E-Scooter rollen heran

  • Ich befürchte, dass deren Fahrer sich noch weniger darüber im Klaren sind, dass sie ein Fahrzeug führen als Radfahrer. Das Hin und Her in der Debatte, wo man mit den E-Scootern denn künftig fahren soll oder darf, hat sicherlich auch nicht dazu beigetragen, das Gefühl zu vermitteln, dass man auch mit dem Elektroroller ein Verkehrsteilnehmer mit Rechten und Pflichten ist.

    Bei Radfahrern ist das doch ähnlich: Je grottiger die Infrastruktur und je inkonsequenter geltende Verkehrsregeln angewandt werden, desto eher machen die Leute sowieso, was sie wollen.

  • zurück aus dem Urlaub in Schweden.

    E-Tretroller in Örebro und Stockholm erlebt.

    gewöhnungsbedürftig, als Radfahrer mit Tretrollern gemeinsam auf Radwegen unterwegs zu sein, weil die mit einer seltsamen "zwischengeschwindigkeit" unterwegs sind. langsamer als zügige Radfahrer, schneller als gemütliche Radfahrer...

    Geister-Tretroller-Fahrer hab ich keine gesehen - liegt aber eher daran, dass in Schweden ohnehin fast jeder Radweg in beide Richtungen zu benutzen ist ;)

    Ich könnte mich an die Teile im Straßenverkehr gewöhnen. :)

  • Ich finde den Artikel gerade Mist.

    Ob das Fahrzeug legal ist oder nicht spielt doch zunächst für die zivilrechtlichen Ansprüche keinerlei Rolle. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da, die zahlt bei fahrlässigem Verhalten. Wenn der Dame jetzt wegen eines "illegalen" Verkehrsmittels ein Verfahren bevor steht kann sich die Versicherung in sehr vielen Fällen erst einmal entspannt zurück lehnen. Dann ist die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dir Zahlung an den Jungen erst mal offen und falls sie doch zahlen müssten würden sie sich später an die Dame für einen Regress wenden.

    Dazu kommen dann 3 Euro fuffzich als Strafe. Das nützt im Verkehr niemandem. In keiner Form.

    Unnöriger Bürokratischer Mist. Das geht in Schweden/Dänemark so viel einfacher...

  • Hallo,

    ich bin dazu übergegangen, regelmäßig "falsche Richtung" entgegenzublöken und nicht auszuweichen. Um wenigstens ein wenig Gegenwind zu bieten.

    Meines Wissens deckt die Haftpflichtversicherung (die ja nun auch nicht jeder hat!) gerade NICHT Unfälle beim Führen eines Kfz ab! Dafür ist die Kfz-Haftpflichtversicherung da. Und da E-Scooter (bis auf einzelne Ausnahmen) derzeit noch nicht versichert werden können.... Genau deswegen ist es absolut fahrlässig mit sowas derzeit unterwegs zu sein!

    Ist ein wenig so wie Lotto rückwärts spielen. Normalerweise verlier'ste nichts, manchmal verlierste ein bisschen, der "Jackpot" ändert wahrscheinlich für immer Dein Leben!

  • weil die mit einer seltsamen "zwischengeschwindigkeit" unterwegs sind. langsamer als zügige Radfahrer, schneller als gemütliche Radfahrer...

    Klingt fast so, als seien sie so schnell wie normale Radfahrer :)

    Ich sehe e-Roller regelmäßig im ICE und es ist auch klar, warum: ob der kleinen Räder lassen sie sich unter die Sitze schieben; man hat also weniger Probleme bezüglich Transport als mit einem Faltrad.

  • ich bin dazu übergegangen, regelmäßig "falsche Richtung" entgegenzublöken und nicht auszuweichen. Um wenigstens ein wenig Gegenwind zu bieten.

    Das finde ich jetzt absolut krass. Denn genau so mache ich es auch!

    Und wohlgemerkt nicht "falsche Seite!", sondern "falsche Richtung!"

    Meine Airzound kommt dabei jedoch nur im Ausnahmefall zum Einsatz.

  • Schlau Meier

    Genau so ist es.

    3 Straftatbestände stehen zudem im Raum:

    1. Fahren eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs

    2. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

    3. ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Besonders übel ist die Chose übrigens im Zweifelsfall für das Opfer! Hier ging es verletzungsmäßig ja offenbar glimpflich aus.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich finde den Artikel gerade Mist.

    Ob das Fahrzeug legal ist oder nicht spielt doch zunächst für die zivilrechtlichen Ansprüche keinerlei Rolle. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da, die zahlt bei fahrlässigem Verhalten. Wenn der Dame jetzt wegen eines "illegalen" Verkehrsmittels ein Verfahren bevor steht kann sich die Versicherung in sehr vielen Fällen erst einmal entspannt zurück lehnen. Dann ist die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dir Zahlung an den Jungen erst mal offen und falls sie doch zahlen müssten würden sie sich später an die Dame für einen Regress wenden.

    Dazu kommen dann 3 Euro fuffzich als Strafe. Das nützt im Verkehr niemandem. In keiner Form.

    Unnöriger Bürokratischer Mist. Das geht in Schweden/Dänemark so viel einfacher...

