Die dreistesten Unfallursachenausreden

  • Da du ja immer wieder darauf herumreitest: Auf dem Wasser und in der Luft gibt es den Begriff "Vorfahrt" nicht. Da gibt es bei Begegnung von zwei Wasserfahrzeugen oder Flugzeugen eins, das ist ausweichpflichtig und das andere ist kurshaltepflichtig.

    Bei Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen sind aber auch Radarsysteme üblich, die vor ungewollten Begegnungen warnen!

    Genau das fordert der ADFC bereits seit vielen Jahren.

    Hier ein Zitat aus einem taz-Artikel von vor ungefähr 10 Jahren:

    "Auch möchte der Radfahrerverband Laster und Autos mit neuen technischen Geräten ausstatten lassen, die Unfälle mit Radlern vermeiden oder abmildern können. Dazu zählt der Verband Abbiege- und Bremsassistenten für Lkws, automatische Warnungen vor sich öffnenden Autotüren und Außenairbags vor der Windschutzscheibe.

    Besondere Gefahr für Radler sind Zusammenstöße mit rechtsabbiegenden Lastern. Hier kann der Abbiege- und Bremsassistent schützen. Er warnt den Lkw-Fahrer, wenn er beim Abbiegen einen Radfahrer übersehen könnte, und bremst bei Gefahr das Fahrzeug bis zum Stillstand ab. Der ADFC fordert die generelle Ausstattung von Lkws mit solchen Bremssystemen."

    taz vom 21.10.2011 https://taz.de/Sicherheit-im-Strassenverkehr/!5109318/

    Inzwischen sind zwar zahlreiche Assistenzsysteme ab 2022 für Neuwagen vorgeschrieben, aber dank der eifrigen Lobby-Arbeit der Automobilproduzenten und Autoclubs wird zwar der Abbiegeassistent verpflichtend, nicht aber die Zwangsbremse!

    Und obwohl zahlreiche Assistenzsysteme für PKW verpflichtend werden, wurde auf den Abbiegeassistenten mit Zwangsbremse bei den PKW's verzichtet.

    Selbst beim Ausstiegs-Assistent gibt es keine allzu konkreten Vorschriften, was der können muss. So gibt es Systeme die elektronisch die Tür für eine Sekunde blockieren, wenn sich z. B. ein Radfahrer von hinten nähert. So lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden. Vorgeschrieben sind die Ausstiegsassistenten mit elektronischer Türblockade allerdings nicht. Leider genügen auch Modelle, die lediglich mit Lichtzeichen und Ton warnen.

    Wichtig ist, dass diejenigen, die am meisten von den Sicherheitsassistenten profitieren, Fußgänger und Radfahrer nämlich, sich nicht über's Ohr hauen lassen von einer Autolobby, die das Einbauen der Assistenten als Sicherheitsgewinn vermarktet, aber die Anforderungen an die Systeme und ihre verbindliche Anwendung möglichst niedrig halten will.

  • Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.

    Die UDV hat ja 2008 in Münster Abbiegeverhalten untersucht ( https://udv.de/system/files_force/tx_udvpublications/fb_21_ab_pkw_rf.pdf (S.30) )

    Zitat

    Außerdem zeigten weitere 28 % der Autofahrer zwar Sicherungsverhalten, verstießen Allerdings trotzdem gegen die Vorfahrtsregeln und fuhren zuerst

    Welcher Anteil von diesen 28% Autofahrern waren eigentlich kriminelle Vorfahrtserpresser ? Nach dem Motto : "Du gibst mir jetzt die Vorfahrt. Oder ich bring dich ins Krankenhaus oder ins Grab.

  • Dass Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren werden, weil sie ihren Vorrang erzwingen wollten, ist doch einfach nur eine blödsinnige Unterstellung.

    Ist es nicht sogar so, dass vorrangig Kinder, Frauen und Senioren unter Rechtsabbieger geraten, nicht jedoch die männlichen Rüpelradler in ihren besten Jahren, die vom Fahrstil her noch eher eine Vorrangerzwingung zuzutrauen ist?

