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  1. Radverkehrsforum
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  4. Radverkehrspolitische Diskussion

Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 16. Mai 2019 um 07:26
    • #1.701

    Mal so gesehen:

    Das Schild wurde von mir leicht verändert.

  • Chrik
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    • 16. Mai 2019 um 10:13
    • #1.702
    Zitat von Schlau Meier

    Ich glaube nicht dass die Behörden das so anordnen. Heute hab ich bestimmt schon das 10. nicht angeordnete VZ240 im Nagelsweg angemahnt. Das wird einfach gedankenlos aufgestellt, sobald der Geh- oder Radweg blockiert ist.

    Das ist wie der Warnblinker beim Flaschparken/-halten: "Achtung! Falls sie's noch nicht gemerkt haben: Wir arbeiten/arbeiteten hier an der Nebenfläche!"

  • Yeti
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    • 16. Mai 2019 um 10:19
    • #1.703
    Zitat von Malte

    Es fällt mir tatsächlich schwer zu ergründen, welche Regelung die Straßenverkehrsbehörde hier eigentlich beabsichtigt hat von wegen „man sieht doch was gemeint ist“.

    Variante 1: Man wechselt beim [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] auf die Fahrbahn. Den folgenden Unfug sieht man von dort aus nicht mehr und außerdem gibt es keine Möglichkeit, im Bereich des [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] zurück auf das Hochbord zu wechseln.

    Variante 2: Man legt vor dem [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] eine Vollbremsung hin, hüpft dann nur auf dem Hinterrad weiter bis zum [Zeichen 240], zieht dort nach rechts direkt vor die Geschäftseingänge und beschleunigt wieder auf normale Fahrradgeschwindigkeit, um dann beim [Zeichen 241-30] wieder nach links zu schwenken.

    Ich hätte gerne ein Video von Variante 2.

  • Phil
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    • 16. Mai 2019 um 20:43
    • #1.704

    Wir waren vor kurzem im Harz. In der Nähe unserer Unterkunft in Wernigerode gab es dann dieses interessante Schild. Man erkannte erst nur den Schutzstreifen, der in die Gegenrichtung lief. Ab dem Zebrastreifen fängt dann der zweite Radstreifen an.

    Bilder

    • IMG_0447.JPG
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    • 16. Mai 2019 um 20:58
    • #1.705

    von der unsäglichen Stelle an diesem Altstadttor hab ich auch noch einige Fotos.

    irgendwie lustig zu sehen, dass die Filterbubble doch irgendwie immer über den selben Scheiß stolpert und die Stelle so schlimm ist, dass man sogar im Urlaub davon Fotos macht.

  • Schlau Meier
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    • 16. Mai 2019 um 21:20
    • #1.706

    Ist das (hoffentlich) 'ne Einbahnstraße? Soll das ein Linksabbieger für Radfahrer sein? Wenn ja, wozu?

    Wenn man ein extra Schild entwickelt, muss das ja eine besondere Situation sein...

  • Yeti
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    • 16. Mai 2019 um 21:42
    • #1.707

    Wie geht es denn da weiter, wenn man mit dem Rad links abbiegt? Fährt man da auf den Richtungspfeilen gegen die Einbahnstraße?

  • Phil
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    • 16. Mai 2019 um 22:10
    • #1.708

    Da wir nicht mit dem Rad dort waren, hab ich auf dieses Detail gar nicht geachtet. Kann aber sein, dass man mit dem Rad nur noch geradeaus weiter konnte.

  • Yeti
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    • 16. Mai 2019 um 22:26
    • #1.709

    Das habe ich auf dem Bild nicht erkannt, dass man dort auch geradeaus fahren kann. Aber von links kommt eindeutig eine Einbahnstraße. Ein [Zeichen 267] wäre hilfreich, um das zu verdeutlichen. Das ist jedenfalls auf diesem Ausschnitt auch nicht zu sehen.

    Ist denn das Schild, das man links neben dem schwarzen Auto von hinten sieht, wenigstens ein [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10]? Oder dürfte der schwarze Wagen dort nach rechts in deine Richtung abbiegen?

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    • 16. Mai 2019 um 22:37
    • #1.710
    Zitat von Phil

    Da wir nicht mit dem Rad dort waren, hab ich auf dieses Detail gar nicht geachtet. Kann aber sein, dass man mit dem Rad nur noch geradeaus weiter konnte.

