denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Omnibusverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.
Bus-Spuren gibt es nicht, damit die Busse sicherer fahren, sondern damit sie nicht im Stau stehen.
denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Omnibusverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.
Bus-Spuren gibt es nicht, damit die Busse sicherer fahren, sondern damit sie nicht im Stau stehen.
Ich dachte immer Busspuren gibts deshalb, damit die Busse beim halten nicht den richtigen Verkehr aufhalten.
Das sind die Busbuchten.
Da die Busse da nie wieder rauskamen, gibt's nun Buskaps, die den "richtigen" Verkehr aufhalten, wie schon die Busspuren wegen Spurzahlreduzierung beim "richtigen" Verkehr ...
Das sind die Busbuchten.
Da die Busse da nie wieder rauskamen, gibt's nun Buskaps, die den "richtigen" Verkehr aufhalten, wie schon die Busspuren wegen Spurzahlreduzierung beim "richtigen" Verkehr ...
Und manche Radfahrstreifen sind so konzipert, dass sie auch als Busspur benutzt werden:
Beispiel aus Wiesbaden
Ich übersetze mal den Sprachtrick. Das Gegenteil von X → Y lautet nicht ¬X → ¬Y, sondern ¬(X → Y). Das Fehlen von Wegelchen ist keineswegs dahingehend zu interpretieren, daß das im Radhaus sowie in der Radverkehrsbehörde eingesetzte Personal frei von bösartiger Grundhaltung wäre. Außerdem ist nach derzeitigem Erfahrungsstand, wie einschlägige Veröffentlichungen laufend belegen, davon auszugehen, daß hierfür in der Regel ganz andere Ursachen maßgeblich sind. Daher ist P(bösrtig_Radwegentscheider)≈1 anzunehmen (MIst, das Tieferstellen entschwindet leider).