  • Bei ... Wasserfahrzeugen sind aber auch Radarsysteme üblich, die vor ungewollten Begegnungen warnen!

    Schonwieder so eine bloße Behauptung die wenig mit der Realität zu tun hat. Die wenigsten Boote auf z.B. Maschsee und Alster haben ein Radarsystem an Board. Auch nicht die Alsterdampfer.

    Sorry fürs Off Topic.

    Einmal editiert, zuletzt von Wahl-HHer (14. Mai 2021 um 10:36)

  • Schonwieder so eine bloße Behauptung die wenig mit der Realität zu tun hat. Die wenigsten Boote auf z.B. Maschsee und Alster haben ein Radarsystem an Board. Auch nicht zu Alsterdampfer.

    Sorry fürs Off Topic.

    Warum Off-Topic?

    Lies doch bitte noch mal den Post von Yeti, auf den ich reagiert habe:

    Da du ja immer wieder darauf herumreitest: Auf dem Wasser und in der Luft gibt es den Begriff "Vorfahrt" nicht. Da gibt es bei Begegnung von zwei Wasserfahrzeugen oder Flugzeugen eins, das ist ausweichpflichtig und das andere ist kurshaltepflichtig. Wer nicht ausweichen muss, darf sich also nicht uneindeutig verhalten, damit der andere weiß, wie er ausweichen kann.

    Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass Schiffe und Flugzeuge mit Radaranlagen ausgerüstet sein müssen. Dass ich damit nicht die Tretboote oder Ruderboote auf dem Maschsee meinte, versteht sich ja wohl von selbst. Bei manchen Beiträgen hier im Radverkehrsforum habe ich den Eindruck, dass elektronische Assistenzsysteme an Fahrzeugen unter dem Generalverdacht stehen, nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen. Diese Haltung ist die Steilvorlage schlechthin für "dreiste Unfallursachenausreden". Malte hatte auf den Rückwärtsfahr-Unfall hingewiesen. Und die Art und Weise kritisiert, wie die Zeitung darüber berichtete:

    Es passierte einfach so, als wäre es Schicksal, unabdingbar, vom Herrn persönlich angeordnet: Mädchen (6) auf Gehweg angefahren

    Immerhin wird der Vorfall noch soweit personifiziert, dass hier das Auto nicht autonom unterwegs war, sondern ein 44-Jähriger am Lenkrad saß.

    Kurios an Maltes Satz ist, dass genau diese Unfallursachenausrede, auf die die Zeitung (noch) verzichtete, nämlich dass das Auto autonom unterwegs war, schon heute Wirklichkeit ist: "BMWs neuer Rückfahrassistent speichert eine Strecke von ca. 50 Metern, die man vorwärts mit max. 35 km/h gefahren ist. Anschließend (und auch nach Stillstand) kann der Rückfahrassistent die exakte Linie wieder zurückfahren (bis max. 7-9 km/h.). Dazu speichert er die genaue Strecke / Lenkeinschläge. Der Fahrer muss allerdings Gas geben, bremsen und auf Hindernisse achten." Wie das funktioniert kannst du dir in diesem Video anschauen, aus dessen Beschreibung das Zitat stammt:

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    Deshalb ist es so wichtig, sich genau damit zu beschäftigen, was die elektronischen Helferlein , die bald serienmäßig in allen Autos verbaut sein müssen, so können. Oder besser können müssten. Denn leider lassen die Vorschriften viele Schlupflöcher.

    So ist zwar ein Rückfahrassistenz vorgeschrieben, aber keiner, der eine Zwangsbremsung ausführen würde, wenn zum Beispiel ein Kind in die Rückwärtsfahrlinie läuft. (Das wird übrigens in dem verlinkten Video mehrfach deutlich als Problem bei dem vorgestellten BMW-Rückfahrassistenten angesprochen!)

