Der Rotlichtverstoß beginnt erst dort, wo der durch die LZA geschützte Verkehrsraum beginnt.
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Der Rotlichtverstoß beginnt erst dort, wo der durch die LZA geschützte Verkehrsraum beginnt.
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Der nächste tödliche Alleinunfall:
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Ist denn der "geschützte VerkehrVerkehrsraum" bei grün auch vor querenden Fußgängern geschützt?
aaaaaah, schöne neue Bundesstraße bei Saaldorf, TH
oh, ach...
archive.ph/tV48N
in der Animation zur Straße bei der DEGES sah alles noch nach Radweg/Wirtschafsweg in Nebenlage aus.
Ich würde wetten, dass Fußgänger und Radfahrer erlaubt sind da. Vielleicht müsste man sich mal die PF-Unterlagen organisieren, um zu gucken, ob das direkt nur für KFZ gewidmet wurde.