    Ist es diese Stelle in Wernigerode: Einmündung Ringstraße auf die B 244?

    https://www.google.de/maps/@51.83230…m/data=!3m1!1e3

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    • 16. Mai 2019 um 23:32
    • #1.711

    Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260]dazuzuhängen. Es wird aber trotzdem häufiger gemacht, wohl um Autofahrer und Motorradfahrer noch besser deutlich zu machen, dass sie hier nicht fahren dürfen. Zum Beispiel am Maschsee in Hannover:

  • Fahrbahnradler
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    • 16. Mai 2019 um 23:47
    • #1.712

    ich nehme an: Fußgänger links vom Grünstreifen, Radfahrer rechts davon?

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    • 17. Mai 2019 um 00:06
    • #1.713
    Zitat von Fahrbahnradler

    ich nehme an: Fußgänger links vom Grünstreifen, Radfahrer rechts davon?

    Und die Skater ebenfalls rechts vom Grünstreifen.

  • Phil
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    • 17. Mai 2019 um 05:41
    • #1.714

    Ja Ullie kann hinkommen.

  • Yeti
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    • 17. Mai 2019 um 09:00
    • #1.715
    Zitat von Ullie

    Wenn ein Radweg als solcher mit dem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet ist, dann ist es eigentlich überflüssig auch noch [Zeichen 260] dazuzuhängen.

    Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.

    Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.

    In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.

    Blick in die VwV-StVO:

    Zitat

    Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    I. Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    ...

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde.

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    • 17. Mai 2019 um 09:44
    • #1.716

    Viele Menschen sind halt nun einmal leider doof wie ein verschimmeltes Dinkelbrot. Je blöder die Verkehrsteilnehmer, desto größer die Erklärbär-Population. ;)

    "Trocknen Sie ihr Haustier nicht in der Mikrowelle".

    Yeti - Immerhin hat die StVB das selber verstanden, dass in 30er-Zonen RvL gilt. In Kaiserslautern weiß man das z. B. auch nicht...

  • Alf
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    • 17. Mai 2019 um 09:51
    • #1.717

    Das hier ist auch ein schönes Beispiel:

  • Gelöschtes Mitglied
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    • 17. Mai 2019 um 09:52
    • #1.718

    Das hier ist auch "lustig":

    EOS_19-0078n.jpg

    Es handelt sich hier um genau den B-10-Radweg, auf dem am 31. Januar ein Radfahrer schwer stürzte. Die Staatsanwaltschaft hat aber keine Lust, überhaupt Ermittlungen einzuleiten, ob hier irgendwer gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen haben könnte. Sie beruft sich stattdessen auch noch genau auf dieses abstruse Plastik-Schild. :cursing::thumbdown:

  • timovic
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    • 17. Mai 2019 um 09:57
    • #1.719
    Zitat von Yeti

    Das habe ich schon häufiger gesehen, dass die Verkehrsregeln noch einmal extra erklärt werden.

    Hier wird per Zusatzzeichen darauf hingewiesen, dass in einer 30er Zone an Kreuzungen rechts vor links gilt.

    In Braunschweig ist mir aufgefallen, dass Fahrradstraßen zusätzlich auch als 30er Zone gekennzeichnet werden.

    Blick in die VwV-StVO:

    Alles anzeigen

    Naja, eine Fahrradstraße kann sich ja IN einer T30-Zone befinden. Nun kann man umständlich die Zone an jeder Kreuzung mit der Fahrradstraße aufheben oder man lässt es einfach. Es entstehen durch die "doppelte" Beschilderung ja keine gegensätzlichen Regelungen.

    /mit dem Beibehalten von T30-Zone und Fahrradstraße gibt es im Regelfall sogar deutlich weniger Schilder.

  • Epaminaidos
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    • 17. Mai 2019 um 10:11
    • #1.720
    Zitat von Alf

    Das hier ist auch ein schönes Beispiel:

    Gefällt mir besser als die Variante in Berlin:

    Meine erste Assoziation beim Vorbeifahren mit dem Auto: Radfahren hier verboten. Das durchgestrichene Fahrrad ist einfach zu auffällig.

    Ich habe mehrere Vorbeifahrten mit dem Auto benötigt, um den Sinn komplett zu verstehen.

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