Beiträge von Nabendynamo

    Ich hoffe doch sehr, dass der Berliner Senat eine gerichtsfeste Begründung für die Er-/Einrichtung für diese Radwege nachliefern wird.

    Von den Pop-Up Radwegen in Berlin kenne und benutze ich nur den in der Kantstraße.

    Mit der Einrichtung dieses Radweges wurde den Kfz-Führern absolut nichts genommen, denn die alte Situation war:

    Rechter Fahrstreifen = Parken, mittlerer Fahrstreifen = alle paar Meter Zweite Reihe Parken (ich bin nur mal schnell beim ...), linker Fahrstreifen = fließender Verkehr für alle Verkehrsarten

    die neue Situation ist:

    Rechter Fahrstreifen = Radfahrer (benutzungspflichtig), mittlerer Fahrstreifen = Parken, linker Fahrstreifen = motorisierter Verkehr aller Arten, auch ÖPNV

    auf Teilstrecken auch: in Parkbuchten parken, rechts Radfahrer und links motorisierter Verkehr aller Arten, auch ÖPNV.

    Morgens um 05:30 Uhr ist mir das alles egal, denn da ist man mit wenigen Kfz stadtauswärts eh alleine auf dieser Straße unterwegs. Nachmittags stadteinwärts im Berufsverkehr bringt mir dieser Radweg aber eine Menge, denn ich bin auf dem für Radfahrer abgetrennten Fahrstreifen auf Grund der Ampelschaltungen so schnell wie der Kfz-Verkehr, der vorher auch nicht schneller vorankam.

    Ullie

    Dein ständiges wiederholen von [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] empfinde ich als ein wenig nervtötend.

    Yeti hat dir dafür einen eigenen Thread eingerichtet, in dem du dich über dein Lieblingsverkehrszeichen endlos auslassen kannst.

    Sorry, aber es nervt ein wenig, dass du dieses Thema immer und immer wieder auch hier anbringen musst.

    Nabendynamo ... Ziemlich sauer bin ich darüber, dass du schreibst: "Ich nehme mal an, dass auch du diese (steile) Rampe mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit herunterfahren wirst." Schließlich kennen wir uns nicht persönlich und bei dem was ich bislang hier im Forum hier geschrieben habe, gibt es keinen Anlass für so eine Vermutung. Also was soll das? Tatsächlich benutze ich diese Rampe nur sehr selten, sondern fahre lieber oben rum, wo es mehr zu sehen gibt. Und wenn ich doch mal die Rampe mit dem Fahrrad runterfahre, dann vorsichtig. Hast du schon so viel krawallige Radfahrer kennengelernt, dass du in mir auch gleich einen vermutest?

    Es lag mir fern, dich "sauer" zu machen, Ullie.

    Anhand deiner Bilder dieser Rampe habe ich mich allerdings gefragt, wie du die bei einem für Radfahrer freigegeben Gehweg in Schrittgeschwindigkeit herunterfahren willst. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

    Bei deinen nachträglichen Bildern zu der konkreten Situation an dieser Rampe liegt die Lösung doch eigentlich auf der Hand: Warum wird hier nicht einfach ein getrennter Geh-/Radweg per VZ [Zeichen 241-30] angeordnet? Die Breite erscheint mir ausreichend. Wäre aus meiner Sicht die bessere Lösung.

    Für eine weitere Diskussion zu dem Thema wäre es für mich wichtig zu wissen, ob du anerkennst, dass auf [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] immer und wirklich immer nur Schrittgeschwindigkeit (=3-7 km/h) gefahren werden darf, unabhängig davon, ob ein Fußgänger am Horizont zu sehen ist oder nicht. Ich habe nämlich keine Lust, mir durch Straßenverkehrsbehörden ein vorprogrammiertes regelunkonformes Verhalten aufzwingen zu lassen. Bei dem Beispiel deiner Rampe ist genau das der Fall.

    Sorry, Ullie, eine weitere Diskussion über für Radfahrer freigegebene Gehwege scheint mir aussichts- und ergebnislos. Dein Beispiel zeigt mir wiederholt, dass du dich mit radfahrerunfreundlichen Lösungen anscheinend zufrieden gibst.

    Ich nehme mal an, dass auch du diese (steile) Rampe mit deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit herunterfahren wirst. Im Kollisionsfall mit einem Fußgänger sieht das dann wohl recht übel aus. Dass es bisher noch zu keinem Unfall gekommen ist, schließt ja nicht aus, dass ein solcher demnächst passieren wird.

    Weg mit diesen scheiß "Radfahrer frei" Schildern für Gehwege.

