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Lustige Schilder

  • jan pi sike tu
  • 23. Januar 2014 um 21:27
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    • 11. Dezember 2023 um 02:41
    • #3.001

    Wenn auf dem Dorf das Haltverbot wirklich ernst gemeint ist.

    Die Baken inklusive Flatterband halte ich ja für den Versuch, das ohnehin ordnungswidrige Gehwegparken auf dem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu unterbinden. Und irgendwo ab der Mitte gilt dann noch ein Haltverbot für die Fahrbahn. Anstatt aber vor dem Schild noch auf der Fahrbahn zu parken, wurden dann eben etwas weiter außerhalb des Dorfes die Gehwege zugeparkt. Naja.

  • DMHH
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    • 11. Dezember 2023 um 09:01
    • #3.002

    "Fahrbahn ist Lava" ist eben nicht nur für den Radverkehr das Motto, sondern auch für den ruhenden Verkehr ;)

  • Alf
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    • 12. Dezember 2023 um 21:24
    • #3.003

    Die Zeit ist reif für Protected Sidewalks.

  • Yeti
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    • 13. Dezember 2023 um 09:30
    • #3.004
    Zitat von Alf

    Die Zeit ist reif für Protected Sidewalks.

    Ham' wa! :)

    Ich fürchte allerdings, dass man damit nicht die Fußgänger schützen wollte, sondern Autofahrer, dass die doofen Fußgänger nicht einfach so über die Straße (sic.) latschen.

  • Mueck
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    • 13. Dezember 2023 um 11:51
    • #3.005

    Deine Befürchtung dürfte gefühlt berechtigt sein ...

  • TheK
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    • 13. Dezember 2023 um 12:07
    • #3.006

    Im zweiten Falle frage ich mich allerdings, warum…

  • Yeti
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    • 13. Dezember 2023 um 12:53
    • #3.007
    Zitat von TheK

    Im zweiten Falle frage ich mich allerdings, warum…

    Reicht dir "Stade" als Antwort?

  • krapotke
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    • 13. Dezember 2023 um 14:23
    • #3.008

    Gibt es nicht eine Regelung in der StVO, die zu Fußgehenden das Überschreiten von Gittern und Ketten untersagt?

  • DMHH
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    • 13. Dezember 2023 um 16:16
    • #3.009

    §25(4), auch und gerade im Zusammenhang mit Anordnung zu einer "abknickenden Vorfahrt": Gitter erforderlich, damit bloß kein Fußgänger seinen Vorrang nach §9 wahrnimmt :)

  • Mueck
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    • 13. Dezember 2023 um 17:39
    • #3.010

    Beim Abknicken eben nicht nur § 9, da hat m.E.n. fast jeder Fußgänger aus und in jede Richtung Vorrang, wenn man ihn nicht an die Kette legt ...

  • Yeti
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    • 13. Dezember 2023 um 17:56
    • #3.011

    Das ist hier: Thuner Str. - Google Maps

    Sehr unschöne Kreuzung für alle, die nicht in einem Auto sitzen. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit sollte man auch mit dem Fahrrad dort langfahren, wo die Fußgänger gehen. Selbst, nachdem die RWBP in der Thuner Straße aufgehoben war, gab es auf den letzten Metern noch ein [Zeichen 240], damit niemand auf die Idee kommt, mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn über die Kreuzung zu fahren. Inzwischen ist das aber geändert und selbst im Barger Weg die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

    Ich hatte dazu schonmal im Stade-Thread dieses Bild gezeigt, wie man vorher (grün) und wie man jetzt (rot) die Kreuzung mit dem Fahrrad stadtauswärts überqueren darf.

    Es droht dort immer noch der Bau eines sogenannten "Turbokreisverkehrs". Die Niedersächsische Landesbehörde, die für die B73 zuständig ist, hätte das gerne, aber das Planungsbüro, das die Stadt im letzten Jahr für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt hat, hat davon mit deutlichen Worten abgeraten. Damit würde man noch mehr Autoverkehr in der Thuner Straße generieren und für Fußgänger und Radfahrer würde eine noch größere Barriere entstehen. Für den Fuß- und Radverkehr hat man bei diesem Turbokreisel eine Unterführung mit langen Rampen und/oder Treppen geplant.

    Die vorgeschlagene Alternative wäre, die B73 eine Etage tiefer in einen Trog zu legen und einen kleinen Kreisverkehr oben drüber zu bauen, von dem aus man über Rampen auf die B73 fahren kann, bzw. umgekehrt. Damit wäre der Durchgangsverkehr auf der B73 ungestört und auch oben könnten Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung Richtung Klein Thun einfach und unabhängig von der stark befahrenen B73 überqueren. Allerdings kostet diese Alternative auch einige Euro mehr.

  • TheK
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    • 13. Dezember 2023 um 18:26
    • #3.012

    Ah, ok… das ganze ist Teil einer größeren ekligen Kreuzung. Auf dem Foto oben sieht das ganz harmlos aus.

  • Pepschmier
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    • 13. Dezember 2023 um 18:27
    • #3.013
    Zitat von Yeti

    aber das Planungsbüro, das die Stadt im letzten Jahr für die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes beauftragt hat,

    Oh Mann, ich muss dann immer dran denken, dass die heutigen Situationen ja auch mal von Planungsbüros geplant wurden. Vielleicht sogar von denselben.

    Ich dachte früher tatsächlich, dass Kommunen irgendetwas selber machen.

  • Autogenix
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    • 13. Dezember 2023 um 18:41
    • #3.014

    Erstaunlicherweise, meistens nein. Hatte früher auch die Meinung, in einer Baubehörde würden Leute sitzen, die planen und zeichnen. Aber das scheint gar nicht so zu sein. Das wird, zumindest bei uns im LK und der Stadt, nach extern vergeben.