    In dem von Malte verlinkten Artikel heißt es: "Nachdem er den Rückwärtsgang eingelegt hatte und losrollte, erfasste er das Kind (6), das mit einem Tretroller auf dem Gehweg fuhr." Und Malte kritisiert zu Recht, dass der Unfallhergang so dargestellt wird, dass damit der Fahrer entlastet wird, weil "er kann ja nix für", dass ihm ein Kind auf Tretroller in die Rückwärtsfahrlinie steuert. Da hätte er besser noch langsamer rückwärts fahren müssen und noch genauer gucken müssen, notfalls auch mal aussteigen, um zu schauen ob von weiter weg sich Fußgänger*innen nähern. Und er hätte seinen Wagen mit einem wirklich guten Rückwärtsfahrassistenten ausstatten können. Und er hätte diesen aktivieren müssen, bevor er rückwärts fährt. Dann hätte der Fahrer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Kind gesehen. Und sein Fahrzeug hätte sogar selbsttätig gebremst.

    So ein Rückfahrassistent entlastet den Fahrer oder die Fahrerin nicht davon, außerdem selbst einen Blick in den Rückspiegel zu werfen und auch mehrmals den Kopf zu drehen, um direkt nach hinten schauen zu können. Ganz so, wie auch eine Binnenschifferin oder ein Binnenschiffer auf die vorgeschriebenen Kollisionswarnsysteme nicht blind vertrauen darf: "Die durch das AIS Gerät auf dem elektronischen Kartenanzeigesystem angezeigten Informationen entbinden den Schiffsführer nicht von seiner Verantwortung, den Verkehr mithilfe des Radarbilds und mit einem Blick durch das Fenster des Steuerhauses zu überwachen, ..." AIS ist ein Gerät, das zusätzlich zum Radar den Schiffer auf andere Schiffe hinweisen kann, die ebenfalls auf der von ihm befahrenen Wasserstraße unterwegs sind. Und AIS ist zusätzlich zum Radar vorgeschrieben, weil das Radar zwar genauer arbeitet, aber mit einer geringeren Reichweite.

    Quelle: Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2015: Erläuterungen zur Ausrüstungsverpflichtung mit Inland AIS Geräten

    https://www.ccr-zkr.org/files/document…chureAIS_de.pdf

    Man könnte auch so sagen: Für die Fahrzeuge der Binnenschifffahrt sind bereits zwei elektronische Kollisionswarnsysteme schon lange vorgeschrieben. Aber viele "Kapitäne der Landstraße" fahren immer noch ohne Abbiegeassistenten. Und die Notbremsfunktion am Abbiegeassistenten ist nicht zur Pflicht geworden.

    mdr vom 17.11.2020: Abbiegeassistenten für Lkw kommen - aber nur langsam:

    "Seit Jahren wird darüber diskutiert, doch eine generelle Pflicht für Abbiegeassistenten an Lkws ist nicht in Sicht. Für Radfahrer, die beim Abbiegen im toten Winkel leicht übersehen werden, können sie lebensrettend sein." Allerdings: Lediglich neue Fahrzeuge müssen damit ausgestattet werden.

    Immerhin: In Wien ist die Durchfahrt für schwere LKW ohne Abbiegeassistent verboten. Welche deutsche Großstadt hat sich bislang dem Wiener Vorbild angeschlossen?

    Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/de…fahrer-100.html

    "Nach Schätzungen von ADFC und Unfallforschung der Versicherer können durch elektronische Lkw-Abbiegeassistenten über 60 Prozent der schweren Unfälle verhindert werden. In Deutschland könnten jährlich etwa 28 Unfälle mit getöteten und 160 mit schwer verletzten Radfahrern durch rechtsabbiegende Lkw vermieden oder die Unfallfolgen deutlich gemildert werden."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Abbiegeassistent

  • Kurios an Maltes Satz ist, dass genau diese Unfallursachenausrede, auf die die Zeitung (noch) verzichtete, nämlich dass das Auto autonom unterwegs war, schon heute Wirklichkeit ist: "BMWs neuer Rückfahrassistent speichert eine Strecke von ca. 50 Metern, die man vorwärts mit max. 35 km/h gefahren ist. Anschließend (und auch nach Stillstand) kann der Rückfahrassistent die exakte Linie wieder zurückfahren (bis max. 7-9 km/h.). Dazu speichert er die genaue Strecke / Lenkeinschläge. Der Fahrer muss allerdings Gas geben, bremsen und auf Hindernisse achten."