    Die Straßenverkehrsbehörden sollen sich gefälligst tragfähigere und bessere Lösungen einfallen lassen!

    Ullie, noch mal der Versuch, das Problem der für Radfahrer freigegebenen Gehwege aus einer anderen Perspektive zu beleuchten:

    Neulich stritt ich mich mit einem Kollegen (also einem Polizisten) und guten Freund über die Rechte der Fahrradfahrer.

    Er führte folgendes Beispiel ins Feld, mit dem er sich ein herrliches argumentatives Eigentor schoss:

    "Ich verstehe nicht, warum die Radfahrer auf der Strecke xy auf der Fahrbahn fahren. Dort gibt es doch einen 1a-Radweg. Warum fahren die dort auf der Fahrbahn?"

    Die verkehrsrechtliche Situation sieht so aus, dass die Straßenverkehrsbehörde den Radweg mittels Warnbake quer über den Radweg gesperrt und den Gehweg mit deinem liebsten Verkehrszeichen für Radfahrer frei gegeben hat! Der Grund liegt in teilweise gefährlichen Wurzelaufbrüchen des Radweges.

    Ich fragte ihn also, ob er den Radweg nur aus der Perspektive hinter seiner Windschutzscheibe kenne und nicht wisse, dass dieser 1a-Radweg für Radfahrer gesperrt ist und man auf dem Radweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfe.

    Beides war ihm leider nicht bekannt.

    Ich habe ihm empfohlen, sich mal auf ein Fahrrad zu setzen und diesen aus seiner Sicht "1a-Radweg" mit selbigem zu befahren.

    Ich wiederhole mich gerne: diese für Radfahrer freigebenen Gehwege sind die Pest. Eine reine Bequemlichkeit der Straßenverkehrsbehörde(n), die Probleme der Radfahrer mal wirklich zufriedenstellend zu lösen.

    Und wie auch schon gesagt: Der Kfz-Führer wird den ein oder anderen Radfahrer, der an solchen Stellen lieber die Fahrbahn benutzt, gerne disziplinieren, weil ja aus seiner Sicht ein Radweg vorhanden ist.

    Die Pest eben!

    Ich habe noch einmal darüber nachgedacht. Ticken die Uhren in Thüringen wirklich derartig anders als in Berlin?

    Wenn du mit den notwendigen Daten (die du ja hast) auf einer Polizeidienststelle erscheinst, um eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten, werden die dich ja wohl kaum ans Ordnungsamt verweisen (können).

    Die Polizei ist verpflichtet, derartige Anzeigen an-/aufzunehmen. Auch und natürlich durch Privatpersonen.

    Würde ich also an deiner Stelle mal probieren und im Notfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstatten.

    Sehr gut, dass du für das Thema Radfahrer auf Gehwegen einen neuen Thread aufgemacht hast!

    Das hat in deinem Stade-Thread wirklich nichts verloren.

    Liebe/lieber Ullie, einen verspäteten Dank für deine sehr ausführliche Antwort vom 30.06.20 nebenan im Stade-Thread. Leider hast du mir die Antwort auf meine Kernfrage vorenthalten.

    Bist du schon einmal auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg mit dem Rad gefahren?

    Wenn ja, bist du wirklich die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 3 - 7 km/h gefahren?

    Dieses vorgeschriebene Tempo wird selbst eine einigermaßen rüstige Seniorin, die sich noch per Rad fortbewegt, locker überschreiten.

    Daher bleibe ich bei meiner These, dass für Radfahrer freigegebene Gehwege der absolut falsche Weg sind. Eher die Pest.

    Btw. Eine kurze und knappe Antwort auf diese Frage würde mir genügen.

    Ok, ich muss meine Erfahrungen mit diesen Warnhinweisen ein wenig präzisieren. Bei meinen Fällen handelte es sich um Eichen, deren Äste auch die gesamte Fahrbahn der Landstraße überspannten. Mit dem Fahren auf der Fahrbahn wäre ich der Gefahr also nicht entwichen.

    Das von mir gezeigte Beispiel aus Hannover zeigt, dass es durchaus möglich ist, Hochbordradwege als Angebotsradwege bestehen zu lassen. Deshalb stimme ich nicht zu, wenn du pauschal behauptest, dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Zumal die Straßenverkehrsordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Zum Beispiel: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder: [Zeichen 240]

    Oder: [Zeichen 241-30]

    Ja, leider sieht die StVO derartigen Unfug tatsächlich (immer noch) vor.

