Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen

  • Kurze Durchsage für Bayern: Die Meldung ans Bayerische Polizeiverwaltungsamt *per Mail* war erfolgreich. Das Ding wurde an die PI meines Stadtteils weitergegeben, ermittelt und ans ZBG zurückgegeben. Sieht nach nem Bußgeld aus; zumindest habe ich kein "wir bearbeiten Sachen per Mail grundsätzlich nicht" erhalten. Wer den Kontaktweg für Owi-Anzeigen in Bayern will, per PN an mich wenden :)

  • Ich bin auch wieder an Board. Gerade die ersten 8 Anzeigen rausgeschickt. Dazu eine Frage:
    Wie ist das mit ausländischen Fahrzeugen? Hier gibt es einige notorische Dauer-Falschparker aus Polen. Lohnt sich das oder kommen die sowieso davon?

  • Ansonsten gibt es eine EU-Verordnung, mit der Strafzettel im Ausland anerkannt werden können. Weil das ganze sehr bürokratisch ist und das eingenommene Geld in dem Land bleibt, in dem das Kfz registriert ist (hier: Polen), wird oft drauf verzichtet. Ausnahmen sind z.B. die Niederlande oder Österreich, die auch in Deutschland ihre Knöllchen durchsetzen lassen. Wenn das Fahrzeug aber regelmäßig dort steht, wäre aber wirklich der beste Hinweis dahingehend, dass das Fahrzeug eigentlich in DE registriert sein müsste.

  • Wie ist das mit ausländischen Fahrzeugen? Hier gibt es einige notorische Dauer-Falschparker aus Polen. Lohnt sich das oder kommen die sowieso davon?

    Mir hat die Bußgeldstelle, allerdings vor mehreren Jahren, mal geschrieben, dass polnische Pkw nicht verfolgt werden, weil es kein entsprechendes Abkommen gibt. Ob das allerdings heute noch immer so ist, müsste man mal erfragen.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Kampfradler: Ich habs nochmal nachgeschaut: Grundlage für die Anerkennung ist ein EU-Rahmenbeschluss, der aber noch nicht in allen Ländern in nationales Recht umgesetzt worden ist. Außerdem ist eine Untergrenze von 70€ inkl. Verwaltungsgebühren vorgesehen – bei einem verparkten Radweg mit Behinderung kommt man leider nur auf 63,50€. Wenn der Pole in Holland falsch rumstehen würde, könnte man das ganze auch dort durchsetzen.

    Es kann aber trotzdem ein Bußgeld verhängt werden, welches sich dann aber nur in Deutschland eintreiben lässt. Wenn da die regelmäßig sind, werden sie aber zahlen, weil es sonst durchaus zu Problemen kommen kann. Ansonsten ist Abschleppen ein probates Mittel, dem sich auch polnische Autos nicht entziehen können.

  • Abschleppen ein probates Mittel, dem sich auch polnische Autos nicht entziehen können.

    Folglich haben unsere polnischen Mit-Autofahrer einen Freibrief. Abgeschleppt wird so gut wie nie. Toll! :cursing:

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • In Hamburg werden private Ordnungswidrigkeitenanzeigen offenbar nur dann bearbeitet, wenn keine Personen oder andere Kennzeichen zu erkennen sind

    Dann hab ich ja immer alles richtig gemacht :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • "Postfach-Privatanzeigen-Administrator" :D

    Gibt es eigentlich auch einen Postfach-Privatanzeigen-Administrator-Kontrolleur? Einen Postfach-Privatanzeigen-Administrator-Kontrolleur-Kontrollgesetz-Beauftragten? Ein Postfach-Privatanzeigen-Administrator-Kontrolleur-Kontrollgesetz-Beauftragten-Antragsformular-Widerrufsgesetz? Eine ...?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Auch interessant, dass Aufnahmen von Dashcams nicht erfasst werden sollen. Gilt das dann auch für "Standbilder" oder sind hier "Filme" gemeint?

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • bei "massenhaften" Parkverstößen, die bspw. im Vorbeifahren per ActionCam aufgenommen wurden und dann später x einzelne Anzeigen mit jeweils einem Frame aus dem Video draus gemacht wurden: ja, da dürfte für die Bußgeldstelle nicht unbedingt unterschieden werden können, ob Handy/Fotoapparat oder DashCam.

    Aber bei Überholmanövern, bei denen ich in der Regel auch so 5-6 Frames mitgeschickt hab, wird das aber nicht wegzudiskutieren sein.

    Und überhaupt wird seitens der Bußgeldstelle nicht diskutiert. Passt etwas nicht, wird es ohne Nachfrage offensichtlich "archiviert". Reduziert verständlicherweise den Arbeitsaufwand. Wäre ich in der Bußgeldstelle dafür verantwortlich, würde ich allerdings darüber nachdenken, ob nicht zumindest eine Hinweis-Mail an den Absender ginge. Ein Standard mit "Ihre Anzeige ist eingegangen, konnte aber leider nicht bearbeitet werden, da wesentliche Angaben fehlten und/oder Gesichter/Kennzeichen unbeteiligter nicht unkenntlich gemacht wurden"