Mein Chef hält es kaum aus in meinem Büro.
sieht hier nich anders aus.
Jeder, der reinkommt "uh, is das kalt bei dir"
2x die Woche: "du fährst immer noch mit kurzen Hosen!? Ist dir nicht kalt?!"
Mein Chef hält es kaum aus in meinem Büro.
sieht hier nich anders aus.
Jeder, der reinkommt "uh, is das kalt bei dir"
2x die Woche: "du fährst immer noch mit kurzen Hosen!? Ist dir nicht kalt?!"
Soso, ihr heizt also auch noch mit Rindfleisch, ihr Klima-Chaoten!!!!111elf
So, ha, dachte schon ich bin zu spät, aber ich bin anscheinend der Erste, der es postet: Terrorradler
Genau! Diese verdammten Terroristen, die ganz sicher unschuldige Autofahrer am Weiterfahren hindern!
ZitatAktuell müssen Fahrradfahrende zusammen mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn fahren.
wie auf 92% der restlichen Straßenkilometer in HH auch?!
Zitat
*stöhn*
Zitat»Solange allerdings z. B. Standards, Verfahren und Zuständigkeiten völlig unklar sind, gehen Planung und Bau von guter, sicherer Radinfrastruktur viel zu langsam voran. Deshalb brauchen wir ein Radgesetz.«
achwiee? unklare Standards? unklare Verfahren?
guck an.
Jeder Standard zerschellt an der Situation von Ort. Oder an der Brieftasche.
Ich mein: die Deutsche Bahn hat mit äh ... 150 Jahren Erfahrung in Bau und Betrieb ein eeeeeeeeheeeecht umfangreiches Regelwerk. Nicht von ungefähr. Was die laufenden Regalmeter schaffen: Sicherheit beim Bau und beim Betrieb. Objektspezifische Kostensenkung durch Anwendung erprobter Bauweisen, Verwerfen von erkannt problembehafteten Bauweisen.
Was die Deutsche Bahn damit aber gerade nicht schafft: schnelles, kostengünstiges Planen und Bauen.
Wie kommt man auf den Trichter, dass mit "Standard!"-Rufen einfach alles besser und schneller ginge?
Ach, klar, dann "baut man eben dort, wo die Standards anwendbar sind und um den Rest kümmert man sich dann"
aka: Flickenteppich?
Mit dem Rad zur Arbeit, anderswo.
ZitatDie italienische Stadt Bergamo zahlt 25 cent für jeden Kilometer, der mit dem Rad zurückgelegt wird. Von einer echten Verkehrswende kann nicht die Rede sein, aber für viele Italiener*innen ist es Motivation genug, sich hin und wieder aufs Rad zu setzen. Unsere Reporter waren im Norden Italiens und haben sich angeschaut, wie die Initiative läuft.
Mal ein Unfall im Längsverkehr:
Der SUV-Fahrer, der vor einiger Zeit zwei Rennradler auf der Straße gejagt hat, hat in der Berufung ein etwas milderes Urteil erreicht.
https://www.roadbike.de/rennrad-szene/…rer-verurteilt/
Der SUV-Fahrer, der vor einiger Zeit zwei Rennradler auf der Straße gejagt hat, hat in der Berufung ein etwas milderes Urteil erreicht.
- Statt 21 Monate Freiheitsstrafe sind es jetzt 18.
- Unverändert auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt.
- Und 8 statt 18 Monate Führerscheinsperre.
Also nix.
Wobei, lt. einer Erzieherin 8 Minuten nicht Mitspielen dürfen für ein Kindergartenkind wie eine Todesstrafe wirkt...
sind die 8 statt 18 Monate vielleicht darauf zurückzuführen, dass inzwischen 10 Monate vergangen sind?
Mal ein Unfall im Längsverkehr:
Cool. Auto überholt Auto, als Auto Radfahrer überholt. Klarer Fall von "Unfall".
Nee, Auto überholt Radfaher, als der Radfahrerin überholt.
Nee, Auto überholt Radfaher, als der Radfahrerin überholt.
Beim "Radweg" handelt es sich laut Mapillary um einen untermaßigen Radfahrstreifen.
1) Wegen der durchgezogenen Linie und des engen Luftraums war Überholen vollständig innerhalb des Streifens physikalisch unmöglich.
2) Der überholende Radfahrer dürfte somit verbotenerweise die durchgezogene Linie überfahren haben.
3) Dabei hat er dennoch verbotenerweise einen so geringen Seitenabstand zum überholten Fahrrad gelassen, dass er es beim Ausweichen berühren konnte
4) Der Autofahrer musste nicht damit rechnen, dass ihm der Radfahrer verbotenerweise den Weg abschneiden würde.
