Wenn man den Radweg vor der Kreuzung zu weit von der Fahrbahn absetzt, dann handelt es sich möglicherweise nicht mehr um einen fahrbahnbegleitenden Radweg, mit der Folge dass die Vorfahrtsregelung für die Fahrbahn nicht für den Radverkehr gilt. Wenn in eine solchen Fall der Radverkehr ganz klar untergeordnet wird, z.B. durch einseitiges Vz 205 für den Radverkehr, dann ist es auch hinreichend sicher.
Warum soll das sicher sein (im Sinne von "Überleben")? Oder war das nicht so gemeint?