Radweg links und rechts der Ampel

  • Das ist doch völlig korrekt gemacht so - gäbe es das immergrüne Licht mit der Fahrrad-Streuscheibe nicht, müssten Radfahrer die Ampel für den Fahrverkehr beachten und bei rot anhalten.

    In München gibt es auch solche Stellen, da steht dann statt dem Radfahrer-Grünlicht ein Schild "Signal gilt nicht für Radverkehr".

    Beispiel: https://www.mapillary.com/app/?pKey=283752960104157

    Das Grünlicht ist besser als das Schild, denn es gilt nur auf der Radverkehrsführung, nicht auf der Fahrbahn.

    Zwei "Fachleute", ein Gedanke... ^^

    Ja, in München gibt es viele Stellen mit solchen Schildern. Wobei ich mich dann immer frage, wie der Richter entscheidet, wenn es wegen sowas zu einem Unfall mit einem Querverkehr-Radfahrer kam, der zweifellos grün hatte.

  • Das ist doch völlig korrekt gemacht so - gäbe es das immergrüne Licht mit der Fahrrad-Streuscheibe nicht, müssten Radfahrer die Ampel für den Fahrverkehr beachten und bei rot anhalten.

    … denn im realen Leben würde dort auch kein Radfahrer freiwillig anhalten, denn aus Radwegsicht gibt es nun auch keinen Grund für die Ampel: kein Querverkehr, keine Fußgängerquerungsmöglichkeit

    Und ob die Ampel nun rechts, links steht oder schwebt, Ist wie die Farbe des Radweg( schwarz, grau, rot oder blau ) einfach nur der lokalen Situation geschuldet.

  • Das ist doch völlig korrekt gemacht so - gäbe es das immergrüne Licht mit der Fahrrad-Streuscheibe nicht, müssten Radfahrer die Ampel für den Fahrverkehr beachten und bei rot anhalten.

    ich sage ja nicht, dass es falsch ist - aber nach Auslegung der StVO könnte man auf das Dauergün für Rad Fahrende auf dem Radweg auch verzichten.

    StVO §37

    - Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“

    - An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    für den Radverkehr besteht weder eine Kreuzung, noch eine signalisierte Einmündung, noch Markierungen für den Fußgängerverkehr, noch eine Haltelinie (die es schließlich nach meinem Informationsstand an Ampeln auch überhaupt nicht braucht)

    Es ist eine Lösung für die immer wiedekehrende Diskussion: "gilt die Ampel nun auch für den Radweg", die speziell bei

    - Einmündungen (T-Kreuzungen)

    - Fußgängerampeln/Querungsampeln

    aufploppt. Dort in der Regel versucht zu begründen, ob bei der Fahrt auf dem Radweg der Schutzbereich tangiert wird. Wenn ja, dann gilt die Ampel auch für den Radweg, ganz gleich, ob rechts oder links aufgestellt.

  • ich sage ja nicht, dass es falsch ist - aber nach Auslegung der StVO könnte man auf das Dauergün für Rad Fahrende auf dem Radweg auch verzichten.

    StVO §37

    - Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“

    - An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.

    Oh nein - das macht ja alles noch komplizierter als es ohnehin schon ist, wenn man noch dazunimmt das Ampeln grundsätzlich nur an Kreuzungen und anderen Straßenteilen wie Einmündungen oder Fußgängerfurten gelten, und sonst nicht.... So stehts tatsächlich in Abs. 1 und 2 §37....

    D.h. eine rote Ampel, die einfach so an einer Straße steht ohne dass eine Einmündung o.ä. sichtbar ist, gilt überhaupt nicht - ist das so?

    Man könnte ja auch argumentieren, dass in Deinem Erlanger Beispieldie Verschwenkung der Fahrspuren auf der Fahrbahn eine solche "andere Straßenstelle" ist (die Aufzählung in Abs. 2 ist nicht abschließend) und damit das Lichtsignal für den Fahrverkehr auf allen Straßenteilen gilt.

  • Radweg rechts der Ampel: Freie fahrt auch bei Roter Fahrradampel.

    Radweg links der Ampel: Halt bei Roter Fahrradampel.

    Im vorliegenden Beispiel zusätzlich verdeutlicht durch eine weiße Haltelinie auf dem Fahrradweg links der Ampel.

    Die querende Radwegeverbindung ist sehr stark frequentiert und führt vom Königsworther Platz (im Foto rechts) über die Fahrradstraße Lange Laube zum Steintor (im Foto links).

    Hier ein Bild mit Blickrichtung Lange Laube, Steintor:

  • Ich halte es in der Praxis so, dass ich versuche, den Schutzbereich der Ampel zu erkennen. Wenn der Grund, eine LSA aufzustellen, erkennbar nichts mit dem Radweg zu tun hat, fahre ich auch bei Rot an besagter Ampel vorbei.

