Woche 45 vom 06. bis 12. November

  • Wirkungsvolle reflektierende Kleidung für Radfahrer - ZDFmediathek

    Zitat

    Um im Straßenverkehr auch bei Dämmerung und Dunkelheit gut gesehen zu werden, ist reflektierende Kleidung lebenswichtig. Die Unfallgefahr wird deutlich verringert.

    Mein erster Gedanke zur Verringerung der Unfallgefahr war bei dem Teaserbild jedoch ein anderer: Warum fährt die Frau auf der linken Fahrbahnseite?

  • Wirkungsvolle reflektierende Kleidung für Radfahrer - ZDFmediathek

    Mein erster Gedanke zur Verringerung der Unfallgefahr war bei dem Teaserbild jedoch ein anderer: Warum fährt die Frau auf der linken Fahrbahnseite?

    Hätte lange nicht so bedrohlich gewirkt. Man wollte ja nicht rational aufklären, sondern bloß dem antizipiert autofahrenden Publikum einmal mehr die Gefährlichkeit des Radfahrens vor Augen führen. Das bringt gleich doppelte Zustimmung: einerseits, weil die lästige Garantenstellung für die Verkehrssicherheit an die Radfahrerschaft weitergereicht wird und andererseits, weil man guten Gewissens auch weiterhin nicht ernsthaft über einen Wechsel vom Auto aufs Fahrrad nachzudenken braucht.

  • Bei dem Vortrag des ZDF-Autofahrers über den Bremsweg bei Tempo 50 hätte gerne erwähnt werden dürfen, dass der Bremsweg bei Tempo 30 nicht einmal halb so groß ist. (Bei Tempo 50 ist der Bremsweg 25 Meter. Bei Tempo 30 ist der Bremsweg 9 Meter! Entsprechend der gängigen ADAC-Faustformel!)

    Und die anschließenden Testfahrten fanden in einem Tempo-30-Zonen-Wohngebiet statt. Sah zumindest danach aus.

    Die korrekte Forderung, Tempo 30 innerorts, findet keine Erwähnung.

    Stattdessen wird so getan, als seien Fahrradfahrer*innen, die nicht wie ein grell bunt beleuchteter Weihnachtsbaum rumfahren, selber schuld, wenn sie angefahren werden.

    Schlimm genug. Aber was ist mit der Zusatzausstattung für Autos? Bei Fahrrädern, so der Tenor in dem Beitrag, müsse die Fahrerin / der Fahrer selbst technisch aufrüsten. Schwarz lackierte Autos dagegen sind für das ZDF anscheinend kein Problem. Fahrbahnradler erwähnte es bereits.:thumbup:

  • Der Beitrag ist sicher gut für Leute die sich grundsätzlich schützen möchten. Fakt ist, man muss sich eben vor der Dummheit und dem Regelbruch Anderer schützen und dafür ist der Test erst einmal ok gewesen.


    Die Einseitigkeit ist allerdings traurig. Pflichten von Kraftfahrern wurden völlig außen vor gelassen, z.B. das Sichtfahrgebot und die Pflicht die Scheiben frei zu halten. Wenn die anschließend noch Warnwesten für Wildtiere an Landstraßen getestet hätten, ....

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)

    2 Mal editiert, zuletzt von KleverRadfahrer (9. November 2023 um 12:14) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Der Beitrag ist sicher gut für Leute die sich grundsätzlich schützen möchten. Fakt ist, man muss sich eben vor der Dummheit und dem Regelbruch Anderer schützen und dafür ist der Test erst einmal ok gewesen.

    Der Test war alles andere als "ok". Es wurde nämlich zur Vermeidung des Widerspruchs zwischen angeblicher Notwendigkeit von Reflektorgeraffel und der exzellenten Sichtbarkeit aktiver StVZO-konformer Beleuchtung wohlweislich ein Vorfahrtszenario gewählt, bei dem man zwar Seitenreflektoren gut sehen kann, weil Scheinwerfer und Rücklicht zur Seite nur sehr wenig (Streu-)Licht abgeben, aber abgesehen von dem "Boah ey, soo hell?"-Effekt für den Sinn von Reflektoren trotzdem keinerlei Praxisrelevanz besteht, da einerseits ein Radfahrer, der von weitem angestrahlt und gut gesehen werden kann, schon längst wieder weg ist, bevor das anstrahlende KFZ endlich die Kreuzung erreicht hat, und andererseits ein Radfahrer, der dicht vor einem herannahenden KFZ erst die Kreuzung quert, zu dem Zeitpunkt, als der KFZ-Führer ihn schon hätte erkennen können müssen, um noch rechtzeitig bremsen zu können, sich noch gar nicht im von dessen Scheinwerferkegel angestrahlten Bereich aufhalten konnte.

  • Bei dem Vortrag des ZDF-Autofahrers über den Bremsweg bei Tempo 50 hätte gerne erwähnt werden dürfen, dass der Bremsweg bei Tempo 30 nicht einmal halb so groß ist. (Bei Tempo 50 ist der Bremsweg 25 Meter. Bei Tempo 30 ist der Bremsweg 9 Meter! Entsprechend der gängigen ADAC-Faustformel!)

