• Zu Parkständen, bzw. Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn - aber zu unbeweglichen Hindernissen?

    Randnotiz: Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn habe ich in der Gegend hier noch nie gesehen. Selbst bei ganz neuen Anlagen. Ist ein wenig ernüchternd… :/

  • Ich frage mich, ob manche Konstruktionen einfach aus Inkompetenz beschildert wurden oder aus „ja, knapp zu eng, aber unter den Voraussetzungen passts scho“.

    Wo issn da der Unterschied?

    Bin selber draufgekommen: :) Bei Inkompetenz würde Hoffnung bestehen, denn man kann ja dazulernen. Aber es ist wohl leider tatsächlich narzisstische Bosheit und übelste asoziale Verkommenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (13. Juni 2024 um 17:47)

  • Es ist halt billiger und die dadurch verursachten Unfälle fallen statistisch nicht auf, weil sie im geringerem Radverkehrsanteil untergehen (oder diesen sogar verursachen). Es gibt ja keine systematischen Erhebungen des Radverkehrsaufkommens auf einzelnen Strecken (bei den Autos hingegen schon!), so dass man auch gar nicht weiß, wie viele Unfälle da _pro Radfahrer_ passieren. Hast du sagen wir ein 20% höheres Risiko, aber 30% weniger Radfahrer, dann sind's am Ende weniger Unfälle…

  • Es ist halt billiger und die dadurch verursachten Unfälle fallen statistisch nicht auf, weil sie im geringerem Radverkehrsanteil untergehen (oder diesen sogar verursachen).

    Mich wundert ehrlich gesagt, dass auch vorher (noch bevor Folgen dieser Verkehrsgestaltung passieren) eine SVB anscheinend unbehelligt bleibt weiterhin Dinge tut, die ganz objektiv messbar falsch sind.
    In der freien Wirtschaft muss ich für den von mir verursachten Mist a) geradestehen und ihn b) korrigieren. Ist bei Behörden anscheinend nicht so.

  • So schauts aus. Aber wieso interessiert das niemanden?

    Offensichtlich zumindest nicht viele. Der ADFC und der VCD haben manchmal lichte Momente. Es gibt Foren, da wird darüber diskutiert.

    Die ERA gibt Mindestanforderungen vor und, wenn auch zum Teil (sehr) verbesserungswürdig, hat bei Routenführung etc auch die Sicherheit im Blick. Sichtfelder, Sichtbarkeit, Abstände, ....

    Da es aber den StVB gar nicht um die Sicherheit der Radfahrer geht, ist ihnen das egal, weil meist ist eh kein Platz, oder eine gescheite Radführung würde den "KFz"-Fahrbahnen Platz wegnehmen. Und genau das ist ja, was die [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] verhindern sollen. Es geht um möglichst viel ungestörten Platz fürs Auto.

  • Normalerweise ist laut ERA ein Sicherheitsraum vorgesehen.


    Das wird in der wahrscheinlich nie kommenden neuen Fassung dann etwas breiter werden alles.

    Die Betonung liegt auf: "Normalerweise..."!

    Ich befürchte allerdings, dass es nicht allzuviele "Normalfälle" gibt.

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    In der Blumenauer Straße ist einseitig ein Zweirichtungsradweg als Angebotsradweg ausgeschildert mit diesem Schild: [Zusatzzeichen 1000-33]. Auf der streetview-Aufnahme ist es die rechte Seite.

    Die Blumenauerstraße ist für Autos zweispurig je Richtung und es gibt einen begrünten Mittelstreifen.

    Nach aktuellem Standard könnte dort auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger getrennter Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgeschildert sein: [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33].

    Dagegen spricht allerdings: Einseitig ist der Fahrradweg wegen einer Dauerbaustelle an der Problem-Immobilie Ihme-Zentrum dauerhaft gesperrt. Es gibt dort nur noch einen schmalen Fußweg: ahttps://http://www.google.de/maps/@52.36839…05410&entry=ttu

    Und außerdem ist das Konstrukt aus den 70er-Jahren und entspricht nicht den aktuell vorgegebenen Breiten für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Fahrradweg. Wollte man tatsächlich auf beiden Seiten [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] ausschildern, dann müsste dafür viel mehr Platz auf dem Hochbord sein.

