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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 27. Juni 2020 um 10:37
    • #2.161
    Zitat von Fahrbahnradler

    Und hier?

    ... hängt es auch falsch ...

    Die StVO ist da eindeutig: "Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205/206."

  • Fahrbahnradler
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    • 27. Juni 2020 um 16:19
    • #2.162

    Danke, jetzt habe ich's gefunden.

    Da möchte man fast seufzen »Viele Straßenverkehrsbehörden sind berufsunfähig« ...

  • Yeti
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    • 27. Juni 2020 um 19:20
    • #2.163
    Zitat von Alf

    ...darf man als Radfahrer nicht links abbiegen. :D

    Man darf aber rechts abbiegen und dann auf dem Zweirichtungsradweg umdrehen :)

  • Fahrbahnradler
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    • 27. Juni 2020 um 22:28
    • #2.164
    Zitat von Yeti

    Man darf aber rechts abbiegen und dann auf dem Zweirichtungsradweg umdrehen :)

    Genau das ging mir durch den Kopf, als ich heute dort links abgebogen bin. Es ist mir aber zu gefährlich vorgekommen.

  • Ullie
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    • 28. Juni 2020 um 12:21
    • #2.165
    Zitat von Alf

    Lustig, wovor Fußgänger und Radfahrer so gewarnt werden. Gesehen im Oktober 2019 in Niedersachsen südlich der Elbe zwischen Fliegenberg und Stelle in der Steller Chaussee. Ein zweites Schild gibt es zudem auch zwischen Reppenstedt und Lüneburg entlang der L 216. Aber auch im Hamburger Stadtpark gibt es sinnverwandte Schilder. Es sind heutzutage halt überall Spinner unterwegs...!

    Ich kann nur davor warnen, diese Warnung auf die leichte Schulter zu nehmen!

    Zum Glück bin ich persönlich noch kein Opfer der herumfliegenden Brennhaare des Eichenprozessionsspinners geworden, aber eine radfahrbegeisterte Bekannte hatte mir davon Unerfreuliches berichtet. Das Wikipedia-Zitat übertreibt nicht:

    "Die Hautreaktionen halten (unbehandelt) oft ein bis zwei Wochen an. Meist sind alle Hautbereiche betroffen, die nicht bedeckt waren. Die Haut- und Schleimhauterscheinungen können mit Kortisolpräparaten behandelt werden. Gegen den Juckreiz helfen Antihistaminika. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen." https://de.wikipedia.org/wiki/Eichen-Prozessionsspinner

    Selbst Nuturschutzverbände sehen es ggf. als verhältnismäßig an, die chemische Keule auszupacken, um Menschen vor dem Eichenprozessionsspinner zu schützen. (siehe am angegebenen Ort)

    Zur Zeit hat ja Coronabedingt ohnehin jeder einen Mund-Nasen-Schutz dabei. ich würde nicht zögern, den anzulegen bei einer so gekennzeichneten Strecke. Ebenso langes Arm und Beinkleid! "Für den Menschen gefährlich sind die Haare des dritten Larvenstadiums (Mai, Juni) des Eichen-Prozessionsspinners." (a. a. O.) Wir sind also mittendrin in der Saison!

  • Nabendynamo
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    • 29. Juni 2020 um 15:28
    • #2.166

    Stimme dir da mal voll und ganz zu. In der "gefährlichen" Brutzeit des Eichenprozessionsspinners ist man als Radfahrer i.d.R. eher schon etwas leichter/ganz leicht bekleidet unterwegs und dem Risiko recht offen ausgesetzt. Daher empfinde auch ich den Warnhinweis eher als ernsthaft und sinnvoll.

    Ein "Lustiges Verkehrsschild/-zeichen" ist es in meinem Augen daher keinesfalls.

  • DMHH
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    • 29. Juni 2020 um 15:44
    • #2.167

    naja, aber was machste denn, wenn du so ein VZ siehst?

    Sachen anziehen? Viel Spaß, wenn das dann zurück in die Packtasche getan wird.

    Das hat vermutlich einen rein informativen Charakter nach dem Motto: "Dann weisste wenigstens, wo die roten Quaddeln ihren Ursprung haben".

    Aber ok, so richtig "lustig" im Sinne von "haaaa-ha!" isses in der Tat wohl nicht. Aber sinnhaft letztendlich auch nicht wirklich.

  • Nabendynamo
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    • 29. Juni 2020 um 16:01
    • #2.168

    Ich habe mein Rad in Brandenburg mal eine halben Kilometer über einen (unbepflanzten) Acker geschoben. Muss aber wohl jeder für sich selbst entscheiden.

    Seit ich bei einem Kollegen die Auswirkungen der "Fäden", dem diese von der Eiche vor seinem Büro in selbiges geweht sind, gesehen habe, habe ich größten Respekt.