    Ich höre und lese immer nur "Bremsweg", und folgere daraus, dass Interaktion von Autofahrern mit Radfahrern offenbar ausschließlich in Form von Vollbremsungen stattfindet. Das ist natürlich fahrradfeindlicher (weil bangemachender) Unsinn. Auf jeden Fall reden wir egal ob 25 oder 9 Meter Distanz jedenfalls über Dimensionen, wo die Sichtbarkeit eines Radfahrers bei Dunkelheit in keinster Weise mehr von der An- oder Abwesenheit von aktivem Licht und/oder Reflektoren abhängt.

    Zum Thema "Risiko bei Dunkelheit/Bedarf für Reflektoren" hatte ich 2019 einen auch heute IMO noch zutreffenden Blogbeitrag verfasst. Quintessenz: viel Lärm um nichts.

  • Bei vielen Beiträgen dieser Art – übrigens auch direkt vom ADFC – hat man den Eindruck, es ginge primär darum, den Menschen Angst vor dem Radfahren zu machen. Würde es wirklich um die Sicherheit gehen, müsste viel mehr darauf hingewiesen werden, dass Verkehrsregeln keine Empfehlungen sind; auch und gerade da wo "noch nie einer kam". Und wer im Dunkeln eine aktive Beleuchtung für verzichtbar hält, hat für mich auch den Schuss nicht gehört – oder möchte gerne für "Radfahrer fuhr gegen parkendes Auto" verspottet werden.

    Zu deiner Überlegung mit den 9 oder 17% Warnwestenträger unter den Verunfallten: Wer nachts auf einer Landstraße radelt dürfte schon generell nicht unbedingt dem "Durchschnittsradler" entsprechen – eventuell ist unter dieser Klientel entsprechende Kennzeichnung weiter verbreitet.

  • In Hamburg sollen morgen keine falschparkenden Kraftfahrzeuge kontrolliert werden:

    Knöllchenschreiber streiken in Hamburg – »Park` doch, wo Du willst!«
    Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes legen am Freitag in Hamburg auch zahlreiche Knöllchenschreiber ihre Arbeit nieder. Die Deutsche Polizeigewerkschaft…
    www.spiegel.de

    Da muss sich die Verkehrsüberwachung immerhin nicht allzu sehr umgewöhnen.

  • Ich höre und lese immer nur "Bremsweg", und folgere daraus, dass Interaktion von Autofahrern mit Radfahrern offenbar ausschließlich in Form von Vollbremsungen stattfindet. Das ist natürlich fahrradfeindlicher (weil bangemachender) Unsinn. Auf jeden Fall reden wir egal ob 25 oder 9 Meter Distanz jedenfalls über Dimensionen, wo die Sichtbarkeit eines Radfahrers bei Dunkelheit in keinster Weise mehr von der An- oder Abwesenheit von aktivem Licht und/oder Reflektoren abhängt.

    Zum Thema "Risiko bei Dunkelheit/Bedarf für Reflektoren" hatte ich 2019 einen auch heute IMO noch zutreffenden Blogbeitrag verfasst. Quintessenz: viel Lärm um nichts.

    Ich hatte das mit dem Bremsweg herausgegriffen, weil ich auf den Zusammenhang von Geschwindigkeit und Bremsweg hinweisen wollte.

    Hast du auch schon beobachtet, dass bei dem Thema gerne der Anhalteweg (anstatt der Bremsweg) ins Spiel gebracht wird. So auch in diesem Fall.

    Die Faustformel geht so: Bei der Tempoanzeige die 0 weglassen, und dann so rechnen:

    Tempo 50 > Reaktionsweg: 5*3=15 Meter

    Tempo 50 > Bremsweg: 5*5=25 Meter

    Tempo 50 > Anhalteweg: 15+25=40 Meter

    Entsprechend gilt für Tempo 30:

    Tempo 30 > Reaktionsweg: 3*3=9 Meter

    Tempo 30 > Bremsweg: 3*3=9 Meter

    Tempo 30 > Anhalteweg: 9+9=18 Meter

    Und bei Tempo 20 gilt. (Tempo 20 ist ausreichend schnell für ein Wohngebiet oder eine Einkaufsstraße)

    Tempo 20 > Reaktionsweg: 2*3=6 Meter

    Tempo 20 > Bremsweg: 2*2=4 Meter

    Tempo 20 > Anhalteweg: 6+4=10 Meter

    Wenn man nur den Bremsweg vergleicht, dann wird der Unterschied noch drastischer sichtbar, der von der Unfallgefahr durch hohes Tempo ausgeht. Beim Anhalteweg dagegen "verwässert" die krassen Zahlen die Tatsache, dass der Reaktionsweg nur linear ansteigt.

  • Und noch gegengerechnet:

    An der Stelle wo jemand mit 20 km/h steht hat der 30 km/h Fahrende noch 28 km/h Geschwindigkeit und der 50km/h Fahrer hat noch nicht mit dem Bremsen begonnen.

