• https://www.google.de/maps/@53.19767…05410&entry=ttu

    "Radfahrer bitte die Omis überfahren" oder wie?

    Die Streetview-Aufnahme zeigt im Vordergrund ein Schild [Zeichen 101] mit Zusatz "Altenheim".

    Eigentlich auch nach alter Rechtslage ein hinreichender Grund, Tempo 30 anzuordnen.

    Tempo 30 wiederum würde es zusätzlich noch einmal nahe legen, den Hochbordbenutzungszwang für Fahrräder und die Freigabe für Mofas aufzuheben.

    Aber wird sich die zuständige Kommune dazu aufraffen. Obwohl sie bereits gedurft hätte, wurde kein Altersheim-bedingtes Tempo 30 eingeführt.

    Spannend ist außerdem, dass die Bushaltestelle ganz offensichtlich vor nicht allzulanger Zeit umgebaut wurde. Das Verbundsteinpflaster im Haltestellenbereich ist deutlich neuer und taktile Leitstreifen, bzw. Haltstreifen gibt es auch noch nicht so lange standardmäßig bei Bushaltestellen.

    Dazu kommt: Die Bushaltestelle muss gut frequentiert sein, denn beim barrierefreien Haltestellenumbau werden die stark frequentierten regelmäßig bevorzugt, weil die Mittel fehlen, um in wenigen Jahren alle Haltestellen barrierefrei umzubauen.

    Hat denn beim Bushaltestellenumbau kein Verantwortlicher mal dahin geguckt und erkannt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst? :sleeping: Mofas, die durch die Bushaltestelle-Wartezone fahren dürfen. ;(

    Oder hat das jemand der Verantwortungsträger gesehen und sich gesagt: Das Schild ist so alt, da nimmt ohnehin keiner mehr an, dass das noch Gültigkeit hat?

  • Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.

    Gerade wurde ja das Straßenverkehrsgesetz geändert.

    Der Knackepunkt im Straßenverkehrsgesetz (Ausfertigungsdatum: 03.05.1909) ist: "§6 (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:"

    Es folgen dann sehr viele Beschreibungen, die konkretisieren, wer was warum darf.

    Entscheidend ist jedoch, dass ein Gesetz von 1909 die Leichtigkeit des Verkehrs betont!

    1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    "Am Freitag haben nun Bundestag und Bundesrat nach langem Hin und Her beschlossen, dass die Städte mehr Kompetenzen für die Einrichtung neuer Tempolimits erhalten, "im Rahmen gewisser Grenzen", wie der grüne NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer feststellt. Das heißt, der Spielraum für solche Entscheidungen von Verwaltungen und Stadträten wird größer."

    WDR vom 14.6.2024

    Straßenverkehrsgesetz reformiert: Warum bald mehr Tempo-30-Zonen kommen
    Nach langem Hin und Her haben Bundestag und Bundesrat den Weg für mehr Tempo-30-Zonen frei gemacht. Viele Kommunen hatten das gefordert. Doch zufrieden sind…
    www1.wdr.de

    Das bedeutet, dass das Straßenverkehrsgesetz bisher unter anderem dazu benutzt wurde, ein möglichst schnelles Fahren der Autos zu ermöglichen. Da ist es nur folgerichtig und konsequent, dass langsamer fahrende Fahrzeuge von der Fahrbahn verbannt werden.

    Umso spannender ist es jetzt zu beobachten, ob denn tatsächlich die Kommunen Gebrauch von der Möglichkeit machen, leichter als bisher niedrigere Tempolimits anzuordnen, was dann ja auch wieder Auswirkungen dahingehend hat, dass in solchen Straßen, auf denen Tempo 30 gilt, es keine verpflichtenden Radwege geben muss.

    Kommt es bald vielerorts zu einer Umschilderung von so:

    zu so:

    “Radfahrer frei” ist eines der wenigen Zusatzzeichen, die auch ohne Hauptzeichen aufgestellt werden dürfen." https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/

    Im Beispiel auf dem Foto ist das angeordnete Tempolimit 30 nur ein kurzes Strecken-30 im Bereich des Altenheims. Eigentlich gilt hier 50. Aber die Straßenverkehrsrechts-Änderung soll es auch erleichtern, mehrere kurze Strecken-30-Abschnitte zu einer langen Tempo-30 Strecke zusammenzufassen.

