Woche 38 vom 19. bis zum 25. September 2022

  • Es wäre auf jeden Fall widersinnig, dass man nur weil der Strich auf der Fahrbahn 13 cm breiter ist (oder 25 cm breiter als gar keine Linie), einmal 1,50 m Abstand halten muss und einmal gar keinen.

    Überholabstand ist kein Selbstzweck. Er soll als Pufferzone dienen, und Sinn eines Puffers ist, dass er auch gelegentlich (fast ganz) in Anspruch genommen wird.

    „Ausreichenden“ Abstand muss man schon wegen §1 immer lassen. Das kann situationsabhängig auch 1,5m oder mehr sein.

    Eine durchgezogene Linie ist allerdings wie eine Mauer zu betrachten, durch die beide, Überholter wie Überholer, nicht hindurch können/dürfen. Insbesondere darf auch der Radfahrer ihren Luftraum nicht überstreichen. Bei unterbrochenen Linien können/dürfen beide Parteien dagegen bei Bedarf die Seite wechseln, wenn sie den Vorrang des Verkehrs jenseits der Linie beachten, weswegen grundsätzlich etwas mehr Platz sinnvoll ist, um bei Vorrangnahme noch reagieren zu können. Allerdings muss der Abstand wegen des Nachrangs beim Seitenwechsel eigentlich nicht so üppig ausfallen wie ganz ohne Markierung. Spontane Schwankungen des Radfahrers über die Linie sind ja verboten. Außerdem dient der Überholabstand nicht zuletzt dem Ausgleich von Fehlern beim Ausscheren bzw Wiedereinordnen. Wer als Überholer jedoch wegen der beiden Streifen-Markierungen weder Aus- noch Einscheren muss, kann sich auch beim Timing der beiden Manöver nicht verschätzen.

  • Und eine Bushaltestelle auf einem Radfahrstreifen ist genauso bekloppt wie eine auf einem Radweg. Es würde mich sehr überraschen, wenn das zulässig wäre.

    Was die Verwaltung macht und was sie machen sollte, sind ja oft zwei verschiedene Dinge.

    Das ist in Hannover allerdings häufiger so markiert worden, dass der Bus an einer Haltestelle dort hält, wo der Radfahrstreifen oder Schutzstreifen lang führt. Allerdings wird dazu an der Stelle der Schutzstreifen oder Radfahrstreifen unterbrochen, zum Beispiel an der Haltestelle Goetheplatz:

    Oder an der Haltestelle Lerchenfeldstraße:

  • Das ist in Hannover allerdings häufiger so markiert worden, dass der Bus an einer Haltestelle dort hält, wo der Radfahrstreifen oder Schutzstreifen lang führt.

    Schöne Beispiele, die den Punkt von oben bekräftigen: Radfahrstreifen und Bushaltestelle vertragen sich nicht.

    Der Radfahrstreifen muss vorher beendet werden, da der Bus sonst nicht halten dürfte.

  • Schöne Beispiele, die den Punkt von oben bekräftigen: Radfahrstreifen und Bushaltestelle vertragen sich nicht.

    Der Radfahrstreifen muss vorher beendet werden, da der Bus sonst nicht halten dürfte.

    Es gibt allerdings auch Radfahrstreifen auf denen Omnibusse fahren dürfen. Wie es da mit den Bushaltestellen geregelt ist, muss ich mir unbedingt mal anschauen, wenn ich mal wieder nach Wiesbaden komme. Da sind mir diese Radfahrstreifen mit Omnibusfreigabe zum ersten Mal aufgefallen.

    Hier ein Link zu einem Bild aus Wiesbaden:

    https://sensor-wiesbaden.de/app/uploads/2021/03/Wiesbaden-Umweltspur-Kowol-mit-Bus-2MB-002-768x639.jpg

    Und in Hannover gibt es einen Gemeinsamen Fuß und Radweg, der für den Linienverkehr freigegeben ist. Da hält der Bus an der Haltestelle Stadionbad direkt auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg. Seit Jahrzehnten schon und meines Wissens problemfrei.

    Hier der Link zu googlestreetview mit einer Aufnahme von 2009 von der Stelle, an der der Gemeinsame Fuß- und Radweg mit Linienbusfreigabe beginnt und das Auto, das die Aufnahme machte, nicht mehr weiter fahren durfte:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Schöne Beispiele, die den Punkt von oben bekräftigen: Radfahrstreifen und Bushaltestelle vertragen sich nicht.

    Der Radfahrstreifen muss vorher beendet werden, da der Bus sonst nicht halten dürfte.