    Eben das ist weit weg von "autonom". Bisher hat der Fahrer immer noch die Verantwortung, egal wie tolle Assistenten es gibt. Und solange gibt es keine Ausreden für den Fahrer.

  • Eben das ist weit weg von "autonom". Bisher hat der Fahrer immer noch die Verantwortung, egal wie tolle Assistenten es gibt. Und solange gibt es keine Ausreden für den Fahrer.

    Das ist aber kein Grund, so zu tun, als müsse man sich nicht weiter drum kümmern, von welcher Beschaffenheit diese Assistenten sind. Dem Kind in Maltes Beispiel, das zum Glück "nur" Verletzungen davon getragen hat, nutzt es wenig, dass der Fahrer für seine Rückwärtsfahrt die Verantwortung trägt. Mit einem guten Rückfahrassistenten wäre der Unfall erst gar nicht passiert.

    Ein Rückfahrassistent, wie der von BMW, der in dem Video gezeigt wird, der bremst nicht automatisch. Obwohl er so konfiguriert werden könnte und man das auch entsprechend vorschreiben könnte. Wird in dem Video sogar thematisiert.

  • Ullie

    1. Warum um alles in der Welt beziehst du es auf dich, wenn ich mich für meinen Offtopic-Beitrag entschuldige? Ich bin mir sicher, dass hat außer dir jeder hier richtig verstanden.

    2. Du hast von Wasserfahrzeugen gesprochen. Auch Tret-, Ruder- und Segelboote sind Wasserfahrzeuge. Und entgegen deiner Behauptung, haben die in den seltensten Fällen Radarsysteme an Board.

    Da wir mit dieser Diskussion schonwieder vom eigentlichen Threadthema abkommen, war es das dazu von mir.

  • Das stimmt aber nicht.

    Die Binnenschiffe auf dem Rhein müssen damit ausgestattet sein:

    "Die Ausrüstungsverpflichtung für Inland AIS Geräte ist in § 4.07 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) ausgeführt.

    Die Ausrüstungsverpflichtung mit einem Inland AIS Gerät gilt für alle Fahrzeuge, auch für Seeschiffe, Fähren und mit Radar ausgerüstete Kleinfahrzeuge der Polizei ..."

    https://www.ccr-zkr.org/files/document…chureAIS_de.pdf

    Und für viele andere Schiffe und auch für Flugzeuge gilt, dass sie mit Radarsystemen ausgestattet sein müssen. Das es für Tretboote auf dem Maschsee nicht gilt, habe ich bereits geschrieben. Du fliegst doch selber mit dem Segelflugzeug, was gibt es denn da für Vorschriften betreff der technischen Ausstattung, um Kollisionen zu vermeiden. Oder fliegt man mit einem Segelflugzeug ausnahmslos nur auf Sicht und es gibt keinerlei Vorschriften bezüglich einer Mindestausstattung mit Instrumenten?

  • Ullie

    1. Warum um alles in der Welt beziehst du es auf dich, wenn ich mich für meinen Offtopic-Beitrag entschuldige? Ich bin mir sicher, dass hat außer dir jeder hier richtig verstanden.

    2. Du hast von Wasserfahrzeugen gesprochen. Auch Tret-, Ruder- und Segelboote sind Wasserfahrzeuge. Und entgegen deiner Behauptung, haben die in den seltensten Fällen Radarsysteme an Board.

    Da wir mit dieser Diskussion schonwieder vom eigentlichen Threadthema abkommen, war es das dazu von mir.