    Google Maps
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    www.google.com

    Folgt man dieser Argumentation, verpflichtende Radwege müssten sein, damit die langsamen Fahrradfahrer nicht den schnellen Autoverkehr ausbremsen, dann gäbe es bei einer langen Straße wie der Brabeckstraße bei Tempo 30 keinen Grund mehr, den Fahrradverkehr in den Seitenraum zu verbannen. Wer mit dem Fahrrad deutlich langsamer als 30 fährt, der hat weiterhin die Möglichkeit, den Fahrradweg zu benutzen. Die allermeisten Menschen fahren deutlich langsamer als Tempo 30 mit dem Fahrrad. Und ich vermute, sie werden auch weiterhin den Fahrradweg benutzen, auch wenn er nur ein freiwilliges Angebot ist. Es gibt aber auch sehr viele Fahrradfahrer*innen, die durchaus in der Lage sind, über eine längere Strecke Tempo 25 bis Tempo 35 zu fahren. Die werden voraussichtlich vorwiegend die Fahrbahn benutzen und dabei keine Autofahrer*innen "ausbremsen".

  • Hat denn beim Bushaltestellenumbau kein Verantwortlicher mal dahin geguckt und erkannt, dass das irgendwie nicht zusammenpasst? :sleeping: Mofas, die durch die Bushaltestelle-Wartezone fahren dürfen. ;(

    …übrigens in beiden Richtungen.

    Wer immer die Haltestelle gestaltet hat, ist jedenfalls von einem reinen Gehweg ausgegangen – sonst wäre das Ding nach den aktuellen Konventionen des Landkreises dunkelgrau gepflastert. Ob das jetzt als Wink mit dem Zaunpfahl gedacht war oder die Einordnung als "Radweg" als "offensichtlicher Datenfehler" (ja, schön wär's…) eingeordnet wurde, weiß ich aber natürlich nicht. Passiert ist das ganze irgendwann zwischen 2017 und 2020.

    Ansonsten vermute ich, dass ein Altenheim am Arsch der Welt die Priorisierung für die Bushaltestelle doch etwas erhöht hat. Auch die zweite in der Hauptstraße ist inzwischen barrierefrei.

    Die am Bahnhof ist dagegen frei von jeder Qualität. Bis zu den Gleisen sind es dann 400 Meter, weil der Bus nicht in die Straße rein passt. Dafür kann man den Bahnhof länger genießen, denn der Zug kommt alle 3-4 Stunden.

    Mapillary

    Aber 30? Ne, solche Ketzerei gibt's in Vastorf nicht. Da wird 50 gefahren – bis in den erwähnten hintersten Winkel der Bahnhofsstraße.

    Ach, um die Ecke gibt's noch einen (linksseitigen) "Radweg", der endet am Friedhof. Der Rückweg wurde dagegen nicht eingeplant… =O

  • Muss bei diesem umgekehrten Zeichen 240 (Fahrrad oben, Fußgänger unten) eigentlich der Fußverkehr seine Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen?

    Als es noch beide Varianten in der StVO gab, waren sie gleichwertig ohne Bedeutungsunterschied.

    Bedeutungsunterschiede kann man auch der heutigen StVO nicht ablesen, allenfalls die Ungültigkeit des Vz 244

  • 1909 waren Autos noch sehr selten in Deutschland. Trotzdem hat sich die Auslegung und die Konkretisierung des Gesetzes so entwickelt, dass es regelmäßig dazu benutzt wurde, die Interessen der Autofahrer an erster Stelle zu setzen.

    Die Benutzungspflicht für Radwege wurde aber zum ersten Mal in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingeführt. Und Verantwortlichen haben dafür haben dazu verkündet :

    Zitat

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    Das ist ehrlicher als später, wo dann Verkehrssicherheit für Radfahrer als Begründung herhalten muss.

  • Dass da ein Hannoveraner seit 4 Monaten legal seit 4 Monaten einen Parkplatz in Köln blockiert, den ein Anwohner wohl gerne selbst nutzen würde.

    Ich bin's nicht! Schwöre! Finde es aber stark, dass ein Hannoveraner Auto den Kölner Autos den Platz zum Parken klaut. Alle Kölner sind herzlich eingeladen, sich in Hannover entsprechend zu revanchieren. Vielleicht kommt damit ein neuer Impuls in die Debatte um die Einrichtung von Anwohner-Parkzonen.;)

  • Ist das Auto denn tatsächlich in Hannover auch zugelassen? Bekanntlich kann man das Kennzeichen ja seit geraumer Zeit „mitnehmen“, wenn man umzieht.

    Könnte ich mir als Hannoveraner auch ein Kölner Kennzeichen für das Auto besorgen, wenn ich nie in Köln gelebt habe?

  • Könnte ich mir als Hannoveraner auch ein Kölner Kennzeichen für das Auto besorgen, wenn ich nie in Köln gelebt habe?

    Imho, aktuell besorgen ja, siehe Schwachzocker, aber zulassen nein.

