Die Polizei Heinsberg twitterte heute über eine Verkehrskontrolle. Im Fokus lagen Radfahrer und deren Verhalten bzw. das Verhalten anderer gegenüber Radfahrern. Der verlinkte Artikel benennt dann die Vergehen im Einzelnen, stutzig gemacht hat mich die hohe Zahl an Verwarnungen für defekte oder fehlende Beleuchtungseinrichtungen, da die Kontrolle ausschließlich tagsüber stattfand.
Ich antwortete dann etwas launig, wie das sein kann, wo man doch tagsüber gar keine Mitführpflicht für Beleuchtungseinrichtungen hat.
Die Antwort halte ich rechtlich für reichlich dünn und erinnert an die Aussagen von TÜV-Prüfern.
Wie seht ihr das?