Woche 17 vom 21. bis 27. April 2025

  • das mit dem Bootsführerschein kam mir bei dem elenden Unfung auch in den Sinn

    Motorkraft vor Muskelkraft ist Reichsstraßenverkehrsordnung 1937 (§13 Abs. 2):

    Diese Regel behielt auch mit der ersten westdeutschen StVO von 1953 ihre Gültigkeit, weil diese hinsichtlich der Regeln 1:1 der Vorkriegs-RStVO entsprach. Lediglich die "Führer"-Präambel hatte man weggelassen. Erst mit der modernen StVO von 1971 wurde die Priorität der KFZ aufgegeben. Witzigerweise konnte sich die Fahrrad-diskriminierende Regel in den Niederlanden, die während der deutschen Besatzung die RStVO übernommen hatten, noch bis Anfang der Zweitausender Jahre in der niederländischen StVO (RVV) halten.

  • https://archive.ph/MeByS

    Zitat

    Das Ziel der Eingabe aus der Bevölkerung: Eindeutige Hinweisschilder, die das vermeintliche Gewohnheitsrecht offiziell verankern. Von der Politik gibt es teilweise Rückendeckung. „Die alten weißen Markierungen werden dort ja nicht illegal hingekommen sein – und Platz ist auch genug“, sagte Gregor Werner von der SPD-Bezirksfraktion.

    S-P-D. Wer wählt diese Hansel? und ich fang jetzt nicht mit der üblichen Zeile an, die im Zusammenhang mit den Umfallern zu oft kommt.

  • https://archive.ph/MeByS

    S-P-D. Wer wählt diese Hansel? und ich fang jetzt nicht mit der üblichen Zeile an, die im Zusammenhang mit den Umfallern zu oft kommt.

    Zitat

    Wir wissen auch nicht, wie die Markierung auf den Boden gekommen ist“, betonte ein Vertreter der Polizei bei der Ausschusssitzung.

    Wie in anderen Fällen, wurden sicherlich umgehend Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen :/

    Unbekannte Wuppertaler sprühen sich selbst einen Fahrradstreifen
    Unbekannte haben in Wuppertal auf einer Straße einen rund 150 Meter langen, illegalen Fahrradstreifen aufgesprüht. Nun ermittelt die Polizei wegen…
    www1.wdr.de
  • Die Meldung des Statistischen Bundesamtes wird natürlich auch vom ADFC dankbar aufgegriffen. Ein "Lobbyverband", der Ängste schürt und Fakten verdreht. Bin ich froh, dass ich da endlich ausgetreten bin!

    Wo genau liegt der ADFC in dem von dir eingestellten Artikel so sehr daneben, dass du froh bist, kein ADFC-Mitglied zu sein?

    "Im ersten Absatz geht es darum, dass die Zahl der im Verkehr tödliche Verunfallten insgesamt sinkt, aber die Zahl der getöteten Fahrradfahrer*innen ansteigt."

    Da ist nichts dran gelogen, das ist so.

    Im zweiten Absatz wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Fahrradfahrenden ansteigt. Und der ADFC macht darauf aufmerksam, dass an vielen Straßen die Radverkehrsinfrastruktur fehlt oder in keinem guten Zustand ist. Im Zusammenhang mit diesem Hinweis spricht der ADFC die Vermutung aus, dass bei weiter ansteigendem Radverkehrsanteil die Zahl der Fahrradunfälle weiter ansteigt.

    Das ist ein nachvollziehbarer Blick in die Zukunft. Ein Fakten verdrehen ist es jedenfalls nicht. Auch dass die Bundesregierung sich zu Vision Zero bekannt hat, ist kein Verdrehen von Fakten.

    Im nächsten Absatz folgen drei Forderungen zur Verkehrsinfrastruktur:

    1. sichere und baulich getrennte Radwege.

    2. Sichere Kreuzungen und Wegeführungen und eigene Ampelphasen für den Fahrradverkehr.

    3. Tempo 30 flächendeckend innerorts.

    Der Text endet mit einem Schlusssatz in Form eines Appells an die Bundesregierung.

    Wo sind die verdrehten Fakten? ?( Ich hab' sie nicht gefunden! :/ Ich halte auf jeden Fall den Vorwurf für überzogen. Selbst wenn jemand der einen oder anderen Aussage nicht voll zustimmen mag, der Vorwurf, dass der ADFC in diesem Beitrag Fakten verdreht, geht zu weit.

