Geplantes Gesetz zur Begrenzung des maximalen Gewichts von ungebremsten Anhängern

  • Da das von der fdp ins Spiel gebrachtes Gesetz , das die Zuladung von ungebremsten Anhängern verhindert werden muss, habe ich einen Thread über dieses Gesetz gestartet. EIne Antwort von dem Verkehrsministerium auf meine Anfrage bekommen.


    Hat von Euch jemand noch Kontakte zu Bundestagsabgordenete, die dieses Gesetz verhindern könnten? Meine Partei habe ich schon angeschrieben, mal sehen, was eine kleine Oppositionspartei organisiert bekommt.

  • Was heißt hier 60 Monate Übergangsfrist ?


    1. Ist das die vom BVMI angenommene durschnittlich angenommene Radlhänger-Lebenszeit?

    Da werden sich aber paar wundern, mein Onkel (ist um die 70) hat noch einem von seinem Vater.

    Meiner dürfte so mind 20 sein, hab ihn grad neu gelackt.


    2. Ein KFz hat ja auch Bestandsschutz was die Zulassungsbedinungen angeht, warum Hänger nicht?

    Davon abgesehen hab ich keine Ahnung, was der ziehen darf, aber 160kg haben schon mal funktioniert, wenns auch ein Versehen war.

  • Macht es nicht Sinn, hier eine Grenze einzuführen? Mir fehlt da die praktische Erfahrung. Kann man z. B. einen 100kg schweren ungebremsten Anhänger auch bergab noch sicher verwenden? Auch wenn man in einer Kurve bremsen muss? Ich würde vermuten, dass der Hänger das Zugfahrzeug zur Seite drückt.

    Wenn das ganze nur für "neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger" gelten soll, müssen die Hersteller doch nur eine simple Auflaufbremse einbauen, das sollte nicht zuviel verlangt sein.

    Mir ist die Aufregung um das Thema wirklich unklar; ich halte das (mit meinem begrenzten Wissen) für eine gute Idee.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Was heißt hier 60 Monate Übergangsfrist ?

    Das haben die doch allgemeinverständlich geschrieben. Aber ich drösel das gerne nochmal auf...

    Zitat

    Die Anforderungen sollen nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger

    Gilt also nicht für Anhänger die bereits im Verkehr sind.

    Zitat

    und erst mit einer Übergangsfrist von 60 Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der Neufassung der StVZO gelten

    Die 5 Jahre nach Inkrafttreten ändert sich nichts, es dürfen weiterhin ungebremste Anhänger verkauft werden.

    Zitat

    es besteht somit keine Nachrüst-Pflicht.

    Und nochmal ganz deutlich: Es gibt den Bestandsschutz. Wenn also 4 Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung noch ein ungebremster Anhänger verkauft wird, darf man den noch beliebig lange weiterfahren.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?

    Weil.. 40kg "lebendgewicht" - das bringen Kinder mit 9-10 Jahren auf die Waage. Wer sitzt in dem Alter noch im Anhänger?

    Bierkisten? 2 Stck = 35kg

    Hund? keine Ahnung... :/

  • Ich verstehe die Aufregung auch nicht ganz. Der einzige Nachteil ist, dass in fünf Jahren Fahrradanhänger >50kg teurer werden, weil sie dann eine Bremse haben müssen. Bei den weit verbreiteten Systemen, die an der Hinterachse des Fahrrades angeschlossen werden, sogar erst ab 60kg. Alle existierenden Anhänger dürfen weiterhin benutzt werden.

    Allerdings verstehe ich auch nicht, das als großen Wurf für die Verkehrswende zu verkaufen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yeti (30. Juli 2024 um 09:47)

  • Kasten Bier wiegt durchaus eher 20kg, zumindest hier in Bayern, Kasten Cola Glasflaschen das gleiche, Kasten Wasser 17-18kg.

    Insofern würden zwei Kiste schon reichen um mit einem Hänger die 50kg wahrscheinlich schon zu reißen. Ich hol aber in det Regel eher 3-4 Kästen, weil ich ein fauler Mensch bin.

    Wie sich ein Hänger beim Bremsen verhält ist abhängig vom Zugfahrzeug und dem Gewicht des drauf Sitzenden.

    Die Frage ist aber doch eigentlich, ist es denn überhaupt ein Problem. Wie viele Unfälle mit Radlhänger gibts denn, wo die Bremsleistung das entscheidende Kriterium war?

    Ist das stark ansteigend?

  • ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?