5) Der Autofahrer brauchte auch den beim Überholen durch §5 StVO vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten, wenn sich beide Radfahrer beim Auflaufen von hinten zunächst auf dem anderen Straßenteil "Radfahrstreifen" befanden.
6) Falls er allerdings weit genug entfernt war, während der Radfahrer ausscherte, um dieses Manöver zu bemerken, hätte er gleichwohl den vorgeschriebenen §5-Abstand beim Überholen zum jetzt ja teilweise auf der Fahrbahn befindlichen Radfahrer einhalten müssen.
7) wahrscheinlich aber erfolgte Passage und Ausscheren des radelnden Überholers simultan, und da es zu keiner Berührung kam, ist es ebenso wahrscheinlich, dass der Autofahrer von der wegen der nötigen Reaktionszeit und dem Zeitbedarf für die Lenkbewegung notwendigerweise erst an die Passage anschließenden Kollision der beiden Radfahrer hinter ihm nichts mitbekommen hat. Um 7:15 ist es Mitte November bei bedecktem Himmel in Osnabrück noch dunkel.
1) Wegen der durchgezogenen Linie und des engen Luftraums war Überholen vollständig innerhalb des Streifens physikalisch unmöglich.
2) Der überholende Radfahrer dürfte somit verbotenerweise die durchgezogene Linie überfahren haben.
Das ist ein Grundproblem mit RFS. Meine untermaßigen Lieblingsradfahrstreifen befinden sich in Leipzig. Wenn ich dort die weiße Linie überfahre, dann aber richtig. Manchmal sogar mit Arm raushalten. Ist zwar verboten, findet jedoch hohe Akzeptanz auch bei Kraftfahrern.
sind die 8 statt 18 Monate vielleicht darauf zurückzuführen, dass inzwischen 10 Monate vergangen sind?
Laut Artikel wurde das Urteil abgemildert, weil der Fahrer (zu der Zeit Berufskraftfahrer!) seinen Führerschein und dadurch sein Job verloren hat. Obendrein war/ist der arme Kerl auch noch einen Shitstorm ausgesetzt.
Also dass schreiende Fußgänger unter dem Fahrzeug unbemerkt bleiben und der Fahrer einfach weiterfährt, kannte ich bisher nur von LKWs.
2) Der überholende Radfahrer dürfte somit verbotenerweise die durchgezogene Linie überfahren haben.
Damit diese Schandtaten endlich aufhören, brauchen wir unbedingt protected bike lanes!!!!111elf!!
Unter Beachtung von § 10 im übrigen nicht völlig verboten ... Nur für das Wiederauffahren finde ich in der StVO keine legale Basis, will ja nicht parken ... *flöt*
Unter Beachtung von § 10 im übrigen nicht völlig verboten
Aber unter Beachtung der bestehenden B-Pflicht. Die B-Pflicht ist ja nicht aufgehoben, nur weil man überholen möchte.
Halte ich für nicht Praxis-gerecht. Ein langsamer Radfahrer ist ein Hindernis, ähnlich einem parkenden Auto. Da muss man ja auch nicht warten, bis der mit der Semmel in der Hand wieder aus dem Bäcker kommt und sich entfernt. Die Radwegbenutzungspflicht kein Überholverbot, zumindest lässt sich das aus der StVO nicht ableiten.
Oder analog zum Lastenrad/Hänger, auch da ist die Benutzungspflicht ja nicht sakrosankt sondern, ist der RW zu schmal, ist laut VwV das Fahren auf der Fahrbahn akzeptiert. Warum das nicht in §2 der StVO steht, würde mich interessieren.
Der Polizeibericht liest sich weniger spektakulär:
ZitatGestern Abend wurden Einsatzkräfte wegen einer lebensgefährlich verletzten Person nach Buckow alarmiert. Ersten Erkenntnissen nach soll ein 35-jähriger Autofahrer gegen 19.15 Uhr die Marienfelder Chaussee in Richtung Lichtenrader Damm befahren haben. Kurz vor der Kreuzung wendete er seinen Wagen und fuhr in Richtung Künheimer Weg weiter. Als er einen Widerstand unter seinem Auto wahrnahm, hielt er an und stellte eine 56-jährige Frau unter dem Fahrzeug fest. Sie verstarb noch am Unfallort. Die Umstände des Vorfalls, insbesondere wie die Verunglückte unter den Wagen gelangt war, sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Derzeit ist nicht auszuschließen, dass es sich bei dem Geschehen auch um einen Suizid handeln könnte. Die weiteren Ermittlungen führt ein Fachkommissariat für Verkehrsdelikte der Polizeidirektion 4 (Süd).