Woche 44 vom 30. Oktober bis 05. November

  • Der tatsächliche Anteil über 40 km/h dürfte noch deutlich höher liegen. Denn normalerweise zieht die Polizei noch die Messtoleranz ab. Für Vorwürfe gegen den einzelnen Autofahrer vor Gericht ist das natürlich korrekt.

    Wenn aber aus einer Vielzahl der Messungen Statistiken abgeleitet werden, wird die Geschwindigkeit dadurch systematisch unterschätzt.

  • Der tatsächliche Anteil über 40 km/h dürfte noch deutlich höher liegen. Denn normalerweise zieht die Polizei noch die Messtoleranz ab. Für Vorwürfe gegen den einzelnen Autofahrer vor Gericht ist das natürlich korrekt.

    Wenn aber aus einer Vielzahl der Messungen Statistiken abgeleitet werden, wird die Geschwindigkeit dadurch systematisch unterschätzt.

    Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Wer hat die Daten ausgewertet? Wurde während/nach der Auswertung irgendwas abgezogen? Wurden die Radfahrer irgendwie berücksichtigt?

    Ich wollte schon mal an die Originalmessdaten aus den Smiley-Tafeln im LK Fürstenfeldbruck ran, aber wie üblich: Keine Antwort.

  • https://lokalo.de/artikel/310547/kreisparteitag-der-freien-waehler-kritik-an-trierer-ampel-ablehnung-von-umweltspuren/

    Auch bei uns beginnt der Wahlkampf und die 500 m Umweltspuren in den vergangenen 2 Jahren waren einfach zu viel für das dieselgetriebene FW-Herz.

    Zitat

    Die Partei unterstützt eine Weiterentwicklung der bestehen Verkehrskonzepte unter Einbeziehung vorhandener Strukturen. Allerdings fordert die Partei vernünftige Konzepte mit Augenmaß, die alle Verkehrsmittel ausgewogen berücksichtigen und sich nicht einseitig gegen das Auto richten. Unter anderem wird der Verzicht auf die Einrichtung weiterer Umweltspuren gefordert sowie der Rückbau der bestehenden Umweltspuren.

  • Wenn nicht nur S Pedelec Nutzer situativ ihr Kennzeichen abmontieren, sondern demnächst Pedelec Fahrer das Kennzeichen situativ anmontieren

    Warum nur Pedelec-Fahrer? Für 19,25 EUR/Jahr legal überall auf der Fahrbahn zu fahren, wäre doch ein prima Deal. Dafür müsste ich mein Omnium als "Krankenfahrstuhl bis 30km/h" versichern. Ginge das? :/

  • Warum nur Pedelec-Fahrer? Für 19,25 EUR/Jahr legal überall auf der Fahrbahn zu fahren, wäre doch ein prima Deal. Dafür müsste ich mein Omnium als "Krankenfahrstuhl bis 30km/h" versichern. Ginge das? :/

    Das ginge wohl, da AFAICS beim Beantragen des Kennzeichens ohne Vorlage von Nachweisen bloß eine Checkbox angehakt werden muss, wonach das Fahrzeug eine Zulassung besitzt. Ordnungsrechtlich wäre das Kennzeichen aber irrelevant. Wenn sich eine Polizeistreife an deinem Verhalten stört, wird sie dich nicht deswegen gewähren lassen, sondern das Kennzeichen womöglich noch zum Anlass nehmen, dir zusätzlich einen Strick zu drehen (Vorwurf Vorsatz beim §2-Verstoß, außerdem mindestens "grober Unfug" oder gar Urkundenfälschung...). Versicherungstechnisch würde es dir auch nicht helfen, weil wohl keine Versicherung tatsächlich zahlen würde, solltest du signifikante Fremdschäden verursachen. Abgesehen davon könnte es Probleme geben, wenn zwar ein Versicherungskennzeichen vorliegt, aber kein zugelassener Helm getragen wird.