    Auch noch nichtmal. Der von 'ner Bekannten is offiziell auch für zwei Kinder (was bei 3-jährigen schon kuschelig wird). Eigengewicht 14 kg, Zuladung 40. Da er an der Achse hängt also sogar noch 6 kg Luft zu der Grenze – und bevor man den überlädt, geht einem der Platz aus.

  • ich glaube, die 50kg-ungebremst hätten doch nur Auswirkungen für Zwillings-Kinderanhänger, oder?

    Weil.. 40kg "lebendgewicht" - das bringen Kinder mit 9-10 Jahren auf die Waage. Wer sitzt in dem Alter noch im Anhänger?

    Bierkisten? 2 Stck = 35kg

    Hund? keine Ahnung... :/

    4 Bierkisten = 70 Kilo.

    Oder 80 bis 100 PET-Flaschen mit Eistee, Wasser, Cola ...

    Was man eben so beim Ausnutzen der Sonderangebote mitnimmt, wenn der Supermarkt etwas höher liegt als die eigene Garage.

    Da das Zugfahrzeug auf 140 Kilo kommt, hat es bisher immer gepasst. :)

  • Bier gibt's auch in PET, so bei den Discountern wie Lidl und Aldi.

    Kürzlich paar zurück gebracht ...

    Nein, nicht selbst ausgetrunken, meine Nachbarin hat sie mir in die Hand gedrückt, weil sie selbst keine Zeit dafür hatte ...

    Ja, ich hatte auch schon mal welche dort gekauft, weil ich in der Coronazeit was adäquates zum Anstoßen in virtuellen Besäufnis... äh, Meetings brauchte ... ;)

    Für meine Getränke brauche ich eh keinen Anhänger mehr: Teebeutel wiegen nicht genug! ;)

    Nur für meine Colasucht brauchte ich einen, aber die ist seit Jaaaaahren überwunden, gegen die Schokosucht suche ich noch das Gegenmittel ...

  • Die Frage ist aber doch eigentlich, ist es denn überhaupt ein Problem. Wie viele Unfälle mit Radlhänger gibts denn, wo die Bremsleistung das entscheidende Kriterium war?

    Ist das stark ansteigend?

    Nein, beim täglichen Durchmustern der Unfallmeldungen gibt es praktisch nichts mit Anhängern. In meiner Liste mit Todesfällen habe ich unter >5200 Fällen in elfeinhalb Jahren 5x notiert, dass ein Fahrrad mit Anhänger beteiligt war, 2x saßen Kinder drin. Verstorben war aber stets nur der Lenker der Fuhre. Die Unfallhergänge entsprechen dem bekannten Mix an Hergängen und hatten scheinbar nichts mit dem Hänger bzw einem von dessen Gewicht negativ beeinflussten Fahrverhalten zu tun.

    In Österreich gab es einen spektakulären Fall mit zwei gestorbenen Kindern im Hänger. Da spielte aber erstens das Bremsverhalten auch keine Rolle, denn es war ein Auffahrunfall von hinten, zweitens hing der Hänger nicht an einem Fahrrad, sondern illegal an einer Elektro-Vespa, drittens passierte der Crash bei Dunkelheit und der Hänger war unbeleuchtet und verdeckte das Rücklicht des Mopeds.

    IMO ist die Initiative an den autofahrenden Teil der Wähler gerichtet: „Seht her, wir regieren durch gegen diese Fahrradanarchisten!“.

    Ob es Zufall war, dass die Anregung zur StVZO-Änderung quasi gleichzeitig mit der Publikation des Stiftung Warentest-Tests herauskam? Dass 10 von 10 durchfielen, dürfte sich sofort herumgesprochen haben, dass das jedoch vorwiegend an der Verwendung von im Kontakt ungiftigen Fluorchemikalien zur Imprägnierung lag und in keinem einzigen Fall Zuladung und Bremsverhalten kritisiert wurden, wohl eher nicht).

  • Zitat

    Die vorgesehenen Anpassungen beruhen auf wissenschaftlichen Untersuchungen und Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen.

    Findet sich dazu genaueres?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Volker Wissing will doch kein Gewichtslimit für Fahrradanhänger
    FDP-Minister Volker Wissing wollte das Gewicht von Fahrradanhängern beschränken. Der öffentliche Protest war laut – und erfolgreich: Nach Recherchen des…
    www.spiegel.de

    Blödsinn scheint vom Tisch – und der Schluss-Satz des Artikels beschreibt es treffend:

    "Nun setzt der FDP-Politiker nicht nur beim Rasen auf der Autobahn, sondern auch bei den Fahrradanhängern auf das Prinzip Eigenverantwortung."