    Beispiel (Google Maps): Straßenbahngleise werden vom Rasengleis in der Straßenmitte auf die Fahrbahn verschwenkt. Kurz davor steht eine Fahrbahnampel, der Radweg auf dem Hochbord geht direkt rechts davon vorbei. Es kann aber nie zu einem Konflikt zwischen Radverkehr und der Straßenbahn kommen (solange man der Benutzungspflicht nachkommt oder der Radweg gerade nicht von Paketdiensten belegt ist).

    Gegenbeispiel: Eine Ampel an einem Fußgängerüberweg direkt am Fahrbahnrand, der Radweg geht rechts davon auf dem Hochbord vorbei. Hier müssen Fußgänger aber zwangsweise auch den Radweg kreuzen, also halte ich bei roter Fahrbahnampel auch auf dem Radweg (zuletzt gab es sogar eine eigene Haltelinie).

    Inzwischen ist die Situation eindeutig, Beispiel 2 hat jetzt den Radstreifen, der in Beispiel 1 zugunsten von [Zeichen 240] entfernt wurde.

    PS. Eine Fahrradampel mit Dauergrün (Google Maps) haben wir in Karlsruhe auch, da war für den Radstreifen nach der Fahrbahnampel noch etwas mehr Platz.

  • Ich würde sagen, das ist ein freilaufender Rechtsabbieger nur für den Radverkehr. Interessant ist allerdings, dass Radfahrer, welche den freilaufenden Rechtsabbieger passiert haben, wegen Rechts vor Links nun sogar Vorrang gegenüber den Radfahrern haben, die bei Grün aus der Langen Laube kommen. Da hätte es dann noch nicht einmal die Beschleunigungsspur gebraucht. Ich frage mich, ob der Entwurf für dieses Bauwerk von jemanden stammt, der vorher Autobahnen gebaut hat...

  • Ich würde sagen, das ist ein freilaufender Rechtsabbieger nur für den Radverkehr. Interessant ist allerdings, dass Radfahrer, welche den freilaufenden Rechtsabbieger passiert haben, wegen Rechts vor Links nun sogar Vorrang gegenüber den Radfahrern haben, die bei Grün aus der Langen Laube kommen. Da hätte es dann noch nicht einmal die Beschleunigungsspur gebraucht. Ich frage mich, ob der Entwurf für dieses Bauwerk von jemanden stammt, der vorher Autobahnen gebaut hat...

    Ich vermute allerdings eher, dass mal wieder keiner so genau weiß, was denn nun eigentlich für eine Verkehrsregel hier gilt. Und trotzdem alle "nur" gefühlt richtig fahren, klappt es gut.

    Hier ist der Link zur Satellitenaufnahme von dem "freien Rechtsabbieger" und da sieht man, dass die Abbiegespur zunächst seitlich an den Hauptradweg mit Ausrichtung Lange Laube herangeführt wird:

    https://www.google.com/maps/@52.37734…m/data=!3m1!1e3

    Und es ist ein rotgepflasterter Trennstreifen zwischen Hauptradweg und seitlich herangeführter "Beschleunigungsspur", der vermutlich dazu beiträgt, dass hier keiner an Rechts vor Links denkt, der aus der Otto-Brenner-Straße kommt und Richtung Königswörther Platz weiter fahren will. (Gelber Pfeil)

    Bei einer Autobahnauffahrt wäre an der Stelle des roten Pflasterstreifens (der eigentlich gar nichts rechtlich Relevantes aussagt), eine weiße Strichlinie .

  • Ich halte es in der Praxis so, dass ich versuche, den Schutzbereich der Ampel zu erkennen.

    ......

    Gegenbeispiel: Eine Ampel an einem Fußgängerüberweg direkt am Fahrbahnrand, der Radweg geht rechts davon auf dem Hochbord vorbei. Hier müssen Fußgänger aber zwangsweise auch den Radweg kreuzen, also halte ich bei roter Fahrbahnampel auch auf dem Radweg (zuletzt gab es sogar eine eigene Haltelinie).

    Würde denn bei deinem zweiten Beispiel der Schutzbereich auch von den Fußgängern freigehalten?

  • Dann ist es allerdings ein Spurwechsel wegen Wegfall der eigenen Fahrspur, welcher zur Folge hat, dass Radfahrer am Ende des "Beschleunigungsstreifens" tatsächlich wartepflichtig wären, wenn von der Langen Laube ein Radfahrer kommt. Gibt es solche Kunstwerke auch für Fußgänger?