    Umso erstaunlicher, dass die Planungen dann aktuelle Vorschriften außer Acht lassen.

  • MTL
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    • 13. Dezember 2023 um 19:08
    • #3.015
    Zitat von Autogenix

    Umso erstaunlicher, dass die Planungen dann aktuelle Vorschriften außer Acht lassen.

    Kleine Fehler im Bereich irrelevanter Verkehrsteilnehmergruppen, die erwartungsgemäß erst nach Projektfertigstellung erkannt werden, sichern Folgeaufträge und ermöglichen gleichzeitig eine termingerechte und kosteneffiziente Planung ;)

  • Fahrbahnradler
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    • 13. Dezember 2023 um 20:44
    • #3.016
    Zitat von MTL

    Kleine Fehler im Bereich irrelevanter Verkehrsteilnehmergruppen, die erwartungsgemäß erst nach Projektfertigstellung erkannt werden, sichern Folgeaufträge und ermöglichen gleichzeitig eine termingerechte und kosteneffiziente Planung ;)

    Und dann gibt es ja noch die bewussten Manipulationen wie in Norderstedt am Kreisel Ochsenzoll, wo die ausgehängten und den Bürgern vorgeführten Pläne _keinen_ freien Rechtsabbieger von Süd nach Ost hatten. Als der Asphalt da lag, hieß es bedauernd: "och jo, das haben wir nachträglich geändert, na und?"

  • Yeti
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    • 14. Dezember 2023 um 09:49
    • #3.017
    Zitat von Pepschmier

    Oh Mann, ich muss dann immer dran denken, dass die heutigen Situationen ja auch mal von Planungsbüros geplant wurden. Vielleicht sogar von denselben.

    Ich dachte früher tatsächlich, dass Kommunen irgendetwas selber machen.

    Das, was das Büro ausgearbeitet hat, ist in der Tat ganz brauchbar. Das Problem wird eher sein, was die berühmte Hansestadt Stade daraus machen wird.

    Unter anderem hatte das Planungsbüro für den Hohenwedeler Weg festgestellt, dass der Radverkehr dort nur sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann. Die Stadt hat dort aber nun auch die teilweise gerade einmal 1,30m breiten Gehwege in beiden Richtungen mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Dafür können die Planer nichts, wenn ihre Auftraggeber anschließend das Gegenteil umsetzen.

  • Online
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    • 14. Dezember 2023 um 11:57
    • #3.018
    Zitat von Yeti

    Das, was das Büro ausgearbeitet hat, ist in der Tat ganz brauchbar. Das Problem wird eher sein, was die berühmte Hansestadt Stade daraus machen wird.

    Unter anderem hatte das Planungsbüro für den Hohenwedeler Weg festgestellt, dass der Radverkehr dort nur sicher auf der Fahrbahn geführt werden kann. Die Stadt hat dort aber nun auch die teilweise gerade einmal 1,30m breiten Gehwege in beiden Richtungen mit [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert. Dafür können die Planer nichts, wenn ihre Auftraggeber anschließend das Gegenteil umsetzen.

    Leider muss bisweilen die Politik die Fehler der Planer ausbügeln. Selbst wenn die Fahrbahnnutzung tausendmal sicherer ist für die Fahrradfahrer*innen macht es keinen Sinn das per "ordere mufti" durchzusetzen. Überzeugungsarbeit geht anders. Ein Versäumnis besteht allerdings darin: Die Politik hätte von vornherein deutlich breitere Gehwege von den Planern einfordern müssen, mit der Begründung, dass diese zumindest in einer längeren ersten Phase für den Fahrradverkehr freigegeben werden sollen. Und zwar mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Das ermöglicht nämlich das Fahrbahn-Fahrradfahren für jeden, der das will und schon heute erkannt hat, dass es eine sichere Sache ist.

    Wenn sich das Fahrbahn-Fahrradfahren dann erst mal etabliert hat, die Vorzüge allen Fahrradfahrenden einleuchten und der Autoverkehr sich durch niedriges Tempo und rücksichtsvolles Verhalten angepasst hat, dann kann man die breiten Bürgersteige exklusiv dem Fußverkehr widmen. Und der Fußverkehr hätte dann schön breite Fußwege, die er jetzt nicht bekommen hat. Schade.:(

  • Yeti
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    • 14. Dezember 2023 um 12:02
    • #3.019

    Danke für Ihren Kommentar, der wieder einmal von jeglicher Kenntnis der genauen Situation vor Ort ungetrübt ist.

    Auf der Fahrbahn übrigens Tempo 30 und die Politik hat darüber überhaupt nicht zu entscheiden.

  • Autogenix
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    • 14. Dezember 2023 um 12:23
    • #3.020

    He, vielleicht gibts ja doch irgendwo ein Maßnahmen-Katalog neben ERA, EFA, etc, den wir nur nicht kennen.

    Weil die Ausführung sieht doch überall recht ähnlich aus, in Stade und in FFB, trotz 800km Entfernung:

    - Gehweg breiter als 0,75m -> Radfreigabe für Gehweg: √

    - wenn Markierung "breit" bei Furt, Absenkung maximal halbe Furtbreite: √

    - Hecken mind. 2,5m Höhe um Einfahrten maximal uneinsichtig zu gestalten: √

    - Stromverteilerkasten auf Gehweg: √

    - Bushaltestelle mit Schild auf Gehweg, bei Gehwegbreite ab 2m Wartehäuschen: √

    - Mülleimer: √

    - Laternenpfähle: √

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