    Ich habe eine Privathaftpflicht mit Aufpreis abgeschlossen, damit sie einspringt, wenn die Gegenseite nicht zahlt. Ich muss mal ins Kleingedruckte schauen, ob damit nur "hat keine Versicherung" oder auch "es war Vorsatz bzw. Versicherung ist ausgeschlossen" gemeint ist ...

  • Beitrag von cubernaut (5. Juni 2019 um 21:48)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Juni 2019 um 21:49).
  • Ja, die gibt es. Aber ich finde es trotzdem übel.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Mich hat dieser Tage folgende Nachricht von Fuß e.V. erreicht:

    "Was Sie vielleicht nicht wissen: Verkehrsminister Scheuer plant eine

    (Ausnahme)Verordnung, um das Fahren mit „Elektrokleinstfahrzeugen ohne
    Lenkstange“ zu legalisieren. Hinter diesem Begriff verbergen sich
    Spielzeuge wie hoverboards, hovershoes, one-wheeler etc. Wo will Herr
    Scheuer diese wackligen Untersätze, die auch 20 km/h ff. erreichen
    können, wohl fahren lassen? Einmal dürfen sie raten.
    Der Bundesrat hat zwar am Freitag vorbeugend eine Entschließung auch
    gegen hoverboard & Co gefasst; was dies rechtlich und politisch bei
    einer ministeriellen Ausnahmeverordnung wert ist, müssen wir noch klären."

    Ich kann die Interessensvertretung der Fußgeher sehr gut verstehen, dass sie nicht wollen, dass aller möglicher Spielzeugkram mit Motor dran die Bürgersteige unsicher macht! Ich finde das schon extrem grenzwertig, wenn Eltern es zulassen, dass ihre Kinder ferngesteuerte Autos über Fußgeherflächen flitzen lassen. Oder noch schlimmer wenn schon Dreijährige auf irgend so einem Spielzeugauto, -Traktor oder ähnliches hocken und damit motorgetrieben auf dem Bürgersteig fahren. Bin ich da zu empfindlich? Und auf den Radwegen hat das Zeug erst recht auch nichts verloren!

    ;)Soll doch Scheuer verfügen, dass die Hauptverkehrsstraßen in große "Vergnügungsmeilen" umgewidmet werden, wo jeder mit allem drauf rum fahren darf, wie es ihm gefällt.;)

    Ergänzung: "Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung." (aus: "Bundesrat Kompakt", das Wichtigste zur Sitzung am 17.5.2019, Top 35, d. h. man muss ein bisschen nach unten scrollen) https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bund…7/977-node.html

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (11. Juni 2019 um 08:48) aus folgendem Grund: Ergänzung zugefügt, siehe Ergänzung

  • Der Verein Fuss e.V. hat natürlich recht, es wäre nicht gut, wenn sich schnelle Personen zwischen langsamen (Kindern/älteren Leuten) Fußgängern durch schlängeln, dass erzeugt gerade bei älteren Menschen Angst und schränkt so auch schnell Menschen in der Freiheit ein. Dazu braucht es keine Konkrete aktive Bedrohung, die bloße Wahrnehmung kann da reichen.

    Was an der ganzen Diskussion allerdings traurig ist, ist die Tatsache, dass man nur noch mit/ohne Motor unterscheidet und dabei blind davon ausgeht, ohne Motor wäre gleich langsam. Ein klassischer Trettroller kann durchaus schnell werden und ist schon immer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt. Gleiches gilt für Skates.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ein Unterschied zwischen motorgetriebenen Spielzeugen/Fahrzeugen und solchen ohne Motor besteht meines Erachtens darin, dass die Hemmschwelle zum gefährlichen durch die Menschenmenge rollern, skaten, "hoverboarden" etc. bei einem Spielzeug/Fahrzeug mit Motor geringer ist. Und die Gefahr mit elektrisch angetriebenen Spielzeugen/Fahrzeugen sich so zu verhalten, dass sich andere belästigt fühlen oder gar gefährdet werden, ist größer.

    Alles was an einen Motor hat löst bei den meisten Menschen eine gewisse Faszination aus und die Neigung sich mit dem Spielzeug/Fahrzeug rücksichtslos auszutoben, ist latent und stärker vorhanden als z. B. bei einem klassischen Roller.

  • In dem Artikel heißt es: "Die Geschwindigkeit in Paris werde auf 20 Stundenkilometer und sogar auf acht in Fußgängerzonen beschränkt, sagte sie." (sie = die Bürgermeisterin) Wenn ich die Gesetzesnovelle zum Gebrauch von Elektrotretrollern in Deutschland richtig verstanden habe, dann sind Elektrotretroller in Fußgängerzonen und auf Fußwegen in Deutschland verboten, egal wie schnell oder langsam die fahren. Und das ist gut so!

  • Jau, das erstgenannte Problem kann man damit in Deutschland schon nicht mal haben. Die Überlegungen bezüglich des Parkens sollte man sich in Deutschland auch direkt mal genauer anschauen, das scheint auch sinnvoll zu sein. Betrifft ja mitunter auch genau so Leihräder hier bei uns.