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  1. Radverkehrsforum
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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 6. August 2021 um 07:05
    • #2.481

    Fällt das unter vorsätzliche Irreführung? Die Pflastermalerei ist ja optisch dominierend, aber das kleine Blechschild gilt.

  • Nbgradler
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    • 9. August 2021 um 12:26
    • #2.482

    Lang nicht so dramatisch wie manch anderes, aber wieder einmal ein Schildl für "Man sieht doch, was gemeint ist!"

    [image='27089','medium'][/image]

    Also Mofa-Fahrer darf ich dorten dann mit Schrittgeschwindigkeit auf dem abgesetzten Gehweg fahren, oder?

    In der Gegenrichtung ist das anders beschildert.

    [image='27088','medium'][/image]

  • DMHH
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    • 9. August 2021 um 12:31
    • #2.483

    ich bleib dabei - die Regelungen im Straßenverkehr sind offensichtlich mittlerweile derart komplex, dass selbst bei intensivem Studium der Situation vor Ort durch fachlich ausgebildete Mitarbeiter:innen der Verwaltung keine korrekten Anordnungen mehr getroffen werden.

    Also.. zumindest für den Fuß- und Radverkehr. :|

  • Fahrbahnradler
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    • 9. August 2021 um 13:17
    • #2.484
    Zitat von DMHH

    durch fachlich ausgebildete Mitarbeiter:innen der Verwaltung

    :D

  • Mueck
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    • 9. August 2021 um 15:11
    • #2.485

    Hier sollte es hin ...

    Bei 241: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren."

  • Nbgradler
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    • 9. August 2021 um 16:13
    • #2.486

    Oh menno. Mein schönes Beispiel, einfach durch den richtigen Gesetzestext entwertet. Tragisch das Ganze.

  • Epaminaidos
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    • 9. August 2021 um 16:40
    • #2.487
    Zitat von Nbgradler

    Also Mofa-Fahrer darf ich dorten dann mit Schrittgeschwindigkeit auf dem abgesetzten Gehweg fahren, oder?

    Ich lese da auch:

    Radfahrer und Mofafahrer sind von der Benutzungspflicht ausgenommen.

    Hier im Forum vermissen doch viele schon lange eine Möglichkeit, Radwege ohne Benutzungspflicht zu markieren, die man rein baulich nicht sofort als solche erkennt. Diese Schilderkombi tut genau das :)

  • Online
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    • 9. August 2021 um 17:04
    • #2.488

    Die Freigabe ist für Pedelecs, nicht für Radler ;)

    Das Ding oben hat ein Schwanzerl mit Stecker, Naturradler bräuchten also mindestens ein Verlängerungskabel aufm Gepäckträger.

    Wüsste nicht, wann ich eine Freigabe eines Gehwegs schon mal vermisst hätte.

  • Mueck
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    • 9. August 2021 um 17:43
    • #2.489
    Zitat von Autogenix

    Die Freigabe ist für Pedelecs,

    Nö.

    § 39:

    "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"

    Pedelecs sind keine Kleinkrafträder.

    Es sind E-Mofas gemeint, die aber schon bei "Mofas frei" drauf dürften. Einzeln mag das "E-Bike frei" Sinn machen, weil man laute Knattermofas nicht freigeben muss, wenn sie irgendwo stören täten.

  • Mueck
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    • 9. August 2021 um 17:43
    • #2.490
    Zitat von Nbgradler

    Oh menno.

    Auf Einzelschicksale kann die StVO leider keine Rücksicht nehmen ... ;)

  • Epaminaidos
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    • 9. August 2021 um 17:47
    • #2.491
    Zitat von Autogenix

    Das Ding oben hat ein Schwanzerl mit Stecker

    Ups, das habe ich nicht gesehen. Danke.

    Die Kombi [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] gefällt mir trotzdem: Formal genau richtig zur Kennzeichnung von Radwegen ohne B-Pflicht und kein Mensch kapiert's :)

  • Online
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    • 9. August 2021 um 18:13
    • #2.492

    Ja, für alle ist das ein offizieller Radweg.

    Ich wohn in einer Gemeinde, also nicht Berlin, bayrische Kleinstadt, mit geschätzt 5-8km so markierten Gehweg. Praktisch jeder Gehweg, der breit genug ist für einen Fußgänger, und an einer Straße liegt mit mehr als 100 KFZ/Rush-hour, bekommt so eine Taferl-Kombi, wenn er nicht vorher schon zum Geh/Radweg geadelt wurde.

    Das ist so viel, das es völlig verständlich ist, wenn Radler immer Randstein rauf und runter holpern, auch wenn das Zusatzschild mal fehlt.

    Würde ich für jeden -> "da ist ein Radweg"-Hinweis mit einem € bezahlt, auf den ich antworte: "das ist ein Gehwarzenweg, du Hirsch", hätt ich schon lang ein 8kg-Renner oder eher ein Rocky-Mountain Slayer.

  • Yeti
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    • 9. August 2021 um 20:37
    • #2.493
    Zitat von Epaminaidos

    Die Kombi [Zeichen 237][Zusatzzeichen 1022-10] gefällt mir trotzdem: Formal genau richtig zur Kennzeichnung von Radwegen ohne B-Pflicht und kein Mensch kapiert's :)

    Aus der Klamottenkiste: Hier dürfen immerhin Anlieger auf der Fahrbahn fahren :)

    OK, es ist natürlich was Anderes gemeint: Anlieger dürfen auf diesem kombinierten Geh- / Radweg auch reiten oder mit dem Kfz fahren.

  • Ullie
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    • 10. August 2021 um 00:35
    • #2.494
    Zitat von Nbgradler

    In der Gegenrichtung ist das anders beschildert.

    [image='27088','medium'][/image]

    Das Fahrrad-Piktogramm mit dem stark verdickten Sattelrohr mit "Sauschwänzle" dran, ist das Piktogramm für was genau?

    Ein Pedelec dürfte doch ohnehin dort fahren. Soll das ein Speed-Pedelec mit Tretkraft-Unterstützung bis 45 km/h darstellen?

  • Mueck
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    • 10. August 2021 um 18:54
    • #2.495

    Nö, s. #2.489

  • cubernaut
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    • 10. August 2021 um 21:47
    • #2.496
    Zitat von Autogenix

    das ist ein Gehwarzenweg, du Hirsch

    Haha, das hörte ich gern auf Bayerisch!

  • KAcyc
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    • 14. August 2021 um 18:33
    • #2.497

    Ich finde sie alle.

  • Pepschmier
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    • 14. August 2021 um 20:08
    • #2.498
    Zitat von KAcyc

    Ich finde sie alle.

    Häng halt noch ein "Fußgänger frei", "Kinderwägen frei", "Ameisen frei", "Aliens frei", dran. Solang, bis die Stange voll ist...

  • KAcyc
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    • 14. August 2021 um 20:41
    • #2.499

    Hihi, daran habe ich auch kurz gedacht, war aber zu faul für Photoshop ;)

  • Malte
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    • 15. August 2021 um 10:17
    • #2.500

    Nun ja.

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