Woche 50 vom 11.-17.12.2017

  • > Bei dem anderen Drogenabhängigen, dem mit dem Holzklotz, hat man seinen Zustand nicht strafmildernd berücksichtigt ...
    Das ist in der Tat so, weil sich eine Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankung alleine nicht schuldmindernd oder -ausschließend auswirkt. Der Täter muss zum Tatbeginn den Vorsatz gefasst haben (also in unserem Fall einen Radler töten wollen) und schuldfähig (das war der Holtzklotz-Kasache wohl zum Tatzeitpunkt) sein. Wer gaaaaaanz Tief ins Glas schaut, kann evtl. noch wegen Vollrausch bestraft werden, weil dann das "sich betrinken" die strafbare Handlung ist, nicht die eigentliche Tat.

    > Wenn man sich betrinkt, tut man das in der Regel absichtsvoll und sollte auch im Vollrausch für jedes Handeln voll verantwortlich sein!
    Wenn man sich betrinkt *um* eine Tat zu begehen, wird von der Rechtsprechung meistens eine sog. alic angenommen und dann trotzdem wegen des vorsätzlichen Delikts bestraft.

    Ich würde aus der Tatsache, dass das Seil wohl auf Kopfhöhe gespannt ist, einen Tötungsvorsatz annehmen und hoffe, dass die Staatsanwaltschaft da noch einmal Rechtsmittel einlegt.

  • Ich seh doch bis hier oben in Eidelstedt das Fahrradpiktogramm im Signalgeber.

    Ein fehlendes Fahrradpiktogramm im Signalgeber macht diese Kreuzung jedenfalls nicht gefährlich. Und dass Radfahrer absteigen müssten, wenn nur das Fußgängersymbol vorhanden wäre, ist auch Quatsch.
    Was diese Kreuzung meiner Meinung nach wirklich gefährlich macht, ist die linksseitige Benutzungspflicht. Erst recht, weil die Straße in Richtung Bahnhof leicht abschüssig ist. Schaut man bei Google Maps, sieht man auf der rechten Straßenseite auch einen Radweg. Entweder darf man den nicht benutzen, weil ja der gezeigte Weg auf der linken Seite benutzungspflichtig ist, oder dort hat man wieder eine beidseitige Benutzungspflicht für Radfahrer mit einer multiplen Persönlichkeit, die gleichzeitig auf beiden Straßenseiten fahren können. Vielleicht ist man in Buxtehude auch konsequent und lässt den Gegenverkehr auch nur auf der linken Straßenseite fahren.
    Dass dort das [Zeichen 240] steht, obwohl der Weg eine optische Trennung in zwei Bereiche aufweist, ist dabei schon fast geschenkt.
    Bei Mapillary sieht man noch eine andere Regelung: Auf der rechten Straßenseite [Zeichen 241-30] und links [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] Man musste also den rechten Radweg benutzen, durfte aber auch auf dem linken Gehweg fahren. Nun hat man den Quatsch offenbar noch getoppt und man muss auf beiden Seiten gleichzeitig fahren.

  • Ich hatte gerade 10 Minuten Zeit für eine Mail an das PK in Buxtehude:

    Guten Tag,


    zum Unfall an der „Aldi-Ampel“ in der Stade Straße schreibt das Wochenblatt:

    »Das WOCHENBLATT hat bei Polizeisprecher Rainer Bohmbach nachgefragt. Das sei kein Unfallschwerpunkt in Buxtehude, sagt er. Das Problem: Diese Ampel sei eine Signalanlage für Fußgänger. Bedeutet: Radfahrer müssten eigentlich anhalten und auf die andere Seite schieben. Das macht aber fast kein Radfahrer.«


    Auf dem Foto im Wochenblatt ist deutlich zu sehen, dass es sich um einen Signalgeber für Radfahrer und Fußgänger handelt. Die Darstellung, Radfahrer müssten dort eigentlich anhalten und schieben, ist folglich falsch - sie ist allerdings dazu geeignet, dass noch weniger Autofahrer als bisher der Meinung sind, auf Radfahrer achten zu müssen. Damit macht sie die Ecke noch gefährlicher.


    Dann fällt auf, dass keine Schilder zu sehen sind, die darauf hinweisen, dass es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt.
    Außerdem ist zu erkennen, dass der Belag auf dem Hochbord unterschiedlich ist und somit ein baulich erkennbarer Radweg vorhanden ist. Dann darf aber nicht VZ 240 beschildert werden. Ebensowenig dürfte die rot markierte Furt nur die Hälfte der Breite des Überwegs umfassen, denn bei VZ 240 müssten rechtsseitig fahrende Radfahrer unter Ausnutzung der gesamten Breite des Hochbordes rechts fahren.
    Die gesamte bauliche Anlage deutet also darauf hin, dass in Blickrichtung mit VZ 241-31 und in Gegenrichtung mit VZ 241-30, jeweils mit Zusatzzeichen 1000-33, hätte beschildert werden müssen, um den offensichtlich erwünschten Effekt, die Radfahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Hochbord zu haben, zu erreichen.