    Du brauchst dich nicht dafür zu entschuldigen, dass du es angesprochen hast, dass viele Wasserfahrzeuge kein Radar an Bord haben als Kollisionswarn-System. Auch sehr viele Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen haben keine irgendwie gearteten Assitenzsysteme an Bord. Zum Beispiel die vielen, vielen Fahrräder, die es gibt. Und auch ich brauche mich nicht dafür zu entschuldigen, dass ich dazu etwas geschrieben habe. Aber einige Diskussions-Teilnehmer hier sind sehr empfindlich. Und manche nehmen es einem übel, wenn man Vergleiche anstellt, denen sie nicht folgen mögen. Deshalb habe ich mich zunächst mal entschuldigt, dass ich Kollisionswarnsysteme auf Schiffen als Vergleich herangezogen habe mit Kollisionswarnsystemen in LKW. Aber du hast natürlich recht, im Grunde genommen muss man sich dafür nicht entschuldigen. Und du musst nicht befürchten, dass wir damit vom eigentlichen Thread-Thema abkommen. Denn es ist absehbar, dass Fahr-Assistenzsysteme die Diskussion um Unfallursachenausreden "bereichern" werden. Für mich ist das von Malte gewählte Beispiel schon heute so ein Fall. Warum schreibt der Reporter nichts darüber, ob möglicherweise ein Rückfahr-Assistenzsystem eingebaut war, und ob es benutzt wurde?

    Siehe zum Beispiel diesen Artikel:

    "Weniger Gedanken macht man sich in der Fuhrparkpraxis jedoch darum, wer für Schäden und Kosten aufzukommen hat, die im Zusammenhang mit Fahrerassistenzsystemen stehen. Fahrzeuge mit entsprechender Ausrüstung müssen in Echtzeit eine Vielzahl von Daten verarbeiten und daraus selbsttätig Entscheidungen treffen. Es handelt sich dabei um eine höchst komplexe Angelegenheit. Nicht immer greifen die Systeme dann so ein, wie man sich das als Fahrzeugführer wünscht."

    https://www.fuhrpark.de/wer-haftet-wen…zsystem-versagt

  • Moin, wenn ihr schon die Seefahrt heranzieht, dann auch richtig. Die Einführung des Kollisionsverhütungsradar ( ARPA) hat zu keiner Verringerung der Seeunfälle geführt, da die Risikobereitschaft gestiegen ist. Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt". Einzige Ausnahme, sie queren das Fahrwasser. Theoretisch muss eine 400m Containerinsel sogar einem Surfbrett ausweichen. Inwiefern das möglich ist steht auf einem anderen Blatt. Aber diese Regel gehört in den Straßenverkehr. Muskelkraft geht vor Motorkraft und alle Diskussionen sind vorbei.

    Gruß Delle

  • . Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt".

    Das ist aber auch nur theoretisch so, da wären wir wieder beim Radln.

    Kann mich noch gut an die Travemünder Woche erinnern, wenn die ROROs sich durch die Segelschiffe gepflügt haben. Nicht auf der Trave, sondern auch draußen. Bleibt ihnen natürlich auch gar nix anderes übrig.

    Aber es gab auch auf oberbayerischen Seen manchmal durchaus lautes Rufen als Diskussion getarnt, wenn ein Motorboot-Kapitän unbedingt mitten durchs Regatta-Feld fahren musste.

    Auch Berufsschifffahrt und Busfahrer gleichen sich ungemein.

    Trotzdem wär es für Fußgänger und Radler natürlich schön, wenn wenigsten die Regeln von unten nach oben gelten würden.

  • Travemünder Woche erinnern, wenn die ROROs sich durch die Segelschiffe gepflügt haben.

    Das habe ich als Berufsschiffer während der Kieler Woche oft erlebt, im Fahrwasser dessen Verlauf folgend hat man auch Vorfahrt. Aber sonst hat diese Regel jeder Seemann im Kopf. Wenn ich allerdings eine Stop-Strecke von mehren Kilometern habe und der Segler quasi auf dem Teller drehen kann ist es gute Seemannschaft, dass der Segler entsprechend reagiert. Damit habe ich im Straßenverkehr auch kein Problem. Nur habe ich das Gefühl, dass viele Landstraßen Kapitäne der Meinung sind man hat ihnen grundsätzlich den Weg freizuräumen. Auch sind hier die Größe Unterschiede nicht so extrem. Seefahrt: 200000t zu 1-5t Straßenverkehr 40t zu 0,1t. Gruß

  • Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt".

