Fundstücke der Woche

  • Radwegenetz mit Optimierungsbedarf
    Wer sich in #Heidelberg mit dem #Fahrrad bewegt und ein wenig aufmerksam ist, kann schnell bemerken, wo es klemmt. Und es gibt auch gute ...
    text.tchncs.de

    X/ *stöhn*

    ich verstehe zunehmend die Aversion von Stadtverwaltungen, sich mit dem Radfahrerpöbel auseinanderzusetzen. Da kommen ohne Ende

    • Beschwerden rein ("ist gefährlich!!!"),
    • garniert mit Behauptungen ("es fehlen Fahrbahnmarkierungen für die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn") und
    • Verbesserungsvorschlägen, die zu Kopf->Tisch führen ("Es fehlt eine Fahrbahnmarkierung über die Albert-Fritz-Straße." = an einer Einmündung bei Rechts-vor-Links fehlt als Fahrbahnmarkierung. Über die Fahrbahn. Für Radfahrer.... ||)

    ich wüsste auch gerade nicht, ob eine Veröffentlichung der FGSV-Werke unter einer eingeschränkt-freien Lizenz da helfen könnte - aber vielleicht würde es gegen solche Auswüchse helfen? :/

    Oder alles noch schlimmer machen? :/

    So wie bei den Juristen, die - glaubt man den Wasserstandsmeldungen - zunehmend von KI-generierten Klagen konfrontiert werden incl. erfundener Urteile und herbeifantasierter Fundstellen.

  • Die Beschilderung ist schon abenteuerlich, der Anfang der Route:

    VZ 422-50, auf der anderen Seite ist gar kein linkseitig freigegbener Weg, erst ab der nächsten Kreuzung.

    Die ganze Kreuzung Speyer-Straße mit kleinen VZ205 gepickt, aber auf der anderen Seite stehen keine wie auch immer gearteten Radwegschilder oder Gehweg frei. Dafür Kombischeiben in den Ampeln.

    So insgesamt finde ich die Radverkehrsführung da genauso schlimm wie bei uns.

    Einmal editiert, zuletzt von Autogenix (2. März 2026 um 15:33)

  • ob eine Veröffentlichung der FGSV-Werke unter einer eingeschränkt-freien Lizenz da helfen könnte

    Was willst du mit Erkenntnissen erreichen in einer Zeit, da Erkenntnisse keine Rolle spielen? In einer Zeit, in der Richter das Gegenteil von dem für jeden Sichtbaren „feststellt“.

    Nur wer resigniert hat, benutzt noch Radwege.

  • Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.

  • Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.

    WIe heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt :S.

  • man kann natürlich stets an das Schlechte und Dumme im Menschen glauben und das auf alle projizieren. :whistling:

    Aber dann kann man sich am ende auch alle Gespräche sparen, weil nichts etwas ändern wird.

  • Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.

    Öffentlich zugänglich: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

    Zitat von VwV-StVO zu §9 Rn4

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird.

    Meine diesbezüglichen Hinweise werden aber nicht einmal von der Verkehrsbehörde der "fahrradfreundlichen" Stadt Stade verstanden. Hier gibt es mehrere Radwegfurten an RvL-Kreuzungen oder an Gehwegen und man erklärt mir lieber, warum das eine gute Idee sei, das so zu lassen. Kürzlich hat man sogar eine Radwegfurt an einem Gehweg erneuert.

    Dafür fehlen die vorgeschriebenen Furten im Zuge von Vorfahrtstraßen weiterhin an über 40 Kreuzungen.

  • Dafür fehlen die vorgeschriebenen Furten im Zuge von Vorfahrtstraßen weiterhin an über 40 Kreuzungen.

    Ich verstehe es auch nicht, ist ja nun wirklich keine Rocket Science.

    Ich bin mal gespannt, wie Schongau jetzt das mit den VZ 205 lösen wird, nachdem ich da die Klage für mich entschieden habe. Ich könnte mir vorstellen, dass man meint, einfach gar nichts zu machen, weil der Kläger ja weit weg in München wohnt und eh kein Rechtmittel hat, den Urteilsspruch durchzusetzen.

