• Wie ist das zu verstehen?
    "Dies ist zwar in diese Richtung ein Gehweg, aber die Anderen halten sich eh nicht dran"

    Mit ein bisschen gutem Willen kann man schon verstehen was gemeint ist: Das ist ein Fußweg, der für den Fahrradverkehr und Mofa-Verkehr in beide Richtungen frei gegeben ist. Schließlich gibt es auch schnellfahrende Pedelecs, die als Mofas einklassifiziert werden und für die beispielsweise Versicherungs- und Helmpflicht gilt. Inwieweit eine solche Regelung Sinn macht, kommt sehr auf den Einzelfall an, den ich hier nicht näher kenne. Im Falle einer längeren durchgängigen guten Radverkehrsweg-Verbindung ist es m. E. okay, wenn ein kurzes Teilstück zumindest erst mal nicht anders geschlossen werden kann, als dass man einen Fußweg für die Benutzung durch den Radverkehr freigibt. Sonst müsste die Radfahrerin oder der Radfahrer absteigen und schieben und wenn da alle paar Stunden nur mal ein Fußgänger langgeht, dann machte das keinen Sinn.

    So ein Schild könnte ich mir zum Beispiel vorstellen an einem Fußweg, der von Fußgängern nur selten benutzt wird und der an einer breiten mehrspurigen Straße liegt, die schlecht überquert werden kann. Wenn dann ein längere Radverkehrsverbindung auf einem Waldweg oder Feldweg an diese Straße heranführt und ein kurzes Stück über diesen Fußweg verläuft, dann ist so was m. E. okay.

    Danny, kannst du mal ein openstreetmap-Kartenausschnitt hier veröffentlichen? Openstreetmap-Kartenausschnitte dürfen mit dem Hinweis auf die Quelle legal in so einem Forum veröffentlicht werden. Es muss jedoch auf die Quelle hingewiesen werden. Und es muss der Hinweis „© OpenStreetMap-Mitwirkende“ erfolgen. Dann könnte man sofort sehen, wo sich das Schild befindet.

  • Gestern Abend mal wieder eine kleine Runde in der alten Heimat (38442 Wolfsburg) mit dem Rad gedreht. Dann stehst du auf einmal auf einem (mit [Zeichen 241-30] beschilderten) Weg und fragst dich, was genau diese Baustellenbeschliderung sagen soll... :/ Sah übrigens von allen drei zugänglichen Seiten so aus.

  • Ich war letzte Woche für ein paar Tage auf dem Elberadweg unterwegs, der strenggenommen auf weiten Strecken ein Elberadschiebeweg ist.

    Sehr witzig fand ich auch diesen benutzungspflichtigen "Weg", der ca. 50m weit auf dem Deich verläuft, bevor er vor dem Zaun 90° nach rechts die Deichböschung hinunter führt. Wer den Stunt überlebt, wird auf der anderen Fahrbahnseite von der Umlaufsperre sanft aufgefangen (oder man hat diese Umlaufsperre dort hin gebaut, weil ständig von rechts kommende Radfahrer Schwung geholt haben, um den Deich hinauf zu fahren, um so den benutzungspflichtigen Weg zu erreichen).

    In Cuxhaven ist man hingegen sehr vorsichtig mit der Anordnung der Benutzungspflicht und hat sogar neben der Kraftfahrstraße den Weg als Gehweg für Radfahrer frei gekennzeichnet *seufz*

  • Das [Zeichen 240] zeigt wieder sehr schön, woran es in Deutschland mangelt: ein Schild, welches signalisiert: »auf diesem Weg dürfen sich ausschließlich Fußgänger und Radfahrer bewegen; aber wenn sie wollen, dürfen sie auch woanders längs«. Und das letzte Schild sieht nach Baustellenprovisorium aus. Was ist da los?

  • Ich finde es traurig, dass man [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] an derartigen Stellen sieht. Dort gibt es die Möglichkeit nicht, auf der Fahrbahn zu fahren, da es eine Kraftfahrtstraße ist. Somit werden Radfahrer auf langen Wegen außerorts zu Schritttempo verdonnert und damit zum zu schnell fahren gedrängt. Man stelle sich mal vor, man würde an so einer Stelle Schrittempo über zig km (unnötig) von Autofahrern verlangen. Ist so etwas dann eine kreative Auslegung der Verkehrssicherungspflicht?