    Der Autoverkehr auf der Fahrbahn wirkt allerdings wenig einladend auf den Fahrradverkehr. Reduziertes Tempolimit von 30 km/h? Fehlanzeige. Ein Temo-30-Schild würde vermutlich alleine auch nicht ausreichen, um die Geschwindigkeit zu drosseln, zumal die Fahrbahn nach Tempo 100 aussieht und schon fast Autobahncharakter hat. Bis auf weiteres gilt deshalb der ausgeschilderte Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg auf der einen Seite und auf der anderen Seite gibt es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Das erlaubt Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn-Nutzung, was nach meiner Beobachtung auch einige machen. Trotzdem finde ich es richtig, dass die aktuelle Ausschilderung auch eine "Hochbord-Lösung" für den Fahrradverkehr vorsieht.

  • Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.

    Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.

    Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.

    Diese Norm kann verbindlich nur für die Fälle gelten, in denen Radverkehrsanlagen gebaut wurden, zu einem Zeitpunkt, als die Norm bereits bestand. Und selbst dabei dürfte es Möglichkeiten für Ausnahmen geben. Was wurde denn für die zahlreichen "Altfälle" festgelegt?

    Zum Vergleich die Barrierefreiheit im ÖPNV: "Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein – und zwar überall in Deutschland. So verlangt es das Personenbeförderungsgesetz. Die Wirklichkeit in Sachen Barrierefreiheit im ÖPNV sieht jedoch an vielen Orten anders aus. Wir haben nachgefragt, woran das liegt und was die Verantwortlichen für die Erfüllung des Gesetzes tun.

    Das Gesetz lässt Spielräume
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält zwar schon seit 2013 die Formulierung, dass „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ sei. ..."

    https://www.aktion-mensch.de/inklusion/mobi…%E2%80%9C%20sei.

    Gab es bei der Novelle der Straßenverkehrsgesetzgebung, die breitere Radwege vorschreibt, ebenfalls einen "Hintertürchen-Katalog"? Und wie sieht der aus?

  • Aber doch bitte hoffentlich nicht beidseitig mit Z241?

    Ich vermute ja, weil es sich um zwei durch einen begrünten Mittelstreifen getrennte Fahrbahnen handelt. Je Richtung gibt es abschnittsweise sogar zwei und mehr Fahrspuren. Da müsste auch heute es noch möglich sein, jeweils Zweirichtungsfahrradwege anzulegen, wenn diese breit genug sind und auch der Fußverkehr genug Platz hat. Auf beiden Seiten ist VZ 241 [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]möglich! Ganz konkret wäre das in der Blumenauer Straße auch heute noch möglich, wenn man die entsprechende Breiten generieren kann. Allerdings wäre es meines Erachtens nicht sinnvoll. Die Fahrbahn müsste sehr viel schmaler sein. Die Tiefgarage geschlossen werden und alle Privat-Autos raus aus der Stadt.

    Vorübergehend kann man die Tiefgarage beibehalten, aber dann besteht weiter das Problem, dass die Ausfahrt den Fußweg und den Fahrradweg kreuzt Momentan nicht sooo schlimm, weil relativ wenige Parkplätze nur benutzt werden. Mehr als Tausend stehen leer!

    Als das benachbarte Ihmezentrum so richtig "brummte" stauten sich hier die Autos vor der Tiefgarageneinfahrt. Heute rasen sie hier durch, weil breite Fahrbahnen mit mehrere Fahrspuren bei wenig Verkehr beliebte Rennstrecken sind.

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    Rechts auf der streetview-Aufnahme, dort wo die Fahrradfahrerin gerade von der Fahrbahn auf den für den Fahrradverkehr freigegebenen Gehweg abbiegt, da sieht man eine der Tiefgarageneinfahrten. Es gab auch mal eine in der Mitte der Blumenauer Straße, die du auf diesem Bild von 1993 sehen kannst: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…_Tiefgarage.jpg

