbst gebastelten Speed-Pedelec ohne Zulassung und Versicherung fährt?

    Im Prinzip Ja. Wenn der Mann sich nichts sagen lässt? :/

  • Auf der anderen Seite hängt hier unter jedem [Zeichen 240] außerorts "Mofas frei" (gerne in Kombination mit der Warnung vor Radwegschäden :) ), aber für S-Pedelecs gilt das nicht.

    :/ Außerorts sind Radwege doch per Gesetz für Mofas frei ...

    Den Tübinger Kompromiss finde ich gut. Der betreffende Tunnel stellt eine attraktive Fahrrad-Verbindung dar und der Weg ist sicherlich geeignet, um darauf 30 km/h zu fahren.

    Mit Limit 30 km/h überall da fahren dürfen, wo man bisher nicht darf (Radwege, Fahrradstr., Feldwege, Waldwege, ...) (ggfs. zzgl. 7 km/h bei Gehweg/Fuzo "Schleichradler frei"), wäre in der Tat eine Idee ... Wer schneller möchte, muss sich halt ein unmotorisiertes VM anschaffen und kräftig in die Pedale treten ...

    Apropos Waldwege ... In der hiesigen Presse wurde mal behauptet, dass es auf Waldwegen in Ba-Wü ein prinzipielles Limit von ... ähm ... 25 oder 30 gäbe ... Nach etwas Recherche fand sich eine VO oder so, dass in Landesforsten Ausnahmegenehmigungen für Kfz mit einem solchen Limit verbunden werden ... In allem anderen als Landesforst war das nicht gültig und für alle die, die eh fahren durften (Fahrräder) auch nicht ...

    (Aber eine Idee wäre es, auf Feld- und Waldwegen ein Limit einzuführen? 100 sind ja 'n büschn viel ...?)

    Interessanterweise wurde die VO inzwischen aufgehoben ...

    Einmal editiert, zuletzt von Mueck (26. April 2022 um 13:43)

  • :/ Außerorts sind Radwege doch per Gesetz für Mofas frei ...

    Ironischerweise geht die Regel, wonach außerorts grundsätzlich "Mofa frei" gilt, auf eine einzige Straßenverkehrsbehörde zurück, die die Änderung beim Bundesrat mit dem Argument angeregt hatte, dass dies doch dem erklärten Ziel der Lichtung im Schilderwald dienen würde, weil ja die (bis dahin im Einzelfall anzuordnende) Mofafreigabe sowieso der Standard auf außerörtlichen Radwegen sei. Der Bundesrat hat diese (auf Deutschland insgesamt bezogen überaus falsche) Sichtweise ungeprüft übernommen und in die nächste Novelle aufnehmen lassen.


    Die Niederlande sind aber mal wieder viel weiter, was die Verbannung von Zweirädern von der Fahrbahn anbetrifft: dort gilt auch innerorts grundsätzlich 25er-Mofa (Snorfiets) fährt auf dem Radweg, es sei denn, es ist ein Mofaverbot ausdrücklich beschildert. Außerdem müssen auch 45er-Mopeds (Bromfiets) auf entsprechend beschilderten Radwegen fahren. Für sie gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts und 40 km/h außerorts. Das gleiche gilt dann natürlich auch für S-Pedelecs, die genau wie in Deutschland den 45er-Mopeds zugerechnet werden.

  • Niederlande sind aber mal wieder viel weiter,

    Wenn dir diese Regelung progressiv erscheint, ist es dir unbenommen.

    Ich bin dagegen froh, dass innerorts bei uns prinzipiell keine Verbrennungsmotoren auf Radwegen erlaubt sind.

    Mit meinem schwachbrüstigen S-Pedelec-Lastenrad von Riese und Müller, das eher 30 km/h als 45 km/h schafft, sähe ich es dagegen als unproblematisch an, es mitunter nicht nur faktisch, sondern auch de jure auf Radwegen zu bewegen. Das ist allerdings sowohl innerorts wie außerorts verboten, da es ein Kleinkraftrad der Klasse L1E ist.

    Mein STROMER ST5 dagegen besitzt zwar einen sehr starken Motor, der 45 km/h locker ermöglicht, doch man staune: Auch dieses lässt sich mit weniger als 45 km/h bewegen. So wie sich ein Porsche tatsächlich auch in einem VBB mit Schrittgewschwindigkeit bewegen lässt und nicht nur auf der BAB gefahren werden darf.

    Wenn wir schon von "weiter" reden, dann würde ich eher die Schweizer Regelung für schnelle Pedelecs als ausgewogen bezeichnen. Dementsprechend ist dort die Anzahl der Nutzer auch deutlich größer. Solange allerdings die Radlobby in D meint (namentlich auch viele ADFC-Ortsverbände), ein S-Pedelec sei das Gleiche wie ein Mofa, meist ohne je eines gefahren zu sein, wird sich daran wohl nichts ändern.

    Wer Lust hat auf 197 Seiten Diskussion dazu, bitte: https://www.pedelecforum.de/forum/index.ph…dsperren.61549/

    Allerdings sind nach ca. 4 Seiten bereits alle Argumente ausgetauscht.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)