    Zur eigentlich alles entscheidenden Frage ("führt ein Mofa-Kennzeichen zur Akzeptanz auf der Fahrbahn durch Kraftfahrer?"): nach allem, was ich im Pedelecforum mitlese, juckt die autofahrenden Banausen bei ihren Übergriffen das Mofa-Kennzeichen nicht die Bohne. ´Die Auswirkungen des Kennzeichens sind genau dieselben wie bei abgeschilderten Radwegen, nämlich gar keine. Das entscheidende Kriterium für ein unfreundliches Angebot auf Road-Rage-Eskalation ist wohl ausschließlich: "der strampelt bloß, also bin ich als Kraftfahrer dazu befugt, mit ihm Bimbam zu spielen".

  • ...wenn zwar ein Versicherungskennzeichen vorliegt, aber kein zugelassener Helm getragen wird.

    Muss man denn auf einem Krankenfahrstuhl einen Helm tragen? :/

    Aber Spaß beiseite, die Frage war natürlich nicht ernst gemeint. Durch ein Versicherungskennzeichen wird aus einem Fahrrad kein Kraftfahrzeug und daher gelten weiterhin die Verkehrsregeln für Fahrräder.

    Interessant wäre es aber dennoch für Pedelecs: S-Pedelecs sind schnelle Pedelecs mit Motorunterstützung bis max. 45 km/h. Ein normales Pedelec hält diese Grenze ebenfalls ein. Wenn man das mit den zusätzlichen Einrichtungen für S-Pedelecs (Rückspiegel, zusätzliche Reflektoren) ausrüstet, sollte man daraus also auch rechtlich ein S-Pedelec machen können. Es dürfte ja auch beim S-Pedelec nicht verboten sein, die Motorunterstützung bei 25 km/h abzuschalten, oder? Natürlich müsste man dann auch einen für S-Pedelecs zugelassenen Helm tragen.

  • Muss man denn auf einem Krankenfahrstuhl einen Helm tragen? :/

    Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es nach div. Missbrauch von führerscheinlosen Nichtfußkranken durch fahren langsamer führerscheinloser Fahrzeuge inzwischen Beschränkungen beim Fahren von "Krankenfahrstühlen" gäbe ...

    Ansonsten eine interessante Fragestellung ... Aus dem VP kenne ich flüchtig (mich selbst betrifft es ja nicht) Themen über das Umklassifizieren von motorisierten Zweirädern, idR mit Einbau/Ausbau/Wieder-x-bau von Drosselungen & Co., es könnte also gehen ...

    ... wenn es nicht eine explzite Definition und Gleichstellunf von Pedelecs mit Fahrrädern gäbe ...

    Hat aber auch seine Tücken, weil es nicht nur die Radwegbenutzungspflicht aufheben würde, sondern auch das Radwegbenutzungsrecht und das Feld- und Waldwegbenutzungsrecht und manchmal bieten diese Wege auch interessante kurze Verbindung abseits von Straßen und ob man das immer so will, dass man diese nicht mehr benutzen dürfte ...

    Ideal wäre ein Umschalter, der die Begrenzung 25/45 umschaltet und das Kennzeichen auf-/wegklappt ...

  • Ideal wäre ein Umschalter, der die Begrenzung 25/45 umschaltet und das Kennzeichen auf-/wegklappt ...

    Das wäre für S-Pedelecs in der Tat eine gute Sache, wenn man sie per Knopfdruck in ein Pedelec-25 verwandeln könnte und der Motor dann nur bis 25 km/h und ggf. mit normaler Pedelec-Leistung unterstützt. Da könnte ja eine grüne Lampe angehen.

    Noch besser wäre natürlich, wenn auf Wegen, die dazu geeignet sind, S-Pedelecs explizit vom [Zeichen 260] ausgenommen werden könnten. Mit dem Rennrad fahre ich dort schließlich auch manchmal 45 km/h.