    Aber genau dieser offenbar erwünschte Effekt ist das eigentlich Gefährliche an dieser Ecke. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese innerorts entgegen aller Empfehlungen angeordnete linksseitige Radwegbenutzungspflicht unter den gegebenen Umständen zulässig ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.


    Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Hätte die Ampel kein Fahrradsymbol in der Streuscheibe, dann wäre sie in der Tat nur eine Signalanlage für Fußgänger. Radfahrer hätten sich somit - seit dem 1.1.2017 - nach der Fahrbahnampel zu richten. Keinesfalls besteht die Pflicht, in solch einer Situation abzusteigen und zu schieben.


    Ich hoffe, dass Ihre Dienststelle die Irrtümer richtigstellt, für die Entfernung der falschen Beschilderung sorgt und sich dafür einsetzt, dass die gefährliche Radwegführung aufgehoben wird und Radfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen.

  • Ich habe auch eine Mail an das Wochenblatt geschickt und diese auch an den Polizeibeamten weitergeleitet, mit dem ich mich kürzlich getroffen habe. Der Tenor ist der Selbe wie beim Fahrbahnradler:
    1. Dass Radfahrer an der Ampel absteigen und schieben müssen, ist falsch und wenn diese Aussage von Autofahrern so aufgefasst wird, dass sie sich noch im Recht fühlen, wenn sie Radfahrern dort die Vorfahrt nehmen, wird es erst recht gefährlich.
    2. Das, was wirklich gefährlich ist, ist die unzulässige linksseitige Benutzungspflicht.

    Ich frage mich auch, wie viele Radfahrer man dort noch umfahren muss, bis die Polizei das als Unfallschwerpunkt registriert.

  • Ist in einem anderen Land, aber mal so ein interessanter Aspekt. Wenn Technologie für Menschen nicht gut ist wird sie beschränkt:


    Ach könnte man doch hier auch Maschinen stärker beschränken, die nur wenigen Menschen nützen und für viele ein Ärgernis sind....
    Dazu sei noch angemerkt, dass es in einer Stadt ist, wo moderne Technologie ein wichtiger Teil der dortigen Wirtschaft ist.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Der hat für meinen Geschmack viel zu enge Radien an den Ein- und Ausfahrten - und die sind auch noch ziemlich schmal. Also wenn da ein Rad mit Anhänger aus dem Kringel raus will, während ein Long John einfahren will ...

  • In Deutschland würde man an einer solchen Kreuzung als Radfahrer mind. 5 Minuten an roten Ampeln warten und sich auf zu kleinen Aufstellflächen drängeln. Mit Anhänger oder Lastenrad hat man auf vielen Wegen in Deutschland sowieso verloren. Und als Begründung würde es heißen, dass es nunmal nicht anders geht.
    Dass man im Hovenring im Begegnungsfall zweier solcher Räder aufeinander Rücksicht nehmen muss, fände ich akzeptabel ;)

  • Zm Vergleich: wenn es sich bei den Opfern um Autoinsassen handelt ...


    »Das Betonstück durchschlug die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und landete auf dem nichtbesetzten Beifahrersitz. Die Fahrerin blieb unverletzt und behielt die Kontrolle über den Wagen. Sie erlitt aber einen Schock. Die psychischen Nachwirkungen wie Angstanfälle und Schlaflosigkeit dauern noch immer an.«
    »Der Steinwurf war nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt versuchter Mord. Der Tatbestand der Heimtücke habe vorgelegen. Der Jugendliche habe die Fahrer aus Sensationslust bewusst schocken oder verletzten wollen. Tödliche Folgen habe er einkalkuliert.«


    »Am Ostersonntag hatte ein Mann damals einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete eine Frau vor den Augen ihres Mannes und ihrer beiden Kinder. Ein Gericht verurteilte den Täter im Mai 2009 wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu lebenslanger Haft.
    Im Februar 2000 töteten drei Schüler bei Darmstadt zwei Frauen mit einem mehr als acht Kilogramm schweren Brocken und einem Pflasterstein. Das Urteil: Sieben bis achteinhalb Jahre Haft. Fünf Jahre zuvor warf ein 20-Jähriger einen 20 Kilogramm schweren Feldstein von einer Brücke in Brandenburg auf einen Lastwagen - und tötet den Beifahrer. Der Täter wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.«