    Seltsamer weise gibt es im Vergleich dazu immer engere Wege mit deutlich mehr Fußgängern, wo [Zeichen 240] angeordnet ist, obwohl die Fahrbahn da sonst gut nutzbar wäre.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

  • Es gibt ja diese hier [Zeichen 260] oder [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] , um Kraftfahrzeugverkehr zu verbieten (gilt dann aber wohl für die gesamte Straße und nicht nur einen Teil davon) oder das [Zusatzzeichen 1022-10] allein stehend, um Radfahren zu erlauben. Mittlerweile zum Beispiel hier anstelle von [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1000-31] :
    Das Schild in Cuxhaven an der Kraftfahrstraße [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sah tatsächlich provisorisch aus. Hier hätte das [Zeichen 240] hingehört, denn auf der Kraftfahrstraße darf man mit dem Rad auch mit viel Kraft nicht fahren. In der Gegenrichtung stand noch zusätzlich das [Zeichen 254] .

  • [Zeichen 123] + handgeklöppeltes "Bei Rückstau bitte vor dem Kreisverkehr halten" (100 m hinter dem Kreisverkehr steht eine Baustellenampel.) Fehlt nur noch der Hinweis "aber bitte nicht auf dem Fußgängerüberweg"... Das raffen aber immerhin ein paar.

    Der Gag ist: Da fahren regelmäßig die selben Leute lang und es ist auch nicht die erste Baustelle in der Straße. Trotzdem klappt’s einfach nicht. Kreuzungen und Kreisverkehre bei Rückstau freizuhalten, steht ja bestimmt nicht in der StVO und wurde auch sicher nicht beim Erwerb des Führerscheins erklärt ;) (Die Polizei hier im Ort juckt das offenbar auch nicht.)

  • in der Regel sind das so "Stichstraßen" zu einer Bebauung in 2. oder 3. Reihe.
    Damit will man sagen: "Einfahrt verboten für alle, außer Anwohner". Denn diese STichstraße hat keinen Gehweg, keinen Radweg. Nur Oberfläche. Quasi Spielstraße. Da man sie aber zum Gehweg/Radweg erklärt, darf niemand drauf fahren. Außer Anlieger.

    Behelfskonstrukt.

  • Ja, schon verstanden, was man damit eigentlich meinte. Ginge dafür nicht auch [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-12] ?
    Das Zusatzzeichen bezieht sich doch immer auf das Zeichen darüber, so dass das Behelfskonstrukt [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] Anlieger von der Benutzungspflicht ausnimmt.

    edit: Das steht hier: Parallel zur Altendeicher Chaussee führt der gemeinsame Geh-/Radweg, über den die Anwohner zu ihren Grundstücken gelangen.

  • Ich finde diese Hilfskonstruktion in den sehr seltenen Fällen, in denen ich sie vorfinde, bisher immer ausgesprochen bedacht gewählt. Das Zeichen [Zeichen 240] spricht ein Verbot für alle Kfz aus. Dieses Verbot wird durch [Zusatzzeichen 1020-30] für Anlieger aufgehoben, trotzdem behalten Fußgänger und Radfahrer ihren Vorrang, was den verbleibenden Kfz-Verkehr deutlich entschleunigt. Es ist die sparsamste Schilder-Kombination, mit der man das erreicht.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Ich hatte oben noch den Google-Maps-Link ergänzt: https://goo.gl/maps/qZbwV6iWS3U2
    Die Grundstückszufahrten sind über den so gekennzeichneten Weg zu erreichen, während die Altendeicher Chaussee parallel dazu verläuft.

    Das Argument von Peter finde ich überzeugend: Wenn diese Kennzeichnung dazu führt, dass sich die Anlieger mit dem Kfz dort eher als Gast auf einem Radweg fühlen und entsprechend Rücksicht nehmen, ist es aus Sicht der Radfahrer positiv. Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass diese Kombination in der StVO vorgesehen ist.

  • Hier bitte 10cm schieben, für 5cm das Rad verschwinden lassen und dann Radweg benutzen!

    Der Grund für das Schild sind übrigens Verkaufsbuden für Grabschmuck anlässlich von Allerheiligen. Trotz 40m Straßenquerschnitt sieht die Stadt München hier keine Möglichkeit irgendwie für Ersatz zu sorgen. Weiteres nachzulesen beim ADFC München

  • Hier bitte 10cm schieben, für 5cm das Rad verschwinden lassen und dann Radweg benutzen!


    Wieso denn Rad verschwinden lassen? Auch bei [Zeichen 254] ist es Fußgängern erlaubt, Fahrräder mit sich zu führen. Nur gefahren werden dürfen sie nicht.
    Aber der Text der StVO ist bei [Zeichen 254] sowieso wieder so ein Praktikantending. „Verbot für den Radverkehr“? Was soll das denn sein? Als ob mit Rädern richtiger! Verkehr stattfinden könnte! :)

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!