Falls nicht, würde hier dann rechts vor links zugunsten der Radfahrerin gelten?
Solche Kreuzungen mit Rechts-vor-links-Regelung sind eigentlich nur in Tempo-30-Zonen als Relikte der Vergangenheit anzutreffen.
Grundsätzlich hätte die Radfahrerin nach meinem Dafürhalten auch dann Vorfahrt, da sie eben von rechts kommt, allerdings spielen da noch eine Menge Feinheiten eine Rolle, etwa ob es sich um einen straßenbegleitenden Radweg handelt oder nicht. Anhand der Straßenmarkierungen halte ich das allerdings weiterhin für eine Vorfahrtstraße mit straßenbegleitendem Radweg, außer dass hier vielleicht noch Zeichen 205 oder ähnliche Späße am Radweg aufgestellt wurden.