Die Elbbrücke bei Lauenburg liegt ungünstigerweise jeweils zur Hälfte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen und soll daher einen eigenen Thread bekommen.
Die Brücke ist etwa 517 Meter lang, wobei 267 Meter das Lauenburger Elbvorland überspannen und nur die restlichen 250 Meter die eigentliche Elbe überbrücken. Platz ist auf der Brücke, sofern man das Wort „Platz“ benutzen möchte, für die Eisenbahnstrecke von Lüneburg nach Büchen (wobei die Züge teilweise über Lübeck bis Kiel weiterfahren), zwei Fahrstreifen für den Fahrbahnverkehr und etwas, das gerne ein gemeinsamer Fuß- und Radweg sein möchte.
Von der südlichen Seite nähert man sich der Brücke auf einem , von Norden kommend wird man mit einem lustigen Durcheinander von , und verwirrt. Bei unserem ersten Besuch im Februar fand ich die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im unmittelbaren Bereich der Brücke im folgenden Zustand vor:
Es ist natürlich eine lustige Idee anzunehmen, dass das funktioniert und die lieben Radfahrer plötzlich fünfhundert Meter lang ihr Fahrrad schieben. Im Endeffekt wird dort lustig in beide Fahrtrichtungen gefahren und je nachdem, wann man dort vorbeikommt, kann es schon mal richtig lustig werden. Aus dem Norden kommend darf man eigentlich spätestens ab hier nicht mehr auf dem Hochbord fahren, aber als ich dort dann einmal Fahrbahnradelei praktiziert hatte, ist mir vor Wut ein Lkw beinahe ins Hinterrad gefahren, um mich dann mit dem Drucklufthorn vor sich herzutreiben. Und aus der anderen Richtung wird’s ja ohnehin blöd, weil man vom Hochbord runterkraxeln und erstmal auf den rechten Fahrstreifen rüber muss.
Ich schrieb dann also eine freundliche Mail an die Straßenverkehrsbehörde und dachte, man muss ja nicht gleich den Klageweg bestreiten, um dann vier Monate später folgendes vorzufinden:
Nun weiß ich natürlich nicht, ob die E-Mail überhaupt gelesen wurde, denn eine Antwort habe ich nie bekommen. Aber okay, klar, die Tricks sind mir bekannt, mit dieser Kombination soll unterbunden werden, dass ich mit dem Rad auf die Fahrbahn ausweiche. Das ist natürlich unwirksam, soll aber die Straßenverkehrsbehörde wohl aus der Haftung nehmen, falls hier mal jemand über das niedrige Geländer stürzt oder sich ein Unfall mit Fahrradbeteiligung ereignet.
Sehe ich das richtig, dass die nächste Eskalationsstufe jetzt das Widerspruchsverfahren ist?