• Die Baustelle nimmt Formen an. Leider ist das aufgesprühte 'Stop, max. 12to' nicht mehr zu erkennen, da unter einer Schlammschicht und Reifenspuren von 32-Tonnern verschwunden. Wenigstens fahren die Lkw offenbar beladen von Osten an und queren die Brücke leer. Bei einem Leergewicht von etwa 15 Tonnen wohl gerade noch vertretbar. Andere Kandidaten haben einen Kreisverkehr durch den (nur für Forstbetrieb freigegebenen) Waldweg aufgemacht, um ohne Brücke wieder von der Baustelle wegzukommen. Ich darf also in nächster Zeit durch den Schlamm fahren, oder einen deutlichen Umweg einplanen...

  • Die Schilder sind da wohl nur abgestellt, aber grundsätzlich wäre es gar nicht so unclever, wenn man das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg mittels dieser Schilderkombination (ohne den Erklärbärtext natürlich) untersagen könnte.

  • München, Gollierstraße Kreuzung Schießstättstraße:

    Es handelt sich also um eine Fahrradstraße. Somit ist die Verkehrsfläche ausschließlich dem Radverkehr vorbehalten. Aber warum dann die Fahrbahnmalerei? Radfahrer dürfen die gesamte Fahrbahnbreite benutzen und brauchen hier auch nicht mit Kraftverkehr rechnen.

    Und sollte der Kraftverkehr das [Zeichen 244]nicht deuten können, hängt darüber noch ein [Zeichen 267]. Wenn der Radfahrer dieses [Zeichen 267] jedoch wiederum auf sich selbst bezieht, hängt darunter sicherheitshalber noch ein [Zusatzzeichen 1022-10]. Man kann ja schließlich nie wissen, was Radfahrer so denken.

    Leider habe ich mir die andere Seite der Straße nicht angeschaut. Sollte ich mal bei Gelegenheit mal nachholen. Ich bin gespannt, was einen dort erwartet. Wahrscheinlich [Zeichen 244] mit 1024-10 und [Zeichen 220-20] mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zusatzzeichen 1000-33]? Ich werde bei Gelegenheit berichten...

    2 Mal editiert, zuletzt von Alf (28. Dezember 2018 um 11:11)

  • Zweifach gefiltert: Am ersten Schild dürfen keine Fahrzeuge vorbeifahren, auch keine land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge unter 4t, weil das Zusatzzeichen nicht unter dem [Zeichen 250] hängt. Z250 gilt somit für alle und das Verbot für Fahrzeuge über 4t ist überflüssig.
    Daher kommen beim zweiten Schild keine Radfahrer mehr an, die dort fahren dürften und auch keine Anlieger, die von der ausschließlichen Widmung des Weges für Fußgänger und Radfahrer ausgenommen wären. Oder: Beim ersten Schild vom Fahrrad absteigen und hinter dem Z240 weiterfahren ginge auch, wenn man das Z240 so interpretiert, dass das Gebot das Verbot für Fahrräder wieder aufhebt. Es sei denn, das Fahrrad wiegt mehr als 4t, sofern nicht forst- oder landwirtschaftlich genutzt? Na gut, eher theoretisch...

    Hätte man bei der ersten Kombination das Verbot für Fahrzeuge über 4t nach oben und das Z250 in die Mitte gehängt, dann dürften auf dem Weg nur forst- und landwirtschaftlich genutzte Fahrräder und Anlieger mit landwirtschftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen unter 4t fahren.

    Ganz schön kompliziert bei euch in der Pfalz ^^ In Stade hätten sie auch noch irgendwo ein [Zeichen 259][Zusatzzeichen 1012-32] mit untergebracht. Dann wäre auch das Schieben noch verboten.

  • Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
    3. Zusatzzeichen: Verbot und nachfolgende Einschränkung des Verbotes gelten nicht für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (der darf also auch mit über 4t Gesamtgewicht durch)
    4. Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Sperrung für alle anderen Verkehrsarten)
    5. Zusatzzeichen: Aufhebung dieser Sperre für Anlieger (also alle Fahrzeuge unter 4t sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ohne Gewichtsbeschränkung dürfen weiter, sofern Anlieger, Rad- und Fußverkehr behalten aber Vorrang)

    Abgesehen vom überflüssigen VZ 250 kann das abhängig von den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn ergeben. Das muß kein Humbug sein, auch wenn es zunächst so scheint.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht

    Das Z262 ist aber kein Zusatzzeichen, das eine Einschränkung des darüberliegenden Zeichens bedeutet. Wenn das so gemeint war, spricht das gegen die Kompetenz des Schilderanordners.