    Und an der Stelle wo der 30 km/h Fahrende steht hat man bei 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit noch 46,9 km/h.

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  • Wirkungsvolle reflektierende Kleidung für Radfahrer - ZDFmediathek

    Mein erster Gedanke zur Verringerung der Unfallgefahr war bei dem Teaserbild jedoch ein anderer: Warum fährt die Frau auf der linken Fahrbahnseite?

    Habe gerade nochmal deinen ersten Beitrag zu der ZDF-Sendung gesehen. Und möglicherweise eine Erklärung gefunden: Die Frau auf dem Foto scheint recht angestrengt in die Pedale zu treten, um eher langsam eine starke Steigung zu bewältigen. Und die Szene sieht so aus, dass sie außerorts aufgenommen wurde.

    Vielleicht denken die Beteiligten (Regisseur und Film-Team), dass für eine Fahrradfahrerin gilt, was für Fußgänger laut §25 außerorts gilt:

    "Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden."

    Warum ist das in der StVO so geregelt? Und macht das Sinn? Ich will hier die Frage nur mal anstoßen, weil der ZDF-Bericht mit dem besagten Foto beginnt. Und vielleicht macht es ja sogar Sinn, dass die Fahrradfahrerin im Fußgängertempo auf der linken Seite die Straße befährt? Zumindest wenn es einen Sinn machen würde, dass Fußgänger die linke Seite benutzen, dann würde es ja vielleicht auch einen Sinn machen, wenn eine sehr langsam fahrende Fahrradfahrerin das macht. Zumindest in den Köpfen des ZDF-Teams, dass den Film aufgenommen hat. Kann aber auch sein, dass es Unsinn ist, als Fußgänger außerorts die linke Seite der Straße zu benutzen, wenn kein Gehweg vorhanden ist, und es trotzdem so in der StVO drin steht, wo ja auch manch anderer Unsinn drin steht.

    Ggf. lohnt es sich einen eigenen Thread zu der Frage einzurichten, was es mit dem "Links-Gehgebot" für Fußgänger außerorts auf sich hat. Zum Beispiel um diese Frage zu erörtern: Wenn ein Fahrradfahrer absteigt und sein Rad schiebt, muss der dann auch außerorts die linke Straßenseite benutzen? Auch wenn es nur für eine Distanz um die 100, 200 m ist, wo die Fahrbahn sehr steil ist?

  • Der Sinn ist, denke ich, dass dann zumindest der Fußgänger sich nähernde Fahrzeuge frühzeitig wahrnehmen und ggfls. reagieren kann indem er sich notfalls nach links in die Büsche schlägt.

    §25, Absatz 2 nennt für Fahrrad Schiebende grundsätzlich den rechten Fahrbahnrand.

  • Der Sinn ist, denke ich, dass dann zumindest der Fußgänger sich nähernde Fahrzeuge frühzeitig wahrnehmen und ggfls. reagieren kann indem er sich notfalls nach links in die Büsche schlägt.

    §25, Absatz 2 nennt für Fahrrad Schiebende grundsätzlich den rechten Fahrbahnrand.

    Das mit dem "in die Büsche schlagen" könnte allerdings auch für eine Fahrradfahrerin, die ihr Rad schiebt, oder die sehr langsam fährt, ein Grund sein, die linke Fahrbahnseite zu benutzen. Vielen Dank für den Hinweis auf Abs. 2!

  • Aus dem Teaser: "Auch künftige Verbrenner-Pkw dürfen große Mengen giftiger Schadstoffe ausstoßen. Autobranche und EU nehmen heftige Schäden für Gesundheit und Umwelt in Kauf"

    Auch eine mildere Absenkung bleibt immer noch eine Absenkung. "Große Mengen" Schadstoffe haben die Autos zuletzt in den 80er Jahren ausgestoßen. Mit unserem heute rezenten Bestand aus Euro 4/5/6 werden die bisher geltenden strengen Immissionsgrenzwerte flächendeckend eingehalten, und mit zunehmendem Aufwuchs an Euro 6d würde sich die Situation auch ohne Euro7 nochmals deutlich bessern.

    Das muss natürlich alle alarmieren, die mit der Erfassung, Bewertung und technischen Bekämpfung von Schadstoffen gutes Geld verdienen. Konsequenz: Emissions- und Immissionslimits gehören beide kräftig gesenkt, die zahme Bestandsflotte wird dadurch mit einem Federstrich zur brisanten Giftspritze, und die grünen Bereiche auf der Schadstoff-Landkarte verwandeln sich über Nacht wieder in akute Gefahrenzonen, wo einen schon allein vom Betrachten der signalroten Einfärbung ein unwiderstehlicher Hustenreiz packt. Und schon haben Anwälte, Gutachter, Bürokraten, Sicherheitsingenieure und NGO-Spendensammler erstmal wieder für die nächsten zehn Jahre ausgesorgt.

    Wir sprechen uns dann 2030 wieder, wenn Euro8 diskutiert wird und die DUH darüber aufklärt, dass jede NO2-Konzentration oberhalb 1/100 des heute geltenden Grenzwertes quasi vollendeter Kindsmord wäre.:evil: