Mal schauen, ob dort noch jemand wach ist.
Habe mal folgende Mail geschrieben:
"
Hi
Vor einiger Zeit haben Sie wohl eine Plakataktion an Landstraßen durchgeführt.
Die Plakate werden z.T. im Internet immer noch verlinkt.
Einem solchen Link folgend stieß bei mir das Plakat "Abstand!" sauer auf.
Meine Frage an Sie: soll das ein positives oder negatives Beispiel für den richtigen Überholabstand KFZ/Radler sein?
Ich schätze den Abstand Lenkerende-Außenspiegel auf etwa 50 cm ein.
Also viel zu eng. Dass die Dame dabei zufrieden grinst kann nur Ausdruck erhöhter Risikobereitschaft sein.
Gerichte haben den §5 Abs. 4 Satz 2 der StVO so ausgelegt, dass
wenigstens 1,5m, bei hohen Differenzgeschwindigkeiten wenigstens 2m
Abstand KFZ-Radfahrer einzuhalten sind.
Von daher finde ich Ihr Plakat etwas daneben und für die Sicherheit des
Radverkehrs kontraproduktiv, da es das gängige Dichtüberholen als in
Ordnung präsentiert.
Ein Bärendienst für die Verkehrssicherheit.
bye
Explosiv"