Daher kann ich den Punkt "ausreichender Raum ist nur dann vorhanden, wenn man nie gedoort werden kann" nicht nachvollziehen und finde den Vergleich zum Überholen (KFZ-Rad) auch nicht ganz passend.
Ich denke, der springende Punkt ist, dass die Definition von „ausreichend“ eben nicht nur einseitig Sache des Radfahrers ist. Spätestens dann, wenn man dem KFZ-Führer beim Wiederanfahren die Garantenstellung für sicheres Zurücküberholen anhängt, muss eben auch der zuerst Überholte ein Mitspracherecht für die „Ausreichendheit“ besitzen.