• Ich glaube nicht dass die Behörden das so anordnen. Heute hab ich bestimmt schon das 10. nicht angeordnete VZ240 im Nagelsweg angemahnt. Das wird einfach gedankenlos aufgestellt, sobald der Geh- oder Radweg blockiert ist.

    Das ist wie der Warnblinker beim Flaschparken/-halten: "Achtung! Falls sie's noch nicht gemerkt haben: Wir arbeiten/arbeiteten hier an der Nebenfläche!"

  • Es fällt mir tatsächlich schwer zu ergründen, welche Regelung die Straßenverkehrsbehörde hier eigentlich beabsichtigt hat von wegen „man sieht doch was gemeint ist“.

    Variante 1: Man wechselt beim [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf die Fahrbahn. Den folgenden Unfug sieht man von dort aus nicht mehr und außerdem gibt es keine Möglichkeit, im Bereich des [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] zurück auf das Hochbord zu wechseln.

    Variante 2: Man legt vor dem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine Vollbremsung hin, hüpft dann nur auf dem Hinterrad weiter bis zum [Zeichen 240], zieht dort nach rechts direkt vor die Geschäftseingänge und beschleunigt wieder auf normale Fahrradgeschwindigkeit, um dann beim [Zeichen 241-30] wieder nach links zu schwenken.

    Ich hätte gerne ein Video von Variante 2.

  • von der unsäglichen Stelle an diesem Altstadttor hab ich auch noch einige Fotos.

    irgendwie lustig zu sehen, dass die Filterbubble doch irgendwie immer über den selben Scheiß stolpert und die Stelle so schlimm ist, dass man sogar im Urlaub davon Fotos macht.

  • Das habe ich auf dem Bild nicht erkannt, dass man dort auch geradeaus fahren kann. Aber von links kommt eindeutig eine Einbahnstraße. Ein [Zeichen 267] wäre hilfreich, um das zu verdeutlichen. Das ist jedenfalls auf diesem Ausschnitt auch nicht zu sehen.

    Ist denn das Schild, das man links neben dem schwarzen Auto von hinten sieht, wenigstens ein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10]? Oder dürfte der schwarze Wagen dort nach rechts in deine Richtung abbiegen?

  • Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260]dazuzuhängen. Es wird aber trotzdem häufiger gemacht, wohl um Autofahrer und Motorradfahrer noch besser deutlich zu machen, dass sie hier nicht fahren dürfen. Zum Beispiel am Maschsee in Hannover:

  • Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260] dazuzuhängen.

    Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.

    Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.

    In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.

    Blick in die VwV-StVO:

    Zitat

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    I. Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    ...

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

  • Viele Menschen sind halt nun einmal leider doof wie ein verschimmeltes Dinkelbrot. Je blöder die Verkehrsteilnehmer, desto größer die Erklärbär-Population. ;)

    "Trocknen Sie ihr Haustier nicht in der Mikrowelle".

    Yeti - Immerhin hat die StVB das selber verstanden, dass in 30er-Zonen RvL gilt. In Kaiserslautern weiß man das z. B. auch nicht...

  • Das hier ist auch "lustig":

    EOS_19-0078n.jpg

    Es handelt sich hier um genau den B-10-Radweg, auf dem am 31. Januar ein Radfahrer schwer stürzte. Die Staatsanwaltschaft hat aber keine Lust, überhaupt Ermittlungen einzuleiten, ob hier irgendwer gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen haben könnte. Sie beruft sich stattdessen auch noch genau auf dieses abstruse Plastik-Schild. :cursing::thumbdown:

  • Naja, eine Fahrradstraße kann sich ja IN einer T30-Zone befinden. Nun kann man umständlich die Zone an jeder Kreuzung mit der Fahrradstraße aufheben oder man lässt es einfach. Es entstehen durch die "doppelte" Beschilderung ja keine gegensätzlichen Regelungen.

    /mit dem Beibehalten von T30-Zone und Fahrradstraße gibt es im Regelfall sogar deutlich weniger Schilder.

  • Das hier ist auch ein schönes Beispiel:

    Gefällt mir besser als die Variante in Berlin:

    Meine erste Assoziation beim Vorbeifahren mit dem Auto: Radfahren hier verboten. Das durchgestrichene Fahrrad ist einfach zu auffällig.

    Ich habe mehrere Vorbeifahrten mit dem Auto benötigt, um den Sinn komplett zu verstehen.