    Na ja, wenn der Radfahrstreifen dann direkt hinter der Bushaltestelle wieder fortgesetzt wird, dann ist das eher ein formeller Akt, die Radfahrstreifenmarkierung für die Länge der Bushaltestelle zu unterbrechen.

    Man könnte auch sagen: Radfahrstreifen (und Schutzstreifen) und Bushaltestelle vertragen sich ganz gut, wenn die Radfahrstreifen-Markierung unterbrochen wird.

  • die Verträglichkeit hängt - wie so oft - von der Verkehrsstärke ab.

    So lange der Bus "bequem" und ohne Nachdruck rechts an den Bordstein kommt: ok

    interessant wirds, wenn so viele Rad Fahrende unterwegs sind, dass der Bus halt nicht mehr "einfach so" rüber kommt...

  • Das wäre der alte StVO-Stand vor Einführung der 1,5/2,0.

    In der Begründung(!) der Novelle steht eig, klar, dass auch die Radfahrstreifen mitgemeint sind.

    Und wenn man die Begr. ernst nimmt, müsste es auch für Bordsteinwege gelten.

    Mal schauen, was die Rechtsprechung draus macht ...

    Kommando zurück. In einer versteckten Ecke des Velomobil- und Liegeradforuns fand sich heute:

  • Drei Unfälle, drei Wordings:

    Zitat

    Zur selben Zeit befuhr ein Pkw-Fahrer die Dominikus-Zimmermann-Straße und wollte auf die Katharinenstraße einfahren. Dabei wurde der vorfahrtsberechtigte Radfahrer übersehen.

    Zitat

    Wie berichtet, war eine 58-jährige Landsbergerin mit ihrem Wagen von der Dominikus-Zimmermann-Straße nach links in die Katharinenstraße abgebogen und hatte dabei den von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Radfahrer übersehen.

    Zitat

    Der 13-Jährige fuhr auf die Hechenwanger Straße ein, ohne die Vorfahrt einer 53-jährigen Autofahreirn zu beachten.

    Zwei - erwachsene - Führerscheininhaber: übersehen (einmal sogar passiv).

    Ein 13-jähriger »Bub«: der hat natürlich nicht übersehen, sondern hat die Vorfahrt nicht beachtet. Bei ihm wird sogar die Beschilderung erwähnt:

    Zitat

    An einer Einmündung galt für den 13-Jährigen "Vorfahrt achten", so die Polizei.

    Das klingt so wie »Wer nicht hören will, muss fühlen« ...

  • https://www.google.de/maps/@53.64934…!7i13312!8i6656

    Das schönste Beispiel aus meiner Nachbarschaft, inzwischen umgestaltet ...

    Wie sieht's denn heute aus?

    Die ungünstige Radwegführung über die Ausstiegsfläche an der Bushaltestelle ist ja nicht das einzige Problem an dieser Ecke.

    Ein paar Meter zuvor wird Radweg und der Fußweg getrennt. Und der Fußweg mit einem erheblichen Umweg um eine "Grün-Insel" geleitet.

    Ein Umweg, den nicht jeder Fußgänger bereit ist zurückzulegen. Das sieht man auch auf der google-streetview-Aufnahme:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de
  • Wer ist denn die Person auf dem Bild??? Ullie, bist DUUU das???

    Bei der Suche nach dem Foto (das nicht mich zeigt) habe ich dieses Bild aus Wiesbaden gefunden, das die Ausschilderung eines Radfahrstreifens zeigt, der für den Omnibusverkehr freigegeben ist:

    https://rscp-photo.net/images-secure/mittel/0000018445

    Da ergibt sich dann möglicherweise nicht die Notwendigkeit, im Bereich der Bushaltestelle den Radfahrstreifen zu unterbrechen. Vielleicht aber auch doch?

    Ich muss mir das unbedingt das nächste Mal ansehen, wenn ich mal wieder nach Wiesbaden komme.

    Der Mann auf dem Bild ist nicht Ullie, sondern Andreas Kowol, Verkehrsdezernent in Wiesbaden.

    In diesem Artikel mit demselben Foto berichtet er über die Erfolge einer neu angelegten Umweltspur (=Radverkehr und Busspur) in Wiesbaden:

    "Pünktlicherer Busverkehr

    Für die Umweltspuren auf dem 1. Ring liegen jetzt neue Daten über die Effekte auf die verschiedenen Verkehrsmittel vor. Wenngleich noch nicht alle Abschnitte fertiggestellt sind, sorgen sie danach bereits jetzt für schnelleren und vor allem pünktlicheren Busverkehr. (...)

    Als weiterer positiver Effekt der Umweltspuren konnte inzwischen eine Verdoppelung des Radverkehrs gemessen werden."

    Neue Zahlen zur Umweltspur | Landeshauptstadt Wiesbaden