> Bei dem anderen Drogenabhängigen, dem mit dem Holzklotz, hat man seinen Zustand nicht strafmildernd berücksichtigt ...
Das ist in der Tat so, weil sich eine Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankung alleine nicht schuldmindernd oder -ausschließend auswirkt. Der Täter muss zum Tatbeginn den Vorsatz gefasst haben (also in unserem Fall einen Radler töten wollen) und schuldfähig (das war der Holtzklotz-Kasache wohl zum Tatzeitpunkt) sein. Wer gaaaaaanz Tief ins Glas schaut, kann evtl. noch wegen Vollrausch bestraft werden, weil dann das "sich betrinken" die strafbare Handlung ist, nicht die eigentliche Tat.
> Wenn man sich betrinkt, tut man das in der Regel absichtsvoll und sollte auch im Vollrausch für jedes Handeln voll verantwortlich sein!
Wenn man sich betrinkt *um* eine Tat zu begehen, wird von der Rechtsprechung meistens eine sog. alic angenommen und dann trotzdem wegen des vorsätzlichen Delikts bestraft.
Ich würde aus der Tatsache, dass das Seil wohl auf Kopfhöhe gespannt ist, einen Tötungsvorsatz annehmen und hoffe, dass die Staatsanwaltschaft da noch einmal Rechtsmittel einlegt.