    Hast du einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg tatsächlich schon einmal befahren? Wenn ja, dann sicherlich nicht in der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit, denn dann wärst du mit deinem Rad umgefallen.

    Diese Ausschilderung ist eine ganz fiese Mogelpackung, denn sie suggeriert dem Radfahrer, dass er hier fahren dürfe und ich kenne/habe noch nie einen Radfahrer gesehen, der hier Schrittgeschwindigkeit fährt. Dem Kfz-Führer suggeriert sie hingegen, dass der Radfahrer da fahren soll und er wird eventuell Radfahrer auf der Fahrbahn disziplinieren/erziehen wollen, diesen Weg dann gefälligst auch zu benutzen.

    Das alles wurde in all seinen negativen Aspekten hier schon mehrfach beleuchtet (alleine auf dieser Seite mehrfach).

    Ein gemeinsamer Geh-/Radweg ist die Hölle für jeden Radfahrer, da hier dann auch noch der Benutzungszwang hinzu kommt. Ein adäquates Vorrankommen ist hier wegen der ständigen verpflichtenden Rücksichtnahme auf die Fußgänger kaum möglich.

    Mit einem getrennten Rad- und Gehweg auf dem Hochbord kann ich im Ausnahmefall leben.

    Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Über eine etwas ausführlichere Antwort deines persönlichen Verhaltes in Alternative 1 würde ich mich freuen.

    Vielleicht musst du am Anfang einfach einen anderen Weg beschreiten:

    Du notierst alles, was du, wie du oben ja beschrieben hast, für eine VkOWi benötigst und besuchst mal den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt. Dort erstattest du persönlich Anzeige. Die Annahme werden sie wohl kaum verweigern können. Sollten sich die Beamten querstellen, verlange einfach ihr "Dienstnummernkärtchen" und erstatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Oder du rufst einfach mal die 110 an. Könnte wegen dem/deinem Fall ein wenig länger dauern, wenn die EWA ausgelastet sind. Dann kannst du den Beamten vor Ort gleich mal zeigen, um was es dir geht. Auch hier dürfte eine Verweigerung der Anzeigenaufnahme ausgeschlossen sein. Wenn nicht, s.o. letzter Satz.

    Ich habe mein Rad in Brandenburg mal eine halben Kilometer über einen (unbepflanzten) Acker geschoben. Muss aber wohl jeder für sich selbst entscheiden.

    Seit ich bei einem Kollegen die Auswirkungen der "Fäden", dem diese von der Eiche vor seinem Büro in selbiges geweht sind, gesehen habe, habe ich größten Respekt.

    Der Pop-Up Radweg in der Kantstraße findet vor allem nachmittags stadteinwärts meine vollste Zustimmung. Ich hoffe, dass das eine dauerhafte Lösung wird.

    Bisherige Situation:

    Rechter Fahrstreifen für parkende Kfz, mittlerer Fahrstreifen durch "Ist-wirklich-nur-gaanz-kurz-Zweite Reihe-Parker" oft (alle paar Meter) blockiert, linker Fahrstreifen dient zum Fortkommen aller anderen.

    Momentane Situation:

    Rechter oder mittlerer Fahrstreifen für parkende Kfz, rechter oder mittlerer Fahrstreifen reserviert für Radfahrer, linker Fahrstreifen für Kfz und Busse.

    Für die Kfz-Führer ändert sich also im Prinzip nichts, da sie sich in der Vergangenheit ständig selbst im Weg herumstanden. Auf dem Radstreifen stehen erstaunlich wenige Kfz (vielleicht auch wegen des geänderten Bußgeldkatalogs) und ich finde die Lösung prima.

    Sehen natürlich einige ganz anders:

    https://www.motor-talk.de/forum/pop-up-radwege-t6885213.html

    PS. Sollte da jemand was posten wollen, bitte ich um Zurückhaltung, da die Moderatoren bei Radfahrerthemen sehr empfindlich sind und den Thread sehr schnell dichtmachen.

    PS2. Ja, ich bin immer noch so naiv, auch dort den ein oder anderen reinen Kfz-Führer wenigstens mal nachdenklich zu stimmen oder im besten Fall überzeugen zu können.

    Stimme dir da mal voll und ganz zu. In der "gefährlichen" Brutzeit des Eichenprozessionsspinners ist man als Radfahrer i.d.R. eher schon etwas leichter/ganz leicht bekleidet unterwegs und dem Risiko recht offen ausgesetzt. Daher empfinde auch ich den Warnhinweis eher als ernsthaft und sinnvoll.

