• An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren [Zusatzzeichen 1000-33] und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.

    Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:

    https://www.google.de/maps/@52.36225…05410&entry=ttu


    Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.

  • Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.

    Verkehrsschau hin, Verkehrsschau her, trotzdem halten sich manche höchst unzulängliche Konstrukte sehr, sehr lange.

    Um noch mal den Vergleich barrierefreier ÖPNV-Ausbau zu bemühen: "Gründe, warum der Nahverkehr das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV noch längst nicht erreicht hat, gibt es allerdings viele. Einer der wichtigsten davon: Der Umbau von Haltestellen und die Anschaffung von neuen Fahrzeugen kostet viel Geld."

    Barrierefreiheit im ÖPNV – Wunsch oder Realität?
    Die Barrierefreiheit im ÖPNV ist noch lange nicht gegeben, auch wenn das Gesetz es verlangt. Wir haben die Verantwortlichen gefragt, woran das liegt.
    www.aktion-mensch.de

    Da sollte man doch meinen, dass es möglich sein müsse, wenigstens die Radverkehrsinfrastruktur-Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen, die kein Geld kosten. Aber nicht mal das passiert. Beispiel:

    Inklusive der roten Markierungs-Klinkerreihe ist der stark frequentierte Fahrradweg in der Königsworther Straße 1,40 m breit. Die ERA sieht entsprechend der von Autogenix weiter oben abgebildeten Tabelle 2,00 m Regelmaß vor, das nur unterschritten werden darf, wenn nur geringer Radverkehr stattfindet. Aber auch dann gilt eine Mindestbreite von 1,60 m!

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    Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man es lustig finden, dass hier Blauschilder den Fahrradweg benutzungspflichtig machen. Dabei müssten die doch einfach nur abgebaut werden, was kaum Geld kostet und längerfristig Geld spart, weil weniger Schilder instand gehalten werden müssen. Ohne Blauschilder wären die vorhandenen und deutlich erkennbaren Fahrradwege dann Angebots-Fahrradwege. Aber wenn es um den Straßenverkehr geht, insbesondere die Interessen der Autofahrer um "Fahrradfahrer-bereinigte" Farbahnen, dann ziehen anscheinend noch andere Argumente als Geld, bzw. fehlendes Geld.

    Oder geht es noch um ganz was anderes? Ich könnte mir zum Beispiel sehr gut eine Königsworther Straße ganz ohne Parkplätze vorstellen, da wäre dann genug Platz für breite komfortable Fahrradwege. Wenn aber erst mal der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn stattfände, dann entfiele vielleicht ein Grund dafür, die Parkplätze aufzugeben und stattdessen einen richtigen ERA-gemäßen Fahrradweg zu bauen?

    Ich könnte mir auch eine Stadt ohne Autos vorstellen, dann würde der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn von niemandem mehr hinterfragt werden.

    Aber zurzeit sieht es doch sehr danach aus, dass die Bereitschaft fehlt (und nicht das Geld), dem Autoverkehr etwas Fahrradfahrergesellschaft auf der Fahrbahn der Königsworther Straße zu ermöglichen.

  • Kommt natürlich auf die Verkehrsmengen an, an mancher Ecke steht man sich beim links Abbiegen echt die Reifen platt – aber so pauschal überall erzeugt es meiner Meinung nach unnötige Konfliktpunkte. Absolut beeindruckend finde ich allerdings, wie konsequent Hannover die Sachen baut – jede Radwegfurt wird rot markiert, selbst wenn das nur eine asphaltierte Grundstückszufahrt ist. Und die meisten sind gleich aufgepflastert. Klar gibt es auch alten Ramsch, aber locker 80% sind nach genau den gleichen Designstandards gebaut.

  • Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.

    Was genau missfällt dir denn?

    Tatsächlich können Fahrradfahrer, die von der Deisterstraße aus in den Allerweg fahren, entweder den rechten oder den linken Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg benutzen. Oder auf der rechte Seite auf der Fahrbahn fahren.

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    Anscheinend willst du die Möglichkeiten für den Fahrradverkehr an dieser Stelle massiv einschränken. Warum nur?

    Weil du zusammen mit einer bestimmten Sorte Autofahrer in den Chor einstimmen willst, dass Fahrradfahrer anscheinend alles dürfen?

    Diese abwertende Autofahrerpolemik kann ich mir bei dir nicht vorstellen. Aber warum dann?

    Es gibt auch noch andere spannende Radverkehrsoptionen an der Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße. Einige der Lösungen überzeugen nicht unbedingt auf dem ersten Blick. Aber wer die Entwicklung über Jahre verfolgt hat und sich ein wenig in die Problemlagen hineindenkt, der beurteilt das anders, in der Regel mit mehr Anerkennung. Für Nachfragen, die dazu beitragen, das scheinbare Chaos zu durchschauen, stehe ich gerne zur Verfügung.

    Der Eindruck, dass "Radler einfach machen, was ihnen gefällt", kann hier durchaus entstehen. Aber bei genauerer Betrachtung trifft das nicht zu. Suche doch mal ein Beispiel dafür, wo du sagen würdest, dass das Fahrradfahrer nicht machen dürften.

    Folgendes Beispiel zeigt, dass von den Verkehrsplanern auch daran gedacht wurde, dass Fahrradfahrer*innen auf die Idee kommen könnten, dass sie an der Kreuzung alles machen dürfen. Vom Kreisel her kommend ist zunächst auf der linken Seite der Deisterstraße die Weiterfahrt für den Fahrradverkehr auf dem Hochbordradweg erlaubt, siehe die Fahrradfahrerin mit gelber Kopfbedeckung auf dieser Streetview-Aufnahme:

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    Das geht dann so weiter bis die Einmündung Posthornstraße überquert wurde:

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    Dort weist ein [Zeichen 254] unmissverständlich darauf hin, dass hier nicht mit dem Fahrrad auf dem Gehweg der Deisterstraße weiter gefahren werden darf. Nur ein Linksabbiegen in die Posthornstraße ist möglich. Oder kurz davor ein Überqueren der Deisterstraße mit Ampel-Unterstützung, so dass anschließend korrekt auf der rechten Seite der Fahrbahn in der Deisterstraße weiter gefahren werden kann.

    Also meine Damen und Herren, es gab ja drei Herzchen für Autogenix' Beitrag (deshalb die Mehrzahl in der Anrede), was missfällt Ihnen daran oder an den anderen Optionen die die Kreuzung Deisterstraße/Allerweg/Posthornstraße den Fahrradfahrer*innen bietet?

  • Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben.

    Das dürfte - im Zielbild - für alle Beteiligten eine gute Lösung sein. Nur ist das eine ungewohnte Beschilderung (schon weil da nur ein ZZ hängt), die wenige VT und Behörden wahrscheinlich überhaupt kennen. Ich hab mal privat rumgefragt, was bedeutet Blauschild? Antwort unisono: "da isn Radweg", die Sache mit vertikal und horizontal geteilt kriegt auch jeder hin. Aber Benutzungspflicht? Wie, es gibt Radwege auf denen man nicht fahren muss aber darf und dann in Schrittgeschwindigkeit - hä?!

    Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

  • Das Schilderchaos haben wir heute schon, und was wir ganz, ganz sicher nicht brauchen, sind weitere Verkehrszeichen, deren Inhalt weder die Behörden noch die meisten Verkehrsteilnehmer kennen.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

  • Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Das würde schon deshalb nicht so einfach sein, weil es zahlreiche Fahrradwege in Deutschland gibt, die lediglich durch die Pflasterung als solche zu erkennen sind und die nicht benutzungspflichtig sind:

    Bild: Lange-Hop-Straße, Hannover (links ohne, rechts mit eingezeichnetem Grünschild)

  • Das Schilderchaos haben wir heute schon, und was wir ganz, ganz sicher nicht brauchen, sind weitere Verkehrszeichen, deren Inhalt weder die Behörden noch die meisten Verkehrsteilnehmer kennen.

    Weg mit der Benutzungspflicht aus der StVO und gut. Und natürlich regelmäßige Verbreitung dieser neuen Regel: es gibt grundsätzlich nur ein Benutzungsrecht von Radwegen, aber nie eine Pflicht.

    Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    Statt das:

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

  • Ne, wir ändern jetzt einfach den rechtlichen Inhalt von VZ237, VZ240 sowie VZ241 und streichen die Benutzungspflicht komplett. Dann können die Behörden weiterhin ihrer systematischen Verweigerung frönen, allein, es interessiert schlicht niemand mehr.
    Und wenn sie doch meinen, dass es mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn problematisch werden könnte, dann haben sie ja die Möglichkeit, dieses Problem beim Schopf zu packen und die Ursachen zu bekämpfen, anstatt mit rechtswidrigen Methoden an den Folgen herumzudoktern.

  • Am Ende wirds nur eine Reform der StVO richten, in der es Blauschild und Blauschild plus / Grünschild gibt - einmal mit, einmal ohne Benutzungspflicht, alles andere ist Schilderchaos.

    Selbst nüchtern fallen mir weit bessere Reformen ein - allen voran eine psychotherapeutische Behandlung all derer, die es OK finden, dass ein Zwetschgen-Manschgerl in einem SUV mehr Platzanspruch hat als eins aufm Fahrrad - also praktisch alle "Vernünftigen".

    Ich meine, wenn heute Jesus um die Ecke latschen würde - was sich ja alle Christen sehnlichst wünschen - würden diese ihn natürlich innerhalb kürzester Zeit in die Klapse sperren. Wenn er aber sagen würde: "Wo ist das Problem? Nehmt den Blechkarren den Platz weg und verteilt ihn an alle anderen", dann würden sie ihn ziemlich sicher nochmal kreuzigen. Grünschild hin oder her.

  • Im Prinzip geht das heute schon, musst nur das aufhängen:

    (…)

    Oder eben gar nix, wie oben schon gezeigt, wo man an der Pflasterung sieht, dass es ein Angebots-Fahrradweg ist:

    Rein formal ist das korrekt, aber wieviele Radfahrer erkennen das korrekt? Ich behaupte: nicht mal 10%. Blauschild, Weißschild, Pflasterung (könnte aber auch ein Relikt sein, genau weiß mans nie). Und was gilt in Gegenrichtung bei der Pflasterung, aber ohne Schild? Und wie unterscheide ich den separaten nicht benutzungspflichtigen Verkehrsweg mit seinem 241?

    Von mir aus auch gerne die Benutzungspflicht von den 24x weg, dann brauchts eben ein ZZ für Benutzungspflicht, wo sie denn Sinn macht.

  • Von mir aus auch gerne die Benutzungspflicht von den 24x weg, dann brauchts eben ein ZZ für Benutzungspflicht, wo sie denn Sinn macht.

    Nope, definitiv braucht es das nicht. Die Behörden beweisen seit mehr als 25 Jahren, dass sie damit nicht umgehen können und hauptsächlich Schindluder damit treiben. Also weg mit dieser Ermächtigung, alle Straßenverkehrsbehörden haben sich die ersatzlose Streichung der Radwegebenutzungspflicht sowas von redlich verdient.

  • …und wollen dir das dann auch noch als „fahrradfreundlich“ verkaufen? Na, das fällt ja dem größten D*pp auf.

    Im übrigen gelten ja nach überwiegender Meinung Verkehrsverbote für die gesamte Straße. Hm 🤔

    Und wie es der BayVGH im von simon erstrittenen Urteil formuliert hat: solche Verbote sind die „ultima ratio“, wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden. Wobei ja: das wird man den Behörden auch wieder nur über die Verwaltungsgerichte nahebringen können, aber so ist das ja heute schon. Und danach ist dann hoffentlich Ruhe.

  • …und wollen dir das dann auch noch als „fahrradfreundlich“ verkaufen? Na, das fällt ja dem größten D*pp auf.

    Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen". Ob nun gerechtfertigt oder als Schutzbehauptung, teilweise macht man das ja auch heute und manchmal sogar gerechtfertigt, etwa hier (obwohl links das 240 zu sehen ist).

  • Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen". Ob nun gerechtfertigt oder als Schutzbehauptung, teilweise macht man das ja auch heute und manchmal sogar gerechtfertigt, etwa hier (obwohl links das 240 zu sehen ist).

    Ist das da links ein fahrbahnbegleitender Weg? Wobei ich an deiner Stelle mal checken würde, wie diese Straße denn überhaupt gewidmet ist. Das dauerhafte Anordnen von VZ254 setzt ja eine Teileinziehung voraus.

  • Meinem Laienverständnis nach ist das wie eine Kraftfahrstraße, nur ohne Vz 331 (warum auch immer). Der Vz240 Weg könnte auch ein eigenständiger Verkehrsweg sein, er führt zwar an der Straße entlang, aber baulich dauerhaft getrennt.

  • Dann bauen sie stattdessen ein 254 an die Straße…

    Für die 2 1/2 Fälle, wo die Benutzungspflicht absolut sein muss (zum Beispiel weil das andere nur eine überlange Autobahn-Zufahrt ist), gibt's eben das 254. Wird im Grunde ja jetzt schon gemacht.

    Wenn man 240 und co einfach undefiniert, muss man meistens nichts ändern und hat ein Schild, dass auch aus etwas Entfernung zu erkennen ist (viel Glück mit den kleinen weißen Dingern bei Nacht).

  • Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen".

    Wieso denkt nie jemand an die Motorradfahrer. Die haben 1. ein noch höheres Unfallrisiko wie Radfahrer und 2. ist auch der Alleinunfallanteil höher :evil:.

    Die Benutzungspflicht wurde wurde m. E. nur wegen "behinderter" Autofahrer ( d.h Autofahrer , die sich durch langsameren Radverkehr behindert fühlen) eingeführt. Wenn es um Sicherheit ginge, müsste es auch eine Benutzungspflicht für Autobahnen geben. Denn die sind nachweisbar sicherer als andere Straßen. Dagegen fehlt ein objektiver Nachweis, das fahrbahnbegleitende Radwege das Unfallrisiko für Radfahrer senken.