    Du kannst aber ein Fahrzeug kaufen aus einem X-beliebigen LK kaufen und die Nummer behalten

    Könnte ich mir als Hannoveraner auch ein Kölner Kennzeichen für das Auto besorgen, wenn ich nie in Köln gelebt habe?

  • Das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] kennzeichnet einen linksseitig freigegebenen Radweg. Rechte Radwege müssen nicht freigegeben werden, weil die immer benutzt werden dürfen.

    Gemeinsame Geh- und "Radwege" ohne Benutzungspflicht können so gekennzeichnet werden: Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht (sluka.de)

    Siehe dazu auch VwV-StVO zu §2, Rn 38a

    Zitat

    III. Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.

  • Das allein stehende [Zusatzzeichen 1022-10] kennzeichnet einen linksseitig freigegebenen Radweg. Rechte Radwege müssen nicht freigegeben werden, weil die immer benutzt werden dürfen.

    In Hannver wird das alleinstehende [Zusatzzeichen 1022-10] auch zur Kennzeichnung von rechten Fahrradwegen benutzt. Eigentlich könnte man sich das Schild sparen, weil wie zum Beispiel hier in der Göttinger Chaussee ...

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    ... ohnehin an der Pflasterung ein Angebotsfahrradweg erkennbar ist.

    Trotzdem ist mir [Zusatzzeichen 1022-10] schon mehrfach aufgefallen als alleinstehendes Schild, dass einen rechtsseitigen Angebots-Fahrradweg kennzeichnet. Aus meiner Erinnerung weiß ich, dass einige dieser Fahrradwege früher einmal so ausgeschildert waren:[Zeichen 241-30]

  • Die Benutzungspflicht für Radwege wurde aber zum ersten Mal in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eingeführt.

    ... und zuvor haben die Radler selbst Radwege gefordert, die schön glatt sind, weil die Fahrbahnen unter aller Kanone sind ... Bekommen haben sie dann seit Deinem Zitat bis heute Radwege unter aller Kanone mit Wurzelaufbrüchen & Co. neben heute glatten Fahrbahnen ...

    Rechte Radwege müssen nicht freigegeben werden, weil die immer benutzt werden dürfen.

    Man muss sie aber erkennen können, was bei getrennten ohne 241 noch relativ einfach ist, bei gemeinsamen ohne 240 aber kniffliger sein kann.

    "können" steht in der VwV-StVO, also keine Festlegung auf nur Piktogramme, "R frei" ist weiterhin ebenbürtig, um den WIllen der SVB erkennen zu lassen, ebenso wie schwarz-weiße rechteckige Schilder im Design von 240 oder 241 (letztere kürzlich in FB gesehen, erster vor längerem im VP) o.ä.

  • Zitat aus der VwV-StVO

    Zitat

    Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241

    Wenn man erkennen kann, dass die Verkehrsfläche für den Radverkehr vorgesehen ist, dann darf man darauf fahren.

    Erfahrungsgemäß muss man Radfahrern aber eher verdeutlichen, wenn eine Verkehrsfläche, die nicht "Fahrbahn" heißt, nicht für den Radverkehr vorgesehen ist.

  • Erfahrungsgemäß muss man Radfahrern aber eher verdeutlichen, wenn eine Verkehrsfläche, die nicht "Fahrbahn" heißt, nicht für den Radverkehr vorgesehen ist.

    Unabhängig von der persönlichen Präferenz wäre es halt schön, wenn der in der BRD reichlich vorhandene Schilderwald eine eindeutige Stimme hätte, die auch ohne akademisches Studium der StVO jedem Verkehrsteilnehmer klar sagt: hier musst du fahren, hier darfst du fahren und hier darfst du nicht fahren. Die Mehrheit der Radfahrer inkl. Alltagsradler wird nicht treffsicher sagen können, was ein singuläres 1022-10 oder 239 mit [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet oder hält den Abbau von 24x für einen "Abbau von RVA".

  • Unabhängig von der persönlichen Präferenz wäre es halt schön, wenn der in der BRD reichlich vorhandene Schilderwald eine eindeutige Stimme hätte, die auch ohne akademisches Studium der StVO jedem Verkehrsteilnehmer klar sagt: hier musst du fahren, hier darfst du fahren und hier darfst du nicht fahren. Die Mehrheit der Radfahrer inkl. Alltagsradler wird nicht treffsicher sagen können, was ein singuläres 1022-10 oder 239 mit [Zusatzzeichen 1022-10] bedeutet oder hält den Abbau von 24x für einen "Abbau von RVA".

    Irgendjemandem wird es schon nützen, dass das keiner weiß.