    Ein "Lustiges Verkehrsschild/-zeichen" ist es in meinem Augen daher keinesfalls.

    Entschuldigung, dass ich nach meiner euphorischen Anmeldung hier so lange nichts mehr von mir hören lies.

    Es gab aber außer einem Engüberholer auf der Kantstraße neulich um 05:40 Uhr auch nichts außergewöhnliches zu berichten.

    Nach reiflicher Überlegung und der Feststellung, dass mich krumme Verkehrszeichen, unsinnige Verkehrszeichen und lustige "Fahrradständer" nicht wirklich weiterbringen, habe ich mich entschlossen, wieder im einigen wahrscheinlich verhassten "Motortalk"-Forum mitzumischen.

    Jeder Kfz-Führer, und es gibt dort durchaus schon einige, der vom (all)täglichen Radfahren überzeugt ist, ist einer auf unserer Seite.

    Moin,

    Malte hat mich netterweise auf dieses nette Forum hingewiesen, da ich eine rechtliche Frage habe.

    Ich nutze fleißig die Wegeheld-App auf den vielen Wegen durch die Stadt.

    Nun habe ich Post vom Rechtsanwalt mit einer Unterlassungserklärung einer Rechnung über 255 € bekommen.

    Ich habe eine Falschparkerin in ihrem Auto fotografiert und das Foto ans OA geschickt. Das örtliche OA nutzt die Hinweise per App auch und so musste die Fahrerin den Witzbetrag bezahlen. Allerdings hat sie mich nun abgemahnt, da ich gegen Paragraph 22 KUG verstossen habe. Was meint ihr? Vor allem der Gegenstandswert von 2.000 € sind natürlich heftig.

    Da die Verwaltungsgebühren von gut 28 € bei der Nichtermittlung des Fahrers auf den Halter umgeschlagen werden, ist in den meisten Fällen damit das fällige Verwarnungsgeld eh überschritten.

    Ich würde also an deiner Stelle künftig davon Abstand nehmen, ein Bild des Fahrers dem Ordnungsamt/der Polizei direkt mit der Anzeige der Ordnungswidrigkeit zu übermitteln.

    Für Fälle, in denen die "Grundgebühr" von 28 € durch ein höheres vorgesehenes Verwarnungs-/Bußgeld überschritten wird, habe ich mir folgendes rechtliches Konstrukt überlegt:

    Foto vom Fahrzeugführer machen. Anzeige erstatten. Das Foto aber nicht mitsenden, sondern die entsprechende Behörde mit der Anzeigenerstattung nur darüber informieren, dass ein solches Foto existiert und das Angebot unterbreiten, dass, falls der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist, dieses zur Verfügung zu stellen.

    Sollte die Behörde dieses Foto als Beweismittel anfordern, kann m.E. kein Verstoß gegen das KUG vorliegen, denn man hat ja dann quasi auf Begehren einer Behörde das Foto als Beweismittel veröffentlicht.

    Eventuelle Post eines Anwalts würde ich dann direkt an die begehrende Behörde weiterleiten, denn die haben ja den "Veröffentlichkeitwillen" geäußert und hoffentlich vorher ausgiebig geprüft.

    Tja. Gestern wurde der Nahverkehr auf der Linie RE 7 in Schleswig-Holstein quasi zum Erliegen gebracht. Aufgrund von Bauarbeiten fuhr ohnehin nur jede zweite Verbindung, die dann in der einen Richtung von HSV-Fans nach Hamburg und in der Gegenrichtung von Holstein-Kiel-Fans genutzt wurde. Im Laufe des Tages fielen dann noch einige Züge aufgrund polizeilicher Ermittlungen oder Vandalismus aus.

    Tja, Fußballfans und ÖPNV. Eine spezielle Gattung Mensch in einem speziellen und dafür sehr anfälligen Transportmittel.

    Ich erinnere mich auf Grund deiner Geschichte noch lebhaft an die erste Radtour mit meiner Freundin. Damals (Frühling/Frühsommer 2011) spielte Hertha noch in der 2. Liga. Da ich von Fußball keine Ahnung habe, stieg ich mit ihr in Spandau in die S-Bahn Richtung Westkreuz, von wo aus wir dann nach Potsdam wollten. Die Bahn war knüppeldicke voll mit Fans, da in der 2. Liga ja auch (was ich damals nicht wusste) sonntags gespielt wird.

    Die Alkoholfahnen wahren jedenfalls schon zu dieser Tageszeit "umwerfend" und ich hatte die Befürchtung, dass meine "neue Flamme" nie wieder eine Radtour mit mir unternehmen würde ;)