    Wie schon geschrieben: Auf dem Wasser gibt es keine Vorfahrt, sondern nur die Pflicht, sich freizuhalten und ggf. auszuweichen. Auch Segelfahrzeuge müssen sich in bestimmten Situation freihalten oder Motorschiffen ausweichen, z.B. wenn das Motorschiff manövrierbehindert ist, was in einem engen Fahrwasser für große Schiffe immer zutrifft (*edit: Regel 9 (b) KVR). Auch Schiffe, die ein Fahrwasser kreuzen, müssen sich unabhängig vom Antrieb von Fahrzeugen freihalten, die entlang des Fahrwassers fahren. Außerdem gibt es auch für Längsfahrer im Fahrwasser ein Rechtsfahrgebot. Das sind gleich drei Gründe, warum wir mit unserem kleinen Segelboot auf der Elbe keine "Vorfahrt" vor einem großen Containerschiff haben.

    Das ist aber alles in der Form auf den Straßenverkehr nicht direkt übertragbar, weil der Verkehr auf der Straße viel stärker in Fahrspuren kanalisiert ist als auf dem Wasser oder in der Luft. Auf dem Wasser gibt es mehr "shared space".

  • „Derzeit sind etwa 90 Prozent aller Verkehrsunfälle durch menschliches Fehlverhalten bestimmt, nur 10 Prozent durch technische Fehler“, sagt Allianz-Vorstand Alexander Vollert. Je stärker der Fahrer aber am Steuer von Assistenzsystemen unterstützt wird, desto geringer wird seine Bedeutung bei einem möglichen Unfall. „Das Risiko verlagert sich vom menschlichen Fehler seitens des Fahrers oder Verkehrsteilnehmers zum menschlichen Fehler des Entwicklers.“

    Die Welt vom 23.3.2015 https://www.welt.de/motor/article1…erursacher.html

    Das heißt, die Unfallberichterstattung wie sie heute stattfindet, in der immer wieder solche Floskeln auftauchen wie sie zum Beispiel Malte ganz am Anfang des Threads beschrieben hat, ...

    Manchmal wundere ich mich ein wenig, wie in den Polizei- oder Medienberichten zu Unfallursachen immer wieder bewusst oder unbewusst versucht wird, die Schuld oder Verantwortung von unfallverursachenden Kraftfahrern zu verniedlichen. Zum Beispiel: 80-Jährige in dichtem Nebel von Auto erfasst und tödlich verletzt

    ... diese Berichterstattung nähert sich der hier beschriebenen Wirklichkeit: "Ein selbstfahrendes Auto tötet eine Fußgängerin, die ein Fahrrad über die Straße schiebt - obwohl sogar ein menschlicher Fahrer als Absicherung hinter dem Steuer saß." SZ vom 6.11.2019

    Noch ist es aber längst nicht überall so weit wie in dem Beispiel aus der USA, das die SZ beschrieben hat. Sehr richtig stellt Schlau Meier fest:

    (...) Bisher hat der Fahrer immer noch die Verantwortung, egal wie tolle Assistenten es gibt. Und solange gibt es keine Ausreden für den Fahrer.

    Und genau an der Stelle ist eine Unfallberichterstattung unvollständig und zu Gunsten des Autofahrers geschönt, wenn nicht darauf hingewiesen wird, ob entsprechende Fahr-Sicherheits-Assistenten eingebaut sind (Viele sind bereits heute eingebaut und bald sind sie Pflicht beim Neuwagenverkauf.) Und ob sie aktiviert waren, so dass Unfälle möglicherweise hätte verhindert werden können, wenn die entsprechenden Assistenten aktiviert gewesen wären. Oder ob sie nicht aktiviert waren.

    Bei einem der größten Schiffsunglücke in den zurückliegenden Jahren wurde da ganz anders berichtet. Da wurde sehr ausführlich dargestellt, dass ein Schiff von der Größe der Costa Concordia mit zahlreichen Sicherheits-Systemen ausgestattet ist.

    In einem Bericht auf RiskNet.de vom 31.12.2024 heißt es:

    Der vierte Fehler betrifft die direkte Führung und Steuerung des Schiffes. Es war der entscheidende Fehler in der Kette der Ereignisse. Die nach den begangenen Fehlern noch vorhandenen Barrieren (INS-Navigationssystem) wurden teils außer Kraft gesetzt."

    https://www.risknet.de/themen/risknew…osta-concordia/

    Das INS (=Inertiales Navigations-System) ist nur einer von vielen Assistenten, die eine sichere Fahrt des Schiffes gewährleisten sollen.

    Neben all den anderen auch das INS ausgeschaltet zu haben, wird in dem verlinkten Bericht als "entscheidender Fehler" bezeichnet. Und letztlich wird der Kapitän der Costa Concordia ja auch zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Immerhin wird inzwischen vereinzelt bereits über den Abbiegeassistent berichtet, wenn es um Autoverkehr-Abbiegeunfälle geht:

    "Diskussion über Abbiegeassistenten nach tödlichem Unfall am Brill

    Bei einem schweren Unfall an der Brill-Kreuzung in Bremen ist am Mittwoch eine Radfahrerin gestorben. Der Vorfall hat in der Stadt die Debatte über Abbiegeassistenten in Gang gesetzt."

    Weser Kurier vom 4.4.2018 https://www.weser-kurier.de/bremen/diskuss…id,1716776.html

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (16. Mai 2021 um 09:21) aus folgendem Grund: Rechtschreibung Dieser Link hatte nicht funktioniert: https://www.risknet.de/themen/risknews/die-havarie-der-costa-concordia/ Jetzt funktioniert er.

  • Moin, wenn ihr schon die Seefahrt heranzieht, dann auch richtig. Die Einführung des Kollisionsverhütungsradar ( ARPA) hat zu keiner Verringerung der Seeunfälle geführt, da die Risikobereitschaft gestiegen ist. Und die wichtigste Regel ist Segelfahrzeuge haben immer "Vorfahrt". Einzige Ausnahme, sie queren das Fahrwasser. Theoretisch muss eine 400m Containerinsel sogar einem Surfbrett ausweichen. Inwiefern das möglich ist steht auf einem anderen Blatt. Aber diese Regel gehört in den Straßenverkehr. Muskelkraft geht vor Motorkraft und alle Diskussionen sind vorbei.

    Gruß Delle

    Ich fürchte das vorangegangene Prinzip im Straßenverkehr, Motorkraft geht vor Muskelkraft ist vielerorts noch sehr verbreitet. Zumindest spukt es bei vielen noch in den Köpfen.

  • Boa Ei. Das steht da überhaupt nicht. Im von Ihnen verlinkten Artikel zur Costa Concordia wird richtigerweise die "Steuerung des Schiffes" als entscheidender Fehler bezeichnet. NICHT, wie Sie frecher- und unrichtigerweise behaupten, das Abschalten des Navigationssystems.

    Das ist so, wie wenn Sie sagen das Kind wäre mit einem Warnsystem nicht angefahren worden. Verantwortlich ist immer noch der Fahrer - wenn der nicht in den Spiegel schaut, dann hilft auch kein Piepston der sagt "da ist etwas".

    Sie verlagern hier die Schuld eines Menschen ohne Rücksicht auf technologische Möglichkeiten und die Verantwortung des Bedieners in ein mysteriöses "die Technik wars". Das ist ein unverantwortliches, unentschuldbares Verhalten gegenüber den Menschen, die andere Menschen gefährden, verletzen und umbringen.

    Könnten Sie sich bitte aus dem Forum abmelden? Damit wäre mir gedient. Sie können ja dann gerne die Technik dafür verantwortlich machen.

    Ich mache - nur für Sie - eine Außnahme und ignoriere Beiträge. Wie bereits geschrieben halte ich nicht viel davon Randgruppen zu ignorieren. Das führt dazu, dass diese ungehindert ihre irre Propaganda verbreiten können. In Ihrem Fall scheint mir das Risiko gering genug - und die Irritation hoch genug. Herzlichen Glückwunsch.