    Davon abgesehen lachen sich die Autofahrer*innen ins Fäustchen, wenn sie sehen, dass Fahrradfahrende mit einem solchen Kaliber wie "Fakten verdrehen" gegeneinander arbeiten.

  • Auf dem Wasser gilt allerdings Muskel vor Motorkraft, also genau andersrum!

    Kommt wohl auf das Wasser an, Google meint z.B.:

    Zitat

    Auf dem Rhein haben Berufsschifffahrt und größere Schiffe grundsätzlich Vorfahrt vor Sportbooten und Kleinfahrzeugen. Bei gleichrangigen Schiffen hat das aus dem Hafen ausfahrende Schiff Vorfahrt. Zudem haben Schiffe, die sich im Fahrwasser befinden, Vorfahrt vor Schiffen, die in das Fahrwasser einlaufen.

  • "Im ersten Absatz geht es darum, dass die Zahl der im Verkehr tödliche Verunfallten insgesamt sinkt, aber die Zahl der getöteten Fahrradfahrer*innen ansteigt."

    Da ist nichts dran gelogen, das ist so.

    Die Zahl steigt nicht, sie ist das zweite Jahr in Folge gesunken. Bitte auch nicht immer wieder (relative) Anteile und (absolute) Anzahlen durcheinander schmeißen. Dass dir das passiert, ist aber ein verzeihlicher Fehler, weil genau diese Verwehcslung durchaus Kalkül der Meldung war.

    Die zweite Manipulation ist die unredliche Gleichsetzung von hohen Anzahlen mit einer hohen Gefährdung. Risiko ist aber ein Bruch, nämlich der Quotient aus Ereigniszahl geteilt durch Exposition. Den Trend des Nenners darf man bei Aussagen zum Trend der Gefährdung nicht einfach ignorieren (bzw. wie in der PM kurzerhand separat bewerten).

    Schließlich suggerieren die erhobenen Forderungen entgegen jeder Alltagserfahrung, dass Radunfälle niemals in der Verantwortung der Radfahrer lägen, sondern die Schuld stattdessen stets anderen Instanzen anzulasten sei:

    1. engüberholende Autofahrer (wogegen allein man ja unbedingt diese sicheren Radwege braucht)
    2. Behörden, die statt sicheren Radwegen unsichere Radwege bauen bzw. durch mangelnde Instandhaltung die vormals sicheren Wege zu unsicheren Wegen verkommen lassen
    3. die Regierung, weil deren Geiz erstens den notwendigen Bau von sicheren Radwegen verzögert und zweitens die Administration dazu zwingt, von Anfang an unsichere Wege zu bauen oder vormals sichere Wege verkommen zu lassen.

    Alleinunfälle, Unfälle von Radfahrern untereinander bzw mit dem Fußverkehr oder Unfälle mit KFZ, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Radfahrer verursacht werden, kommen in dieser Gemengelage nur insofern vor, wie man sie als Beleg für 2. und 3. instrumentalisieren kann.

    Dass diese Lesart der Unfallstatistik und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen und Forderungen totaler Schwachsinn sind, zeigt der Blick in die Niederlande, die grundsätzlich identische, z.T. sogar noch wesentlich heftiger ausschlagende, Trends aufweisen, obwohl dort doch die vom ADFC erhobenen Forderungen nach allgemeiner Ansicht als erfüllt gelten müssen: stark zunehmende relative Anteile an radelnden Verkehrstoten, explodierende absolute Anzahl an Verletzten, steigende Anteile an radelnden Senioren unter den Verunglückten, steigende Anteile an Pedelecfahrern unter den Verunglückten, steigende Anteile an Alleinunfällen unter den Toten und Verunglückten.

    Jetzt kann man natürlich ganz schlau fragen „was ist so schlimm daran, wenn man als Lobbyverband die Leute bisschen behumst, wenn man am Ende schönere Radwege dabei kriegt?“. Das Problem daran ist, dass die Gefühlte Sicherheit (GS) ein zartes Pflänzchen ist. Gerade ein Verein, der nicht müde wird, die Rolle der Radwege für die GS und damit für den zugunsten der propagierten Verkehrswende erwünschten Zuwachs des Radverkehrs herauszustreichen, legt im Eifer des Gefechts um Steuermittel für den Radwegebau die GS in Schutt und Asche und treibt damit die Zielgruppe der „Interested but Concerned“ wieder nachhaltig zurück ins Auto. Knieschuss.