  • Der erste Schritt wäre wohl, dass der Gerichtsvollzieher Verkehrszeichen abschraubt. Aber wann kann man eigentlich die Zwangsgeld-Karte ziehen? Es muss doch für Beamte (oder Angestellte im Öffentlichen Dienst, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen) irgendwann mal persönliche Konsequenzen haben, wenn sie vorsätzlich und systematisch gegen geltendes Recht verstoßen und rechtskräftige Urteile nicht umsetzen.

  • Man kann solche Urteile vollstrecken lassen, allerdings in der Regel nur gegen die Körperschaft, die beklagt wurde und unterlegen ist. Dazu gibt es "Zwangsgelder" von bis zu 10.000 €, die derzeit aber noch eher "linke Tasche, rechte Tasche sind". Das soll in Zukunft geändert werden, wenn auch -aus meiner Sicht - nicht konsequent genug.

    Ansonsten sei auf Art. 34 GG verwiesen:
    "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."

    Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.

  • Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.

    Und wenn das dann da steht und es nicht gemacht wird (auch grundsätzlich lässt Ausnahmen zu), was dann?
    Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!

  • Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!

    Ich hätte mittlerweile nichts mehr dagegen, diesen Artikel ersatzlos abzuschaffen. Aber das ging halt nur mit 2/3 Mehrheit... und so selbslos sind die Herrschaften ja im Bundestag/-rat dann sicher nicht.

  • man kann natürlich stets an das Schlechte und Dumme im Menschen glauben

    Was man ständig sehen kann, ist Wissen, kein Glauben. Ich habe Radwege als einen Indikator der Möglichkeit einer Revolution gefunden, weil die Leute sie trotz ihrer offensichtlichen Mängel und Gefahren und trotz ihrer einfachen Meidbarkeit benutzen. Solange das der Fall ist, ist die Dummheit bewiesen. Solange Radwege zu Erziehungsmaßnahmen und diversen anderen Folgen führen, ist auch das Schlechte im Menschen bewiesen. Den Menschen untersuchende Außerirdischen könnte man auf Radwege zeigend sagen, „Mehr müßt ihr über uns nicht wissen.“. Die Erde kann gesprengt werden für die intergalaktische Autobahn.

    Und wenn das dann da steht und es nicht gemacht wird (auch grundsätzlich lässt Ausnahmen zu), was dann?

    Dann könnten ja auch mal 70 Millionen Erwachsene in Aktion treten, „Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen“.

    Nur wer resigniert hat, benutzt noch Radwege.

  • man kann natürlich stets an das Schlechte und Dumme im Menschen glauben und das auf alle projizieren. :whistling:

    Radverkehrsanlagen sind der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Schlechte und Dumme im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Radverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

  • Radverkehrsanlagen sind der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Schlechte und Dumme im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Radverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

    :/X/:S:|:/

    Ich drehe die Aussage mal ins Gegenteil, um rauszufinden, ob ich der Aussage dann eher zustimmen kann:

    Die Abwesenheit von Radverkehrsanlagen sind der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Gute und Gescheite im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Radverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

    :/X/:S:|:/ Möglicherweise liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte?

    Ich gebe mal zu bedenken: Seit wann findet Autoverkehr im Rahmen des Erlaubten statt? Praxis vieler Autofahrenden ist doch wohl eher:

    Erlaubtes + X

  • Ich drehe die Aussage mal ins Gegenteil, um rauszufinden, ob ich der Aussage dann eher zustimmen kann:

    Die Abwesenheit von Radverkehrsanlagen sind der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Gute und Gescheite im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Radverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

    Soso. :evil:

    Die Abwesenheit von Volvoverkehrsanlagen ist der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Gute und Gescheite im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Volvoverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

    Die Abwesenheit von Mopedverkehrsanlagen ist der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Gute und Gescheite im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Mopedverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.

    Die Abwesenheit von Omnibusverkehrsanlagen ist der zu Stein und Asphalt gewordene Glaube an das Gute und Gescheite im Menschen, denn es gibt kein einziges erlaubtes Verhalten im Rahmen der Verkehrsregeln, das Omnibusverkehrsanlagen überhaupt erforderlich machen würde.