Der Rotlichtverstoß beginnt erst dort, wo der durch die LZA geschützte Verkehrsraum beginnt.
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Der Rotlichtverstoß beginnt erst dort, wo der durch die LZA geschützte Verkehrsraum beginnt.
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Der nächste tödliche Alleinunfall:
Der geschützte Verkehrsraum beginnt in meinem Beispiel an der Fußgängerfurt direkt hinter der Haltelinie.
Ist denn der "geschützte VerkehrVerkehrsraum" bei grün auch vor querenden Fußgängern geschützt?