Randnotiz: Jogger haben keine Vorfahrt, weil sie nicht fahren und hätten in der Situation warten müssen. Eine Regel, die wenige kennen und noch weniger verstehen, die aber -wie ich gehört habe- geändert werden soll? Auch da gilt natürlich, dass man trotzdem damit rechnen muss
Wenn ich von der Fahrbahn seitlich in eine Nebenstraße oder Grundstück abbiegen möchte , muss ich den Verkehr , ob pedalierend, Gehend, laufend Fahrend mit Motor,… passieren lassen. Egal, ob es nun Vorfahrt, Vorgang oder wie auch immer im Gesetz heißt.
Und sollte das nicht schon Argument genug sein, unterliege ich als Kraftfahrzeugführer der Gefährdungshaftung und bin dann etwa beim Jogger zumindest mithaftend.
Ein ganz anders Thema sind die Geisterfahrer bei Radfahrern untereinander. Hier reden wir darüber, dass auf engen Wegen einer illegal ausweichen muss.
Und ja, es gibt Situationen der sagt der normale Menschenverstand, dass es ohne so einen Verstoß eigentlich nicht geht. Nur dann erwarte ich vom Falschfahrer ein extrem defensives ausweichendes Verhalten.
Beim Unfall in Stellingen im Bereich der A7 habe ich keinerlei Verständnis, da der Weg dort unübersichtlich, eng und mit Gefälle ist. Eng ist der Weg dort vor und hinter der Unfallstelle. Geisterfahren ist hier nicht mehr fahrlässig sondern schon kriminell.