Fundstücke der Woche

  • Übersehe ich da was oder ist das Einzige, wovor man Fußgänger hier „befreien“ kann, die Benutzungspflicht des Geh-/Radweges? Die dürfen also weiterhin auf der Fahrbahn laufen, wie noch vor kurzem? Auf dem Radweg muss man halt mit diesen rücksichtslosen Rüpelradlern rechnen.

    Aber warum dürfen dann schnelle Radfahrer nicht auch auf der Fahrbahn fahren?:/

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

    Einmal editiert, zuletzt von Schaumburger (1. Juni 2025 um 22:49) aus folgendem Grund: Dublette entfernt

  • Ja, dieses 237er ist dieses hier:

    Ich bin diese Straße gestern nicht gefahren, wäre auch an dem 240er mit „Fußgänger frei“ fast vorbeigefahren. Hatte nicht damit gerechnet, dass da plötzlich ein Radweg ist. Meine Nachforschung ergab, dass der Ende 2023 gebaut wurde, demnach bin ich da letztes Jahr nicht langgekommen:

    https://archive.ph/Z76UV

    Ganz wild ist das Stück zwischen den beiden Schildern, sieht in der Gegenrichtung so aus:

    (Hier mündet ein Schotterweg auf den Radweg.)

    Der Beginn am anderen Ende bei Mapillary:

    https://www.mapillary.com/app/?lat=52.17…43398578&zoom=0:

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
    Denn ich kämpfe mit den Waffen des Wortes, des Papiers und des Toners, meine Verbündeten sind die Regeln und Normen der StVO und VwV-StVO.

    Radfahren ist nicht gefährlich, Radwege schon!

  • Dann vermute ich mal stark, dass in der verkehrsrechtlichen Anordnung stand, dass das Zz "Füßler frei" eigentl. unter das (bei Mapillary noch nicht weggedrehte) 237 gehört und nicht unters 240, was die 237 "F. frei" nicht weniger seltsam macht ...

  • Bedeutet "Fußgänger frei" dann wenigstens auch, dass sich Fußgänger mit maximal Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen? Das will ich mal hoffen...!

    Also nix mit Inline-Skates, Rollschuhen, Tretroller oder anderes Spielzeug.

  • Dann vermute ich mal stark, dass in der verkehrsrechtlichen Anordnung stand, dass das Zz "Füßler frei" eigentl. unter das (bei Mapillary noch nicht weggedrehte) 237 gehört und nicht unters 240,

    Da könntest Du richtig liegen.

    was die 237 "F. frei" nicht weniger seltsam macht ...

    Ich denke mir das so:

    Die Stadt Hess. Oldendorf ist tatsächlich zuständig für ihre Gemeindestraßen als Straßenverkehrsbehörde. (Diese Information fand ich seltsamerweise nicht auf den Webseiten des Landkreises Hameln-Pyrmont, sondern auf denen der Stadt Hameln) Mit außerörtlichen Radwegen dürfte man sich dort eher nicht auskennen, außerörtliche Gemeindestraßen mit Radweg sind selbst in Niedersachsen eine Seltenheit. Nun hat man aber mitbekommen das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] für Radfahrer Schritttempo bedeutet. Und das wollte man den Radfahrern dann doch nicht zumuten und hat es andersrum ausprobiert. :|

    Dass das eine Radwegpflicht bedeutet ist denen nicht bewußt, bzw. so eine verrückte Idee, dass es Radfahrer gibt, die diesen schönen neuen Radweg gar nicht benutzen wollen, kommt denen gar nicht in den Sinn. :rolleyes:

    Vielleicht schreib ich die Tage mal eine freundliche Mail, ich fahr da manchmal ganz gerne, wenn Wetter- und Wochenlage hohes Verkehrsaufkommen auf den südlich der neuen B83 verlaufenden Freizeitwegen (aka Weser-Radweg) erwarten lassen.

    Ja, ich bin Kampfradler! Nein, ich fahre nicht aggressiv!
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