    Auf dem Bild kannst du auch sehen, weshalb einmal beidseitig Zweirichtungsfahrradwege existierten. Ich finde es total wichtig, dass man bei der Diskussion über die Ausschilderung bestimmter Straßen sehr sensibel mit der Historie umgeht und nicht scheuklappenmäßig völlig einseitig nur eine ganz bestimmte Perspektive einnimmt, wie zum Beispiel Zweirichtungs-Fahrradwege sind grundsätzlich immer und überall abzulehnen. Und wenn es dann noch auf beiden Straßenseiten Zweirichtungs-Fahrradwege gibt, dann ist das Teufelswerk. Wer so unsensibel vorgeht, der verprellt mitunter viele Menschen, leider keineswegs nur die autofahrenden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (14. Juni 2024 um 11:56) aus folgendem Grund: weitergehende Erläuterung zu Zweirichtungs-Fahrradwegen.

  • Ich finde es total wichtig, dass man bei der Diskussion über die Ausschilderung bestimmter Straßen sehr sensibel mit der Historie umgeht und nicht scheuklappenmäßig völlig einseitig nur eine ganz bestimmte Perspektive einnimmt, wie zum Beispiel Zweirichtungs-Fahrradwege sind grundsätzlich immer und überall abzulehnen. Und wenn es dann noch auf beiden Straßenseiten Zweirichtungs-Fahrradwege gibt, dann ist das Teufelswerk. Wer so unsensibel vorgeht, der verprellt mitunter viele Menschen.

    Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

  • Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Ist auch richtig. Und in Hannover hat es dazu geführt, dass an vielen Stellen Zweirichtungsfahrradwege in Einrichtungsradwege umgewandelt wurden, was viele Fahrradfahrerinnen verärgerte, die bestimmte Routen gewohnheitsmäßig fuhren und das nun plötzlich nicht mehr konnten.

    An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren [Zusatzzeichen 1000-33] und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.

    Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:

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    Jetzt musst du dich als Fahrradfahrer*in nicht mehr zweiteilen, weil du ja nicht verpflichtet bist, den Fahrradweg zu benutzen.

  • Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.

    Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.

  • Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.

    Allerdings versteht sich die ERA selbst nur als "Empfehlung", weil es eben Optionen je nach dem Rahmenbedingungen gibt – gemeint war aber wohl weniger, Mindestbreiten oder Markierungen nach Lust und Laune zu unterschreiten. Darauf, was wann besser ist, gehen die Niederländer allerdings in deren Handbuch viel detaillierter ein. Diesen Unterschied merkt man, so dass in DE oft die führenden Entscheidungskriterien "ist billiger" und "Autos können schneller fahren" sind. In NL plant man erstmal den Radweg und wenn dann noch Platz ist, bekommen die Autos eine eigene Spur – was heißt, dass eine _Durchgangsstraße_ durchaus als Fahrradstraße mit dem schönen "Auto zu Gast" gestaltet sein kann.

  • Allerdings versteht sich die ERA selbst nur als "Empfehlung"

    E wie Empfehlung, V wie Vorschrift. Hier mal ein Zitat aus einer Vorschrift (nicht Vorschlag, auch wenn das Wort ebenfalls mit V beginnt):

    VwV-StVO zu §2, Rn 13

    Zitat

    Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.

    Das ist insofern bemerkenswert, als dass mit diesem Satz bereits auf künftige Fassungen der ERA hingewiesen wird, sobald diese gültig sind, ohne dass die Verfasser der VwV-StVO deren künftigen Inhalt kennen. Man hat also recht viel Vertrauen, dass in den ERA kein kompletter Blödsinn stehen wird.

    Wer jetzt einwendet, dass der Hinweis nicht bedeutet, dass die ERA zwingend umgesetzt werden müssen, hat natürlich Recht. Trotzdem sind die technischen Regelwerke als Beschreibung des Standes der Technik anzusehen, von dem nicht ohne besonderen Grund abgewichen werden darf. Das gilt jedenfalls für die ERA als R2-Regelwerk. Die R1-Regelwerke (Richtlinien) haben nochmal einen höheren Stellenwert.

    Schönen Gruß an dieser Stelle an meine Lieblings-Verkehrsbehörde und die Rechtsabteilung, falls jemand mitliest. Da ist man nämlich der Meinung, dass man alles, was in der ERA steht, komplett ignorieren kann, oder sich nur die Sätze herauspickt, die einem gerade in den Kram passen.