Woche 34 vom 22. bis zum 28. August 2022

  • Genau, das ist der Weg zum Schusterhäusl. Von Germering aus.

    Das mit §25 ist aber etwas zu kurz gegriffen, beim Pferdl.

    Laut Meldung wurde das Pferd "geführt". Also der Reiter war als Fußgänger unterwegs und hat das Pferd am Zügel gehalten. Damit gelten für ihn , genau so wie für Radfahrer, die ihr Rad schieben, die Regeln für Fußgänger. Und die einzige Regel, die es Fußgängern verbietet, einen Gehweg ( hier gemeinsamer Geh- und Radweg) zu benutzen ist § 25 (2) StVO.

    Sobald auf das Pferd gestiegen wird, hat der Reiter natürlich nichts mehr auf dem Gehweg verloren. Außer bei Beschilderung mit "Reiter frei"

  • Laut Meldung wurde das Pferd "geführt". Also der Reiter war als Fußgänger unterwegs und hat das Pferd am Zügel gehalten. Damit gelten für ihn , genau so wie für Radfahrer, die ihr Rad schieben, die Regeln für Fußgänger. Und die einzige Regel, die es Fußgängern verbietet, einen Gehweg ( hier gemeinsamer Geh- und Radweg) zu benutzen ist § 25 (2) StVO.

    Sobald auf das Pferd gestiegen wird, hat der Reiter natürlich nichts mehr auf dem Gehweg verloren. Außer bei Beschilderung mit "Reiter frei"

    Imho ist es egal, ob das Pferd geführt wird oder geritten. Man ist immer Führer. Vielleicht darf der Reiter auf den Gehweg, aber das Pferd nicht.

  • Ich fass es nicht.

    Na ja, die haben 2012 beschlossen, das umgebaut wird. Und dann kam die richtige Planung, dann die Vergabe und 8 Jahre später war es fertig. So schnell sind wir in FFB nicht. Mir ham's schon 2016 erzählt, dass sich irgendwelche Änderungen in der Augsburgerstraße nicht lohnen, weil die demnächst sowieso umgebaut wird. Bis jetzt gibts noch nicht mal einen Plan, bzw. mehrere, deswegen auch noch keine Einigung im Stadtrat. Selbst wenn die dieses Jahr kommt, dann gibts noch die richtige Planung, Vergabe, und Ausführung. Also vor 2030 wird des nix. Wenn überhaupt.

  • Ich fass es nicht.

    In dem von dir verlinkten Artikel heißt es:

    "Den Straßenraum der Schadowstraße teilen sich verschiedene Nutzer – Besucher, Bummler, Lieferanten und Radfahrer. Für jeden werden Räume definiert: An den Fassaden der Häuser erstrecken sich breite Flanierzonen."

    Auftakt zum Umbau der Schadowstraße - LokalKlick.eu
    Düsseldorf. Für die Neugestaltung ist rund ein Jahr angesetzt – Arbeiten am Kö-Bogen kommen gut voran Eine der umsatzstärksten Einkaufsstraßen der…
    lokalklick.eu

    Vielleicht sind die Fahrverkehr-Zonen nicht klar genug definiert?
    Vielleicht ist es aber auch so, dass der Fußverkehr, wenn er sehr stark präsent ist, den Fahrverkehr still legt?

    Hier ein Link zu einem historischen Foto der Großen Packhofstraße in Hannover. Heute ist sie Fußgängerzone. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Straße zum Zeitpunkt der Aufnahme ebenfalls vom Fußverkehr dominiert.

    Überhaupt ist auf Fotos aus der Zeit vor der dem "Autowahn" der Fußverkehr in vielen Straßen auf den Fahrbahnen unterwegs.

    https://stadthistorie.info/bilder/415-gro%C3%9Fepackhofstr_1900.jpg.jpg

    Meines Wissens hat das damals nicht zu einer exorbitant hohen Zahl von Unfallopfern geführt.