  • Das wäre für S-Pedelecs in der Tat eine gute Sache, wenn man sie per Knopfdruck in ein Pedelec-25 verwandeln könnte und der Motor dann nur bis 25 km/h und ggf. mit normaler Pedelec-Leistung unterstützt. Da könnte ja eine grüne Lampe angehen.

    Noch besser wäre natürlich, wenn auf Wegen, die dazu geeignet sind, S-Pedelecs explizit vom [Zeichen 260] ausgenommen werden könnten. Mit dem Rennrad fahre ich dort schließlich auch manchmal 45 km/h.

    Vorbild NL? Dort gibt es das Schild "Bromfietspad" (Blauschild mit Fahrradsymbol unter Mopedsymbol). 45km/h Mopeds und S-Pedelecs müssen dann auf dem so gekennzeichneten Sonderweg fahren. Innerorts gelten dann für diese 30, außerorts 40 als Limit.

    Aber ob das wirklich sicherheitstechnisch sinnvoll ist? Zweifel daran nährt die Erfahrung von Amsterdam, wo mittels örtlicher Satzung angeordnet wurde, dass Mofas bis auf wenige stark mit KFZ belastete Ausnahmestrecken die Fahrradinfrastruktur nicht mehr mitbenutzen dürfen. Dies führte sowohl bei Fahrrädern als auch bei Mofas zu einer spürbaren Senkung der Unfallzahlen, die stärker ausfiel als der drastische 50%-Rückgang beim Mofaverkehr. Ob die sinkende Mofa-Lust der Amsterdammer an der Vertreibung vom Fietspad liegt, lässt sich nicht genau klären, weil gleichzeitig lokal auch eine (in NL allgemein nicht existierende) Helmpflicht für Mofas verordnet wurde. Ich denke, dass Letzteres der entscheidende Faktor für den starken Verkehrsrückgang gewesen sein dürfte.

  • Innerstädtisch nur in Ausnahmefällen erlaubt: Mofas (25 km/h) auf Radwegen. Aber Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) dürfen trotzdem bis 25 km/h Motorunterstützung liefern.

    Aber ob das wirklich sinnvoll ist? Zweifel daran nährt auch die Erfahrung von Amsterdam, wo mittels örtlicher Satzung angeordnet wurde, dass Mopeds (und damit auch Speedpedelecs) die Fahrradinfrastruktur nicht mehr benutzen dürfen.

    Ich würde da sogar noch einen Schritt weiter gehen und die normalen Pedelecs auf 20 km/h maximale Tretunterstützung begrenzen. Was auch noch bei höheren Tempi Tretunterstützung liefert, sollte ein Speed-Pedelec sein.

    Echt eh! Manchmal fahre ich nur deshalb lieber auf der Fahrbahn, weil ich dort nicht so oft von Pedelec-Fahrer*innen überholt werde wie auf manchen Angebotsradwegen.

    Schließlich dürfen in Deutschland zumindest innerorts ja auch keine Mofas (Tempo 25 max.) auf Fahrradwegen fahren. Warum also ist Fahren mit Motorunterstützung bis 25 km/h dagegen erlaubt? Zumal das Pedelecfahren mit kräftigem Motor auch kaum noch Fahrradfahren genannt werden kann. Das ist eher wie Motorkraft-Dosierung durch Pedalieren ohne Widerstand.

  • Ich meine keine Innerorts-Radwege, sondern sowas: Mapillary

    Falls du nicht den Z.240-Weg neben der Fahrbahn links meinst, sondern die mit Z.260 für KFZ gesperrte Straße: das ist kein Radweg, auch kein außerörtlicher.:evil:

    Da würde ich es immer drauf ankommen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Benutzung von sowas im Falle einer eh sehr unwahrscheinlichen Kontrolle gerügt werden würde. Die Haftungsfrage nach Unfällen dürfte sich auch nicht groß ändern, da ein möglicher KFZ-Gegner ohnehin ebenfalls illegal unterwegs wäre.