Woche 41 vom 05. Oktober bis 12. Oktober

  • In dem Artikel:

    Zitat

    Das Verwaltungsgericht hatte den Rückbau der Radwege angeordnet, weil es der Ansicht war, dass der Senat nicht im Einzelnen hinreichend begründet hatte, weshalb die Radwege nötig seien.

    Und da wird dann schnell reagiert? Wo überflüssige Benutzungspflichten seit 20 Jahren hätten "Zurückgebaut" werden müssen, wird seltsamerweise nie nach einer Begründung für die Wege gefragt. Schon interessant wo es dann schnell geht und wo nicht.

    Aber gut, das die sinnvollen Radwege bleiben dürfen.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • ja moment: sobald jemand gegen die Anordnung überflüssiger, 20 Jahre alter B-Pflichten vorgeht, wird doch auch eine Begründung nachgeliefert bzw. bei fehlender Begründung die Anordnung gekippt.

    Ich sehe das sehr wohl als gleichartig.

    Wenn gegen die Pop-Ups nicht Widerspruch/Klage eingereicht worden wäre, würde die dürre Begründung auch die nächsten 3 Dekaden in den Unterlagen existieren. Bis dann einer nachfragt. Oder klagt. Wie im vorliegenden Fall. Nur eben heute. und nicht in 3 Dekaden.

  • Wo überflüssige Benutzungspflichten seit 20 Jahren hätten "Zurückgebaut" werden müssen, wird seltsamerweise nie nach einer Begründung für die Wege gefragt. Schon interessant wo es dann schnell geht und wo nicht.

    Wenn Radfahrer lieber auf Twitter oder in irgendwelchen Facebook-Gruppen rumjammern, anstatt die Benutzungspflicht vor Gericht prüfen zu lassen, ist das wirklich kein Wunder – die Richter kümmern sich halt ohne Klage auch nicht um den Sachverhalt. Spätestens im Verfahren hat die Behörde auch die Akten vollständig vorzulegen – und zwar auch unwillige Behörden, die die letzten 20 Jahre den Arsch nicht hochbekommen haben, wie die ehemalige sog. Radelhauptstadt München.

  • Wenn Radfahrer lieber auf Twitter oder in irgendwelchen Facebook-Gruppen rumjammern, anstatt die Benutzungspflicht vor Gericht prüfen zu lassen

    Für den nicht-juristischen Laien ist das Gericht aber eine riesige Hürde. Der braucht dafür einen Anwalt und kann noch nicht mal grob abschätzen, was er zahlen muss, wenn er verliert. Persönliche Erfahrungen mit anderen Behörden sind meistens auch nicht sonderlich hilfreich und mehr hat der "normale" Bürger normalerweise nicht zur Verfügung?

  • Für den nicht-juristischen Laien ist das Gericht aber eine riesige Hürde. Der braucht dafür einen Anwalt und kann noch nicht mal grob abschätzen, was er zahlen muss, wenn er verliert. Persönliche Erfahrungen mit anderen Behörden sind meistens auch nicht sonderlich hilfreich und mehr hat der "normale" Bürger normalerweise nicht zur Verfügung?

    So ist es. In einem sozialen Rechtsstaat müsste es kostenlos sein, behördliche Anordnungen auf Korrektheit überprüfen zu lassen,

    Dann würde es diese Haltung von Behörden "Verklagt uns doch!" nicht geben.

  • Und wer soll das bezahlen?

    Plötzlich würde ohne Rücksicht auf Verluste gegen absolut alles geklagt.

    Es wäre ja eben keine Klage! Sondern eine Art Auskunft mit automatischem Ziehen von Konsequenzen.

    Frage an die Behörde: "Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Anordnung der Benutzungspflicht auf der X-Straße zwischen A und B? Wann fand die letzte Verkehrsschau statt?"

    Antwort: "Ooooops, sorry, da haben wir offenbar was übersehen. Die Rechtsgrundlage ist 1997 entfallen, die letzte Verkehrsschau war 1995. Danke für den Hinweis, die Schilder kommen innerhalb von zwei Wochen weg. Danke für Ihr Engagement."

  • In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Informationsfreiheitsgesetze. Die Informationen müsstest Du in denen recht problemlos bekommen.