    Hier ein Bild von 1930 aus der Zeit vor dem Autowahn oder bevor der Autowahn so richtig begonnen hatte. In der Shadowstraße war damals Platz genug für Straßenbahn und Fußverkehr. Und die meisten Menschen benutzen die Gehwege rechts und links der Straßenbahnschienen. Möglicherweise halten einige Geschäftsleute nicht viel von Kundschaft, die mit der Straßenbahn kommt und haben deshalb die Pläne für die U-Bahn forciert, die jetzt die Straßenbahn ersetzt. Und die Fahrradfahrenden wollen sie nun mit einem Tempolimit vergraulen.

    Die Schadowstraße ; The Schadow Street - Foto foticon-600-simon-duesseldorf-340-055.jpg | foticon.de - Bilddatenbank für Motive aus Geschichte und Kultur

  • POL-STD: Zwei schwer verletzte Autoinsassen bei Unfall in Bossel | Presseportal

    Zitat

    Der 58-jährige Fahrer eines Mitsubishi aus Otterndorf hatte zu der Zeit mit seinem PKW einen vor ihm fahrenden 23-jährigen Fahrer eines VW aus Estorf überholt, als dieser nach seinen Angaben wegen eines Fahrradfahrers am rechten Fahrbahnrand nach links ausscheren musste.

    Das ist meine Horrorvorstellung, dass man mir als Radfahrer nach einem solchen Unfall eine Teilschuld gibt, weil ich nicht den "Radweg" benutzt habe.

    Hier: Google Maps

  • Kann ich verstehen, aber man steckt nicht drin. Wobei hier richtig was passiert ist, der Mitsubishi sieht nicht gut aus.

    Einem Mofafahrer sind solche Gedanken wiederum sicher völlig fremd.

    Beim Motorrad denke ich auch nicht drüber nach, ob mich an der Ampel gleich einer von hinten runter fährt. Beim Radl scheint es bei vielen Usus zu sein, dass das gleich passieren wird.

    Hatte auch schon Situationen, wo KFZ sich an KFZ vorbeigepresst haben, die gerade mich überholt haben.

    Bei so einer geraden Strecke wie der KS66 ist das aber schon verwunderlich, dass da der Radler nicht vorher bemerkt wurde vom Überholer.

    PS: hier wird aber sicher kein Radfahrer auf die Idee kommen, nicht den Radweg zu benutzen, auf dem Google-Maps Foto ist sogar ein Streifenwagen drauf, wird also anscheinend regelmäßig Kontrolle gefahren.

  • Nein, es geht nicht darum, dass ich selbst überfahren werde, sondern dass man mir eine Mitschuld an solchen Unfällen gibt. In dem Fall hat der Autofahrer ein anderes Auto überholt, das selbst gerade einen Radfahrer überholt hat. Es gibt dort allerdings einen "Radweg" und der ist im Landkreis Stade mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit benutzungspflichtig.

    Wie wir alle wissen, gilt ja in Deutschland Überholzwang und ein schlauer Anwalt könnte schlussfolgern, dass es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn der Radfahrer auf dem "Radweg" gefahren wäre. Dass es auch nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn sich auch der Autofahrer an die Verkehrsregeln gehalten hätte, ist der Versicherung, die ggf. für den Schaden aufkommen muss, vermutlich nicht so wichtig.

  • Ich hab Dich schon verstanden. Dazu eben das Beispiel Mofafahrer, der sich diese Art von Gedanken nicht macht. Nämlich, wenn er überholt wird und dabei etwas passiert, dass er dann Teilschuld bekommen könnte.

    Das andere war nur Weiterspinnerei.

  • Ich hab Dich schon verstanden. Dazu eben das Beispiel Mofafahrer, der sich diese Art von Gedanken nicht macht. Nämlich, wenn er überholt wird und dabei etwas passiert, dass er dann Teilschuld bekommen könnte.

    Die Gedanken müsste man sich auch nicht machen, wenn es dort keine Benutzungspflicht gäbe.

  • Hm. Bekommen den Falschparker (also die auf dem Radweg / Radstreifen) eine Teilschuld, wenn ein Radfahrer beim Ausweichen stürzt oder angefahren wird?

    Man beachte übrigens die Wortwahl der Polizei:

    Zitat

    als dieser nach seinen Angaben wegen eines Fahrradfahrers am rechten Fahrbahnrand nach links ausscheren musste

    Also nicht »als dieser trotzdem selbst zum Überholen ansetzte«.

  • Wie wir alle wissen, gilt ja in Deutschland Überholzwang und ein schlauer Anwalt könnte schlussfolgern, dass es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn der Radfahrer auf dem "Radweg" gefahren wäre. Dass es auch nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn sich auch der Autofahrer an die Verkehrsregeln gehalten hätte, ist der Versicherung, die ggf. für den Schaden aufkommen muss, vermutlich nicht so wichtig.

    Dann hat hoffentlich auch der Radfahrer einen schlauen Anwalt, der diesen Angriff energisch pariert. :evil:

    Präzedenzfälle, die deine pessimistische Sichtweise nähren könnten, habe ich jedenfalls noch nie wahrgenommen. Kennst du welche?

    AFAICS wird die Haftung zwischen den beteiligten *fahrenden* Parteien geteilt, der (physisch unbeteiligte) weitere Beteiligte kriegt allenfalls ein Bußgeld. So wurde der Geldtransporterfahrer, der in Berlin regelwidrig die PBL zugeparkt hatte, im Prozess um den tödlichen Unfall der Radfahrerin nicht angeklagt - im Gegensatz zu dem LKW-Fahrer, dem die wartepflichtige verunglückte Radfahrerin einfach vor der Nase in die Fahrbahn einfuhr (Ist der Prozess eigentlich schon beendet, und wenn ja, mit welchem Ausgang?).

  • Präzedenzfälle, die deine pessimistische Sichtweise nähren könnten, habe ich jedenfalls noch nie wahrgenommen. Kennst du welche?

    Nein, ich kenne keine entsprechenden Urteile und es würde mich beruhigen, zu wissen, dass es solche Urteile tatsächlich nicht gibt.

  • So schnell sind wir in FFB nicht. Mir ham's schon 2016 erzählt, dass sich irgendwelche Änderungen in der Augsburgerstraße nicht lohnen, weil die demnächst sowieso umgebaut wird

    Meines Wissens geht das seit den 1990ern so, lange, bevor ich nach FFB kam. Hab mal gelesen, das Verkehrsforum FFB wurde gegründet, weil es einen tödlichen Schüler-Unfall in der Augsburgerstraße gab (war das nicht sogar der Sohn vom Thomas Brückner, dem Gründer des Verkehrsforum?)

    Egal. Es ist schlichtweg eine Schande und ein absoluter Witz, was hier passiert. Und das schlimmste: Es wird sich weiterhin nichts ändern. Das System ist etabliert. Alles was mir bleibt, ist dafür zu kämpfen, dass sich alle Oppositionellen zusammentun können und die Bagage aus dem Land treibt. Meine diesbezüglichen Bemühungen beim VCD sind aber auch nicht vielversprechend. Es ist zum Heulen.

  • Nein, ich kenne keine entsprechenden Urteile und es würde mich beruhigen, zu wissen, dass es solche Urteile tatsächlich nicht gibt.

    Kettler schreibt in seiner 3. Auflage ab S. 167 leider von "uneinheitlicher Rechtsprechung" ...

    Bissele was liest man hier oder hier, für Taktiken empfiehlt sich allerdings Kettlers Buch.

    "als dieser nach seinen Angaben wegen eines Fahrradfahrers am rechten Fahrbahnrand nach links ausscheren musste"

    Also nicht »als dieser trotzdem selbst zum Überholen ansetzte«.

    Es wird langsam Zeit, dass das ganz offensichtlich von der amerikanischen Waffenlobby in der Besatzungszeit eingeführte Gesetz, dass Radfahrer eine Schusswaffe mitführen müssen und sie diese Autofahrern unter die Nase zu halten haben, die sich weigern zu überholen, endlich wieder abgeschafft wird!!!11