    Und an diesen Beispielen sieht man recht gut, wie komplex es doch ist, ein "gerechtes" Urteil zu finden.
    Holz- und Betonstücke von Brücken werfen - gibt medial ein ziemliches Echo. Seit Jahrzehnten.
    Also dürfte fast jeder der irgendwann einmal an einem Zeitungsständer vorbeigelaufen ist die Auswirkungen einer solchen Tat in großen Lettern gesehen haben.
    Da wird es meiner Meinung nach schwer sich herausreden zu können, sich der Folgen nicht bewusst gewesen zu sein.
    Seilspannen ist nicht weniger gefährlich. Die Folgen sehen allerdings weniger dramatisch aus, Enthauptungen sind mir jetzt keine bekannt.
    Dann kommt noch dazu, dass ein ähnliches Video viral ging und von vielen gefeiert wurde: Fahrrad wird unangeschlossen abgestellt und angebunden, die Diebe legen sich dann fürchterlich auf die Fresse.
    Oder solche Szenen werden als "Prank" nachgestellt und sehen total lustig aus.

    Und dann kommt auch immer die Einzelfallbetrachtung dazu. Anfang 20. Angetrunken. Vermutlich mit einem IQ knapp über der Dämlichkeitsgrenze.
    Bringt es etwas, so eine Person 8-10 Jahre wegzusperren? Oder hatte sie genug Empathie gezeigt, auch zu verstehen was das für eine widerliche Tat war?
    Vielleicht sind 2-3 Jahre genau die richtige Zeit für den Delinquenten um z.B. im Knast eine Ausbildung zu machen, einen geregelten Ablauf im Leben zu finden.

    Ich finde es gut, dass unser Justizsystem nicht vollkommen auf Bestrafung ausgelegt ist. Auch wenn manche Urteile nicht nachvollziehbar und augenscheinlich ein Witz sind.
    Im Grunde kennt man nur die Berichte darüber, nicht die Gutachten, nicht die Absprachen zwischen Delinquenten, Staatsanwälten, Richtern, Sozialarbeitern, Psychologen.

  • Fahrrad wird unangeschlossen abgestellt und angebunden, die Diebe legen sich dann fürchterlich auf die Fresse.

    Herrlich diese Videos. Wenn auch ziemlich sicher in Deutschland strafbar. Schadenfreude kann ich mir trotzdem nicht verkneifen.
    Sehr schön fand ich auch das unangeschlossene Fahrrad bei stark abschüssigem Gehweg. Leider haben waren keine Bremsen dran...

  • Herrlich diese Videos. Wenn auch ziemlich sicher in Deutschland strafbar. Schadenfreude kann ich mir trotzdem nicht verkneifen.Sehr schön fand ich auch das unangeschlossene Fahrrad bei stark abschüssigem Gehweg. Leider haben waren keine Bremsen dran...

    Ich weiß nicht. Wenn mich ein Autofahrer auf das Übelste gefährdet und ich ihm an der nächsten roten Ampel die Quittung in Form einer rechten Geraden durch das offene Fenster präsentiere,
    dann sieht das auf einem Video bestimmt lustig und nachvollziehbar aus, aber ist halt trotzdem der falsche Weg und strafbar.

  • Du hast auf der Sachebene natürlich vollkommen Recht. Ohne Vorbehalt. Mein Bauch kann sich halt die Schadenfreude trotzdem nicht verkneifen. Dem liegt einfach eine Menge Frust zu Grunde. Erstmal dass es überhaupt Idioten gibt, die Fahrräder klauen. Und dann, dass der Staat die Sache kaum verfolgt und zu allem Überfluss auch noch sehr milde bestraft, wenn mal aus Versehen einer erwischt wird.
    Sorry, da will mein Bauchgefühl einfach nicht mehr auf den Kopf hören und findet es sogar amüsant, wenn die einen Fahrraddieb anschließend mit Gotcha-Farbkugeln vom Rad geholt oder der Sattel unter Strom gesetzt wird. Das ist natürlich weder nachhaltig, noch rechtstaatlich.
    Ich fand auch die Meldung aus Münster sehr schön zu lesen. Ist natürlich genauso wenig in Ordnung.
    Da gibt es einfach einen ganz massiven Kopf-Bauch-Konflikt.

  • Und jetzt berücksichtige noch den Effizienz-Faktor: Wetten, dass die Berichterstattung über die beschädigten Fahrzeuge der Kampfparker einen wesentlich höheren Effekt auf die Parkdisziplin ausübt als die alle Jubeljahre mal verteilten 5-Euro-Knöllchen der Polizei?

  • Und jetzt berücksichtige noch den Effizienz-Faktor: Wetten, dass die Berichterstattung über die beschädigten Fahrzeuge der Kampfparker einen wesentlich höheren Effekt auf die Parkdisziplin ausübt als die alle Jubeljahre mal verteilten 5-Euro-Knöllchen der Polizei?

    Ja. Mir schwirrt ja auch schon lange die Idee herum, Fakenews mit eben dieser Thematik zu verbreiten.
    "Automarder geht um. 20 zerstörte Außenspiegel bei Falschparkern am Wiesendamm"