E-Scooter rollen heran

  • Zum Glück haben wir ja vor dem Bureau bekanntlich Fahrradabstellmöglichkeiten im Überfluss, so dass diese vier Kollegen nur minimal nervig sind:

    Vor allem glaube ich ja nicht, dass die vier Roller von einer Touristengruppe dort abgestellt wurde, ich tippe ja eher drauf, dass der Betreiber die dort nachts aufgeladen platziert hat.

  • Zum Glück haben wir ja vor dem Bureau bekanntlich Fahrradabstellmöglichkeiten im Überfluss, so dass diese vier Kollegen nur minimal nervig sind:

    Falls das ironisch gemeint war: Da sind noch zwei ungenutzte Plätze für Fahrräder frei. Und wenn noch mehr bedarf besteht, parkt man die Roller halt einfach mal um. Sind ja nicht angekettet.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der linksseitige, 1,50m "breite" Gehweg, den man auf der leicht abschüssigen Strecke mit einem [Zusatzzeichen 1022-10] auch für Gehweg-Geisterradler freigegeben hat, ist natürlich in Gegenrichtung mit [Zeichen 240] benutzungspflichtig.

    Immerhin hat der Scooter-Fahrer auf meinen Hinweis, dass auf Gehwegen Schritttempo gefahren werden muss, auf die Fahrbahn gewechselt. Vorher war er mit ca. 25km/h an den zahlreichen schlecht einsehbaren Ausfahrten und Einmündungen vorbeigescootert.

  • Auf jeden Fall sollte man an solchen Kreuzungen nicht mit 25km/h auf der falschen Straßenseite ankommen, egal mit welchem Fahrzeug. Hier ist es ja selbst mit Schrittgeschwindigkeit gefährlich.

    Die Verantwortlichen, die auf solchen Wegen das Geisterradeln erlauben, sollte man im Übrigen auch sofort aus dem Verkehr ziehen. Vermutlich glaubt man aber, dass das Problem durch die Installation des Spiegels gelöst sei.

  • § 50 StVO, in welchem man meinte, für ein kleines Eiland in der Nordsee eine lokale Sonderregelung treffen zu müssen.

    Hätte man - wie hier - offenbar auch schlicht auf lokaler Ebene lösen können.

  • Die Frage ist allerdings, ob diese Vorschrift dann vor dem Bundesverwaltungsgericht bestand haben wird. Allein schon in Hinsicht auf eben diesen §50 werden sich die Entscheider dieser Vorschrift sich damit auseinandersetzen müssen, warum etwas, das bisher einen § in der StVO erfordert hat, jetzt einfach so wider Bundesrecht entschieden werden kann.

  • Bei einer Inselführung auf Langeoog hatte ich den Eindruck gewonnen, dass der Radverkehr oft auch als störend von Gästen und Insulanern wahrgenommen wird. Es wurde vom Rundgang-Leiter Spiekeroog erwähnt, wo es keine Radverleihe gibt (auf Langeoog sind es 20). Ich habe nichts darüber gehört, dass in Spiekeroog jemand versucht hätte, die Eröffnung eines Radverleihs einzuklagen. Und auf Langeoog hat bislang keiner versucht, die E-Roller-Nutzung einzuklagen.

    Pedelecs sind auf Langeoog erlaubt. (bis 25 km/h Tretunterstützung) Im Ort gilt max. Tempo 10, außerhalb Tempo 20 km/h.

  • Beitrag von Julius (19. Juli 2019 um 21:46)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Unsinn geschrieben (19. Juli 2019 um 21:47).
  • Auch auf die Gefahr hin, hier als "Mega-Spaßbremse" wahrgenommen zu werden: Dieser DLF-Beitrag unterscheidet sich in nichts von "Feinstaub-Andys" Pseudo-Verkehrswende-Ideen.

    Der Elektro-Tretroller wird als sicherstes Verkehrsmittel forever gelobhudelt, weil er max. Tempo 20 fährt.

    Auf meiner Urlaubsinsel gilt max. Tempo 10 innerorts, Tempo 20 außerhalb. Es ereignen sich erfreulich wenig Unfälle. Elektro-Tretroller sind hier übrigens verboten! (Auf der Insel sind rund hundert E-KFZ in Betrieb + zahlreiche Pedelecs und ganz viele Fahrräder!)

    Auch mit einem KFZ kann man max. Tempo 20 fahren. Die etwas neueren Modelle verfügen in der Regel über entsprechende Tempobegrenzer.

    Aber solche Überlegungen sind den Autoren des DLF-Beitrages fremd. Motorisierte Fahrzeuge sollen schließlich vor allem eines: Spaß machen. Und das bedeutet mit minimalem Kraftaufwand davonrasen. Diesem Suchtverhalten entspricht der Elektro-Tretroller mit seiner Beschleunigungstaste optimal.

    Dass die im Beitrag erwähnten Verkehrswende-Effekte eintreten, dafür gibt es so wenig Belege, wie von den Autoren genannt: KEINE!

    Um positive Effekte im Sinne einer nachhaltigen Verkehrswende zu erzielen, müsste gegen den Autoverkehr restriktiv vorgegangen werden.

    Was die Autoren jedoch von restriktiven Maßnahnen halten, haben sie in Bezug auf den E-Tretroller hinreichend deutlich gemacht: Gar nichts!

    Deshalb halte auch ich von dem Beitrag gar nichts!

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (23. Juli 2019 um 07:55) aus folgendem Grund: "Mit seiner Beschleunigungstaste" eingefügt