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (27. April 2025 um 03:29)

  • zu dem Unfall in der HAfenCity in Hamburg:

    https://archive.ph/RUXuU

    Zitat

    Zwar dürfen Radfahrer grundsätzlich rechts an Autos vorbeifahren, wie eine Sachverständige im Prozess erklärte, allerdings müsse dabei ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Das war hier nicht gegeben.“ Die 34-Jährige bewegte sich so dicht am Lkw vorbei, dass das Assistenzsystem nicht auslöste: Es erkannte sie nicht, gab weder visuelle noch akustische Warnsignale. Der Kamerawinkel war zu flach, um sie zu erfassen.

    :/:/:/ wo kommt denn der eine Meter Mindestabstand her?!

  • zu dem Unfall in der HAfenCity in Hamburg:

    https://archive.ph/RUXuU

    :/:/:/ wo kommt denn der eine Meter Mindestabstand her?!

    Was wäre denn deine eigene Übersetzung von "ausreichend Raum" i.S. von § 5 Abs. 8 StVO in konkrete Zentimeter? Beachte vor allem, dass die Distanz auch (wie man sieht nicht ohne Grund...) aus der Perspektive des rechtsüberholten KFZ-Führers zu bewerten ist.

  • Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....

    Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...

  • Was wäre denn deine eigene Übersetzung von "ausreichend Raum" i.S. von § 5 Abs. 8 StVO in konkrete Zentimeter? Beachte vor allem, dass die Distanz auch (wie man sieht nicht ohne Grund...) aus der Perspektive des rechtsüberholten KFZ-Führers zu bewerten ist.

    ausreichend Raum ist, wenn ich mit meinem Fahrrad (mehrspuriges Lastenrad, einspuriges MTB mit 100cm-Lenker, einspuriges Singlespeed mit 40cm-flatbar) am stehenden Fahrzeug vorbeikomme, ohne auch bei geringen Fahrspurabweichungen (Wind, Schlagloch) zu kollidieren.

    der ausreichende Raum kann dabei - wie ersichtlich - von den Fahrzeugabmessungen abhängen. von 100cm Seitenabstand lese ich in der VO nichts.

    ja klar, vor der Fest-definition des Überholabstandes bei 1,5m / 2m gab es auch nur ein "ausreichend" und die Gerichte stellten dann wiederholt auf 1,5m / 2m / 2,5m ab. Gibts das beim rechts-vorbeifahren auch so stringent?

  • @T: Abstand LKW/Bordstein versus Abstand LKW/Rad, der Par. fordert ersteres, der Artikel klingt nach letzterem...

    Der "ausreichende Raum" umfasst Fahrzeugbreite plus nach links und rechts zwei seitliche Sicherheitsabstände zum Eiern und als Ausweichraum für Unvorhergesehenes (aufgestoßene Beifahrertüren, fahrbahnquerende Fußgänger). Da ist schon ein kompletter Schutzstreifen im Mindestmaß von 1,25m sehr ambitioniert. Nicht nur wegen des Doorings, sondern auch wegen des Risikos, dass sich der wartende Verkehr links des Radlers während der Passage in Bewegung setzt, sollte der Abstand nach links zudem etwas großzügiger bemessen sein als der nach rechts. Den Gutachter, der als Experte in einem Prozess befragt dafür "Egal! Hauptsache, keine Berührung" angeben würde, will ich sehen. Was glaubt ihr denn eigentlich, wie die vollkommen überzogenen "Einsfuffzich" in die Rechtsprechung gekommen sind??

  • neben dem ausreichenden Raum gibt es auch noch die mäßige Geschwindigkeit und besondere Vorsicht als Anforderung, wann/wie rechts vorbeizufahren ist.

    Das gibt es weder beim Überholen, noch beim links an stehenden Fz vorbeifahren.

    Daher kann ich den Punkt "ausreichender Raum ist nur dann vorhanden, wenn man nie gedoort werden kann" nicht nachvollziehen und finde den Vergleich zum Überholen (KFZ-Rad) auch nicht ganz passend.