    Und dann wird sogar kostenlos geprüft und eine offensichtlich unsinnige Regelung für gut befunden. Und schon muss man doch wieder (gebührenbehaftete) Rechtsmittel einlegen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Und da wird dann schnell reagiert? Wo überflüssige Benutzungspflichten seit 20 Jahren hätten "Zurückgebaut" werden müssen, wird seltsamerweise nie nach einer Begründung für die Wege gefragt. Schon interessant wo es dann schnell geht und wo nicht.

    Aber gut, das die sinnvollen Radwege bleiben dürfen.

    Was mir nicht klar ist, warum man nicht genau das in Berlin macht, was sonst oft passiert: Einfach die Benutzungspflicht der Pop up Bikelanes entfallen lassen, aber als nicht benutzungspflichtigen Radweg bestehen lassen.

  • Was mir nicht klar ist, warum man nicht genau das in Berlin macht, was sonst oft passiert: Einfach die Benutzungspflicht der Pop up Bikelanes entfallen lassen, aber als nicht benutzungspflichtigen Radweg bestehen lassen.

    Weil dann die Eigenschaft, ein Radweg zu sein, angezweifelt werden kann. Ohne Lolli dürfen in meinen Augen, Autos darauf fahren.

  • Weil dann die Eigenschaft, ein Radweg zu sein, angezweifelt werden kann. Ohne Lolli dürfen in meinen Augen, Autos darauf fahren.

    Das ist ganz klar falsch: dafür, dass es sich bei einem Straßenteil um Fahrradinfrastruktur handelt, ist eine Beschilderung weder notwendig noch hinreichend.

    Dafür reicht es z.B., wenn man auf den Boden in regelmäßigen Abständen einfache Fahrradpiktogramme pinselt und da, wo bei einer PBL überhaupt nur KFZ einsickern können, nämlich an den Einmündungen und größeren Grundstückszufahrten, die üblichen unterbrochenen Furtmarkierungen anwendet.

    Eine Nutzung durch KFZ ist jedenfalls kein Hinweis darauf, dass man die Identität des Radstreifens als solchen nicht problemlos erkennen könnte. Die wissen *alle*, was sie da tun. Der Rest ist einfach nur Sache des ständig laufenden Wechselspiels aus Überwachung, Sanktionen und gegenseitiger Sozialer Kontrolle.

    IOW: wie so oft haben wir kein Legitimitätsproblem, sondern nur ein Vollzugsdefizit.

  • Dafür reicht es z.B., wenn man auf den Boden in regelmäßigen Abständen einfache Fahrradpiktogramme pinselt

    ...

    Die wissen *alle*, was sie da tun.

    Sach doch sowas nich ... ;)

    Vor paar Jahren gab es im Verkehrsportal.de eine Diskussion, wo ein Berliner in Hamburg in eine geschlossene Reihe von Parkenden in die letzte Lücke des "Parkstreifens" einparkte.

    Dummerweise war es aber ein Radfahrstreifen Hamburger Art (also ohne Schild, nur Piktogramme, irgendwo in dem Faden war dann auch ein Dokument verlinkt, dass und warum HH die Schilder nach HHStVO für unnötig hält, weil angeblich auch ohne Vz b-pfl. ...) und ausgerechnet in dieser Lücke war halt kein Piktogramm sichtbar ..

    Da haben halt nur 95% HHer und umzu gewusst, was sie tun, der eine Berliner dazwischen nicht ...

    Die Diskussion ums Knöllchen wurde dann etwas länger ...

  • Dummerweise war es aber ein Radfahrstreifen Hamburger Art (also ohne Schild, nur Piktogramme, irgendwo in dem Faden war dann auch ein Dokument verlinkt, dass und warum HH die Schilder nach HHStVO für unnötig hält, weil angeblich auch ohne Vz b-pfl. ...) und ausgerechnet in dieser Lücke war halt kein Piktogramm sichtbar ..

    Ich sage: und selbst wenn da ein Schild gehangen hätte, würde der Fremde trotzdem an der Stelle geparkt haben. Als ob Kraftfahrer sich innerhalb der Abschnitt zwischen zwei Kreuzungen noch daran erinnern könnte, ob und wie die Fahrradinfrastruktur an der letzten Kreuzung die Straße runter beschildert gewesen ist. Pffft...:evil: