Elbbrücke Lauenburg

  • Die Elbbrücke bei Lauenburg liegt ungünstigerweise jeweils zur Hälfte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen und soll daher einen eigenen Thread bekommen.

    Die Brücke ist etwa 517 Meter lang, wobei 267 Meter das Lauenburger Elbvorland überspannen und nur die restlichen 250 Meter die eigentliche Elbe überbrücken. Platz ist auf der Brücke, sofern man das Wort „Platz“ benutzen möchte, für die Eisenbahnstrecke von Lüneburg nach Büchen (wobei die Züge teilweise über Lübeck bis Kiel weiterfahren), zwei Fahrstreifen für den Fahrbahnverkehr und etwas, das gerne ein gemeinsamer Fuß- und Radweg sein möchte.

    Von der südlichen Seite nähert man sich der Brücke auf einem [Zeichen 240], von Norden kommend wird man mit einem lustigen Durcheinander von [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10], [Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 240] verwirrt. Bei unserem ersten Besuch im Februar fand ich die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer im unmittelbaren Bereich der Brücke im folgenden Zustand vor:

    Es ist natürlich eine lustige Idee anzunehmen, dass das funktioniert und die lieben Radfahrer plötzlich fünfhundert Meter lang ihr Fahrrad schieben. Im Endeffekt wird dort lustig in beide Fahrtrichtungen gefahren und je nachdem, wann man dort vorbeikommt, kann es schon mal richtig lustig werden. Aus dem Norden kommend darf man eigentlich spätestens ab hier nicht mehr auf dem Hochbord fahren, aber als ich dort dann einmal Fahrbahnradelei praktiziert hatte, ist mir vor Wut ein Lkw beinahe ins Hinterrad gefahren, um mich dann mit dem Drucklufthorn vor sich herzutreiben. Und aus der anderen Richtung wird’s ja ohnehin blöd, weil man vom Hochbord runterkraxeln und erstmal auf den rechten Fahrstreifen rüber muss.

    Ich schrieb dann also eine freundliche Mail an die Straßenverkehrsbehörde und dachte, man muss ja nicht gleich den Klageweg bestreiten, um dann vier Monate später folgendes vorzufinden:

    Nun weiß ich natürlich nicht, ob die E-Mail überhaupt gelesen wurde, denn eine Antwort habe ich nie bekommen. Aber okay, klar, die Tricks sind mir bekannt, mit dieser Kombination soll unterbunden werden, dass ich mit dem Rad auf die Fahrbahn ausweiche. Das [Zusatzzeichen 1012-32] ist natürlich unwirksam, soll aber die Straßenverkehrsbehörde wohl aus der Haftung nehmen, falls hier mal jemand über das niedrige Geländer stürzt oder sich ein Unfall mit Fahrradbeteiligung ereignet.

    Sehe ich das richtig, dass die nächste Eskalationsstufe jetzt das Widerspruchsverfahren ist?

  • RWBP + "Radfahrer absteigen" dürfte nichtig sein. Gegen Nichtigkeit kann man vorgehen.

    Oder du kannst auch gegen die RWBP an sich vorgehen per Widerspruch.

    Oder einfach ignorieren und die Fahrbahn nutzen. Und dann bei Bedarf auf die Nichtigkeit der Anordnung hinweisen.

    Zum Neubau noch:

    * Abendblatt

    * Offizielles

    Zusammengefasst: Dauert wohl noch > 10 Jahre bis ne neue Brücke fertig ist. Die alte soll saniert werden und dann von Bahn, Fuß und Rad genutzt werden.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Oder einfach ignorieren und die Fahrbahn nutzen. Und dann bei Bedarf auf die Nichtigkeit der Anordnung hinweisen.

    Noch wirkungsvoller wäre es allerdings, vom Fahrrad abzusteigen und es auf der Fahrbahn über die Brücke zu schieben, weil der Gehweg nicht breit genug ist, um Fahrrad-schiebend an anderen Fußgängern vorbei zu kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei einen dann direkt in die Zwangsjacke stecken lässt, wenn man die Beschilderung und die StVO auf diese Art konsequent befolgen würde. 8)

  • Man könnte ja vorher schreiben: "Liebe Straßenverkehrsbehörde(n), ich beabsichtige, am xx.xx. gegen yy Uhr die Brücke von Süd nach Nord mit einem Fahrrad zu überqueren. Anhand der örtlichen Verhältnisse und Beschilderung ergibt sich, dass ich das Fahrrad dazu auf der Fahrbahn schieben muss, weil alle anderen Optionen gegen die StVO und die von Ihnen installierte Beschilderung verstoßen würden. Da ich Anlass zu der Vermutung habe, dass Autofahrer in Unkenntnis dieser Regel mich belästigen oder gefährden werden, werde ich dabei eine Kamera laufen lassen. Ob es sich um eine Dashcam handelt oder um eine von NDR Extra3, ist noch nicht entschieden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung."

  • Bei der alten Beschilderung, gibs da wirklich Leute hier im Forum, die nicht auf der Fahrbahn radeln würden??

    Ich mein, die Beschilderung ist/war eindeutig, da ist ein Gehweg-Schild.

    Ich bin da ja mittlerweile etwas… vorsichtig. Wenn ich dort jeden Tag die Elbe queren müsste, würde ich wohl tatsächlich die fünfhundert Meter schieben und währenddessen meine Brezel futtern. Aber dort im Berufsverkehr auf der Fahrbahn zu radeln sorgt bei meinem Glück nur dafür, dass ich nach spätestens zwei Wochen wieder mit einer Gehirnerschütterung in die Notaufnahme gefahren werde.

  • Die nächste Elbbrücke stromabwärts befindet sich 16 km weiter bei Geesthacht. Und auch dort liegt einiges im Argen, wie ich im Beitrag #5.954 damals dargelegt habe.

    Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, diese Elbquerung mal in Richtung Süden zu befahen. Aber bei meinem nächsten Hamburg-Besucht steht dies mit auf der Tagesordnung.

  • Nun weiß ich natürlich nicht, ob die E-Mail überhaupt gelesen wurde, denn eine Antwort habe ich nie bekommen. Aber okay,

    Mir scheint, sie haben wie auch in Jena einfach keine Zeit zum Antworten. Der Mängelmelder sorgt schon für genug Stress.

    Doch schon nach wenigen Wochen stelle ich fest, dass die StVB den Verzicht auf den Mängelmelder tatsächlich honoriert und bereits fleißig war.

    Aber ohne Telefon oder öffentliche Veranstaltungen ist es fast unmöglich, etwas Brauchbares heraus zu bekommen.

    klar, die Tricks sind mir bekannt,

    Vor [Zeichen 240] ist man in Deutschland wohl nur an sehr abgelegenen Orten sicher.

  • Ich bin mittlerweile so weit, in solchen Fällen grundsätzlich die vom Gesetz vorgesehene verwaltungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Alles andere ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh'. Nachdem in Bayern das Widerspruchsverfahren schon vor über zehn Jahren abgeschafft wurde, lautet das dann in aller Regel: Anfechtungsklage, sofern die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nichts fruchtet.

    Letztes Jahr hat man mir in einem ähnlichen Fall wie hier nach der Kontaktaufnahme noch weitere VZ 240 vor den Latz geknallt. Derzeit warte ich dieser Sache auf den Termin für die mündliche Verhandlung vor'm VG München.

  • Hier entfaltet [Zeichen 240] offenbar seine "eigentlich" gemeinte Wirkung:

    "Dieser Weg ist nur für Fußgänger und Radfahrer. Keine Gäule, keine Traktoren, keine Lambos."

    Vielleicht sollte man so ein Foto als Anschauungsmaterial nehmen, wenn Kommunalpolitikerinnen meinen, mit [Zeichen 240] auf der Nebenfläche einer Fahrbahn Radfahrern etwas Gutes zu tun. Denn auf dem obigen Foto hat das [Zeichen 240] nur die zitierte Wirkung - die vielleicht von den Gemeinderäten auch beabsichtigt ist -, aber eben nicht "Fahrbahnverbot". :)

  • Ich schrieb dann also eine freundliche Mail an die Straßenverkehrsbehörde und dachte, man muss ja nicht gleich den Klageweg bestreiten, um dann vier Monate später folgendes vorzufinden:

    Vielleicht schreibe ich noch mal eine E-Mail, was denn das jetzt eigentlich soll.

    Okay, benutzungspflichtiger Radweg per Zeichen 240. Gefahr, Radfahrer absteigen wegen Radwegschäden, na gut. Und dann noch Zeichen 254 für die, die das mit dem Absteigen schon nicht verstanden haben? Oder gilt Zeichen 254 für die Fahrbahn, damit kein Klugscheißer dort fährt? Ich hätte mal auf der anderen Seite schauen müssen, was dort aufgestellt wurde, aber dafür fehlte mir leider aufgrund des herannahenden Zuges die Zeit.

  • Ich habe schon was rausgekriegt: Die Brücke selbst gehört der Deutschen Bahn, die offenbar auch für die Instandhaltung und Beschilderung des Sonderweges neben der Fahrbahn zuständig ist. Aufgrund der üblichen Probleme mit der Breite des Weges und eventuell auch der Höhe des Brückengeländers soll man dann wohl absteigen. Das finde ich aus Sicht eines Fußgängers angesichts des dortigen Konfliktpotenzials auch gar nicht so schlecht.

    Die Beschilderung mit dem Zeichen 254 gehört zur Bundesstraße, für die wiederum jemand anders zuständig ist, der sich wohl wunderte, warum so viele Radlinge auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Nicht zuständig sind allerdings die angrenzenden Städte. Die hören sich nur die Beschwerden an.

  • Ich hätte mal auf der anderen Seite schauen müssen, was dort aufgestellt wurde, aber dafür fehlte mir leider aufgrund des herannahenden Zuges die Zeit.

    Dein Foto entspricht der streetviewaufnahme von Aug 2022

    Google Maps
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    www.google.com

    Den Fotos auf streetview von August 2022 gibt es dieselbe Ausschilderung auf der anderen Seite:

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    Noch wirkungsvoller wäre es allerdings, vom Fahrrad abzusteigen und es auf der Fahrbahn über die Brücke zu schieben, weil der Gehweg nicht breit genug ist, um Fahrrad-schiebend an anderen Fußgängern vorbei zu kommen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Polizei einen dann direkt in die Zwangsjacke stecken lässt, wenn man die Beschilderung und die StVO auf diese Art konsequent befolgen würde. 8)

    Wer das vorhat, der sollte eine ausreichend große Anhängerschar dabei haben, die im "worst case Fall" zumindest über alles genaue Zeugenaussagen machen kann. Vermutlich wird auch das Handeln der eingesetzten Beamten davon beeinflusst, ob sie außer von Autofahrern auch noch von weiteren Fahrradfahrern und Fußgängern beobachtet wird. Und natürlich kann auch ein Autofahrer in einem größeren Fahrzeug, das hinter dem Fahrrad fährt, einen gewissen Schutz bieten. Sozusagen LKW-Rückendeckung.

  • Ich meine auch, dass das erstmal ein Gericht prüfen solle, ob es zulässig ist, die Widmung der Fahrbahn abzuändern bzw. einzuschränken. Vor allem, wenn es keine Alternative für den Radverkehr gibt. Wenn ich da persönlich betroffen wäre, würde es mich schon reizen, dagegen vorzugehen.

    Eigentlich darf das einfach nicht wahr sein, dass sowas heutzutage (oder erst recht heutzutage?) so beschildert wird. Denn sowas fällt bei mir eigentlich in die Kategorie "nächtlicher Alptraum kurz vor dem schweißgebadeten Aufwachen".