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    • 30. Juni 2020 um 10:55
    • #2.169

    Die Gefahr scheint ja nur auf dem Radweg zu bestehen. Somit ist doch klar, was man tun muss, um der Gefahr zu entgehen.

  • Nabendynamo
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    • 30. Juni 2020 um 17:54
    • #2.170

    Ok, ich muss meine Erfahrungen mit diesen Warnhinweisen ein wenig präzisieren. Bei meinen Fällen handelte es sich um Eichen, deren Äste auch die gesamte Fahrbahn der Landstraße überspannten. Mit dem Fahren auf der Fahrbahn wäre ich der Gefahr also nicht entwichen.

  • DMHH
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    • 30. Juni 2020 um 22:03
    • #2.171

    dass die Haare und Haarstücke auch diverse (kilo-)meter in der Luft zurücklegen und nicht wie Bleikugeln senkrecht zu Boden gehen, ist bekannt? ?(

    Eigentlich gehören derartige Hinweistafeln groß und als "Zone" an alle Zufahrtsstraßen derartiger Gebiete. BEtrifft ja auch Autofahrer, die mit offenem Fenster unterwegs sind.

  • Ullie
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    • 1. Juli 2020 um 07:17
    • #2.172
    Zitat von DMHH

    dass die Haare und Haarstücke auch diverse (kilo-)meter in der Luft zurücklegen und nicht wie Bleikugeln senkrecht zu Boden gehen, ist bekannt? ?(

    Eigentlich gehören derartige Hinweistafeln groß und als "Zone" an alle Zufahrtsstraßen derartiger Gebiete. BEtrifft ja auch Autofahrer, die mit offenem Fenster unterwegs sind.

    Können diese Brennhaare eigentlich auch durch die Lüftung ins Wageninnere gelangen?

  • DMHH
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    • 1. Juli 2020 um 08:02
    • #2.173

    die meisten neueren KFZ-Modelle sind mit - soweit ich weiß - mit Pollenfiltern ausgestattet. Da kommt nix durch.

  • Alf
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    • 6. Juli 2020 um 12:40
    • #2.174

    Ich komme gerade von meiner diesjährigen Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsentour zurück und stelle fest, dass in Niedersachsen das besagte Warnschild mittlerweile an sehr vielen Straßen vorhanden ist.

  • DMHH
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    • 6. Juli 2020 um 13:55
    • #2.175

    ich bezweifle, dass es einheitliche Vorgaben zur Aufstellung gibt.

    Irgendwo ein Befall gemeldet worden im letzten Jahr - zack, Warnschild an alle Wege.

  • Fahrbahnradler
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    • 9. Juli 2020 um 14:24
    • #2.176

    passend dazu:

    https://www.mopo.de/hamburg/flamme…werden-36986400

  • Malte
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    • 15. Juli 2020 um 14:41
    • #2.177

    Ich wundere mich ja, wer den Straßenverkehrsbehörden eigentlich den Begriff „Autoschild“ eingeimpft hat. „Autoschild“ hätte ich ja eher noch für eine umgangssprachliche Bezeichnung eines „Kfz-Kennzeichens“ gehalten, aber gemeint sind Verkehrsschilder, die nur für den Kraftverkehr gelten.

    Da könnte man ja [Zusatzzeichen 1022-10] drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.

  • Schlau Meier
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    • 15. Juli 2020 um 14:55
    • #2.178

    Schwierig, schwierig. Könnte man meinen, dass die Vz209 nur für die Fahrbahn oder die Fahrspur links daneben gelten?

    Weil wenn ich im linken Bild (he, das ist ja Hamburg!) auf der Fahrbahn mit dem Rad nach links abbiege ist das vielleicht nicht so ratsam!?

    Und das [Zeichen 237] hebt das [Zeichen 267] ja nicht zwangsläufig auf. (Ja komm, man sieht doch, was gemeint ist... ?()

  • Yeti
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    • 15. Juli 2020 um 15:05
    • #2.179
    Zitat von Schlau Meier

    Und das [Zeichen 237] hebt das [Zeichen 267] ja nicht zwangsläufig auf. (Ja komm, man sieht doch, was gemeint ist... ?( )

    [Zeichen 267] gilt nur für die Fahrbahn.

    Zitat

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm Ge- oder Verbot
    Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

  • KAcyc
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    • 15. Juli 2020 um 15:40
    • #2.180

    Ich habe es aufgegeben, mich über die Unfähigkeit von Kommunen aufzuregen, etwas von Verkehrszeichen zu verstehen.

    Letztes Jahr hatte ich mich über ein [Zeichen 250] an einer beliebten Radroute gewundert. Letzte Woche entdecke ich doch tatsächlich ein [Zusatzzeichen 1022-10] darunter. Toll, denke ich, haben die vielleicht doch mal meine Mail gelesen und reagiert. Am anderen Ende des Waldes fehlt das [Zusatzzeichen 1022-10] natürlich immer noch. Jetzt habe ich immerhin eine tolle Einbahnstraße durch das Moor.

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