  • Zum Glück stehen die Schilder hintereinander. Alle Leute die mit ihrem Rad weniger als 4 Tonnen wiegen oder zum Land/Forstwirtschaftlichen Verkehr gehören dürfen durch. Radfahrer müssen für den halben Meter vom ersten zum zweiten Schild allerdings schieben. Ab dem [Zeichen 240] darf man ja wieder fahren.

    Das [Zusatzzeichen 1020-30] ist dann vermutlich für Flugtaxis, die auf dem Weg landen wollen und dort wohnende Personen abholen oder hin bringen. ;)

    Ist doch alles ganz eindeutig und logisch. :D

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:

    1. Verbot für Fahrzeuge aller Art
    2. Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
    3. Zusatzzeichen: Verbot und nachfolgende Einschränkung des Verbotes gelten nicht für land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (der darf also auch mit über 4t Gesamtgewicht durch)
    4. Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Sperrung für alle anderen Verkehrsarten)
    5. Zusatzzeichen: Aufhebung dieser Sperre für Anlieger (also alle Fahrzeuge unter 4t sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ohne Gewichtsbeschränkung dürfen weiter, sofern Anlieger, Rad- und Fußverkehr behalten aber Vorrang)

    Abgesehen vom überflüssigen VZ 250 kann das abhängig von den örtlichen Gegebenheiten durchaus Sinn ergeben. Das muß kein Humbug sein, auch wenn es zunächst so scheint.

    So ist es vermutlich gemeint, aber das gibt die Anordnung der Schilder aus meiner Sicht nicht her.

    Wenn man das, was du schreibst, erreichen wollte, müsste es wohl so aussehen:

    1. Alle Schilder am selben Pfosten (*edit: oder erst das [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] und dahinter das Verbot für Fahrzeuge über 4t mit der Ausnahme für forst- und landwirtschaftl. genutzte Fahrzeuge)

    2. [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] erlaubt nur die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer, sowie Anliegerverkehr. Radfahrer und Fußgänger haben Vorrang

    3. Anlieger mit Fahrzeugen über 4t dürfen da nur fahren, wenn es sich um landwirtschaftlich- oder forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge handelt

    Am zweiten Pfosten dürfen dann der Wegweiser und die Briefkästen (oder Hundekotsammeltütenspender?) hängen bleiben. Das grüne Schild kann ich nicht lesen, ist vermutlich irgendwas mit Leinenzwang für Hunde. Auch das gehört nicht unter verkehrsregelnde Zeichen.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die Intention der Pfälzer Behörde richtig verstanden habe: Sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge dort auch fahren dürfen, wenn sie schwerer als 4t sind oder nicht? Die Anordnung des Zusatzzeichens unter dem Verbot für Fahrzeug über 4t interpretiere ich so, dass die aufgeführten Fahrzeuge auch schwerer sein dürfen (allerdings dürfen sie wegen Z250 darüber dort nicht fahren).

  • Wo wir gerade schon bei seltsamen Schilderkombinationen sind:

    Dieses hier hätte ich noch. Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?

  • Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?

    In Süddeutschland momentan eher die Absicherung von lawinengefährdeten Gebieten.

  • Ich war mir nicht ganz sicher was noch erlaubt wäre - mir fällt momentan nur der Reiter ein. Ist das ein Reitweg - oder nur der Versuch ein Hochwassergebiet abzusperren?

    Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen.

    Ich sehe den Weg für alle gesperrt.

    Für einen Reitweg gibt es das Zeichen Reitweg (#238).

  • Ich sehe den Weg für alle gesperrt.

    Ich sähe da aber die Ausführungen zum Z 250 in Anlage 2 der StVO als lex specialis. Da ja auch Baustellen regelm. mit Z 250 abgesperrt werden, sollte man wohl wirklich überlegen, sich wieder einen Gaul zuzulegen, denn nur mit dem kommt man (fast) überall legal hin...!? 8o

  • Auf dem von mir wegen fehlenden Winterdiensts beanstandeten, angeblichen "Forstwirtschaftsweg" entlang der B 10 ist auf einem längeren Abschnitt (typischer, also vor allem schwerer) Forstwirtschaftsverkehr aber leider auch verboten. Bzw. dann doch nicht, denn man darf da gem. Zusatzzeichen wohl auch mit Fahrzeugen über 3,5 t Masse fahren - wenn auch nur "auf eigene Gefahr"! :rolleyes:

    IMG_2888n.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Pirminator (11. Januar 2019 um 13:42) aus folgendem Grund: Satzbau.